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   BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94   

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https://dejure.org/1996,824
BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94 (https://dejure.org/1996,824)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1996 - VIII ZR 212/94 (https://dejure.org/1996,824)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1996 - VIII ZR 212/94 (https://dejure.org/1996,824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 794

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels - Notarielle Urkunde - Revision - Zurückverweisung - Eventual-Widerklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde; Umfang der Bindungswirkung des Revisionsurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ZPO § 794
    Bestimmtheit eines in notarieller Urkunde begründeten Vollstreckungstitels

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2165
  • MDR 1996, 1065
  • DNotZ 1997, 570
  • WM 1996, 1931
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    b) Wird der Rechtsstreit hinsichtlich der Klage an die Vorinstanz zurückverwiesen und steht aufgrund der Bindungswirkung der Entscheidung des Revisionsgerichts fest, da die Bedingung für die Erhebung einer Widerklage nicht eingetreten ist, so ist auch die Entscheidung über die Eventual-Widerklage aufzuheben, insoweit erfolgt keine Zurückverweisung an das Berufungsgericht (Fortführung von BGHZ 21, 13, 16; Abgrenzung zu BGHZ 106, 219, 221 f).«.

    Diese Eventual-Widerklage begegnet als solche keinen rechtlichen Bedenken (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30).

    Deshalb war das Berufungsurteil auch insoweit aufzuheben, als es über die Widerklage entschieden hat (vgl. BGHZ 21, 13, 16 f, für die vergleichbaren Fälle von Haupt- und Hilfsantrag vgl. ferner Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 537 Rdnr. 9, MünchKommZPO/Rimmelspacher, § 536 Rdnrn. 25 a.E. und 26 bei Fßn. 72).

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    b) Wird der Rechtsstreit hinsichtlich der Klage an die Vorinstanz zurückverwiesen und steht aufgrund der Bindungswirkung der Entscheidung des Revisionsgerichts fest, da die Bedingung für die Erhebung einer Widerklage nicht eingetreten ist, so ist auch die Entscheidung über die Eventual-Widerklage aufzuheben, insoweit erfolgt keine Zurückverweisung an das Berufungsgericht (Fortführung von BGHZ 21, 13, 16; Abgrenzung zu BGHZ 106, 219, 221 f).«.

    Soweit sich der Bundesgerichtshof im Falle der erfolgreichen Revision - nur - des Klägers gegen die Abweisung seines Hauptantrages bei gleichzeitiger Verurteilung des Beklagten nach dem Hilfsantrag gegen eine Aufhebung auch der Entscheidung über den Hilfsantrag ausgesprochen hat (BGHZ 106, 219, 221) und die gleiche Sachbehandlung auch im Falle der Eventual-Widerklage für geboten hält (aaO. S. 222), beruht die Entscheidung darauf, daß nach der Zurückverweisung für die Vorinstanz überhaupt noch Entscheidungsspielraum hinsichtlich des Hauptantrages und damit der Bedingung für den Hilfsantrag bestand und deshalb auch die Gefahr einer gegen § 559 Abs. 1 ZPO verstoßenden Schlechterstellung des erfolgreichen Revisionsführers gegeben war (aaO. S. 221).

    Gleichzeitig steht damit fest, daß die - auflösende - Bedingung, unter der die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Widerklage gestanden hat (BGHZ 106, 219, 221), nunmehr eingetreten ist und diese Entscheidung daher - endgültig - aufgehoben werden muß.

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Da die beurkundeten Unterwerfungserklärungen der gesetzlichen Form entsprechen und die Vollstreckungsklauseln erteilt sind, ist damit die formelle Vollstreckungsfähigkeit der Titel gegeben (BGHZ 118, 229, 234, 235).

    Falls, was zwischen den Parteien streitig ist, tatsächlich Steuerschulden der verkauften Gesellschaften bestehen, für die die Kläger haften, stünde ihnen aufgrund des in § 10 der Urkunden geregelten Befreiungsanspruches auch ein Zurückbehaltungsrecht zu, welches ebenfalls eine im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage zu berücksichtigende Einwendung begründet (BGHZ 118, 229, 241 f, Stein/Jonas/Münzberg aaO. Rdnr. 21).

  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Ein Teilurteil nach § 301 ZPO darf nur ergehen, wenn es von der Entscheidung über den noch anhängigen Teil des Streitstoffes unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (st. Rspr., z.B. BGHZ 120, 376, 380).
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Diese Eventual-Widerklage begegnet als solche keinen rechtlichen Bedenken (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30).
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Richtig ist zwar, daß der Bundesgerichtshof einen Titel u.a. dann für nicht vollstreckungsfähig bezeichnet hat, wenn darin die zu vollstreckende Forderung nicht bestimmt genug bezeichnet worden ist (BGHZ 22, 54, 57: Rente in Höhe der Hälfte der jeweiligen Höchstpension eines bayerischen Notars, BGH, Urteil vom 23. November 1970 - III ZR 58/67 = WM 1971, 165, 166: Angabe nur der oberen Grenze der Schuldsumme).
  • BGH, 23.11.1970 - III ZR 58/67

    Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckungsgegenklage - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Richtig ist zwar, daß der Bundesgerichtshof einen Titel u.a. dann für nicht vollstreckungsfähig bezeichnet hat, wenn darin die zu vollstreckende Forderung nicht bestimmt genug bezeichnet worden ist (BGHZ 22, 54, 57: Rente in Höhe der Hälfte der jeweiligen Höchstpension eines bayerischen Notars, BGH, Urteil vom 23. November 1970 - III ZR 58/67 = WM 1971, 165, 166: Angabe nur der oberen Grenze der Schuldsumme).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Dieser Verfahrensfehler ist mangels der erforderlichen Verfahrensrüge nicht schon vom Revisionsgericht (BGHZ 16, 71, 74), wohl aber aufgrund der anderweit gebotenen Zurückverweisung vom Berufungsgericht zu berücksichtigen.
  • BGH, 06.10.1993 - VIII ZR 79/92

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Videothek wegen Herstellung von

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Dieses wird zu entscheiden haben, ob es das unzulässige Teilurteil aufhebt und die Sache an das Landgericht zurückverweist oder den noch beim Landgericht anhängigen Teil der Widerklage an sich zieht und darüber mitentscheidet (BGH, Urteil vom 22. März 1991 - V ZR 16/90 = NJW 1991, 2082, 2083; Senatsurteil vom 6. Oktober 1993 - VIII ZR 79/92, UA S. 13 - 14).
  • BGH, 22.03.1991 - V ZR 16/90

    Beweiswürdigung im Berufungsverfahren nach teilweiser Wiederholung der

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Dieses wird zu entscheiden haben, ob es das unzulässige Teilurteil aufhebt und die Sache an das Landgericht zurückverweist oder den noch beim Landgericht anhängigen Teil der Widerklage an sich zieht und darüber mitentscheidet (BGH, Urteil vom 22. März 1991 - V ZR 16/90 = NJW 1991, 2082, 2083; Senatsurteil vom 6. Oktober 1993 - VIII ZR 79/92, UA S. 13 - 14).
  • OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08

    Bereicherung: Aufrechnung mit einem Rückzahlungsanspruch gegen einen Anspruch auf

    Zu diesem Fall verhält sich auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BGH NJW 1996, 2165, wonach dann, wenn die Bedingung für die Erhebung einer Eventual-Widerklage nicht eingetreten ist, auch die Entscheidung über die Eventual-Widerklage aufzuheben ist.
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Diese innerprozessuale Bedingung war zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94, NJW 1996, 2165 [juris Rn. 26]).
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Dies ist nachzuholen, (vgl. BGH, Urt. v. 6. März 1996, VIII ZR 12/94, NJW 1996, 2165, 2167).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist (Aufgabe von BGH, Urteil vom 18. Dezember 1954, II ZR 76/54, BGHZ 16, 71; BGH, Urteil vom 22. März 1991, V ZR 16/90; BGH, Urteil vom 6. März 1996, VIII ZR 212/94; vom 17. Mai 2000, VIII ZR 216/99).

    Der erkennende Senat hat diese Meinung ebenfalls vertreten (Senatsurteile vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94, NJW 1996, 2165 unter II 4, und vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 216/99, NJW 2000, 3007 unter II 1).

    ff) Soweit der Senat bislang davon ausgegangen ist, dass es in der Revisionsinstanz für die Prüfung der Zulässigkeit des Teilurteils der Erhebung einer Verfahrensrüge bedarf (Senatsurteile vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94, aaO, und vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 216/99, aaO), hält der Senat hieran nach erneuter Überprüfung nicht fest.

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Dies gilt aber nur dann, wenn jedenfalls die Auslegung des Vollstreckungstitels ergibt, dass sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung in der bezifferten Höhe unterwirft und ein Zurückbleiben des materiell-rechtlich geschuldeten hinter dem titulierten Betrag als materiell-rechtliche Einwendung deshalb nur im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 1997 - VIII ZR 239/96 - NJW 1997, 2887 f. und vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94 - NJW 1996, 2165, 2166).
  • OLG Koblenz, 18.12.2008 - 6 U 564/08

    Autokauf - Rückabwicklungsangebot kommt Händler teuer zu stehen

    Voraussetzung hierfür ist, dass diese materiell-rechtlichen Regelungen nicht Gegenstand der Unterwerfungserklärung sind ( BGH , NJW 1996, 2165 [2166]).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 290/21

    Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen

    Sie ist noch nicht endgültig ausgefallen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Klage unter einem anderen Gesichtspunkt (§ 138 Abs. 1, § 142 Abs. 1 BGB) Erfolg haben wird (vgl. auch BGH, Urteile vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94, NJW 1996, 2165 unter II 3; vom 8. Oktober 2019 - XI ZR 717/17, NJW-RR 2020, 172 Rn. 12 f.).

    Damit unterliegt der Ausspruch zur Hilfswiderklage der revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87, BGHZ 106, 219, 220 f.; vom 8. Oktober 2019 - XI ZR 717/17, aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94, aaO; MünchKommZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl., § 528 Rn. 48).

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es rechtlich unbedenklich und entspricht es einem praktischen Bedürfnis, den in der Unterwerfungserklärung vollstreckbar gestellten Anspruch weiter zu fassen als die zugrundeliegende Forderung (Urt. v. 6. März 1996, VIII ZR 212/94, NJW 1996, 2165; v. 16. April 1997, VIII ZR 239/96, NJW 1997, 2887).
  • OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen mit Tageszulassung:

    Voraussetzung hierfür ist, dass diese materiell-rechtlichen Regelungen nicht Gegenstand der Unterwerfungserklärung sind (BGH NJW 1996, 2165, 2166).
  • BGH, 16.04.1997 - VIII ZR 239/96

    Vollstreckbarkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung einer

    Eine andere, hiervon zu trennende Frage ist es, ob sich unter Berücksichtigung der vertraglich vereinarten Zuschläge und Abzüge materiell-rechtlich ein Kaufreisanspruch des Klägers in Höhe des titulierten Kaufpreies von insgesamt 4, 5 Mio. DM errechnet (vgl. Senatsurteil vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94 = WM 1996, 1931 unter II 1).

    Es ist rechtlich unbedenklich und entspricht einem praktischen Bedürfnis, den in der Unterwerfungserklärung vollstreckbar gestellten Anspruch von vornherein weiter zu fassen als die zugrundegelegte materielle Forderung, deren endgültige Höhe erst nach Vertragsabschluß unter Einbeziemung künftig eintretender Umstände ermittelt werden muß (Senatsurteil vom 6. März 1996 a.a.O.).

    Ergibt sich hierbei, daß der materiell-rechtlich geschuldete hinter dem titulierten Betrag zurückbleibt, so kann der Schuldner die hierauf gegründete materiell-rechtliche Einwendung mit Hilfe der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen (Senatsurteil vom 6. März 1996 a.a.O.).

    Das Berufungsgericht hat nicht beachtet, daß zwischen der prozessualen Unterwerfungserklärung und der ihr zugrundeliegenden materiell-rechtlichen Forderung unterschieden werden muß (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. März 1996 a.a.O.).

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 241/95

    "Rolex-Uhr mit Diamanten"; Verletzung einer Marke durch Verwendung einer

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 4 U 146/14

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 358/04

    Sicherungszweck einer Grundschuld zugunsten einer Bausparkasse

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

  • OLG Zweibrücken, 07.07.2021 - 7 U 88/20

    Ordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses durch ergänzende Vertragsauslegung

  • BGH, 20.12.2005 - XI ZR 119/04

    Umfang der Sicherung von Ansprüchen einer Bausparkasse

  • KG, 12.07.2021 - 2 U 48/18

    Stromdiebstahl bei all-inclusive-Stromlieferungsvertrag: Netzentgeltpflicht des

  • OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06

    Zeitliche Befristung eines nachehelichen Unterhaltes

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6a U 1/21

    Kommanditgesellschaft: Auslegung und Umfang einer Mehrheitsklausel im

  • OLG Brandenburg, 22.12.2008 - 3 U 160/07

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung aus einem als Sicherheit dienenden

  • OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 5 UF 48/02

    Vollstreckungsgegenklage, Vollstreckungsfähigkeit eines Unterhaltstitels,

  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 115/99

    Ausschluß der Leistungspflicht für zum Zeitpunkt der Adoption eingetretene

  • KG, 19.10.2017 - 8 U 230/15

    Rückabwicklungsklage nach Widerruf eines Altvertrages über ein

  • OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 43/16

    Fehlende Vollstreckungstauglichkeit eines Titels wegen Unbestimmtheit

  • OLG Koblenz, 30.08.2001 - 5 U 1675/00
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2012 - 16 U 39/11

    Anforderungen an die Erfüllung der Einlageschuld des GmbH-Gesellschafters

  • OLG Saarbrücken, 26.11.2002 - 4 U 46/02

    Zur Frage, ob die verspätete Zustellung eines Pfändungs- und

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 239/95

    Kein Schutz von Markenwaren gegenüber Privatpersonen

  • OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11

    Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde in Grundschuld: Abwehrklage des

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2006 - 16 U 134/04

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Rückzahlung eines zur

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 240/95

    "Rolex"; Umfang des Rechts aus einer Marke

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 242/95

    "Rolex"; Umfang des Rechts aus einer Marke

  • LSG Berlin, 21.05.2001 - L 16 RA 43/98

    Statthaftigkeit einer Widerklage im sozialgerichtlichen Verfahren

  • AG Augsburg, 18.02.2013 - 1 M 30115/13

    Vollstreckungsfähigkeit eines Prozessvergleichs: Bestimmtheit eines Vergleichs

  • OLG Stuttgart, 27.04.1998 - 5 U 236/97

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Teilurteils; Anwendbarkeit des Grundsatzes

  • OLG Köln, 15.02.2002 - 13 U 179/01
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