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   BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10   

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https://dejure.org/2011,171
BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10 (https://dejure.org/2011,171)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2011 - VIII ZR 215/10 (https://dejure.org/2011,171)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10 (https://dejure.org/2011,171)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 BGB, § 14 BGB, § 323 Abs 2 Nr 3 BGB, § 474 Abs 1 S 1 BGB, §§ 474 ff BGB
    Verbrauchsgüterkauf bei branchenfremdem Nebengeschäft einer GmbH; Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung eines Rücktritts im Falle eines unwirksamen formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses

  • verkehrslexikon.de

    Verbrauchsgüterkauf bei branchenfremdem Nebengeschäft einer GmbH und Fristsetzung zur Nacherfüllung

  • webshoprecht.de

    Zur Wertung von branchenfremdem Nebengeschäft einer GmbH als Verbrauchsgütgerkauf und zur Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung eines Rücktritts im Falle eines unwirksamen formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses

  • webshoprecht.de

    Verbrauchsgüterkauf bei branchenfremdem Nebengeschäft einer GmbH und Fristsetzung zur Nacherfüllung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 323 Abs. 2 Nr. 3, 474 Abs. 1 S. 1, 475 Abs. 1 S. 1
    Verkauf beweglicher Sache durch GmbH an Verbraucher auch bei branchenfremdem Nebengeschäft Verbrauchsgüterkauf i. S. v. §§ 474 ff. BGB; Fristsetzung auch bei unwirksamem Gewährleistungsausschluss Rücktrittsvoraussetzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung eines Verkaufs beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf auch bei branchenfremden Nebengeschäften; Notwendigkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen ...

  • kanzlei.biz

    Ist eine GmbH immer Unternehmerin?

  • rewis.io

    Verbrauchsgüterkauf bei branchenfremdem Nebengeschäft einer GmbH; Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung eines Rücktritts im Falle eines unwirksamen formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses

  • ra.de
  • rewis.io

    Verbrauchsgüterkauf bei branchenfremdem Nebengeschäft einer GmbH; Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung eines Rücktritts im Falle eines unwirksamen formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung eines Verkaufs beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf auch bei branchenfremden Nebengeschäften; Notwendigkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonstiges Zivilrecht: Wann gilt die Nacherfüllung als verweigert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (37)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 474 BGB
    Verbrauchsgüterkauf auch dann, wenn eine GmbH Verkauf als "branchenfremdes” Nebengeschäft betreibt / Zum Verkauf des Dienstfahrzeugs an Verbraucher

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Verbrauchsgüterkauf kann auch bei branchenfremden Nebengeschäften einer GmbH vorliegen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ein Verbrauchsgüterkauf liegt auch dann vor, wenn eine GmbH Verkäufer im Rahmen eines branchenfremden Nebengeschäftes ist

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht: Verbraucherschutz beim Gebrauchtwagenkauf gestärkt

  • heise.de (Pressemeldung, 19.07.2011)

    Unternehmer und kein Händler? Gewährleistung ist trotzdem Pflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebrauchtwagenkauf als Verbrauchsgüterkauf

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz auch bei Geschäft mit fachfremder Firma

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenverkauf durch GmbH - Verbrauchsgüterkauf?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gewährleistungsausschluss bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagen von GmbH gekauft - Kann sich ein Unternehmen auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen?

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 323 Abs. 2 Nr. 3, § 474 Abs. 1 Satz 1, § 475 Abs. 1 Satz 1
    Verbrauchsgüterkauf bei Verkauf beweglicher Sachen durch GmbH an Verbraucher

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf eines Gebrauchtwagens durch eine GmbH

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.07.2011)

    BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbrauchsgüterkauf auch bei Verkauf durch eine GmbH

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    BGH Kaufrecht: Auch bei "branchenfremden Geschäft” keine "Umgehung” der Sachmängelrechte des Käufers

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenverkauf von branchenfremden Verkäufer wie Kauf vom Händler

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz greift auch bei branchenfremdem (Auto)-Verkauf

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Verbrauchsgüterkauf bei branchenfremden Nebengeschäft einer GmbH

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Autoverkauf nur mit Gewährleistung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz für Privatkäufer gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unternehmen müssen Gewährleistung erfüllen/Pkw-Sachmangelhaftung greift bei branchenfremden Unternehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbrauchsgüterkauf im Gebrauchtwagengeschäft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss bei Verkauf eines Firmenwagens an Privatperson?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss bei Verkauf eines Firmenwagens an Privatperson?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz auch bei branchenfremden Geschäften eines Unternehmers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stärkung der Verbraucherrechte beim Verbrauchsgüterkauf - Ausschluss der Gewährleistung beim Nebengeschäft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Branchenfremde Geschäfte fallen auch unter Verbrauchsgüterkauf

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss: Verbrauchsgüterkauf auch bei Verkauf gewerbefremder Artikel

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unternehmer aufgepasst, Verbraucher zusätzlich gestärkt // Kein Gewährleistungsausschluss auch bei "artfremdem" Verkauf einer gebrauchten Sache

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verkauf beweglicher Sachen durch GmbH und Gewährleistung // Verbrauchsgüterkauf

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kein Gewährleistungsausschluss bei branchenfremden Nebengeschäften // Stärkung der Verbraucherrechte

Besprechungen u.ä. (8)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 474 Abs. 1 S. 1 BGB
    Tatbestand des Verbrauchsgüterkaufs (Dr. Markus Artz; ZJS 2011, 564)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbrauchsgüterkauf bei branchenfremdem Nebengeschäft

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH entscheidet zum Verbrauchsgüterkauf - Unternehmen kann Gewährleistung auch bei branchenfremdem Geschäft nicht ausschließen

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmen müssen Gewährleistung erfüllen - Pkw-Sachmangelhaftung greift bei branchenfremden Unternehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor? (IBR 2011, 1276)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist beim Verbrauchsgüterkauf die Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich? (IBR 2011, 1279)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Was muss das Berufungsgericht prüfen? (IBR 2011, 1278)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann gilt die Nacherfüllung als verweigert? (IBR 2011, 1240)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3435
  • ZIP 2011, 1571
  • MDR 2011, 967
  • NZV 2011, 535
  • WM 2011, 2152
  • DB 2011, 15
  • BauR 2012, 141
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10
    Beim Verbrauchsgüterkauf ist bei einem behebbaren Sachmangel eine Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag auch im Falle eines - unwirksamen - formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses nicht entbehrlich (Aufgabe des Senatsurteils vom 15. November 2006, VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 44).

    b) Die Revision hat in der mündlichen Verhandlung unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 15. November 2006 (VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31) die Auffassung vertreten, einer Aufforderung zur Nacherfüllung seitens des Klägers habe es nicht bedurft, weil es sich bei dem im Vertrag enthaltenen Gewährleistungsausschluss um eine von der Beklagten verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung handele und deshalb der Grundsatz Anwendung finde, dass sich der Verwender einer Formularbestimmung nicht auf deren Unwirksamkeit berufen könne.

    Der Senat hat zwar in dem von der Revision angeführten Urteil, ohne auf die Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB ausdrücklich Bezug zu nehmen, eine Fristsetzung zur Nacherfüllung beim Verbrauchsgüterkauf im Falle eines formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses für entbehrlich gehalten (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 44).

  • BGH, 09.12.2008 - XI ZR 513/07

    Unternehmer als Darlehensgeber

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10
    Der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher fällt, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handelt, im Zweifel unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008, XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126, zum Verbraucherdarlehensvertrag).

    Bei Kaufleuten wie einer GmbH streitet gemäß §§ 343, 344 HGB eine Vermutung für einen unmittelbaren Bezug des Darlehensvertrags zur gewerblichen Tätigkeit des Darlehensgebers (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 14 ff., 22).

    Sie findet in der gesetzlichen Regelung keine Stütze und liefe auch dem weiten Schutzzweck der §§ 474 ff. BGB zuwider, bei denen es auf die Schutzbedürftigkeit des Käufers und nicht auf die des Verkäufers ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, aaO Rn. 18 f. zum Verbraucherdarlehensvertrag).

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 152/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen sowie

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10
    Die vom Senat zur Begründung angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Grundsatz, dass sich der Verwender einer Formularbestimmung nicht auf deren Unwirksamkeit berufen kann (Senatsurteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 152/05, NJW 2006, 2115 Rn. 19 mwN), betrifft andere Fallgestaltungen, aus denen sich nicht ableiten lässt, dass beim Verbrauchsgüterkauf im Falle eines formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses das Erfordernis einer Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag nicht eingehalten werden müsste.

    Der Grundsatz, dass sich der Verwender einer Formularbestimmung nicht auf deren Unwirksamkeit berufen kann, soll verhindern, dass der Klauselgegner durch die Unwirksamkeit der Klausel schlechter gestellt wird, als er im Falle ihrer Wirksamkeit stünde (Senatsurteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 152/05, aaO; vgl. auch die dort zitierte Rechtsprechung: BGH, Urteile vom 4. Dezember 1997 - VII ZR 187/96, NJW-RR 1998, 594 unter III 2b, und vom 13. Oktober 2004 - I ZR 249/01, NJW-RR 2005, 34 unter III).

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10
    Ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels könnte dem Zedenten, wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, aufgrund des Vorrangs der Nacherfüllung nur unter den Voraussetzungen der §§ 440, 323 BGB zustehen, also wenn der Zedent der Beklagten erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hätte (§ 323 Abs. 1 BGB) oder eine solche Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2 oder § 440 BGB entbehrlich gewesen wäre (st. Rspr.; Senatsurteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448 Rn. 10 mwN).

    cc) Es ist nicht Angelegenheit des Verkäufers, vom Käufer eine Gelegenheit zur Nacherfüllung zu erbitten, sondern eine Obliegenheit des Käufers, vom Verkäufer Nacherfüllung zu verlangen (Senatsurteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 310/08, aaO Rn. 12 mwN).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 249/01

    Interessengerechte Auslegung von Verträgen

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10
    Der Grundsatz, dass sich der Verwender einer Formularbestimmung nicht auf deren Unwirksamkeit berufen kann, soll verhindern, dass der Klauselgegner durch die Unwirksamkeit der Klausel schlechter gestellt wird, als er im Falle ihrer Wirksamkeit stünde (Senatsurteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 152/05, aaO; vgl. auch die dort zitierte Rechtsprechung: BGH, Urteile vom 4. Dezember 1997 - VII ZR 187/96, NJW-RR 1998, 594 unter III 2b, und vom 13. Oktober 2004 - I ZR 249/01, NJW-RR 2005, 34 unter III).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 177/09

    Preisgebundener Wohnraum: Vermieter kann bei unwirksamer Klausel über

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10
    Die Sanktion für die Verwendung unwirksamer Formularklauseln besteht darin, dass sich der Verwender mit der für ihn ungünstigeren Regelung des dispositiven Gesetzesrechts begnügen muss, die der ersatzlose Wegfall der unzulässigen Klausel zur Folge hat, geht aber nicht so weit, dass dem Verwender die Berufung auf das dispositive Gesetzesrecht verwehrt wäre (Senatsurteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 177/09, BGHZ 185, 114 Rn. 23).
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 187/96

    Wirksamkeit des Beitritts eines Dritten zu einem Vertrag

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10
    Der Grundsatz, dass sich der Verwender einer Formularbestimmung nicht auf deren Unwirksamkeit berufen kann, soll verhindern, dass der Klauselgegner durch die Unwirksamkeit der Klausel schlechter gestellt wird, als er im Falle ihrer Wirksamkeit stünde (Senatsurteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 152/05, aaO; vgl. auch die dort zitierte Rechtsprechung: BGH, Urteile vom 4. Dezember 1997 - VII ZR 187/96, NJW-RR 1998, 594 unter III 2b, und vom 13. Oktober 2004 - I ZR 249/01, NJW-RR 2005, 34 unter III).
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 182/08

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Täuschung des Mietverkäufers über eine in

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10
    a) Das Landgericht hat mit Recht in der Anfechtungserklärung des Zedenten zugleich eine Rücktrittserklärung gesehen (vgl. Senatsurteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 182/08, NJW 2010, 2503 Rn. 15 f.) und folgerichtig den von der Klägerin geltend gemachten Rückabwicklungsanspruch sowohl unter dem Gesichtspunkt einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung wegen arglistiger Täuschung als auch einer vertraglichen Rückabwicklung wegen eines Sachmangels geprüft.
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen will und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung hätte umstimmen lassen (Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10
    So kann und muss das Berufungsgericht konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 ZPO) berücksichtigen, die ihre Grundlage im erstinstanzlichen Vorbringen der Parteien haben, auch wenn das Übergehen dieses Vortrags vom Berufungskläger nicht zum Gegenstand einer Berufungsrüge gemacht worden ist (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 278 f.).
  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

    Der Senat hat in seinem insofern von der Revisionserwiderung in Bezug genommenen Urteil vielmehr lediglich für den Fall einer GmbH (als Formkaufmann gemäß § 6 Abs. 1 HGB, § 13 Abs. 3 GmbHG) entschieden, dass auch der Verkauf beweglicher Sachen durch diese an einen Verbraucher im Zweifel zum Betrieb ihres Handelsgewerbes (§ 344 Abs. 1 HGB) gehört und damit, auch wenn es sich um ein branchenfremdes Nebengeschäft handelt, unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB für den Verbrauchsgüterkauf fällt, sofern die gesetzliche Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB nicht widerlegt ist (Senatsurteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 19; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 22; in diesem Sinne auch Senatsurteil vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, aaO Rn. 18).
  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen

    Eine Erfüllungsverweigerung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn der Schuldner unmissverständlich und eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12, NJW 2013, 1074 Rn. 22; vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 24; vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872 Rn. 14; vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195 Rn. 25).

    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewusst und endgültig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehnt und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer (ordnungsgemäßen) Nacherfüllungsaufforderung werde umstimmen lassen (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12, aaO; vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, aaO; vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10, aaO; vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, aaO).

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Ob auf eine nach § 437 Nr. 2, § 323 Abs. 1 BGB grundsätzlich erforderliche, im Streitfall aber unterbliebene Fristsetzung des Käufers zur Nacherfüllung verzichtet werden darf, richtet sich nach den Bestimmungen in § 323 Abs. 2 und § 440 BGB, in denen die Voraussetzungen, unter denen eine Fristsetzung zur Nacherfüllung für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausnahmsweise entbehrlich ist, abschließend geregelt sind (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 31).
  • BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 187/20

    Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln nach Gebrauchtwagenkauf: Einordnung des

    Die Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB, wonach die von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehörig gelten, findet im Rahmen der Einordnung des rechtsgeschäftlichen Handelns eines Kaufmanns als Verbraucher- oder Unternehmerhandeln nach §§ 13, 14 Abs. 1 BGB jedenfalls dann keine Anwendung, wenn es sich bei dem Kaufmann um eine natürliche Person (Einzelkaufmann) handelt (Fortentwicklung des Senatsurteils vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16, NJW 2018, 150 Rn. 37; Abgrenzung zu BGH, Urteile vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 19 und vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 22).

    Diese Auffassung habe auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13. Juli 2011 (VIII ZR 215/10), in dem die Unternehmereigenschaft eines Formkaufmanns in Rede gestanden habe, als zutreffend bestätigt.

    Dieser Sichtweise steht die vom Berufungsgericht zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung herangezogene Senatsentscheidung (Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435), auf die sich auch das zur Gegenansicht benannte Schrifttum beruft, nicht entgegen.

    Lediglich für diesen Fall hat der Senat angenommen, dass gemäß § 344 Abs. 1 HGB auch der Verkauf beweglicher Sachen durch diese im Zweifel zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört und damit - auch wenn es sich um ein branchenfremdes Nebengeschäft handelt - unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB fällt, sofern die gesetzliche Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB nicht widerlegt ist (Senatsurteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, aaO Rn. 19; vgl. auch Senatsurteil vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16, NJW 2018, 150 Rn. 37; ebenso für den Verbraucherdarlehensvertrag BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 22 [GmbH als Darlehensgeber]).

  • BGH, 13.03.2013 - VIII ZR 186/12

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

    Auch Nebentätigkeiten und branchenfremde Tätigkeiten werden erfasst, sofern sie im Zusammenhang mit der selbständigen beruflichen Tätigkeit stehen (Senatsurteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 18 ff.).
  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des

    Es müssen deshalb Umstände vorliegen, die es ausgeschlossen erscheinen lassen, dass er sich von einer Fristsetzung hätte umstimmen lassen (vgl. BGH 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10 - Rn. 24, NJW 2011, 3435) .
  • OLG Hamm, 01.04.2014 - 28 U 85/13

    Gebrauchtwagenkauf. Autokauf. Tachomanipulation. Laufleistung.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 13.03.2013 -VIII ZR 186/12- NJW 2013, 2107 f Tz 18 m.w.N.) erfordert unternehmerisches Handeln dabei ein selbständiges und planmäßiges, auf gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist und auch Nebentätigkeiten und branchenfremde Tätigkeiten erfasst werden, sofern sie im Zusammenhang mit der selbständigen beruflichen Tätigkeit stehen (BGH aaO. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 18 ff.).
  • LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10

    Gewährleistungsausschluss bei Gewerbetreibenden?

    Und allein das Indiz der Zeitnähe zur späteren Gewerbeanmeldung trägt den Feststellung über die streitige Gewerblichkeit nicht, da selbst parallel zu einer bereits ausgeübten gewerblichen/selbständigen Tätigkeit der Beweis der Verbrauchereigenschaft für einzelne Verträge möglich bleibt (vgl. BGH juris , Urteil vom 30.9.2009, Az.: VIII ZR 7/09), da es sich nur um eine widerlegbare Vermutung handelt (BGH juris , Urteil vom 13.7.2011, Az.: VIII ZR 215/10).

    Der Anwendung des § 242 BGB steht nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.7.2011 (juris, Az.: VIII ZR 215/10) entgegen, die bei einem behebbaren Sachmangel das Nacherfüllungsverlangen auch bei einem unwirksamen Gewährleistungsausschluss für zwingend notwendig erachtet.

  • LG Heidelberg, 05.02.2015 - 2 O 75/14

    Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagenkauf: Untersuchung des behaupteten Mangels

    Die Anforderungen an diese besonderen Umstände sind hoch (BGH, Urteil vom 21.12.2005 - VIII ZR 49/05, juris Rn. 21 und BGH, Urteil vom 13.07.2011 - VIII ZR 215/10, juris Rn. 30).
  • LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt nach Kauf eines vom sog. VW-Abgasskandal

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass beim Verbrauchsgüterkauf das Setzen einer Frist gemäß § 323 BGB bei richtlinienkonformer Auslegung ohnehin nicht erforderlich ist, sondern nur eine angemessene Frist bis zur Ausübung der Gewährleistungsrechte abgewartet werden muss (BGH, NJW 2010, 1448; NJW 2011, 3435).
  • LG Stuttgart, 08.02.2012 - 13 S 160/11

    Gewährleistung bei Verbrauchsgüterkauf: Pflicht des Möbelkäufers zur Fristsetzung

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 22 U 52/18

    Gebrauchtwagenkauf - Ausschluss der gesetzlichen Vermutung eines anfänglichen

  • LG Krefeld, 28.07.2017 - 1 S 20/17

    Widerruf eines kombinierten Kaufvertrags und Rückvermietungsvertrags

  • BGH, 16.09.2014 - VIII ZR 116/13

    Unternehmereigenschaft einer Wohnungsbaugenossenschaft bei Abschluss eines

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2020 - 6 U 147/19

    Schadensersatzansprüche nach Kauf eines Gebrauchtwagens Angebot eines Fahrzeugs

  • OLG Brandenburg, 08.01.2014 - 4 U 20/12

    Firmenfortführung aufgrund Verkehrsauffassung trotz Änderungen im Firmennamen,

  • OLG Stuttgart, 24.07.2012 - 10 U 56/12

    Unternehmereigenschaft einer GmbH

  • OLG Brandenburg, 22.06.2021 - 3 U 11/20

    Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung im Rahmen eines

  • OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 21 U 53/20
  • OLG München, 19.06.2012 - 5 U 3445/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vereinbarung einer Verlängerung der

  • LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17

    Verfall von Urlaubsansprüchen; Geltendmachung

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18

    Wirksamer Rücktritt von Kaufvertrag eines Pferdes nur bei vorheriger Fristsetzung

  • LG Bielefeld, 24.11.2017 - 3 O 63/17

    Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadensersatzanspruch bei fehlender

  • OLG Saarbrücken, 27.08.2014 - 2 U 150/13

    Neuwagenkauf: Gestörter Fernsehempfang als Mangel; Rücktrittsrecht

  • LG Aachen, 14.06.2018 - 12 O 29/18

    Nachbesserungsrecht des Käufers

  • LG Wuppertal, 04.09.2015 - 5 O 173/15

    Anforderungen an eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Nacherfüllung

  • OLG Köln, 15.07.2020 - 16 U 15/20
  • LG Bamberg, 19.09.2016 - 10 O 129/16

    Keine Rückabwicklung oder Anfechtung eines Pkw-Kaufvertrags wegen manipulierter

  • OLG München, 30.09.2014 - 18 U 1270/14

    Lieferung und Aufbau einer Standardküche ist Werklieferungsvertrag!

  • OLG Rostock, 03.02.2023 - 5 U 1/14

    Krankenhaushaftung für einen Geburtsschaden; Behandlungs- und

  • OLG Köln, 15.07.2020 - 16 U 282/19
  • OLG Köln, 08.07.2020 - 16 U 295/19
  • OLG Köln, 15.07.2020 - 16 U 268/19
  • LG Bonn, 20.07.2016 - 9 O 350/15

    Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs wegen mangelhaften Getriebes

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