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   BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95   

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https://dejure.org/1996,250
BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95 (https://dejure.org/1996,250)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1996 - VIII ZR 221/95 (https://dejure.org/1996,250)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - VIII ZR 221/95 (https://dejure.org/1996,250)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit einer Klausel zur Taschenkontrolle in Supermärkten ohne konkreten Diebstahlsverdacht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG §§ 1, 9
    Unzulässige Hinweistafel in Einzelhandelsmarkt hinsichtlich Taschenkontrollen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 1, § 9
    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung Vertragsbedingung / unverbindliche Bitte, Abgrenzung Vertragsbedingung / Empfehlung, Kontrollrecht, Einsichtsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur höflichen Bitte einer Taschenkontrolle im Supermarkt - Taschenkontrolle nur durch die Polizei

Besprechungen u.ä.

  • d-nb.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Taschenkontrollen im Supermarkt - Taschenkontrollen in Bibliotheken: Eine vergleichbare Situation? (Claudia Holland; Bibliotheksdienst 29 [1995], S. 967)

Papierfundstellen

  • BGHZ 133, 184
  • NJW 1996, 2574
  • ZIP 1996, 1470
  • MDR 1996, 995
  • NJ 1996, 671
  • WM 1996, 1686
  • BB 1996, 1735
  • DB 1996, 2124
  • JR 1997, 236
 
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Wird zitiert von ... (94)

  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Letztlich kann indes dahingestellt bleiben, ob dem Berufungsgericht bei der Angabe einer hiervon abweichenden Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen ist, die auch das Revisionsgericht von Amts wegen nach § 319 Abs. 1 ZPO berichtigen könnte (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 221/95, BGHZ 133, 184, 191; vom 10. Juni 2010- I ZR 45/09, juris Rn. 21).
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    b) Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu AGB-Klauseln im Einzelhandel, nach denen eine nicht anlassbezogene Sichtkontrolle mitgeführter Taschen der Kunden unzulässig ist, lässt sich entgegen der Auffassung des Betriebsrats nicht die Unwirksamkeit der in der BV-Torkontrolle vorgesehenen Taschenkontrollen herleiten (dazu BGH 3. Juli 1996 - VIII ZR 221/95 - BGHZ 133, 184) .
  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 7 U 30/14

    Umfang des Schadensersatzes wegen Besitzstörung

    Soweit das Landgericht ihn bei der Berechnung des klägerischen Anspruchs nicht berücksichtigt hat, handelt es sich um einen offensichtlichen Tenorierungsfehler, der sich aus einem Vergleich zwischen dem Tenor und den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils ergibt und für dessen Berichtigung der Senat als mit der Sache befasstes Rechtsmittelgericht zuständig ist (BGH, Beschluss vom 09.02.1989, V ZB 25/88 und Urteil vom 03.07.1996, VIII ZR 221/95, juris).
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