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   BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 182/76   

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https://dejure.org/1978,538
BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 182/76 (https://dejure.org/1978,538)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1978 - VIII ZR 182/76 (https://dejure.org/1978,538)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1978 - VIII ZR 182/76 (https://dejure.org/1978,538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Eintritt von Äquivalenzstörungen - Recht des Pächters zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund - Grundsatz der Vertragstreue - Ertragsrisiko für einen gepachteten Hotelbetrieb - Übernahme des unternehmerischen Risikos durch den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2390
  • MDR 1978, 924
  • DB 1978, 1536
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 196/75

    Anpassung der Preise für Fernwärme an allgemeine Kostenentwicklung ?

    Auszug aus BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 182/76
    So hat die Rechtsprechung seit jeher daran festgehalten, daß der Grundsatz der Vertragstreue nur dann zurücktreten muß, wenn anders ein untragbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 196/75 = WM 1977, 946 m.w.Nachw.).

    Insbesondere sind Umstände, die nach dem Vertragszweck in den Riskobereich nur des einen Vertragsteiles fallen, grundsätzlich nicht geeignet, dem hierdurch betroffenen Vertragspartner eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu ermöglichen (Senatsurteile vom 25. Mai 1977 a.a.O. und vom 8. Februar 1978 - VIII ZR 221/76 = WM 1978, 322).

    Der erkennende Senat hat jedoch bereits in der Entscheidung vom 25. Mai 1977 (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß dies nur gelten kann, wenn die dauernde Verlust Situation auf "billigerweise nicht vorauszusehende Umstände" zurückzuführen ist.

  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 221/76

    Erhebliche Preissteigerung = Störung der Geschäftsgrundlage?

    Auszug aus BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 182/76
    Insbesondere sind Umstände, die nach dem Vertragszweck in den Riskobereich nur des einen Vertragsteiles fallen, grundsätzlich nicht geeignet, dem hierdurch betroffenen Vertragspartner eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu ermöglichen (Senatsurteile vom 25. Mai 1977 a.a.O. und vom 8. Februar 1978 - VIII ZR 221/76 = WM 1978, 322).
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Insbesondere kann dahinstehen, ob es für eine Störung der Geschäftsgrundlage ausreicht, wenn in einem auf unbegrenzte Zeit eingegangenen Dauerschuldverhältnis wie dem Arbeitsverhältnis das geschuldete Arbeitsentgelt zu einer dauerhaften Verlustsituation führt (zum Vorliegen einer zur Vertragsanpassung führenden Äquivalenzstörung im Dauerschuldverhältnis nur bei einer dauerhaften, auf billigerweise nicht vorauszusehenden Umständen beruhenden Verlustsituation BGH 19. April 1978 - VIII ZR 182/76 - zu II 2 b der Gründe) .
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11

    Pacht- und Gestattungsvertrag: Störung der Geschäftsgrundlage auf Grund einer

    Erfüllt sich die Gewinnerwartung des Mieters bzw. Pächters nicht, so verwirklicht sich damit ein typisches Risiko des gewerblichen Mieters bzw. Pächters, welches dieser nicht nachträglich auf den Vermieter bzw. Verpächter verlagern kann (vgl. BGH NJW 1978, 2390 ff. Rdnr. 22; NJW 2006, 899 ff. Rdnr. 30; NJW-RR 2010, 1016 f. Rdnr. 17; jeweils zit. nach juris).

    a) Zwar trifft es zu, dass der nachteilig Betroffene sich grundsätzlich nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen kann, wenn die Änderung für ihn vorhersehbar war (vgl. BGH NJW 1978, 2390 ff. Rdnr. 27 f., zit. nach juris; NJW 2002, 3695 ff. Rdnr. 34, zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Finkenauer, a. a. O., § 313 Rdnr. 74; Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 313 Rdnr. 23).

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 9 U 58/06

    Gewerberaummietvertrag für Einzelhandelsgeschäft in Einkaufszentrum: Wegfall der

    Dies gilt selbst dann, wenn die weitere Erfüllung des Vertrages unter Umständen den Verfall des Vermögens des Mieters zur Folge hätte (vgl. BGH NJW 1978, 2390).
  • OLG Celle, 02.12.1998 - 2 U 60/98

    Zahlung von Mietzins und Nebenkostenvorauszahlungen; Schriftformerfordernis einer

    Ausnahmsweise ist die Berufung auf die Störung der Geschäftsgrundlage möglich, wenn das Festhalten am Vertrag die Existenz der Mietpartei gefährdet und dies aus außergewöhnlichen, außerhalb der Sphäre der Mietvertragspartei liegenden, nicht vorhersehbaren Umständen herrührt (vgl. BGH NJW 1978, 2390).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 100/87

    Bindung der Gemeinde an eine formunwirksame Verpflichtungserklärung

    Anders könnte es liegen, wenn die Verlängerung des Wasserrechts ausgeschlossen war, weil die zuständige Wasserbehörde - wie die Beklagte behauptet hat - ihr Einverständnis verweigert hätte, und dies zunächst billigerweise nicht voraussehbar war (vgl. BGH Urteil vom 19. April 1978 - VIII ZR 182/76 = BGHWarn 1978 Nr. 102 = NJW 1978, 2390, 2391).
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch die nicht

    Die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz angeführte Rechtsprechung zu der Frage, welche Mietvertragspartei das Risiko nicht erfüllter Ertragserwartungen zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1970, S. 1313 f.; NJW 1978, S. 2390 ff.; - NJW 1981, S. 2405 f.), stellt diese Beurteilung nicht in Frage.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - 16 A 3819/99

    Schonung von Vermögensansprüchen aus einem Grabpflegevertrag nach § 88 Abs. 3 S.

    BGH, Urteile vom 7. Oktober 2004 - I ZR 18/02 -, a.a.O.; vom 13. Dezember 1995 - XII ZR 185/03 - ZMR 1996, 309, sowie Juris; vom 29. November 1995 - XII ZR 230/94 -, NJW 1996, 714; vom 19. April 1978 - VIII ZR 182/76 -, MDR 1978, 924, sowie Juris.
  • OLG Rostock, 25.02.2002 - 3 U 209/00

    Praktikabilitätsgründe bei der Stellvertretung haben keinen Einfluß auf die

    Dabei bleiben von vornherein solche Umstände außer Betracht, die dem Risikobereich einer der Vertragsparteien zuzuordnen sind (BGH NJW 1978, 2390, 2391; BGH NJW 2000, 1714 = NZM 2000, 492 = MDR 2001, 22).
  • OLG München, 26.08.1994 - 21 U 3556/93

    Mangelnder Geschäftserfolg des Mieters kein Fehler des gewerblichen Mietobjekts!

    a) Die Verwirklichung der Erwartung, in gemieteten Räumen als Unternehmer Gewinne zu erzielen und nicht in Verluste zu geraten, gehört grundsätzlich zum Risiko des Mieters und kann, deshalb nicht Geschäftsgrundlage des Vertrages sein (BGH NJW 77, 2262, 2263; 78, 2390, 2391).

    Nur in Ausnahmefällen, wenn eine andauernde, die wirtschaftliche Existenz nachhaltig gefährdende Verlustsituation auf billigerweise nicht vorherzusehende Umstände zurückzuführen ist, kann sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben etwas anderes ergeben (BGH NJW 77, 262, 2263; 78, 2390, 2391; 81, 2405, 2406).

  • OLG München, 20.07.2000 - 24 U 64/99

    Grundstückskauf; Grundstückspacht; Formbedürftigkeit; Pachtvertrag; Notarielle

    Durch Umstände, die in den Risikobereich einer Vertragspartei fallen, wird aber die Geschäftsgrundlage des Vertrags grundsätzlich nicht berührt (vgl. BGH ZIP 2000, 887 ff.; BGHZ 129, 253; BGH NJW 1981, 2406 und NJW 1978, 2390).
  • OLG München, 20.07.2000 - 24 U 64/00

    Pachtvertrag mit Elementen eines Grundstückskaufs - Formbedürftigkeit -

  • OLG München, 14.07.1988 - 29 U 5170/86

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage im

  • OVG Saarland, 03.11.1988 - 1 R 83/87

    Erschließungsbeitrag; Erstattungsanspruch; Bebauungsplan; Vorausleistungen;

  • LAG Hessen, 06.07.1998 - 16 Sa 2267/97

    Bindung an jahrelange Übernahme der Pauschalsteuer durch Arbeitgeber

  • OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95

    Voraussetzungen für die Kündigung eines Leasingsvertrages bei Veränderung der

  • OLG München, 28.04.1995 - 21 U 5103/94

    Gewinnerwartung des Pächters als Geschäftsgrundlage; Kündigung des Pachtvertrages

  • OLG Frankfurt, 14.11.1994 - 4 U 64/93

    Ladenpassage: Wer trägt das Risiko für die erwartete Ertragslage?

  • OLG Karlsruhe, 20.04.1988 - 13 U 242/86

    Teilnahme am Bauherrenmodell ; Unterscheidung zwischen Pauschalpreis und

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