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   BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04   

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https://dejure.org/2006,1561
BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04 (https://dejure.org/2006,1561)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2006 - VIII ZR 235/04 (https://dejure.org/2006,1561)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04 (https://dejure.org/2006,1561)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage auf Netzanschluss einer Windkraftanlage und Abnahme des davon erzeugten Stroms vor Errichtung der Anlage und Herstellung der Netzanschlussverbindung ; Umwandlung einer unzulässigen oder unbegründeten Leistungsklage in eine Feststellungsklage

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 13; EEG 2004 § 4; EEG 2004 § 4 Abs 1; EEG 2004 § 4 Abs 2
    Klage auf Anschluss und Abnahme noch nicht errichteter Anlage unzulässig

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Unzulässigkeit einer Klage auf künftigen Anschluss noch nicht errichteter Windkraftanlagen.

  • Judicialis

    EEG (2004) § 4 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 259

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG (2004) § 4 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1 § 259
    Rechtsnatur einer Klage auf Netzanschluss einer Windenergieanlage und Abnahme des Stroms vor Errichtung der Anlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klageantrag auf Netzanschluss einer Windenergieanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1485
  • NVwZ 2007, 1224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 161/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04
    Der Anspruch auf Anschluss setzt nach den vorgenannten Bestimmungen voraus, dass die betreffende Anlage anschlussfertig errichtet ist; der Anspruch auf Abnahme des in der Anlage erzeugten Stroms erfordert darüber hinaus, dass eine Anschlussverbindung zu dem betreffenden Netz hergestellt ist (Senatsurteil vom 11. Juni 2003 - VIII ZR 161/02, dokumentiert in juris, unter B I 2, insoweit in ZNER 2003, 234, 236 nicht abgedruckt).

    Bei der Errichtung beziehungsweise dem Netzanschluss der Windkraftanlage handelt es sich nicht etwa um eine - im Rahmen des § 259 ZPO unschädliche - Bedingung eines bereits bestehenden Anspruchs aus § 4 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004, sondern um eine Voraussetzung für das Entstehen dieses Anspruchs (anders noch insoweit Senatsurteil vom 11. Juni 2003, aaO).

    Dieses bildet eine ausreichende Grundlage für eine Feststellung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 2003, aaO, m.w.Nachw.; weiter dazu unter II 3).

    Das kommt gerade auch dann in Betracht, wenn wie hier eine Klage auf Netzanschluss einer Windkraftanlage und Abnahme des davon erzeugten Stroms vor Errichtung der Anlage und Herstellung der Netzanschlussverbindung unzulässig ist (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 2003, aaO).

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 194/86

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Besitz des herausgeforderten Gegenstandes

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine unzulässige oder unbegründete Leistungsklage gegebenenfalls ohne Verstoß gegen § 308 ZPO in eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO umgedeutet werden (vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 194/86, WM 1987, 1313 unter A II 2 a; BGHZ 118, 70, 81 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 441/99

    Rechte des Schuldners bei Forderungspfändung

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04
    Sie setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BGHZ 43, 28, 31; 147, 225, 231, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04
    Sie setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BGHZ 43, 28, 31; 147, 225, 231, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 304/90

    Liquidationsvergleich

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine unzulässige oder unbegründete Leistungsklage gegebenenfalls ohne Verstoß gegen § 308 ZPO in eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO umgedeutet werden (vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 194/86, WM 1987, 1313 unter A II 2 a; BGHZ 118, 70, 81 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.11.2017 - IX ZR 305/16

    Schadensersatz statt der Leistung: Ausschluss des Herausgabeanspruchs nach

    Mit der Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO kann der Gläubiger bei Gefährdung seines Anspruchs diesen gerichtlich geltend machen, auch wenn er mangels Eintritts einer aufschiebenden Bedingung noch nicht fällig ist (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1964 - VIII ZR 47/63, BGHZ 43, 28, 31; Urteil vom 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04, NJW-RR 2006, 1485 Rn. 11).
  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

    Die gerichtliche Entscheidung ist geeignet, die Streitfrage endgültig zu klären und weitere Prozesse über diesen Streitpunkt zu vermeiden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04 - Rn. 16; Zöller/Greger ZPO 29. Aufl. § 256 Rn. 7b) .
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4 U 87/17

    "VW-Abgasskandal": Rechtsschutzversicherung muss leisten, denn Klage des

    Bei der gebotenen Auslegung des Klageantrags ist von dem begehrten Feststellungsurteil zu erwarten, dass der bestehende Streit sachgerecht und erschöpfend beigelegt wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Februar 2006 - IV ZR 131/05, VersR 2006, 535 Rn. 14; BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04, NJW-RR 2006, 1485 Rn. 16).
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