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   BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13   

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BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13 (https://dejure.org/2014,2011)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2014 - VIII ZR 137/13 (https://dejure.org/2014,2011)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - VIII ZR 137/13 (https://dejure.org/2014,2011)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 23 Abs 2 EGV 44/2001, Art 18 UNWaVtrÜbk, Art 21 Abs 1 UNWaVtrÜbk
    Internationales Handelsgeschäft: Wirksamkeit einer per E-Mail getroffenen Gerichtsstandsklausel

  • JurPC

    Kein Signaturerfordernis für elektronische Übermittlungen im Sinne des Art. 23 Abs. 2 EuGVVO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die elektronische Übermittlung der einer Gerichtsstandsvereinbrung zugrundeliegenden Erklärungen; Ausreichen der Fixierung der Erklärung in einer E-Mail bei Vereinbarung einer Schriftform

  • rabüro.de

    Zur Wirksamkeit einer per E-Mail Gerichtsstandsvereinbarung im Internationalen Kaufrecht

  • rewis.io

    Internationales Handelsgeschäft: Wirksamkeit einer per E-Mail getroffenen Gerichtsstandsklausel

  • ra.de
  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die elektronische Übermittlung der einer Gerichtsstandsvereinbrung zugrundeliegenden Erklärungen; Ausreichen der Fixierung der Erklärung in einer E-Mail bei Vereinbarung einer Schriftform

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtsstandsvereinbarung mittels elektronischer Übermittlung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtsstandsvereinbarung per eMail - und die Schriftform

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
    Das gilt insbesondere auch für den vom Berufungsgericht angenommenen Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung, der voraussetzt, dass die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, WM 2013, 19, 21; BGH, Beschlüsse vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12, NJW-RR 2013, 897 Rn. 4; vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, WM 2010, 936 Rn. 3; jeweils mwN).

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn die durch das Berufungsurteil aufgeworfene Rechtsfrage zweifelhaft ist, also über Umfang und Bedeutung einer Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen (BGH, Beschlüsse vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12, aaO; vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, aaO).

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 159/12

    Mitverpflichtung des Ehegatten: Enthaftung des Ehegatten aus einem

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
    Das gilt insbesondere auch für den vom Berufungsgericht angenommenen Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung, der voraussetzt, dass die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, WM 2013, 19, 21; BGH, Beschlüsse vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12, NJW-RR 2013, 897 Rn. 4; vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, WM 2010, 936 Rn. 3; jeweils mwN).

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn die durch das Berufungsurteil aufgeworfene Rechtsfrage zweifelhaft ist, also über Umfang und Bedeutung einer Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen (BGH, Beschlüsse vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12, aaO; vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, aaO).

  • BGH, 12.04.2011 - XI ZR 341/08

    Revisionszulassung: Wirksame Beschränkung der Zulassung nur auf die Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
    Ein in § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO genannter Zulassungsgrund wegen dieser Rechtsfrage, in deren Benennung zugleich eine - wirksame - Beschränkung der Revisionszulassung auf die Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte und damit auf die Zulässigkeit der in Deutschland erhobenen Klage zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2011 - XI ZR 341/08, NJW-RR 2011, 1287 Rn. 10, 15; Beschluss vom 17. April 2012 - VI ZR 140/11, NJW-RR 2012, 759 Rn. 3 ff.), besteht indessen nicht.
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00

    Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
    Dementsprechend wird durchgängig angenommen, dass der von Art. 23 Abs. 2 EuGVVO geforderten elektronischen Form genügt ist, wenn die Erklärung - wie etwa bei einer üblichen E-Mail - in einem sichtbaren Text verkörpert ist, der seinen Urheber erkennen lässt sowie gespeichert ist und zumindest dadurch reproduziert werden kann (BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - IX ZR 19/00, WM 2001, 768 unter II 2; Musielak/Stadler, ZPO, 10. Aufl., Art. 23 VO [EG] 44/2001 Rn. 9; MünchKommZPO/Gottwald, 4. Aufl., Art. 23 EuGVO Rn. 32, 46; Saenger/Dörner, ZPO, 5. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 33; jeweils mwN).
  • BGH, 06.07.2004 - X ZR 171/02

    Anforderungen an die Schriftform einer Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
    Auch der Zweck des Schriftformerfordernisses, nämlich durch bestimmte formale Vorgaben zu gewährleisten, dass zum einen - im Sinne einer Warnfunktion - den Vertragsparteien die Einigung über diesen Regelungsgegenstand vor Augen geführt wird (vgl. EuGH, EuZW 1999, 441 Rn. 19 - Castelletti; EuZW 2004, 188 Rn. 50 - Gasser), und dass zum anderen - zur Gewährleistung von Rechtssicherheit - im Falle einer späteren Rechtshängigkeit die Einigung über den Gerichtsstand für die beteiligten Gerichte klar und präzise feststellbar sein soll (vgl. EuGH, NJW 1977, 494 - Estasis Salotti; NJW 1997, 1431 Rn. 15 - MSG; EuZW 2004, 188 Rn. 51 - Gasser; BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - X ZR 171/02, WM 2005, 1049 unter II 1), erfordert eine Verschlüsselung oder Signatur nicht.
  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
    Auch der Zweck des Schriftformerfordernisses, nämlich durch bestimmte formale Vorgaben zu gewährleisten, dass zum einen - im Sinne einer Warnfunktion - den Vertragsparteien die Einigung über diesen Regelungsgegenstand vor Augen geführt wird (vgl. EuGH, EuZW 1999, 441 Rn. 19 - Castelletti; EuZW 2004, 188 Rn. 50 - Gasser), und dass zum anderen - zur Gewährleistung von Rechtssicherheit - im Falle einer späteren Rechtshängigkeit die Einigung über den Gerichtsstand für die beteiligten Gerichte klar und präzise feststellbar sein soll (vgl. EuGH, NJW 1977, 494 - Estasis Salotti; NJW 1997, 1431 Rn. 15 - MSG; EuZW 2004, 188 Rn. 51 - Gasser; BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - X ZR 171/02, WM 2005, 1049 unter II 1), erfordert eine Verschlüsselung oder Signatur nicht.
  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
    Auch der Zweck des Schriftformerfordernisses, nämlich durch bestimmte formale Vorgaben zu gewährleisten, dass zum einen - im Sinne einer Warnfunktion - den Vertragsparteien die Einigung über diesen Regelungsgegenstand vor Augen geführt wird (vgl. EuGH, EuZW 1999, 441 Rn. 19 - Castelletti; EuZW 2004, 188 Rn. 50 - Gasser), und dass zum anderen - zur Gewährleistung von Rechtssicherheit - im Falle einer späteren Rechtshängigkeit die Einigung über den Gerichtsstand für die beteiligten Gerichte klar und präzise feststellbar sein soll (vgl. EuGH, NJW 1977, 494 - Estasis Salotti; NJW 1997, 1431 Rn. 15 - MSG; EuZW 2004, 188 Rn. 51 - Gasser; BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - X ZR 171/02, WM 2005, 1049 unter II 1), erfordert eine Verschlüsselung oder Signatur nicht.
  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
    Das im Streitfall angerufene Gericht muss deshalb in erster Linie prüfen, ob die seine Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer Willenseinigung zwischen den Parteien war, ob also - und zwar unabhängig von der materiell-rechtlichen Wirksamkeit des Hauptvertrages (EuGH, RIW 1997, 775 Rn. 29 - Benincasa) - eine solche Willenseinigung der Parteien tatsächlich vorliegt (EuGH, IHR 2013, 85 Rn. 27 f. mwN - Refcomp).
  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 140/11

    Beschränkung der Revisionszulassung auf die Zulässigkeit der Klage:

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
    Ein in § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO genannter Zulassungsgrund wegen dieser Rechtsfrage, in deren Benennung zugleich eine - wirksame - Beschränkung der Revisionszulassung auf die Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte und damit auf die Zulässigkeit der in Deutschland erhobenen Klage zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2011 - XI ZR 341/08, NJW-RR 2011, 1287 Rn. 10, 15; Beschluss vom 17. April 2012 - VI ZR 140/11, NJW-RR 2012, 759 Rn. 3 ff.), besteht indessen nicht.
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3238/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
    Das gilt insbesondere auch für den vom Berufungsgericht angenommenen Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung, der voraussetzt, dass die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, WM 2013, 19, 21; BGH, Beschlüsse vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12, NJW-RR 2013, 897 Rn. 4; vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, WM 2010, 936 Rn. 3; jeweils mwN).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-106/95

    MSG / Les Gravières Rhénanes

  • EuGH, 16.03.1999 - C-159/97

    Castelletti

  • EuGH, 07.02.2013 - C-543/10

    Im Rahmen einer Kette von Verträgen, die zwischen in verschiedenen

  • BGH, 21.11.2017 - VIII ZR 28/17

    Wohnraummiete: Vorliegen von duldungspflichtigen Modernisierungsmaßnahmen bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, das heißt allgemein von Bedeutung ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/92, BGHZ 154, 288, 291; vom 7. Januar 2014 - VIII ZR 137/13, IHR 2014, 56 Rn. 2; vom 7. Januar 2014 - IV ZR 216/13, VersR 2014, 822 Rn. 5; vom 10. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 42/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14

    Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen

    Dass diese E-Mails die für die Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarungen weiter notwendige Schriftform gewahrt haben, steht gemäß Art. 23 Abs. 2 EuGVVO außer Frage (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Januar 2014 - VIII ZR 137/13, IHR 2014, 56 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 176/15

    Wasserversorgung: Baukostenvorschuss bei Erstellung separater Wasseranschlüsse

    An der hierzu erforderlichen Klärungsbedürftigkeit, die voraussetzt, dass die durch das Berufungsurteil aufgeworfene Rechtsfrage zweifelhaft ist, also über Umfang und Bedeutung der zur Beantwortung der Frage maßgeblichen Rechtsvorschriften Unklarheiten bestehen (Senatsbeschluss vom 7. Januar 2014 - VIII ZR 137/13, IHR 2014, 56 Rn. 3 mwN), fehlt es jedoch.
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