Rechtsprechung
BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 210/10 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- lexetius.com
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 573 Abs 2 Nr 2 BGB
Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung durch eine Personenhandelsgesellschaft - IWW
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
Kein Eigenbedarf einer Personenhandelsgesellschaft im Wohnraummietrecht - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch eine Personenhandelsgesellschaft wegen Eigenbedarfs
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
Keine Kündigung eines Wohnraummietvertrags durch Personenhandelsgesellschaft wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Eigenbedarfskündigung durch Personenhandelsgesellschaft; Wohnbedarf eines Gesellschafters; GmbH & Co. KG; Eigenbedarf für Kommanditisten und Komplementäre
- Betriebs-Berater
Eingeschränktes Kündigungsrecht von Personenhandelsgesellschaften bei Wohnraummietverträgen
- rabüro.de
Personenhandelsgesellschaft kann Wohnraummietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen
- rewis.io
Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung durch eine Personenhandelsgesellschaft
- ra.de
- rewis.io
Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung durch eine Personenhandelsgesellschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
Möglichkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch eine Personenhandelsgesellschaft wegen Eigenbedarfs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung wegen Eigenbedarfs durch Personenhandelsgesellschaft?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Recht einer Personenhandelsgesellschaft zur Kündigung eines Wohnraummietvertrags wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Kein Eigenbedarf für den Gesellschafter einer KG
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Eigenbedarf eines Gesellschafters
- lto.de (Kurzinformation)
GmbH & Co. KG als Vermieterin ist Eigenbedarf der Gesellschafter nicht zurechenbar
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Eigenbedarf bei GmbH & Co. KG als Vermieterin
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Keine Eigenbedarfskündigung durch Personenhandelsgesellschaft
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Eigenbedarfskündigung durch Personenhandelsgesellschaft
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Kein Eigenbedarf für eine oHG oder KG bzw. GmbH & Co. KG
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kündigung durch Personengesellschaft wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Kein Eigenbedarf bei GmbH & Co. KG
- blog.de (Kurzinformation)
Ist die Kündigung einer GmbH & Co. KG als Vermieterin mit der Begründung, einer der Gesellschafter brauche die Wohnung, rechtmäßig?
- wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)
Eigenbedarfskündigung von GbR-Gesellschaftern
- wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)
Mein Haus ist meine Burg
- haufe.de (Kurzinformation)
Kein Eigenbedarf für OHG und KG
- haufe.de (Kurzinformation)
Kein Eigenbedarf für OHG und KG
- fgvw.de (Kurzinformation)
Mietrecht: Eigenbedarf von Gesellschaftern einer Personenhandelsgesellschaft ist kein Kündigungsgrund
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mietwohnung: Kein Kündigungsrecht der GmbH & Co. KG wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter
- 123recht.net (Kurzinformation)
Personenhandelsgesellschaft kann nicht wegen Eigenbedarfs kündigen
Besprechungen u.ä. (5)
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Eigenbedarfskündigung durch Personenhandelsgesellschaft
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter
- kanzlei-klumpe.de , S. 8 (Entscheidungsbesprechung)
Zur Frage der Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung wegen Eigenbedarfs von Gesellschaftern einer Personen-Handelsgesellschaft
- reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Übertragung der Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung bei der BGB-Gesellschaft auf die Personenhandelsgesellschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Eigenbedarfskündigung durch GmbH & Co. KG! (IMR 2011, 87)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 25.03.2010 - 40A C 323/09
- AG Hamburg, 25.03.2010 - 40a C 323/09
- LG Hamburg, 30.07.2010 - 311 S 21/10
- BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 210/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 983
- NJW 2011, 993
- ZIP 2011, 281
- MDR 2011, 215
- NZM 2011, 276
- ZMR 2011, 371
- WM 2011, 618
- BB 2011, 913
- DB 2011, 413
- NZG 2011, 261
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 271/06
Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs eines …
Auszug aus BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 210/10
Allerdings darf nach der Rechtsprechung des Senats eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts - anders als eine Kapitalgesellschaft - grundsätzlich wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafter nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kündigen (Senatsurteile vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, NJW 2007, 2845 Rn. 12, 15 ff.;… vom 16. Juli 2009 - VIII ZR 231/08, NJW 2009, 2738 Rn. 13 f.).Sind mehrere natürliche Personen Vermieter, berechtigt der Eigenbedarf eines Vermieters die Gemeinschaft zur Kündigung des Mietvertrages; dies kann nicht anders zu beurteilen sein, wenn diese Personen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage einen gemeinsamen Zweck verfolgen und damit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, zumal es häufig nur vom Zufall abhängen wird, ob eine Personenmehrheit dem Mieter eine Wohnung als Gemeinschaft oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermietet (Senatsurteil vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, aaO Rn. 15).
- BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 122/06
Eigenbedarf einer KG an Wohnraum
Auszug aus BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 210/10
Eine andere Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision auch nicht aus der vom Senat anerkannten Möglichkeit, dass ein berechtigtes Interesse einer Kommanditgesellschaft an der Beendigung eines Wohnraummietvertrags in der betrieblich bedingten Notwendigkeit liegen kann, die Wohnung einem Mitarbeiter oder Geschäftsführer zur Verfügung zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 122/06, NZM 2007, 639 Rn. 12). - BGH, 16.07.2009 - VIII ZR 231/08
Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter bei …
Auszug aus BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 210/10
Allerdings darf nach der Rechtsprechung des Senats eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts - anders als eine Kapitalgesellschaft - grundsätzlich wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafter nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kündigen (…Senatsurteile vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, NJW 2007, 2845 Rn. 12, 15 ff.; vom 16. Juli 2009 - VIII ZR 231/08, NJW 2009, 2738 Rn. 13 f.).
- BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15
Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters
Bei solchen Gesellschaften lehnt der Senat eine Gleichstellung mit den von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB erfassten Fallgestaltungen mit der Begründung ab, die Gründung einer Kommanditgesellschaft oder einer Offenen Handelsgesellschaft setze regelmäßig eine umfangreiche organisatorische und rechtsgeschäftliche Tätigkeit bis hin zur Eintragung in das Handelsregister voraus; auch erfolge die Vermietung einer Wohnung durch eine solche Personenhandelsgesellschaft nicht zufällig, sondern beruhe auf einer bewussten Entscheidung auf Grund wirtschaftlicher, steuerrechtlicher und/oder haftungsrechtlicher Überlegungen (Senatsurteil vom 15. Dezember 2010 - VIII ZR 210/10, NJW 2011, 993 Rn. 11). - BGH, 10.06.2015 - VIII ZR 99/14
Gekündigter Wohnraummietvertrag: Vermieterhaftung wegen einer Vortäuschung von …
aa) Streitgegenstand des Vorprozesses war das Räumungsbegehren des Beklagten im Anschluss an eine Kündigung, die darauf gestützt war, dass die Wohnung als Hausmeisterwohnung für einen Angestellten des Vermieters benötigt werde (sogenannter "Betriebsbedarf";… vgl. hierzu Senatsurteile vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 122/06, NZM 2007, 639 Rn. 12 f. mwN; vom 15. Dezember 2012 - VIII ZR 210/10, NJW 2011, 993 Rn. 13).