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   BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 184/12   

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https://dejure.org/2013,3599
BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 184/12 (https://dejure.org/2013,3599)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2013 - VIII ZR 184/12 (https://dejure.org/2013,3599)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - VIII ZR 184/12 (https://dejure.org/2013,3599)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 560 Abs 4 BGB
    Wohnraummiete: Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 560 Abs. 4
    Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen durch Mieter

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter nach eigener Korrektur der Abrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter im Anschluss an eine selbst vorgenommene Korrektur der Betriebskostenabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mieter darf selber Nebenkostenabrechnung erstellen und bei einer Gutschrift die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen kürzen, § 560 Abs. 4 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 560 Abs. 4
    Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter im Anschluss an eine selbst vorgenommene Korrektur der Betriebskostenabrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Herabsetzung der Betriebskostenvorauszahlungen durch Mieter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Mieter korrigierte Betriebskostenabrechnung - und die Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Der Mieter kann nach einer BK-Abrechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen selbst errechnen und vornehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch Mieter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Herabsetzung der Betriebskostenvorauszahlungen durch Mieter

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenvorauszahlung - Kürzung durch Mieter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen setzt konkrete Beanstandung und Berechnung voraus

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung nach Abrechnungskorrektur des Mieters

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Mieter dürfen Fehler in der Betriebskostenabrechnung selbst korrigieren und Vorauszahlungen entsprechend dem Ergebnis anpassen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bei falscher Betriebskostenabrechnung darf Mieter seine Vorauszahlungen selbst berichtigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter kann Vorauszahlungen anhand eigener Abrechnungskorrektur kürzen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter kann Vorauszahlungen anhand eigener Abrechnungskorrektur kürzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieter dürfen fehlerhafte Nebenkostenabrechnung selbst korrigieren

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Mieter dürfen Fehler in der Betriebskostenabrechnung selbst korrigieren und Vorauszahlungen entsprechend dem Ergebnis anpassen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Vorauszahlungskürzung durch Mieter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter dürfen Fehler in der Betriebskostenabrechnung selbst korrigieren und Vorauszahlungen entsprechend dem Ergebnis anpassen - Zu viel gezahlte Betriebskosten können mit der Miete verrechnet werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenvorauszahlungen: Mieter kann Angemessenheit selbst errechnen! (IMR 2013, 133)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1595
  • MDR 2013, 455
  • NZM 2013, 357
  • ZMR 2013, 422
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 184/12
    Nach dieser Rechtsprechung kann der Mieter im laufenden Mietverhältnis nach Ablauf der Abrechnungsfrist für einen zurückliegenden Abrechnungszeitraum ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen geltend machen, um seinen Abrechnungsanspruch durchzusetzen, und besteht deshalb im laufenden Mietverhältnis - anders als nach Beendigung des Mietvertrags (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499 unter II 3 c; vgl. ferner Senatsurteil vom 26. September 2012 - VIII ZR 315/11, NJW 2012, 3508 Rn. 10) - kein Grund, dem Mieter im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung einen Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlungen zuzubilligen.
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 184/12
    Das Berufungsgericht hat insoweit die Rechtsprechung des Senats zum Zurückbehaltungsrecht des Mieters an laufenden Vorauszahlungen verkannt (vgl. Senatsurteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 191/05, NJW 2006, 2552 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09

    Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung;

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 184/12
    Auf die Einwendungen des Beklagten gegen die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung komme es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 258/09) nicht an.
  • BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11

    BGH verneint Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 184/12
    Wie der Senat - nach Erlass des Berufungsurteils - in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, kommt es für die Anpassung von Vorauszahlungen (§ 560 Abs. 4 BGB) auf die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung an (Senatsurteil vom 15. Mai 2012 - VIII ZR 246/11, NJW 2012, 2186 Rn. 15).
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 315/11

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Mieteranspruch auf Rückzahlung von

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 184/12
    Nach dieser Rechtsprechung kann der Mieter im laufenden Mietverhältnis nach Ablauf der Abrechnungsfrist für einen zurückliegenden Abrechnungszeitraum ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen geltend machen, um seinen Abrechnungsanspruch durchzusetzen, und besteht deshalb im laufenden Mietverhältnis - anders als nach Beendigung des Mietvertrags (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499 unter II 3 c; vgl. ferner Senatsurteil vom 26. September 2012 - VIII ZR 315/11, NJW 2012, 3508 Rn. 10) - kein Grund, dem Mieter im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung einen Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlungen zuzubilligen.
  • BGH, 20.01.2015 - VIII ZR 208/14

    Räumungsklage: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Übergehen erheblichen

    Dieser Sachvortrag ist erheblich, denn die Nebenkostenabrechnungen für diese Zeiträume waren spätestens zum 30. Juni 2011 beziehungsweise bis zum 30. Juni 2012 zu erstellen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB), so dass die Beklagten nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 29. März 2006 - VIII ZR 191/05, NJW 2006, 2552 Rn. 13 sowie vom 6. Februar 20013 - VIII ZR 184/12, NJW 2013, 1595 Rn. 10) danach die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen (monatlich 234 EUR) einbehalten durften.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2016 - 24 U 170/15

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs

    Denn bei Fortdauer des Mietverhältnisses über den Zeitraum, auf den sich die Rückforderung des Mieters bezieht, ist der Mieter bei nicht fristgemäßer Abrechnung der abgelaufenen Periode durch das ihm zustehende Zurückbehaltungsrecht an laufenden Vorauszahlungen hinreichend geschützt (BGH, Urteil vom 29. März 2006, Az. VIII ZR 191/05, zitiert nach juris, Rdnr. 11 ff.; Urteil vom 6. Februar 2013, Az. VIII ZR 184/12, zitiert nach juris, Rdnr. 10).
  • LG Lübeck, 22.12.2016 - 14 S 178/15

    Umlage von Wärmecontractingkosten nur mit vertraglicher Vereinbarung!

    Auch aus der von Klägerseite zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 06. Februar - - VIII ZR 184/12) ergibt sich nichts anderes.
  • AG Saarbrücken, 14.03.2018 - 3 C 129/17

    Was ist unter einem Verteilerschlüssel "Personenmonate" zu verstehen?

    Diesen Saldo konnte der Beklagte selbst errechnen (vgl. BGH, Urt. v. 06.02.2013 - VIII ZR 184/12); soweit die Abrechnung unzutreffend war, konnte sie durch das Gericht korrigiert werden.
  • LG Neubrandenburg, 19.10.2018 - 1 S 41/18

    Betriebskosten Nachzahlung Vermieter nur bei richtiger Abrechnung

    Hat ein Mieter - wie hier - nach Überprüfung der ihm übersandten Betriebskostenabrechnung aufgrund konkreter Beanstandungen das zutreffende Abrechnungsergebnis selbst errechnet und hierbei ein Guthaben ermittelt, kann er mit diesem Anspruch gegenüber Forderungen des Vermieters aufrechnen (BGH NJW 2013, 1595 Rn. 9, 11).
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