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   BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 188/66   

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https://dejure.org/1968,8626
BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 188/66 (https://dejure.org/1968,8626)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1968 - VIII ZR 188/66 (https://dejure.org/1968,8626)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1968 - VIII ZR 188/66 (https://dejure.org/1968,8626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Maklers auf eine Bearbeitungsprovision - Vertragsabschluss mit einem nicht maklerseitig nachgewiesenen Interessenten - Maßgebliche Umstände für die Auslegung eines Maklervertrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DB 1968, 1989
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 236/59

    Alleinauftrag, Begriff

    Auszug aus BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 188/66
    Allerdings ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß es hier, was die Revision selbst nicht in Abrede stellt, einer klaren und bestimmten Vereinbarung im Sinne der Klägerin bedurfte, wenn sie diesen Anspruch mit Erfolg erheben will (vgl. BGH Urt. v. 17. November 1960 - VII ZR 236/59 = LM BGB § 652 Nr. 8).
  • BGH, 04.11.1964 - VIII ZR 46/63
    Auszug aus BGH, 24.06.1968 - VIII ZR 188/66
    Läßt sich der Kunde auf eine ihm ungünstige Abrede ein, so liegt das grundsätzlich im Rahmen der Vertragsfreiheit, und er wird durch eine solche Abrede verpflichtet (Senatsurteil vom 4. November 1964 - VIII ZR 46/63 = NJW 1965, 246).
  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

    Die jeweiligen Vertragspartner können jedoch Abweichungen von den im Gesetz enthaltenen Regeln über den Maklervertrag vereinbaren (BGH WM 1970, 392; 1968, 1148).
  • OLG Hamm, 21.03.2013 - 18 U 133/12

    Makler kann die Courtage verlangen, wenn sein Kunde billiger kauft

    Allerdings bedarf es insoweit einer klaren, verständlichen und jeden Zweifel ausschließenden Vereinbarung im Sinne des Maklers, wenn er diesen Anspruch mit Erfolg erheben will (BGH WM 1968, 1148, juris; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 652 Rn. 66; Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 6. Aufl., Rn. 950).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZR 51/11

    Missverhältnis von Leistungen bei Immobilienpräsentation: Monatliche

    (3) Ein Makler kann sich in Einklang mit der Würdigung des Berufungsgerichts eine erfolgsunabhängige Vergütung für seine Bemühungen versprechen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1968 - VIII ZR 188/66, WM 1968, 1148 f).
  • BGH, 30.09.1976 - III ZR 140/74

    Bestimmung des Gegenstandswertes nach dem Wert des Kapitaleinsatzes - Höhe der

    Mit Recht rügt die Revision, daß das Berufungsgericht die Behauptung des Klägers nicht hätte unerörtert lassen dürfen, der Beklagte habe mit dem Makler Z. eine vom Erfolg (Vertragsschluß) unabhängige Provisionsabrede getroffen, der Nachweis der Gelegenheit habe bereits genügt, um die Provisionsansprüche auszulösen (vgl. BGH WM 1968, 1148; sowie BGH Betrieb 1976, 2252).
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