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   BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 173/15   

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https://dejure.org/2016,21173
BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 173/15 (https://dejure.org/2016,21173)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2016 - VIII ZR 173/15 (https://dejure.org/2016,21173)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15 (https://dejure.org/2016,21173)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 278 BGB, § 543 Abs 1 S 2 BGB
    Wohnraummiete: Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters bei Erbringung staatlicher Transferleistungen; unpünktliche Mietzahlungen als wichtiger Grund für die fristlose Kündigung

  • IWW

    § 543 Abs. 1 BGB, § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 546 Abs. 1, 2, § 985 BGB, § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit einer Behörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters durch Zahlung der Miete an den Vermieter; Erbringen von staatlichen Transferleistungen durch die Behörde i.R.d. Daseinsvorsorge; Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs

  • mietrechtsiegen.de

    Achtung bei unpünktlichen Mietzahlungen - Vermieter kann fristlos kündigen!

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters bei Erbringung staatlicher Transferleistungen; unpünktliche Mietzahlungen als wichtiger Grund für die fristlose Kündigung

  • ra.de
  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Wohnraumkündigung wegen verspäteter Zahlungen durch staatliche Stellen (Transferleistungen) ?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278; BGB § 543 Abs. 1 S. 2
    Tätigkeit einer Behörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters durch Zahlung der Miete an den Vermieter; Erbringen von staatlichen Transferleistungen durch die Behörde i.R.d. Daseinsvorsorge; Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs

  • rechtsportal.de

    Tätigkeit einer Behörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters durch Zahlung der Miete an den Vermieter; Erbringen von staatlichen Transferleistungen durch die Behörde i.R.d. Daseinsvorsorge; Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Behörde zahlt Miete zu spät: Kündigung möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung durch Jobcenter?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Fristlose Kündigung bei unpünktlicher Mietzahlung durch das Jobcenter?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen auch bei Zahlung durch Behörde möglich

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Unpünktliche Mietzahlung kann fristlose Kündigung begründen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen durch das Jobcenter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Mieter zahlt nicht - fristlose Kündigung auch bei Verschulden des JobCenters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unpünktliche Mietzahlungen als Kündigungsgrund - die Unzumutbarkeitskündigung

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Mieter haftet für verspätete Zahlungen durch das JobCenter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Job-Center zahlt unpünktlich - fristlose Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unpünktliche Mietzahlung durch Jobcenter als Kündigungsgrund

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    JobCenter zahlt Miete zu spät - Kündigung Mietvertrag

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Vermieters: Unpünktliche Mietzahlungen durch ein Jobcenter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wiederholt unpünktliche Mietzahlungen können fristlose Kündigung begründen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlichen Zahlungsverhaltens

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    JobCenter zahlt Miete zu spät - Kündigung Mieter durch Vermieter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unpünktliche Mietzahlungen durch Jobcenter können fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen - Fristlose Kündigung erfordert nicht Verschulden des Mieters an Zahlungsverzug

Besprechungen u.ä. (2)

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Wohnraumkündigung wegen verspäteter Zahlungen durch staatliche Stellen (Transferleistungen) ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung bei unpünktlicher Mietzahlung durch das Jobcenter möglich! (IMR 2016, 361)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2805
  • MDR 2016, 1080
  • NZM 2016, 635
  • ZMR 2016, 683
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 173/15
    Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt (Bestätigung der Senatsurteile vom 21. Oktober 2009, VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 27 ff.; sowie vom 4. Februar 2015, VIII ZR 175/14, BGHZ 204, 134 Rn. 20).

    Nach der Rechtsprechung des Senats wird eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt (Senatsurteile vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 27 ff.; vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 175/14, BGHZ 204, 134 Rn. 20).

    Mit dieser Stellung ist die Annahme, die Behörde werde vom Leistungsempfänger als Erfüllungsgehilfe im Rahmen des Mietvertrages über seine Unterkunft eingesetzt, nicht vereinbar (Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, aaO Rn. 30).

  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

    Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 173/15
    Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt (Bestätigung der Senatsurteile vom 21. Oktober 2009, VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 27 ff.; sowie vom 4. Februar 2015, VIII ZR 175/14, BGHZ 204, 134 Rn. 20).

    Nach der Rechtsprechung des Senats wird eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt (Senatsurteile vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 27 ff.; vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 175/14, BGHZ 204, 134 Rn. 20).

  • BGH, 13.04.2016 - VIII ZR 39/15

    Wohnraummiete: Nichtzahlung einer auf die Verletzung mietvertraglicher Pflichten

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 173/15
    Denn das Verschulden wird bei Vorliegen einer objektiven Pflichtverletzung regelmäßig vermutet (Gedanke des § 280 Abs. 1 BGB; Senatsurteil vom 13. April 2016 - VIII ZR 39/15, WuM 2016, 365 Rn. 17).
  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 39/17

    Unmittelbarer Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen

    Der Leistungsträger ist auch nicht etwa Erfüllungsgehilfe des leistungsberechtigten Mieters, sondern erbringt im Rahmen der hoheitlichen Aufgabe der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen an einen Bürger (Senatsurteile vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 30; vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Rn. 16; vgl. ebenso Krauß, aaO).
  • BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    c) Steht schon das der Vorstellung entgegen, dass den Jobcentern vergleichbar Verantwortung für die Deckung des Unterkunftsbedarfs zugewiesen wäre wie den Sozialhilfeträgern bei stationären und teilstationären Leistungen (ebenso stRspr des BGH , vgl aus letzter Zeit etwa BGH vom 29.6.2016 - VIII ZR 173/15 - NJW 2016, 2805 RdNr 16: Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters, wenn sie für ihn Miete an Vermieter zahlt) , so spricht hiergegen auch die Regelung des § 22 Abs. 7 SGB II .
  • LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16

    Räumungsklage gegen den Wohnraummieter: Wirksamkeit einer Kündigung bei

    Beide Kündigungsformen erfordern eine hinreichend erhebliche Pflichtverletzung des Mieters (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Tz. 18; Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695, juris Tz. 15 f.; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16, juris Tz. 5 f.).
  • LG Berlin, 06.03.2018 - 67 S 22/18

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer neuerlichen Kündigung nach Beendigung des

    Spätestens nach Verkündung des Zahlungsurteils, erst Recht aber nach Eintritt der Rechtskraft hätte es der Beklagten oblegen, den Zahlungsausgleich selbst vorzunehmen oder bei dem für sie zuständigen öffentlichen Leistungsträger die Übernahme des Zahlungsausgleichs zu bewirken (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805, juris Tz. 19).
  • BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 234/22

    Erstattung einer Strafanzeige = wichtiger Kündigungsgrund?

    Vielmehr bedarf es insoweit stets einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. nur Senatsurteile vom 16. Dezember 2020 - VIII ZR 70/19, NZM 2021, 271 Rn. 20; vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Rn. 18; vom 14. April 2015 - VIII ZR 281/13, NJW 2015, 2417 Rn. 19).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 21.09.2016 - 231 C 155/16

    Jobcenter zahlt monatelang Miete nicht: Mieter darf bleiben!

    Da das Jobcenter aber nicht Erfüllungsgehilfe des Beklagten als Mieter ist, ist ihm dieser Fehler nicht zuzurechnen (BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15), auch wenn sich der Fehler erst ex post ergibt, da das Jobcenter von den Umständen zunächst nichts wusste.
  • LG Berlin, 20.10.2016 - 67 S 214/16

    Wohnraummiete: Ordentliche Vermieterkündigung wegen eines geringfügigen

    Ein Verschulden kann sich allerdings daraus ergeben, dass er auch seine Miete deckende Transferleistungen beanspruchen kann und er die Leistung nicht rechtzeitig und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen beantragt oder bei etwaigen Säumnissen der Behörde auf eine pünktliche Bearbeitung und Zahlung drängt (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Tz. 19).

    Ebenfalls dahinstehen kann, ob für das zwischen den Parteien streitige Verschulden entgegen dem Wortlaut des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB tatsächlich die volle Beweislast bei den beklagten Mietern liegt (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Tz. 19) oder diese - wie einen verhaltensbedingt gekündigten Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urt. v. 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14, NZA 2016, 287 Tz. 27 f.) - lediglich eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. dazu Kammer, a.a.O. Tz. 29).

  • LG Itzehoe, 21.12.2018 - 9 S 15/18

    Zahlunsgverzug und fast ein Wohnungsbrand: Außerordentliche Kündigung nein,

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist er sogar gehalten gewesen, darzulegen, dass er die Leistung rechtzeitig und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen beantragt und bei etwaigen Zahlungsversäumnissen die säumige Behörde zur pünktlichen und umfassenden Zahlung zu drängen (vgl. BGH, Urteil vom 29.6.2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805, 2806).
  • LG Berlin, 25.07.2017 - 63 S 7/17

    AGB-Klauseln bzgl. der Aufrechnung sowie Fälligkeit der Miete

    Zwar ist eine verzögerte Zahlung des Job-Centers dem Mieter nicht ohne weiteres zurechenbar, da das Job-Center nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters ist, sondern im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig wird (st. Rspr., zuletzt: BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15), jedoch wird die.

    Vielmehr ist der Mieter gehalten, darzulegen und gegebenenfalls auch zu beweisen, dass er die Leistung rechtzeitig und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen beantragt und bei etwaigen Zahlungssäumnissen der Behörde bei dieser auf eine pünktliche Zahlung gedrungen und insbesondere auf eine bereits erfolgte Abmahnung des Vermieters und die deshalb drohende Kündigung hingewiesen hat (BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15).

  • LSG Hamburg, 01.09.2016 - L 4 SO 49/15

    Sozialhilfeleistungen in Form einer Mitschuldenübernahme

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 29.6.2016 - VIII ZR 173/15) wird der Sozialhilfeträger bei einer Zahlung an den Mieter gerade nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig.
  • LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung und Räumungsklage bei Mietrückstand

  • LSG Sachsen, 22.01.2020 - L 7 AS 1435/19
  • LG Frankfurt/Main, 09.06.2023 - 11 S 13/23

    Ordentliche Kündigung wegen offener Betriebskostennachzahlungen

  • LG Köln, 16.04.2019 - 5 O 114/18
  • AG Berlin-Schöneberg, 16.03.2020 - 4 C 98/19

    Räumungsverpflichtung trotz Ausgleich von Mietrückständen

  • LG Stuttgart, 07.02.2017 - 5 S 291/16

    Kündigung Mietvertrag: verspätet gezahlte Nebenkostenerhöhung

  • LG Berlin, 29.11.2016 - 9 C 148/16

    Unzulässigkeit der Zahlungsverzugskündigung trotz mehrfacher unpünktlicher

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