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   BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 153/05   

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https://dejure.org/2006,6350
BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 153/05 (https://dejure.org/2006,6350)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2006 - VIII ZR 153/05 (https://dejure.org/2006,6350)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2006 - VIII ZR 153/05 (https://dejure.org/2006,6350)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Einseitiges Recht des Vermieters zur Umstellung der Heizung auf sog. Wärmecontracting und Umlage der dadurch entstandenen höheren Kosten auf den Mieter; Erforderlichkeit der wörtlichen oder sinngemäßen Wiedergabe der Berufungsanträge in einem Berufungsurteil

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voller Wärmepreis bei Wärmecontracting nur aufgrund mietrechtlicher Vereinbarung; Übertragung der Beheizung auf Dritte

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umstellung auf Wärmecontracting

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04

    Zustimmungsbedürftigkeit des Wärmecontracting während laufenden Mietverhältnisses

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 153/05
    Will der Vermieter von Wohnraum während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten übertragen ("Wärmecontracting"), bedarf es hierfür einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung darüber im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen (Senatsurteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04, NJW 2005, 1776).
  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 22/04

    Rechtsstellung des Grundstückserwerbers bei Verzug des Veräußerers mit der

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 153/05
    Von der Aufhebung und Zurückverweisung kann jedoch ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn sich die notwendigen tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung hinreichend deutlich aus den Urteilsgründen ergeben und das Urteil wenigstens sinngemäß erkennen lässt, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat (Senatsurteil vom 9. Februar 2005 - VIII ZR 22/04, NJW 2005, 1187 unter II 1).
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 153/05
    Zutreffend geht die Revision zwar davon aus, dass die wörtliche oder sinngemäße Wiedergabe der Berufungsanträge in einem Berufungsurteil nicht entbehrlich ist (BGHZ 154, 99, 100 f.).
  • LG Berlin, 26.10.2016 - 65 S 305/16

    Verjährungsfrist beginnt mit vorzeitiger Wohnungsrückgabe!

    Ob die vom Gesetzgeber im Rahmen der Reform des Verjährungsrechts in § 202 Abs. 2 BGB n. F. bewusst vorgesehene Verlängerung der Verjährungsfrist (vgl. Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schuldrechts, BT-Drs. 14/6040, S. 110) auch im Anwendungsbereich des § 548 BGB und/oder der §§ 305ff. BGB möglich ist und welchen Grenzen eine solche Regelung gegebenenfalls unterliegt, kann hier dahin stehen (offen gelassen: BGH, Urt. v. 15.03.2006 - VIII ZR 153/05, WuM 2006, 319, beck-online; vgl. auch BGH, Urt. vom 21.4.2015 - XI ZR 200/14, NJW 2015, 257.; BGH, Urt. v. 15.3.2006, VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588, beck-online).
  • KG, 13.02.2007 - 8 U 195/06

    Heizkostenabrechnung: Erfordernis der Zustimmung des Mieters bei Umstellung der

    Damit sind die auf der Grundlage des "Wärmecontracting" erstellten Heizkostenabrechnungen nicht ordnungsgemäß, so dass schon aus diesem Grund die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen (BGH, Urt. v. 15.3. 2006 - VIII ZR 153/03, GE 2006, 838 = WuM 2006, 256; vgl. auch hierzu juris PR-MietR 18/2006, Anm. 2, Lammel).
  • OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13

    Klage betreffend die Begleichung rückständiger Forderungen aus

    Will der Vermieter von Wohnraum während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten übertragen ("Wärmecontracting"), bedarf es hierfür einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung darüber im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen (vgl. BGH Urteil vom 15.03.2006 - VIII ZR 153/05, WuM 2006, 256; Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04, NJW 2005, 1776).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 05.09.2007 - 3 C 470/06

    Wohnraummiete: Wärmecontracting über hauseigene Heizzentrale

    Die Umlage solcher Kosten erfordert jedoch eine ausreichende vertragliche Regelung (vgl. dazu BGH, WuM 2005, 387; WuM 2005, 456; WuM 2006, 256; WuM 2006, 322; LG Berlin, MM 2007, 147).
  • LG Berlin, 31.10.2011 - 67 S 13/11

    Aufschlüsselung Wärmecontractingkosten nach Umstellung der Wärmeversorgung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss der Vermieter den nicht umlagefähigen Preisbestandteil des Grundpreises gesondert ausweisen, so dass eine Differenzierung nach Betriebs-, Verbrauchs- und Investitionskosten möglich ist, damit für den Mieter eindeutig erkennbar ist, dass er nicht mit zusätzlichen Kosten nach der Umstellung des Betriebs der Wärmeversorgung auf Wärmecontracting belastet ist (BGH, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04; BGH Urteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 153/05; Kammergericht, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 8 U 195/06).
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