Rechtsprechung
BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 138/06 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 535 ff.
Vermieter kann keine Mieterhöhung verlangen, wenn Wohnung bis zu 10% größer ist als vereinbart - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abweichen der im Mietvertrag vereinbarten von der tatsächlichen Wohnungsgröße; Mieterhöhungsverlangen aufgrund der Wohnflächenangabe im Mietvertrag und nicht aufgrund der tatsächlichen Wohnungsgröße; Zumutbarkeit des Festhaltens der Mietvertragsparteien an der ...
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Wohnflächendifferenz bei der Mieterhöhung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgebend für Mieterhöhungsverlangen; Flächenüberschreitung bis 10 %; Wohnflächenunterschreitung
- Judicialis
BGB § 558
- ra.de
- RA Kotz
Wohnfläche - Mieterhöhung bei Flächenüberschreitung von mehr als 10 %
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 558
Maßgebliche Wohnfläche für ein Mieterhöhungsverlangen bei höherer tatsächlicher als vereinbarter Wohnfläche - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterhöhung bei größerer Wohnung als vertraglich vereinbart?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Mieterhöhung, wenn die vermietete Wohnung tatsächlich größer ist als vertraglich vereinbart
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Mieterhöhungen nur nach der vertraglichen Wohnungsfläche
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mieterhöhung, wenn die vermietete Wohnung tatsächlich größer ist als vertraglich vereinbart
- advogarant.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung bei größerer Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnfläche war größer als im Mietvertrag angegeben - Kann der Vermieter deshalb die Wohnungsmiete heraufsetzen?
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Mieterhöhung und Abweichung der mietvertraglich vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Vertraglich vereinbarte Wohnungsgröße bei Mieterhöhung entscheidend
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Mieterhöhung bei einer tatsächlich größeren Wohnung in Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Wohnung größer
- streifler.de (Kurzinformation)
Wohnraummiete: Mieterhöhung, wenn die vermietete Wohnung tatsächlich größer als vertraglich vereinbart ist
- mietrechtsinfo.de (Leitsatz)
Erhöhung der Bruttokaltmiete, Flächendifferenz
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Wohnung ist größer als vertraglich vereinbart: Vermieter dürfen Mieterhöhungen nur nach der vertraglichen Wohnungsfläche berechnen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Mieterhöhung bei Wohnflächenabweichung unter 10%
- anwalt.de (Kurzinformation)
Flächenabweichung in Mietwohnungen ist auch für Mieterhöhungen relevant
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Mieterhöhung bei Wohnflächenabweichung unter 10%
- 123recht.net (Pressemeldung, 20.6.2007)
Falsche Angabe im Vertrag allein noch kein Grund für mehr Miete // Bis zu zehn Prozent Größenabweichung müssen beide Seiten hinnehmen
Besprechungen u.ä. (2)
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Mieterhöhung bei Wohnungen, die größerer sind als vertraglich vereinbart?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Flächenabweichung von weniger als 10% rechtfertigt keine Mieterhöhung! (IMR 2007, 242)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.11.2005 - 9 C 335/05
- LG Berlin, 20.04.2006 - 62 S 11/06
- BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 138/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 2626
- MDR 2007, 1185
- NZM 2007, 594
- ZMR 2007, 681
Wird zitiert von ... (34)
- BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 266/14
Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der …
Aus der von der Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 2007 (VIII ZR 138/06) ergebe sich nur, dass der Vermieter, wenn die tatsächliche Wohnfläche - wie hier - um mehr als 10 % größer als die vereinbarte Wohnfläche sei, sich nicht an der Wohnflächenvereinbarung festhalten lassen müsse, sondern einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB die tatsächliche Wohnfläche zugrunde legen könne.Soweit dem Senatsurteil vom 23. Mai 2007 (VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626 Rn. 19) entnommen werden könnte, dass in Fällen, in denen die Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der vereinbarten Wohnfläche mehr als 10 % betragen, die Abweichungen gegebenenfalls nach den Grundsätzen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage berücksichtigungsfähig sein und dann sogar unter Außerachtlassung der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB zum Tragen kommen könnten, hält der Senat daran nicht fest.
- BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten …
Weicht die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnfläche ab, so ist der Abrechnung von Betriebskosten die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die Abweichung nicht mehr als 10 % beträgt (Fortführung der Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947 und vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626).Dies lässt einen Auslegungsfehler nicht erkennen und entspricht der Rechtsprechung des Senats zu Wohnflächenangaben im Mietvertrag (vgl. Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626, unter II 2 a).
Auf eine Differenz zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen Wohnfläche kommt es nach der Rechtsprechung des Senats nicht an, wenn die Abweichung unerheblich ist, das heißt nicht mehr als 10 % beträgt (vgl. Urteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947 zur Frage der Mietminderung, sowie vom 23. Mai 2007, aaO, unter II 2 b, zur Mieterhöhung nach § 558 BGB).
- BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 331/06
Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung bei Vereinbarung einer …
Dem Berufungsgericht ist ferner darin beizupflichten, dass der Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zu einer Erhöhung der Bruttokaltmiete (Teilinklusivmiete), den er - wie hier die Klägerin - mit einem Mietspiegel begründet, der Nettomieten ausweist, anhand der zuletzt auf die betreffende Wohnung entfallenden Betriebskosten und nicht auf der Grundlage eines durchschnittlichen (pauschalen) Betriebskostenanteils zu beurteilen ist (Senatsurteile vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 41/05, NZM 2006, 101, unter II 1 b bb (2); vom 12. Juli 2006 - VIII ZR 215/05, NZM 2006, 864, unter II 2; vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626, unter II 1).
- BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 144/09
Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche …
Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass die Angabe einer Wohnfläche von "ca. 100 m²" als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen ist, die bei einer Abweichung von mehr als 10 % zum Nachteil des Mieters einen zur Minderung berechtigenden Sachmangel (§ 536 Abs. 1 Satz 1 BGB) der Mietsache darstellt (vgl. Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, unter II 2 c; VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230, unter II 1; VIII ZR 133/03, WuM 2004, 268, unter II; vom 28. September 2005 - VIII ZR 101/04, WuM 2005, 712, unter II 2; vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624, Tz. 12; VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626, Tz. 13; vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, NJW 2009, 3421, Tz. 9; vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 164/08, NJW 2010, 292, Tz. 16 und vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 39/09, juris, Tz. 16; jeweils m.w.N.). - BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 275/08
Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag regelmäßig nicht als unverbindliche Beschreibung, sondern als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen ist, die bei einer Abweichung von mehr als 10 % zum Nachteil des Mieters zu einem Mangel der Mietsache führt (Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, unter II 2 a, sowie vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626 Tz. 13 f., 17). - BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 181/07
Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
An diese Praxis, wonach die Nettomiete im Marktgeschehen der Ausgangspunkt einer Mietpreisbildung ist, hat auch der Senat angeknüpft, als er bei der Teilinklusivmiete die Bildung von Zuschlägen zur Erfassung des betreffenden Kostenanteils für sachgerecht erachtet hat (Senatsurteil vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 41/05, NJW-RR 2006, 227, Tz. 13 ff.; Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626, Tz. 10; Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 331/06, WuM 2007, 707, Tz. 9). - BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 205/08
Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung
Einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die tatsächliche Wohnfläche zum Nachteil des Mieters um nicht mehr als 10 % davon abweicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626).In der Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag liegt nach der Rechtsprechung des Senats eine Beschaffenheitsvereinbarung, die auch für die Beurteilung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB maßgeblich ist, wenn die Flächenabweichung - wie hier - nicht mehr als 10 % beträgt (Senatsurteile vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, NZM 2004, 699, unter II 1, sowie vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626, Tz. 17 f. ).
- BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 39/09
Berücksichtigung der Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses …
Zu Recht geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass die Angabe der Größe der Räume mit ca. 88 qm als Beschaffenheitsvereinbarung über die Wohnfläche der vermieteten Wohnung anzusehen ist, die bei einer Abweichung von mehr als 10 % zum Nachteil des Mieters zu einem Mangel der Mietsache führt (Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, unter II 2 a, c, sowie vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626 Tz. 13 f., 17). - BGH, 22.06.2021 - VIII ZR 26/20
Wohnraummietvertrag: Mietminderung wegen Abweichung von der …
Allerdings ist die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig nicht als unverbindliche Beschreibung, sondern als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen, die bei einer Abweichung von mehr als 10 % zu einem Mangel der Mietsache führt (Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947 unter II 2 a; vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626 Rn. 13 f., 17;… vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, NJW 2009, 3421 Rn. 9). - LG Berlin, 11.09.2014 - 18 S 413/13
Geltung der Kappungsgrenze auch bei nachträglich festgestellter größerer …
Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs om 23.05.207 (IMR 2007, 242) lässt sich nicht entnehmen, dass für Mieterhöhungen auf der Grundlage einer tatsächlich um mehr als 10% nach oben von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche abweichenden Wohnungsgröße die Kappungsgrenze nicht gelten soll.Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs om 23.05.207 (IMR 2007, 242) lässt sich nicht entnehmen, dass für Mieterhöhungen auf der Grundlage einer tatsächlich um mehr als 10% nach oben von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche abweichenden Wohnungsgröße die Kappungsgrenze nicht gelten soll.
Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie in der Entscheidung BGH NJW 2007, 2626, zum Ausdruck komme.
Mit der Berufung werden keine neuen Gesichtspunkte angesprochen, sondern die Klägerin beruft sich wiederum auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.05.2007, Az. VIII ZR 138/06, dort Rn. 19 (zitiert nach Juris).
Sie bleibt dabei, dass es sich der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 23.05.207, Aktenzeichen VIII ZR 138/06, NJW 2007, 262, nicht entnehmen lässt, dass für Mieterhöhungen auf der Grundlage einer tatsächlich um mehr als 10 % nach oben von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche abweichenden Wohnungsgröße die Kappungsgrenze nicht gelten soll.
- OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11
Rechte des Mieters bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche
- BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 83/07
Miethöhe bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen
- LG Berlin, 27.11.2007 - 63 S 144/07
Wohnraummiete in Berlin: Wohnwertmindernde und wohnwerterhöhende Merkmale nach …
- LG Berlin, 05.04.2016 - 63 S 209/15
Wohnraummiete: Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens
- VK Berlin, 13.07.2021 - VK-B2-12/21
Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Nebenangebot ist aufzuklären!
- BGH, 08.07.2008 - VIII ZR 5/08
Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens bei …
- BGH, 08.07.2008 - VIII ZR 4/08
Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens bei …
- VK Berlin, 13.07.2021 - B 2-12/21
- LG Berlin, 22.03.2013 - 63 S 298/12
Für das Mieterhöhungsverlangen ist nur die Wohnfläche relevant!
- OLG Frankfurt, 09.03.2010 - 14 U 52/09
Schadensersatz wegen versäumter Beantragung einer Investitionszulage
- AG Aachen, 05.06.2012 - 100 C 403/10
Anspruch auf Geltendmachung einer Mieterhöhung bei auffälliger Diskrepanz von …
- AG Köln, 04.10.2012 - 222 C 153/12
Vergrößerung oder Verkleinerung ist keine Modernisierung!
- LG Hamburg, 31.03.2022 - 333 S 15/21
Flächenunterschreitung von mehr als 10% ist immer ein Mangel!
- LG Halle, 19.03.2013 - 2 S 263/12
Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Geltung der Kappungsgrenze bei …
- LG Hamburg, 08.07.2008 - 316 S 22/08
Mieterhöhungsverlangen: Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf einer von …
- LG Berlin, 22.10.2012 - 67 S 1/12
Wann ist die Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß?
- AG Hamburg, 05.12.2007 - 46 C 32/07
Anspruch auf Zustimmung zu einer Erhöhung der Netto-Kaltmiete
- AG Halle/Saale, 22.11.2012 - 96 C 2028/12
Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Geltung der Kappungsgrenze bei …
- AG Kerpen, 10.02.2016 - 108 C 11/14
Abrechnung von Betriebskosten für die Hauptmietfläche i.R.d. Vermietung von …
- LG Dortmund, 04.11.2010 - 11 S 133/10
Fristlose Kündigung eines Mietvertrags wegen Unterschreitung der vertraglich …
- AG Lüdenscheid, 12.03.2009 - 94 C 355/08
- AG Berlin-Lichtenberg, 08.02.2008 - 5 C 377/07
Wohnraummiete: Bindung des Grundstückserwerbers an unzutreffende …
- AG Köln, 10.06.2008 - 203 C 135/08
Abtretung des Anspruches auf Auskehrung des Guthabens aus einer …
- LG Lüneburg, 29.01.2008 - 3 O 387/06