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   BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82   

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https://dejure.org/1983,85
BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82 (https://dejure.org/1983,85)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1983 - VIII ZR 195/82 (https://dejure.org/1983,85)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1983 - VIII ZR 195/82 (https://dejure.org/1983,85)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Regelung in AGB oder in einem Formularvertrag, die dem Verwender das Recht gibt, das einem selbständigen Vertragshändler ohne Gebietsschutz zugewiesene Marktverantwortungsgebiet aus Gründen der Marktabdeckung einseitig zu verkleinern - Beseitigung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 9, 28 Abs. 2; BGB § 315
    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Ford 2 -, VHV, Formularvertrag, AGB, Gebietsänderungsrecht, einseitiger Vorbehalt, Bezirksverkleinerung, Gebietsverkleinerung, Gebietsänderungsvorbehalt, Teilvertragsbeendigung, Kündigungsfrist, Änderungsvorbehalt, Unabdingbarkeitsgrundsatz

Papierfundstellen

  • BGHZ 89, 206
  • NJW 1984, 1182
  • MDR 1984, 395
  • WM 1984, 314
  • BB 1984, 233
 
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Wird zitiert von ... (89)

  • OLG Dresden, 22.04.2020 - 5 MK 1/19

    Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig

    bb) Aus der Fassung des § 308 Nr. 4 BGB sowie aus dem das Vertragsrecht beherrschenden Rechtsgrundsatz der Bindung beider Vertragspartner an eine von ihnen getroffene Vereinbarung (vgl. BGHZ 89, 206, 211) ergibt sich, dass gegen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zugunsten des Verwenders ein Recht zur Änderung seiner Leistung vorsehen, die Vermutung der Unwirksamkeit spricht.
  • BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12

    BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Die Norm gestattet vielmehr - insbesondere beim Fehlen dispositivgesetzlicher Normen - eine Inhaltskontrolle auch solcher AGB-Klauseln, die vertragsnatürliche wesentliche Rechte und Pflichten zum Nachteil des Vertragspartners einschränken oder sonst gegen allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze verstoßen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1983 - VIII ZR 195/82, BGHZ 89, 206, 211, vom 6. Februar 1985 - VIII ZR 61/84, BGHZ 93, 358, 362 f. und vom 10. Dezember 1992 - I ZR 186/90, BGHZ 121, 13, 18).

    Denn der weite Spielraum der Billigkeit genügt nicht den an die Eingrenzung und Konkretisierung einer Formularbestimmung zu stellenden Anforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - VIII ZR 195/82, BGHZ 89, 206, 213 mwN).

  • LG Rostock, 15.09.2020 - 3 O 762/19

    Voreingestelltes Cookie-Banner

    Da sie jedoch in den das Vertragsrecht beherrschenden Rechtsgrundsatz, der Bindung beider Vertragspartner an die getroffene Vereinbarung und der daraus folgenden Abänderbarkeit nur im beiderseitigen Einvernehmen, eingreifen, bedarf es zu ihrer Rechtfertigung gewichtiger Gründe (grundlegend: BGH NJW 1984, 1182).
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