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   BGH, 07.12.1960 - VIII ZR 16/60   

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https://dejure.org/1960,208
BGH, 07.12.1960 - VIII ZR 16/60 (https://dejure.org/1960,208)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1960 - VIII ZR 16/60 (https://dejure.org/1960,208)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1960 - VIII ZR 16/60 (https://dejure.org/1960,208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch des Vermieters

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 916
  • MDR 1961, 499
  • WM 1961, 455
  • DB 1961, 435
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 27.05.2015 - XII ZR 66/13

    Geschäftsraummiete: Minderung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung wegen einer

    Eine erstmals nach Vertragsbeendigung eingetretene Verschlechterung der Mietsache, die beim Fortbestehen des Mietverhältnisses eine Minderung der Miete zur Folge gehabt hätte, führt grundsätzlich nicht dazu, den Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung in entsprechender Anwendung von § 536 BGB herabzusetzen (Fortführung von BGH Urteil vom 7. Dezember 1960, VIII ZR 16/60, NJW 1961, 916).

    a) Die maßgebliche Rechtsfrage hat der Bundesgerichtshof im Jahr 1960 entschieden (BGH Urteil vom 7. Dezember 1960 - VIII ZR 16/60 - NJW 1961, 916 f.) und ausgesprochen, dass es für den Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung unerheblich sei, ob sich der Mietwert der vorenthaltenen Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses (weiter) verringert habe.

    Der Vermieter könne daher trotz weiterer Verschlechterung der ihm vorenthaltenen Mietsache den letzten Mietzins als "Mindestschaden" weiter fordern (BGH Urteil vom 7. Dezember 1960 - VIII ZR 16/60 - NJW 1961, 916).

    Könnte sich der Mieter in der Vorenthaltungszeit auf jede weitere Verschlechterung der Mietsache berufen, um eine Kürzung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung zu erreichen, würde ihn dies in seinem Willen zur weiteren - widerrechtlichen - Vorenthaltung der Mietsache nur bestärken (vgl. bereits BGH Urteil vom 7. Dezember 1960 - VIII ZR 16/60 - NJW 1961, 916, 917) und damit gerade den Zweck des schuldrechtlichen Abwicklungsverhältnisses gefährden.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1960 die Frage aufgeworfen, ob dem Mieter in Ansehung der von ihm geschuldeten Nutzungsentschädigung bei nachträglicher Verschlechterung der vorenthaltenen Mietsache ausnahmsweise über § 242 BGB "geholfen" werden kann; er hat von einer weiteren Erörterung dieses Problems mit der Begründung abgesehen, dass die im damaligen Streitfall in Rede stehende Minderungsquote von lediglich 10 % die Annahme eines solchen Ausnahmefalls ohnehin nicht rechtfertigen würde (BGH Urteil vom 7. Dezember 1960 - VIII ZR 16/60 - NJW 1961, 916).

  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 90/81

    Einrede des § 320 BGB neben Mängelgewährleistung

    Es geht hier zunächst nicht um den Teil des Mietzinses, den der Mieter infolge "automatischer", kraft Gesetzes eingetretener Minderung (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1960 - VIII ZR 16/60 -, NJW 1961, 916) ohnehin nicht zahlen muss, sondern um den darüber hinausgehenden Betrag.
  • BGH, 17.12.1986 - VIII ZR 279/85

    Rechte von Leasingnehmer und -geber bei Mängeln des Leasingobjekts;

    Die Mangelhaftigkeit einer Mietsache führt zwar dazu, daß der Mietzins vom Eintritt des Mangels an auch ohne ausdrückliche Geltendmachung herabgesetzt ist (§ 537 BGB ; vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1960 - VIII ZR 16/60 = NJW 1961, 916 = WM 1961, 455).
  • BGH, 22.03.1989 - VIII ZR 155/88

    Anspruch des Leasinggebers auf Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe des

    Die Bestimmung gewährt dem Vermieter eine Mindestentschädigung, die in ihrer Höhe weder davon abhängig ist, ob und inwieweit dem Vermieter aus der Vorenthaltung der Mietsache ein Schaden erwachsen ist, noch davon, ob der Mieter aus dem vorenthaltenen Mietgegenstand einen entsprechenden Nutzen hat ziehen können (Senatsurteil vom 7. Dezember 1960 - VIII ZR 16/60 unter A 14 = WM 1961, 455, 456).
  • BGH, 21.02.1990 - VIII ZR 116/89

    Fortbestehen vertraglich vereinbarter Mietminderung für die Zeit der

    Zur Frage des Fortbestehens einer vertraglich vereinbarten Minderung des Mietzinses auch für die Zeit der Vorenthaltung der Mietsache (im Anschluß an Senat, NJW 1961, 916 = LM § 557 BGB Nr. 3a = WM 1961, 455).

    Wie vom erkennenden Senat bereits ausgesprochen worden ist, richtet sich bei der Vorenthaltung einer Mietsache, deren Mietwert im Augenblick der Beendigung des Mietverhältnisses gemindert war, der Mindestbetrag des Schadens, den der Vermieter gemäß § 557 BGB zu fordern berechtigt ist, nach diesem geminderten Mietzins, weil dieser Betrag der im Augenblick der Beendigung des Mietverhältnisses vereinbarte Mietzins war (Senatsurteil vom 7. Dezember 1960 - VIII ZR 16/60 = WM 1961, 455, 456 unter A I 4; vgl. auch Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 5. Aufl., Rz. 303; Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 1989, Kap. V, RN. 98).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 10 U 2/09

    Höhe des Vorenthaltungsschadens bei Mängeln einer Mietsache; Übernahme des

    Zwar richtet sich bei Vorenthaltung einer Mietsache, deren Mietwert im Augenblick der Beendigung des Mietverhältnisses gemindert war, auch der Mindestbetrag des Schadens, den der Vermieter gemäß § 546 a BGB zu fordern berechtigt ist, nach diesem geminderten Mietzins, weil dieser Betrag der im Augenblick der Beendigung des Mietverhältnisses vereinbarte Mietzins war (BGH, Urt. v. 7.12.1960, BB 1961, 349 = DB 1961, 435 = LM § 557 BGB Nr. 3a = MDR 1961, 499 = NJW 1961, 916 = WarnRspr. 1959/60 Nr. 557 = WM 1961, 455 = ZMR 1961, 190; Urt. v. 11.2.2009, XII ZR 114/06).
  • BGH, 10.11.1965 - VIII ZR 12/64

    Bereicherungsanspruch des Vermieters

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  • BGH, 21.03.2001 - XII ZR 241/98

    Zustandekommen eines Mietvertrages; Minderung des Mietzinses

    Wenn und soweit dieser infolge von Mängeln des Mietobjekts gemindert war, die bei Vertragsende noch vorlagen, ist der geminderte Betrag auch für die Höhe der Nutzungsentschädigung maßgeblich (vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1960 - VIII ZR 16/60 = LM § 557 BGB Nr. 3 a = NJW 1961, 916; vom 21. Februar 1990 - VIII ZR 116/89 = NJW-RR 1990, 884; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl. § 557 Rdn. 18).
  • AG Wiesbaden, 04.07.2011 - 93 C 4774/10

    Eigenbedarfskündigung: Hohes Lebensalter als Härtegrund?

    Da die Mangelhaftigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wiederum automatisch dazu führt, dass die Miete vom Beginn der Beeinträchtigung an auch ohne ausdrückliche Geltendmachung gemindert ist (S. BGH, NJW 61, 916; ders., NJW-RR 91, 779) und durch den vollständigen Verlust von Wasser, Strom und Gas die Gebrauchstauglichkeit der streitgegenständlichen Wohnung, von Mitte September bis Ende November 2010 de facto komplett aufgehoben war, ist evident, dass die Beklagten für diesen Zeitraum zur hundertprozentigen Mietminderung berechtigt waren.
  • BGH, 31.01.1985 - III ZR 105/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung des Restsaldos eines Ratenkredits mit

    Selbst wenn man den Unterschied, daß die vermietete Sache - anders als die Darlehensvaluta - immer im Eigentum des Vermieters bleibt, für nicht so erheblich halten wollte, so fällt doch folgende Überlegung entscheidend ins Gewicht: § 557 BGB will Streitigkeiten über die Höhe eines etwaigen Schadensersatz- oder Bereicherungsanspruchs abschneiden und den Gläubiger von der Notwendigkeit befreien, seinen Schaden und den Wert der vom Schuldner gezogenen Nutzungen darlegen und beweisen zu müssen (Staudinger/Sonnenschein 12. Aufl. § 557 BGB Rn. 5 - 2. Bearbeitung 1981 - MünchKomm/Voelskow § 557 BGB Rn. 2; vgl. auch BGH Urteil vom 7. Dezember 1960 - VIII ZR 16/60 = LM § 557 BGB Nr. 3 a).
  • KG, 01.03.2012 - 8 U 197/10

    Beendigung eines Gewerberaummietverhältnisses: Herausgabeanspruch des

  • OLG Hamm, 11.01.1999 - 13 U 132/98

    Ausgestaltung von Finanzierungsleasingverträgen

  • AG Dortmund, 09.10.2018 - 425 C 5213/18

    Baukostenzuschuss unterfällt § 110 InsO!

  • OLG München, 29.01.2015 - 23 U 3353/14

    Einseitige Erledigung des Räumungs- und Herausgabeanspruchs

  • LG Hamburg, 14.11.1985 - 7 S 267/85
  • BGH, 07.04.1976 - VIII ZR 233/74

    Abgrenzungskriterien zwischen einem nach Mietrecht zu beurteilenden Vertrag und

  • BGH, 15.12.1965 - VIII ZR 33/64
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