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   BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66   

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https://dejure.org/1968,647
BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66 (https://dejure.org/1968,647)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1968 - VIII ZR 21/66 (https://dejure.org/1968,647)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1968 - VIII ZR 21/66 (https://dejure.org/1968,647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz - Mangelhaftigkeit eines vermieteten Baggers - Handlung eines Verrichtungsgehilfen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht-Rechtsnatur d. Vertrages ü. Bereitstellung e. Baggers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 918
  • VersR 1968, 779
  • VersR 1970, 734
  • DB 1968, 1317
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.1957 - VI ZR 335/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66
    Daß damit dessen Abhängigkeit von der Beklagten nicht aufgehoben wurde, ergibt sich schon aus der Überlegung, daß diese ihren Arbeitnehmer jederzeit zurückziehen und anders verwenden konnte (vgl. hierzu BGH Urt. v. 15. Februar 1957 - VI ZR 335/55 = LM BGB § 823 (Hb) Nr. 5 sowie BGHZ 45, 311 m.A. von Rietschel LM BGB § 831 (B) Nr. 6).
  • BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65

    Kfz-Werkstatt - Haftung in der BGB-Gesellschaft (GbR), §§ 823, 847 BGB, § 31, §

    Auszug aus BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66
    Daß damit dessen Abhängigkeit von der Beklagten nicht aufgehoben wurde, ergibt sich schon aus der Überlegung, daß diese ihren Arbeitnehmer jederzeit zurückziehen und anders verwenden konnte (vgl. hierzu BGH Urt. v. 15. Februar 1957 - VI ZR 335/55 = LM BGB § 823 (Hb) Nr. 5 sowie BGHZ 45, 311 m.A. von Rietschel LM BGB § 831 (B) Nr. 6).
  • BGH, 23.10.1958 - VII ZR 22/58

    Beweislast bei Dienstvertragsverletzung

    Auszug aus BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66
    Diese Ausführungen erwecken Zweifel, ob sich das Berufungsgericht bewußt gewesen ist, daß es Aufgabe der Beklagten ist, auch im Rahmen einer vertraglichen Haftung den Beweis dafür zu führen, daß sie in der Person des W. einen tauglichen und geeigneten Baggerführer zur Verfügung gestellt hatte (vgl. BGHZ 28, 251).
  • BGH, 05.03.1957 - VI ZR 11/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66
    Daß bei einen Dienstverschaffungsvertrag, wie er hier vom Berufungsgericht bejaht ist, der zur Dienstleistung Bestellte als Verrichtungsgehilfe des zur Dienstverschaffung Verpflichteten anzusehen ist, hat demgemäß auch die Rechtsprechung wiederholt angenommen (vgl. BGH Urt. v. 5. März 1957 - VI ZR 11/56 = BB 1957, 413; KG JW 1920, 284 m. zust.Anm. von Oertmann; OLG Köln DR 1940, 723).
  • RG, 18.06.1913 - I 434/12

    Dienstverschaffungsvertrag; Unechtes Gesamtschuldverhältnis

    Auszug aus BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66
    Daß der Baggerführer W. überhaupt bei der Klägerin tätig wurde, hatte seinen Grund ausschließlich in dieser Abhängigkeit von der Beklagten, die der Klägerin gegenüber verpflichtet war, W. zur Befolgung von deren Anweisungen anzuhalten (RGZ 82, 427, 429).
  • OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10

    Mieterhaftung beim Krangestellungsvertrag mit Überlassung von Bedienungspersonal:

    Haben sie keine ausdrücklichen ins einzelne gehenden Vereinbarungen getroffen, so bedarf es einer sorgfältigen Würdigung aller feststellbarer Umstände, um durch Auslegung schlüssiger Tatsachen und Erklärungen zu ermitteln, welche Absichten die Parteien mit der Vermietung einer Baumaschine und der Gestellung eines Bedienungsmannes verfolgt und wie sie die rechtliche Abwicklung des Vertragsverhältnisses geregelt haben, wie die Parteien die Verantwortungsbereiche gegeneinander abgegrenzt haben und welche Kompetenzen welcher am Hebevorgang Beteiligte in Anspruch genommen hat (BGH VersR 1968, 779, 780, BGH WM 1996, 1785).

    Es stellt sich hier wie in dem vom Bundesgerichtshof am 22.5.1968 nicht abschließend beurteilten Fall (BGH VersR 1968, 779 ff, hier S. 780) die entscheidende Frage, ob die Beklagte als Mieterin des Krans auch die Wartung und Pflege der Maschine übernommen hat oder ob die Klägerin die Obhut und Wartung des Geräts nicht aus der Hand geben wollte, sondern die Baumaschine durch den Maschinenführer als ihren eigens zu diesem Zweck gestellten Vertrauensmann versorgen lassen wollte.

    In einem derartigen Fall liegt es nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 22.5.1968 (a.a.O, S. 780) nahe, dass die Vermieterin den Bedienungsmann deshalb der Mieterin überließ, damit dieser im Interesse der Vermieterin die Maschine wartete und betreute.

    Wie auch in dem vom Bundesgerichtshof am 22.5.1968 entschiedenen Fall (VersR 1968, 779 ff) sind im vorliegenden Fall beide Parteien in bestimmtem Umfang als Geschäftsherrn des Kranführers i.S. von § 831 BGB anzusehen.

  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Wird nur die Gestellung eines gebrauchsfähigen Kranes und eines geeigneten Kranführers geschuldet und obliegt die Sorge für den Einsatz des Kranes und dessen Obhut dem Auftraggeber (hier der Beklagten), so ist der Vertrag als Mietvertrag verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag anzusehen (Senatsurteilevom 22. Mai 1968 - VIII ZR 21/66 = LM BGB § 535 Nr. 40 undvom 15. Februar 1978 - VIII ZR 242/76 = WM 1978, 620).
  • BGH, 26.03.1996 - X ZR 100/94

    Kran zum Anheben einer Yacht und Bergung als Mangelfolgeschäden

    Die Entscheidung der Frage, ob die entgeltliche Überlassung eines Krans bei gleichzeitiger Gestellung von Bedienungspersonal als Mietvertrag verbunden mit einem Dienst- oder Werkvertrag oder in vollem Umfang als Mietvertrag, Dienstvertrag oder Werkvertrag anzusehen ist, hängt von der Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im einzelnen Falle, vor allem davon ab, welche der Leistungen dem Vertrag das Gepräge geben (BGH, Urt. v. 22.05.1968 - VIII ZR 21/66, VersR 1968, 779 ff., 780; BGH, Urt. v. 28.11.1984 - VIII ZR 240/83, ZIP 1985, 485 ff.; Hilgendorf, VersR 1972, 127 ff., 128).
  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 242/76

    Dienstverschaffungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast

    Die Annahme eines Dienstverschaffungsvertrages in einem solchen Fall entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. das Senatsurteil vom 22. Mai 1968 - VIII ZR 21/66 -, LM BGB § 535 Nr. 40 = VersR 1968, 779 und BGH, Urteil vom 14. Juli 1970 - VI ZR 203/68 -, VersR 1970, 934, zustimmend Hilgendorf in VersR 1972, 127).
  • OLG München, 25.10.1983 - 25 U 1955/83

    Umfang der Haftung des Leiharbeiters (Baggerführer); Umfang der Haftung des

    Bei einer derartigen Fallgestaltung wurde die Klägerin im Rahmen ihrer Weisungsbefugnis bei der Leitung der dem Baggerführer obliegenden Verrichtungen Geschäftsherrin ( § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB ) des Zweitbeklagten, während die Erstbeklagte infolge der fortbestehenden Abhängigkeit ihres Arbeitnehmers von ihr weiterhin seine Geschäftsherrin blieb: Klägerin und Erstbeklagte waren also gleichzeitig Geschäftsherrinnen des Zweitbeklagten (BGH VersR 1968, 779/780 für den vergleichbaren Fall der Gestellung eines Raupenbaggers mit Baggerführer zu Ausschachtungsarbeiten bei einem Bauvorhaben).

    Diese Entlastung kann bei einem "echten Leiharbeitsverhältnis" auch dem verleihenden Geschäftsherrn zugute kommen, der nicht dafür haftet, daß ein von ihm gestellter Arbeiter seine gegenüber dem Entleiher obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, sondern nur dafür, daß der verliehene Arbeiter für die im Vertrag vorgesehene Dienstleistung geeignet ist (BGH NJW 1971, 1129 Nr. 5 und BGH VersR 1968, 779/780).

    Die Klägerin war in der Leitung der durch den Zweitbeklagten auszuführenden Arbeiten - wie bereits ausgeführt - dessen Geschäftsherrin (BGH VersR 1968, 779/780).

  • OLG Koblenz, 18.08.1998 - 3 U 713/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Deckendurchbruch - Abdeckung durch undurchsichtige

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  • OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 22 U 66/97

    Baggerführer als Verrichtungsgehilfe des Bauunternehmers

    Zwar konnte sie die Tätigkeit des Baggerführers aufgrund ihrer Stellung als dessen Arbeitgeberin allgemein beschränken oder untersagen, so daß sie ihre Eigenschaft als Geschäftsherrin nicht vollkommen und gegenüber jedermann verlor (vgl. hierzu BGH VersR 1968, 779, 780 = BB 1968, 809, 810; BAG DB 1989, 131, 132).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19

    Vertragspflichten bei der entgeltlichen Gestellung eines Raupenkrans zur

    Daher ging es der Beklagten - für die Streithelferin bei Vertragsschluss auch ohne weiteres ersichtlich - darum, auch die fachmännische Bedienkompetenz der Mitarbeiter der Streithelferin bei der An- und Abfahrt, der Aufstellung und der Bedienung der Kräne zu erwerben, um die Kräne insbesondere nicht technisch zu überzubeanspruchen (vgl. hierzu: OLG Hamm, Urteil vom 22. Mai 1968, VIII ZR 21/66, Rz. 20 - Juris; Engbers, Die Haftung für Pflichtverstöße des Bedienpersonals bei der Anmietung von Baumaschinen nebst Personalüberlassung, in: NZBAu 2011, 199, 201 m. w. N.).
  • BGH, 07.07.1976 - VIII ZR 44/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Unfalls bei Abbrucharbeiten -

    Die Annahme des Berufungsgerichts, der Vertrag zwischen der Klägerin und der Firma T. Verkehr GmbH über die Überlassung des Kranes unterstehe den Vorschriften über den Mietvertrag, steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1968 - VIII ZR 21/66 = VersR 1968, 779).
  • BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68

    Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader

    Gleiches gilt für die Verträge, bei denen der eine Unternehmer dem anderen eine Baumaschine (Bagger, Kran usw,) nebst Bedienung überlassen hatte (BGH Urteil vom 22. Mai 1968 - VIII ZR 21/66 - LM § 535 BGB Nr. 40 = VersR 1968, 779; KG NJW 1965, 976).
  • BGH, 26.01.1995 - VII ZR 240/93

    Gefahrgeneigte Tätigkeit: Dienstverschaffungsvertrag

  • OLG München, 01.08.1997 - 23 U 2895/97

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung eines

  • OLG Nürnberg, 21.01.1994 - 12 U 2519/93

    Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Mietvertrag mit angeschlossenem

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 14.09.2018 - 1 C 415/18

    Hundebiss in Hundesalon - Schadensersatz

  • OLG Koblenz, 15.05.1998 - 2 U 631/96
  • BGH, 04.07.1974 - VII ZR 23/73

    Anspruch auf Freistellung von Ersatzansprüchen gegen einen Subunternehmer -

  • LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96

    Kabelschaden bei Tiefbauarbeiten: Technischer Minderwert?

  • OLG Hamburg, 01.11.1973 - 2 U 36/73
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