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   BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06   

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https://dejure.org/2007,953
BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06 (https://dejure.org/2007,953)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2007 - VIII ZR 171/06 (https://dejure.org/2007,953)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - VIII ZR 171/06 (https://dejure.org/2007,953)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllungswirkung bei Hinterlegung des bei Inanspruchnahme eines Factors geforderten Geldbetrags für abgetretene Forderungen; Anspruch des Finanzamts auf Zahlung der in abgetretenen Forderungen enthaltenen Umsatzsteuer; Planwidrige Unvollständigkeit eines ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Erfüllungswirkung der Hinterlegung bei Inanspruchnahme eines Factors durch Kunden auf Kaufpreiszahlung und Finanzamt auf Zahlung der Umsatzsteuer

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, ob sich der Factor gegenüber dem Anspruch seines Kunden auf Zahlung des Kaufpreises für die abgetretene Forderung und dem Anspruch des Finanzamts nach § 13c UStG auf Zahlung von Umsatzsteuerrückständen des Kunden durch Hinterlegung befreien kann

  • Judicialis

    BGB § 372 Satz 2 Alt. 2; ; BGB § 433 Abs. 2; ; UStG § 13b; ; UStG § 13c; ; EStG § 48

  • ra.de
  • factoringrecht.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des Factors zu Gunsten des abtretenden Kunden und des Finanzamts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zvilirecht - Factoring: Erfüllungswirkung durch Geldhinterlegung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 433 Abs. 2, § 372 Satz 2 Alt. 2; UStG §§ 13b, 13c; EStG § 48
    Zur Erfüllungswirkung der Hinterlegung bei Inanspruchnahme eines Factors durch Kunden auf Kaufpreiszahlung und Finanzamt auf Zahlung der Umsatzsteuer

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Factoring - Hinterlegung eines Kundenguthabens befreit nicht von der Zahlungspflicht

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Factoring
    Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen gem. § 13c UStG
    Vereinnahmung der Forderung
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 170, 311
  • NJW-RR 2007, 687
  • ZIP 2007, 774
  • WM 2007, 558
  • BB 2007, 850
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 5/19 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Anspruch gegen Krankenhaus auf Erstattung

    So liegt es, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, wenn mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl BSGE 115, 40 = SozR 4-2500 § 302 Nr. 1, RdNr 32; BGHZ 170, 311, RdNr 28 mwN; s ferner BGH Urteil vom 12.7.1989 - VIII ZR 297/88 - NJW 1990, 115, 116; BGH Urteil vom 13.5.1993 - IX ZR 166/92 - NJW 1993, 2935, 2937; BGH Urteil vom 11.1.2012 - XII ZR 40/10 - NJW 2012, 844, RdNr 24 = Juris RdNr 24) .

    (3) Die hieraus erwachsende Regelungslücke in § 5 Abs. 3 AMPV mit Fußnote 3 lässt sich nicht durch dispositives oder sonstiges Gesetzesrecht, insbesondere Steuerrecht schließen (vgl zum Vorrang vor ergänzender Vertragsauslegung zB BGH Urteil vom 20.2.2019 - VIII ZR 7/18 - Juris RdNr 47 mwN; BGHZ 170, 311, RdNr 29, dort zum Gesamtschuldverhältnis von Steuer- und Haftungsschuldner) .

  • BGH, 07.07.2021 - VIII ZR 52/20

    Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen?

    a) Soweit das Berufungsgericht zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht dem tatsächlichen Gebrauchmachen des Beklagten von seinem Zurückbehaltungsrecht (ab September 2016) eine Bedeutung beimisst und meint, allein derjenige Mieter, der sein Zurückbehaltungsrecht überhaupt nicht ausübe, begebe sich seines Rückzahlungsanspruchs, verkennt es die Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 2. Juli 2004 - V ZR 209/03, NJW-RR 2005, 205 unter II 1 c bb; vom 17. Januar 2007 - VIII ZR 171/06, BGHZ 170, 311 Rn. 28; vom 11. Januar 2012 - XII ZR 40/10, NJW 2012, 844 Rn. 24).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06

    Berechtigung des Vermieters zur Umstellung auf Fernwärme

    Diese Auslegung kann der Senat selbst vornehmen, da das Berufungsgericht sie unterlassen hat und die hierzu erforderlichen tatsächlichen Feststellungen getroffen und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (BGH, Urteil vom 12. Februar 1997 - V ZR 250/96, WM 1998, 626, unter II 3; Senatsurteil vom 17. Januar 2007 - VIII ZR 171/06, WM 2007, 558, Tz. 25).
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BGH, Entscheidung vom 27.02.2007 - VIII ZR 171/06 (https://dejure.org/2007,28039)
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