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   BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15   

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https://dejure.org/2016,35050
BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15 (https://dejure.org/2016,35050)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2016 - VIII ZR 240/15 (https://dejure.org/2016,35050)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15 (https://dejure.org/2016,35050)
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Volltextveröffentlichungen (26)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 280 BGB, § 323 BGB, § 434 BGB, § 437 Nr 2 Alt 2 BGB
    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Beseitigung eines nur sporadisch auftretenden, sicherheitsrelevanten Mangels

  • verkehrslexikon.de

    Unzumutbarkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung bei sporadisch auftretenden sicherheitsrelevanten Mängeln eines verkauften Kraftfahrzeugs

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei sporadisch auftretendem, sicherheitsrelevantem Fahrzeugmangel

  • IWW

    § 437 Nr. 2 Alt. 1, §§ ... 440, 323, 346 BGB, § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB, § 437 Nr. 3, § 284 BGB, § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 BGB, § 437 Nr. 3 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 437 Nr. 2, § 440 Satz 1 Alt. 3, § 323 Abs. 1 BGB, § 346 BGB, § 439 Abs. 1 BGB, 440 Satz 1 Alt. 3, § 281 Abs. 1, 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 BGB, § 323 Abs. 2, § 440 BGB, § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB, § 281 Abs. 2, § 323 Abs. 2 BGB, Richtlinie 1999/44/EG, Art. 3 Abs. 3 Satz 3 der Richtlinie 1999/44/EG, § 474 BGB, § 439 Abs. 2 BGB, § 242 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzumutbarkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung bei sporadisch auftretenden sicherheitsrelevanten Mängeln eines verkauften Kraftfahrzeugs; Zeitweiliges Hängenbleiben des Kupplungspedals am Fahrzeugboden; Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang

  • Betriebs-Berater

    Besonderheiten beim Rücktritt wegen sporadisch auftretender Sicherheitsmängel

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    Vorführeffekt" bei gefährlichem Mangel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf, § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB

  • rewis.io

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Beseitigung eines nur sporadisch auftretenden, sicherheitsrelevanten Mangels

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 280; BGB § 323; BGB § 434; BGB § 437; BGB § 439; BGB § 440
    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung bei sicherheitsrelevanten Mängeln des verkauften Kfz

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Rechte beim Gebrauchtwagenkauf: Einmalig oder sporadisch auftretender Mangel

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unzumutbarkeit einer Nachfristsetzung und Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf

  • RA Kotz

    Sicherheitsrelevanter Mangel - Fristsetzung zur Nacherfüllung

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Rechte beim Gebrauchtwagenkauf: Einmalig oder sporadisch auftretender Mangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzumutbarkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung bei sporadisch auftretenden sicherheitsrelevanten Mängeln eines verkauften Kraftfahrzeugs; Zeitweiliges Hängenbleiben des Kupplungspedals am Fahrzeugboden; Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang

  • rechtsportal.de

    Unzumutbarkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung bei sporadisch auftretenden sicherheitsrelevanten Mängeln eines verkauften Kraftfahrzeugs; Zeitweiliges Hängenbleiben des Kupplungspedals am Fahrzeugboden; Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sporadisch auftretende Sicherheitsmängel: Fristsetzung unzumutbar?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Fristsetzung zur Nachbesserung bei sporadisch auftretenden sicherheitsrelevanten Mängeln eines Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer unzumutbar ("Vorführeffekt")

  • autokaufrecht.info (Kurzinformation)

    Kein Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel - "Vorführeffekt"

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kaufrecht: Erleichterter Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der nur sporadisch auftretende Sicherheitsmangel beim Pkw, oder: Vorführeffekt

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei sporadischem, aber sicherheitsrelevantem Mangel muss Käufer Zuwarten nicht hinnehmen / Vorführeffekt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer unzumutbar - Vorführeffekt

  • faz.net (Pressemeldung, 26.10.2016)

    Autoverkäufer muss gefährliche Mängel immer beheben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebrauchtwagen mit sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BGH-Urteil Autokauf - Sporadischer Fehler als sicherheitsrelevanter Mangel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sporadisch auftretende Mängel an Gebrauchtwagen: Nachbesserungspflicht trotz Vorführeffekts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer unzumutbar (Vorführeffekt)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer unzumutbar

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer unzumutbar ("Vorführeffekt")

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rücktritt bei sporadisch auftretenden Mangel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenkauf: Rücktritt bei nur sporadisch auftretenden Sicherheitsmängeln

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer unzumutbar ("Vorführeffekt")

  • versr.de (Kurzinformation)

    Nachbesserung bei "Vorführeffekt" im Rahmen der Kfz-Sachmängelgewährleistung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sporadisch auftretendes Hängenbleiben des Kupplungspedals als sicherheitsrelevanter Fahrzeugmangel

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Bei sicherheitsrelevanten Mängeln droht sofortiger Rücktritt - Erhöhte Pflicht auf Händlerseite

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autokauf - sporadisch auftretender Fehler als sicherheitsrelevanter Mangel

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Wenn der gekaufte PKW sicherheitsrelevante Mängel aufweist die nur sporadisch auftreten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autokauf - Rücktritt bei sicherheitsrelevantem Mangel auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Rücktritt von einem Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens, sporadischer Mangel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abwarten bei sporadisch auftretendem, sicherheitsrelevanten Mangel für Käufer unzumutbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stärkung der Rechte der Käufer beim Autokauf

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Autoverkäufer muss gefährliche Mängel immer beheben - Fristsetzung kann entbehrlich sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autokaufvertrag: Fahrzeugmangel - Vorführeffekt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abwarten bei einem sporadisch auftretenden sicherheitsrelevanten Mangel, sog. Vorführeffekt, ist für den Käufer unzumutbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachbesserungsrecht trotz Vorführeffekt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehr Rechte beim Autokauf: Vorführeffekt bei Fahrzeugmangel und Neuwagen mit Lackschaden

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Pkw-Kauf: Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer unzumutbar

  • otto-schmidt.de (Pressemitteilung)

    Sporadische, aber sicherheitsrelevante Mängel können zum Rücktritt berechtigen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kaputtes Auto mit Vorführeffekt - wieviel Abwarten ist zumutbar?

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Rücktritt bei sporadisch auftretenden Mängeln?

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nachbesserungsanforderungen bei nur sporadisch auftretendem Mangel - "Vorführeffekt"

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt des Käufers bei sporadisch auftretenden, sicherheitsrelevanten Mängeln eines Fahrzeugs

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Vorführeffekt im Kaufrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 153
  • ZIP 2016, 85
  • ZIP 2017, 530
  • MDR 2016, 1445
  • VersR 2017, 1414
  • WM 2017, 1369
  • BB 2016, 2689
  • BB 2017, 1746
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15
    Ob die Pflichtverletzung als unerheblich einzustufen, der Mangel also als geringfügig anzusehen ist, beurteilt sich im Wege einer umfassenden Interessenabwägung (Senatsurteil vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13, BGHZ 201, 290 Rn. 16 mwN).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Erheblichkeitsschwelle des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB bei einem behebbaren Sachmangel im Rahmen der insoweit auf der Grundlage der Einzelfallumstände vorzunehmenden Interessenabwägung jedenfalls in der Regel bereits dann als erreicht anzusehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von fünf Prozent des Kaufpreises überschreitet (Senatsurteil vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13, aaO Rn. 12, 30).

    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der auch bisher schon Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit, die nicht nur den Fahrkomfort schmälern, sondern je nach der Verkehrssituation, in der sie auftreten, die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können, selbst wenn sie nur sporadisch auftreten, als einen erheblichen Mangel angesehen hat (Senatsurteile vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, WM 2011, 1244 Rn. 17; vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13, aaO Rn. 52).

  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15
    Zwar könnte der Kläger nach der Rechtsprechung des Senats unter dem Gesichtspunkt treuwidrigen Verhaltens (§ 242 BGB) gehindert sein, an der durch den wirksam erklärten Rücktritt erlangten Rechtsposition festzuhalten, wenn die durch Austausch des defekten Kupplungsgeberzylinders gegen ein Neuteil erfolgte Mängelbeseitigung durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen mit seiner Zustimmung erfolgt wäre (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 Rn. 23).

    Für den Wiedereinbau der mangelbehafteten Teile hatte der Kläger nach erklärtem Rücktritt keinen Anlass (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, aaO).

  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 80/14

    Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15
    Da die Beklagte durch ihre Weigerung, die nach den Umständen gemäß § 439 Abs. 1 BGB aufgrund der ihr mitgeteilten Mangelsymptome gebotene Mangelerforschung und -beseitigung unverzüglich vorzunehmen, pflichtwidrig das Scheitern des Kaufvertrages verursacht hat, ist sie dem Kläger zugleich gemäß § 437 Nr. 3, § 284 BGB zum Ersatz seiner vom Berufungsgericht festgestellten fehlgeschlagenen Aufwendungen (vgl. Senatsurteil vom 15. April 2015 - VIII ZR 80/14, WM 2015, 1485 Rn. 24 mwN) sowie gemäß § 437 Nr. 3, 440 Satz 1 Alt. 3, § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1, 2 BGB zum Ersatz seines Nutzungsausfallschadens (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426 Rn. 13 ff.) einschließlich der durch die ungebührliche Verzögerung der Mangelbeseitigung und den daran anknüpfenden Rücktritt veranlassten Rechtsanwaltskosten (§ 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1 BGB) verpflichtet.

    Dazu zählen neben Art und Ausmaß einer Beeinträchtigung der Interessen des Käufers etwa auch die Zuverlässigkeit des Verkäufers und diesem vorzuwerfende Nebenpflichtverletzungen sowie ein dadurch möglicherweise gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien (vgl. Senatsurteil vom 15. April 2015 - VIII ZR 80/14, aaO Rn. 22).

  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11

    Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15
    Denn ein zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung erheblicher Mangel wird nicht dadurch unerheblich, dass es dem Verkäufer möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt noch hätte gelingen können, das Fahrzeug in einen der geforderten Beschaffenheit entsprechenden Zustand zu versetzen (Senatsurteil vom 6. Februar 2013 - VIII ZR 374/11, NJW 2013, 1365 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15
    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der auch bisher schon Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit, die nicht nur den Fahrkomfort schmälern, sondern je nach der Verkehrssituation, in der sie auftreten, die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können, selbst wenn sie nur sporadisch auftreten, als einen erheblichen Mangel angesehen hat (Senatsurteile vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, WM 2011, 1244 Rn. 17; vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13, aaO Rn. 52).
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15
    Dabei übersieht die Revision, die hierbei - anders als das Berufungsgericht - auch nicht zwischen sicherheitsrelevanten und sonstigen Mängeln differenzieren will, dass ein Käufer den Anforderungen an ein die Nacherfüllungspflicht gemäß § 439 Abs. 1 BGB auslösendes Nacherfüllungsverlangen bereits dadurch genügt, dass er dem Verkäufer neben einer Einräumung der Untersuchungsmöglichkeit (Senatsurteil vom 3. März 2010 - VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448 Rn. 12 mwN) die Mangelsymptome hinreichend genau bezeichnet und ihm auf diese Weise eine Prüfung der Ursachen des in den Symptomen zum Ausdruck kommenden Mangels sowie der in Betracht kommenden Abhilfemöglichkeiten ermöglicht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - VII ZR 80/07, NJW 2009, 354 Rn. 19 [Werkvertragsrecht]; OLG München, MDR 2006, 1338, 1339; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., Rn. 689; jeweils mwN).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15
    Da die Beklagte durch ihre Weigerung, die nach den Umständen gemäß § 439 Abs. 1 BGB aufgrund der ihr mitgeteilten Mangelsymptome gebotene Mangelerforschung und -beseitigung unverzüglich vorzunehmen, pflichtwidrig das Scheitern des Kaufvertrages verursacht hat, ist sie dem Kläger zugleich gemäß § 437 Nr. 3, § 284 BGB zum Ersatz seiner vom Berufungsgericht festgestellten fehlgeschlagenen Aufwendungen (vgl. Senatsurteil vom 15. April 2015 - VIII ZR 80/14, WM 2015, 1485 Rn. 24 mwN) sowie gemäß § 437 Nr. 3, 440 Satz 1 Alt. 3, § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1, 2 BGB zum Ersatz seines Nutzungsausfallschadens (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426 Rn. 13 ff.) einschließlich der durch die ungebührliche Verzögerung der Mangelbeseitigung und den daran anknüpfenden Rücktritt veranlassten Rechtsanwaltskosten (§ 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1 BGB) verpflichtet.
  • OLG Schleswig, 02.10.2015 - 17 U 43/15

    Rechte des Käufers bei Verweigerung der Erforschung eines Mangels eines

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15
    Das Berufungsgericht (OLG Schleswig, Urteil vom 2. Oktober 2015 - 17 U 43/15, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15
    Ob auf eine nach § 437 Nr. 2, § 323 Abs. 1 BGB grundsätzlich erforderliche, im Streitfall aber unterbliebene Fristsetzung des Käufers zur Nacherfüllung verzichtet werden darf, richtet sich nach den Bestimmungen in § 323 Abs. 2 und § 440 BGB, in denen die Voraussetzungen, unter denen eine Fristsetzung zur Nacherfüllung für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausnahmsweise entbehrlich ist, abschließend geregelt sind (vgl. Senatsurteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12, NJW 2013, 1523 Rn. 23 mwN).
  • OLG München, 09.03.2006 - 6 U 4082/05

    Kaufrecht, Gewährleistungsrecht

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15
    Dabei übersieht die Revision, die hierbei - anders als das Berufungsgericht - auch nicht zwischen sicherheitsrelevanten und sonstigen Mängeln differenzieren will, dass ein Käufer den Anforderungen an ein die Nacherfüllungspflicht gemäß § 439 Abs. 1 BGB auslösendes Nacherfüllungsverlangen bereits dadurch genügt, dass er dem Verkäufer neben einer Einräumung der Untersuchungsmöglichkeit (Senatsurteil vom 3. März 2010 - VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448 Rn. 12 mwN) die Mangelsymptome hinreichend genau bezeichnet und ihm auf diese Weise eine Prüfung der Ursachen des in den Symptomen zum Ausdruck kommenden Mangels sowie der in Betracht kommenden Abhilfemöglichkeiten ermöglicht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - VII ZR 80/07, NJW 2009, 354 Rn. 19 [Werkvertragsrecht]; OLG München, MDR 2006, 1338, 1339; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., Rn. 689; jeweils mwN).
  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen

  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 80/07

    Voraussetzungen des Ersatzes von Fremdnachbesserungskosten; Rechtsfolgen der

  • BGH, 02.02.1994 - VIII ZR 262/92

    Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch

  • BGH, 10.03.2009 - VIII ZR 34/08

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Das Festhalten des Käufers an dem wirksam ausgeübten Recht auf Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache ist - ebenso wie das Festhalten des Käufers an einem wirksam erklärten Rücktritt vom Kaufvertrag (BGH, Urteile vom 5. November 2008, VIII ZR 166/07, NJW 2009, 509 Rn. 23 und vom 26. Oktober 2016, VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 31) - nicht treuwidrig, wenn der Mangel nachträglich ohne Einverständnis des Käufers beseitigt wird (hier durch Aufspielen einer korrigierten Version der Software).

    aa) Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich ein Kraftfahrzeug grundsätzlich nur dann, wenn es nach seiner Beschaffenheit keine technischen Mängel aufweist, die die Zulassung zum Straßenverkehr hindern oder die Gebrauchsfähigkeit aufheben oder beeinträchtigen (vgl. Senatsurteile vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 15; vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, NJW 2016, 3015 Rn. 40; vom 10. März 2009 - VIII ZR 34/08, NJW 2009, 1588 Rn. 12 mwN [jeweils zu Gebrauchtfahrzeugen]).

    Für den Nacherfüllungsanspruch des Käufers gilt insoweit nichts anderes als für den Rücktritt vom Kaufvertrag (siehe dazu Senatsurteile vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 Rn. 23; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, aaO Rn. 31 f.).

    Diese tatrichterliche Würdigung der Bedeutung des Mangels, der insbesondere nicht entgegensteht, dass die Warnmeldung nur in bestimmten Verkehrssituationen ("extremer" Stop-and-Go-Verkehr) eingeblendet wird, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteile vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664 Rn. 17; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, aaO Rn. 30 [jeweils zur Beurteilung sporadisch auftretender Fahrzeugmängel]).

  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 278/16

    Gebrauchtwagenkäufer darf Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung verlangen (§

    bb) Soweit sich die Revision unter Bezugnahme auf ablehnende Stimmen im Schrifttum (jurisPK-BGB/Pammler, 8. Aufl., § 439 Rn. 44 ff.) namentlich mit Blick auf die Anforderungen in Art. 3 Abs. 3 Satz 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12; Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) gegen eine Anwendbarkeit von § 269 Abs. 1 BGB wendet oder zumindest ein Transporterfordernis wie im Streitfall generell als eine erhebliche, für die Bestimmung des Erfüllungsortes anhand der Umstände ausschlaggebende Unannehmlichkeit werten und ihn deshalb ausschließlich am Ort der jeweiligen Belegenheit der Kaufsache ansiedeln will, hat sich der Senat mit diesen Gesichtspunkten in seinem Urteil vom 13. April 2011 (VIII ZR 220/10, aaO Rn. 35 ff., insbes. Rn. 39 ff.; vgl. ferner Senatsurteil vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 21) eingehend auseinandergesetzt.
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    a) Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich ein Kraftfahrzeug grundsätzlich nur dann, wenn es eine Beschaffenheit aufweist, die weder seine (weitere) Zulassung zum Straßenverkehr hindert noch ansonsten seine Gebrauchsfähigkeit aufhebt oder beeinträchtigt (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, NJW 2016, 3015 Rn. 40; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 15; vom 24. Oktober 2018 - VIII ZR 66/17, ZIP 2018, 2272 Rn. 29 [zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen]; jeweils mwN).

    Eine entsprechende Eignung ist einer Kaufsache nicht erst dann abzusprechen, wenn ihre Tauglichkeit ganz aufgehoben, sondern bereits dann, wenn ihre Eignung herabgesetzt ist (vgl. Senatsurteile vom 26. April 2017 - VIII ZR 80/16, NJW 2017, 2817 Rn. 18 mwN; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, aaO Rn. 15 f.).

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