Rechtsprechung
BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 243/16 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
ZPO § 573 Abs. 2 Nr. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 573 Abs 2 Nr 3 BGB
Wohnraummiete: Erheblicher Nachteil als Voraussetzung einer Verwertungskündigung; Erfordernis der konkreten Darlegung eines erheblichen Nachteils - IWW
§ 546 Abs. 1, § ... 985 BGB, § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 564 Abs. 1 ZPO, Art. 14 Abs. 2 GG, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB, §§ 17 ff. AktG, § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 561 ZPO, § 573 Abs. 1 BGB, § 573 Abs. 2 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer konkreten Darlegung eines "erheblichen Nachteils" des Vermieters bei der Verwertungskündigung; Hinderung des Vermieters an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses; Erheblicher Nachteil ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Strenge Anforderungen an Verwertungskündigung, erheblicher Nachteil bei der Verwertungskündigung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZPO § 573 Abs. 2 Nr. 3
Nachweis des beim Vermieter zur Begründung einer Verwertungskündigung selbst (nicht bei verbundenem Dritten) entstehenden erheblichen Nachteils - rewis.io
Wohnraummiete: Erheblicher Nachteil als Voraussetzung einer Verwertungskündigung; Erfordernis der konkreten Darlegung eines erheblichen Nachteils
- wertermittlerportal
- ra.de
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB: Nachweis des dem Vermieter entstehenden erheblichen Nachteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 573 Abs. 2 Nr. 3
Erfordernis einer konkreten Darlegung eines "erheblichen Nachteils" des Vermieters bei der Verwertungskündigung; Hinderung des Vermieters an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses; Erheblicher Nachteil ... - rechtsportal.de
ZPO § 573 Abs. 2 Nr. 3
Erfordernis einer konkreten Darlegung eines "erheblichen Nachteils" des Vermieters bei der Verwertungskündigung; Hinderung des Vermieters an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses; Erheblicher Nachteil ... - datenbank.nwb.de
Wohnraummiete: Erheblicher Nachteil als Voraussetzung einer Verwertungskündigung; Erfordernis der konkreten Darlegung eines erheblichen Nachteils
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist eine Verwertungskündigung zulässig?
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Verwertungskündigung bei Nachteilen durch Fortsetzung des Mietverhältnisses nur für mit der vermietenden Gesellschaft persönlich und wirtschaftlich verbundene "Schwestergesellschaft"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
BGH mahnt Sorgfalt bei der Prüfung von Verwertungskündigungen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) an
- zeit.de (Pressemeldung, 27.09.2017)
Gewinnoptimierung rechtfertigt keine Wohnungskündigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verwertungskündigung - und der erforderliche erhebliche Nachteil
- lto.de (Kurzinformation)
BGH schützt Mieter vor Verwertungskündigung: Nicht um jeden Preis
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Prüfung von Verwertungskündigungen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Sorgfalt bei der Prüfung von Verwertungskündigungen nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sorgfalt bei der Prüfung von Verwertungskündigungen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) angemahnt
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Modehaus statt Mieterfamilie? - Räumungsklage zu Gunsten eines benachbarten Modehauses scheitert vorerst beim Bundesgerichtshof
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Voraussetzungen der Verwertungskündigung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erfordernis einer konkreten Darlegung eines "erheblichen Nachteils" des Vermieters bei der Verwertungskündigung
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Anforderungen an Verwertungskündigung konkretisiert
- mueller-schell.de (Kurzinformation)
Verwertungskündigung zur Gewinnoptimierung zulässig?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wohungskündigung/Wohungsverwertung wegen Gebäudeabriss - Mieter sollten sich wehren!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietrecht: zur Wirksamkeit einer Verwertungskündigung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verwertungskündigung verlangt erhebliche Nachteile
- haerlein.de (Kurzinformation)
Kann ein Wohnungsvermieter wegen beabsichtigter wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks einem Mieter kündigen?
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Vermieter darf für bessere Rendite Mietvertrag kündigen - Anforderungen an "erhebliche Nachteile" bei Verwertungskündigung
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Sorgfalt bei der Prüfung von Verwertungskündigungen (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Vermieter kündigt Wohnung aus wirtschaftlichen Gründen
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Berücksichtigungsfähigkeit von Drittinteressen bei der Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vermieter selbst muss erhebliche Nachteile bei Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung erleiden (IMR 2017, 475)
Verfahrensgang
- AG St. Blasien, 06.04.2016 - 1 C 2/16
- LG Waldshut-Tiengen, 13.10.2016 - 2 S 7/16
- BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 243/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 12
- ZIP 2017, 79
- ZIP 2018, 586
- MDR 2018, 82
- NZM 2017, 756
- ZMR 2018, 205
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 70/19
Kündigung eines Wohnraummietvertrags zum Zwecke des Abbruchs eines Teils des …
a) Da der generalklauselartige Kündigungstatbestand in § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB gleichgewichtig mit den in § 573 Abs. 2 BGB genannten Kündigungsgründen ist (vgl. nur BVerfGE 84, 366, 371 f. [zu § 564a BGB aF]), kommt es für das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne von § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB darauf an, ob das geltend gemachte Interesse des Vermieters ebenso schwer wiegt wie die in § 573 Abs. 2 BGB beispielhaft aufgeführten Kündigungsgründe (Senatsurteile vom 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756 Rn. 34;… vom 10. Mai 2017 - VIII ZR 292/15, NZM 2017, 559 Rn. 36;… vom 29. März 2017 - VIII ZR 45/16, aaO Rn. 24;… vom 9. Mai 2012 - VIII ZR 238/11, NJW 2012, 2342 Rn. 13).Dabei kann dahinstehen, ob im Streitfall ein (gegenwärtiges) berechtigtes Interesse des Klägers an der Beendigung des Mietverhältnisses unter Umständen schon deshalb zu verneinen ist, weil der Kläger nach eigenen Angaben selbst noch nicht weiß, auf welche Weise er die Liegenschaft weiter nutzen will (sogenannte "Vorratskündigung", vgl. etwa Senatsurteil vom 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, aaO Rn. 19 [zu § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB]).
- LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
Voraussetzungen einer Verwertungskündigung
Allerdings kann das Bestandsinteresse des Mieters hinter dem Verwertungsinteresse des Vermieters nur dann zurücktreten, wenn dieses tatsächlich umgesetzt werden soll und es sich nicht lediglich um eine sog. Vorratskündigung handelt, bei der die Absicht zur Ausführung einer konkreten Planung zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs noch nicht hinreichend verfestigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18;… Urt. v. 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368, juris Tz. 22; Kammer, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 67 S 475/13, WuM 2014, 288, juris Tz. 2).Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrags ein erheblicher Nachteil entsteht, ist vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und damit des grundsätzlichen Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, vorzunehmen (vgl. (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 21;… Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 207/14, NJW-RR 2015, 334, juris Tz. 8 ff.).
- LG Itzehoe, 24.08.2021 - 9 S 8/21
Verwertungskündigung einer Genossenschaftswohnung möglich?
Wirtschaftlich verwertet wird ein Gegenstand, wenn der ihm innewohnende materielle Wert realisiert wird (BGH WuM 2017, 656, 657).Dies kann auch dadurch geschehen, dass ein auf dem Grundstück stehendes Gebäude mit der Mietwohnung abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird, der veräußert oder vermietet werden soll (BGH WuM 2017, 656, 657; WuM 2009, 182), nicht aber durch einen ersatzlosen Abriss (BGH WuM 2021, 119; 2004, 277 mit Anm. Hinz).
Eine solche wird angenommen, wenn der Vermieter das Objekt im Hinblick auf einen lediglich vagen, noch nicht hinreichend konkretisierten Verwertungsplan freiziehen möchte (BGH WuM 2017, 656, 657).
Angemessen ist eine Verwertung, wenn sie vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen entspricht (BGH WuM 2017, 656, 657).
Allerdings dürfen die dem Vermieter entstehenden Nachteile diejenigen des Mieters im Falle eines Wohnungsverlusts nicht weit übersteigen (BGH WuM 2017, 656, 658; 2011, 690; 2009, 182, 183).
Erforderlich ist eine einzelfallbezogene Abwägung zwischen dem Bestandsinteresse des Mieters und dem Verwertungsinteresse des Vermieters, wobei dessen gesamte Vermögenssituation zu berücksichtigen ist (BGH WuM 2017, 656, 658; 2011, 171, 173; 2009, 182, 183).
- KG, 23.02.2023 - 8 U 39/21
Bestreiten mit Nichtwissen kann erfolglose Nachforschungen voraussetzen!
Die Unzulässigkeit von Vorratskündigungen ist aber auch hinsichtlich der Kündigung von Wohnraummietverhältnissen zwecks wirtschaftlicher Verwertung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2017 - VIII ZR 243/16 - NJW-RR 2018, 12 juris Rn. 17 und Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 15. Auflage, § 573 BGB Rn. 156), obwohl der Wortlaut jener Vorschrift keine Verwertung "alsbald" o. ä. fordert. - LG Berlin, 29.01.2019 - 67 S 9/18
Wohnraummiete: Treuwidrigkeit des Festhaltens an einem auf eine …
Ein solcher ist - in Abgrenzung zu einer gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB unzureichenden Kündigung auf Vorrat - nur zu bejahen, wenn ein konkretes Interesse des Vermieters an der alsbaldigen Eigennutzung der Mietsache vorliegt und dieses in einem absehbaren und zeitlich engen Zusammenhang mit der kündigungsbedingten Beendigung des Mietverhältnisses steht (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18;… Kammer, Urt. v. 20. September 2018 - 67 S 16/18 , ZMR 2019, 21 , juris Tz. 4 ). - AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
Wohnraummietvertrag: Begründungserfordernis bei einer Verwertungskündigung zum …
Zum Begriff des "erheblichen Nachteils" wird ergänzend verwiesen auf Beyer, Anwaltszertifikate online Mietrecht 1/2018 Entscheidungsanmerkung zu BGH Urteil vom 27.9.2017 VIII ZR 243/16. - LG Berlin, 07.11.2018 - 65 S 121/18
Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bei überwiegenden …
Auch im Rahmen dieses Kündigungstatbestandes ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob lediglich das - nicht ausreichende - noch unbestimmte Interesse einer möglichen späteren Verwertung besteht oder ob sich der Verwertungswunsch bereits soweit verdichtet hat, dass ein konkretes Interesse an der alsbaldigen Umsetzung der im Kündigungsschreiben dargelegten Pläne angenommen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 27.09.2017 - VIII ZR 243/16, WuM 2017, 656, nach juris Rn. 18f). - LG Hamburg, 25.03.2019 - 316 S 78/17
Wohnraummiete in Hamburg: Eigenbedarfskündigung einer Vermieter-GbR; Erfordernis …
In diesem Fall ist die Kündigung unwirksam und vertragswidrig (BGH, Urteil vom 27.09.2017, Az. VIII ZR 243/16, NJW 2015, 3368). - LG Berlin, 13.04.2021 - 67 S 10/21
Wohnraummiete: Vorliegen einer unzulässigen Vorratskündigung in Form einer …
Bei einer für die Beendigung des Mietverhältnisses unzureichenden Vorratskündigung hat sich die Absicht zur Ausführung einer konkreten Planung zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs noch nicht hinreichend verfestigt (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18;… Urt. v. 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368, juris Tz. 22; Kammer, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 67 S 475/13, WuM 2014, 288, juris Tz. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 9.22
Berufung; Teilstattgabe; vorzeitige Besitzeinweisung nach Bundesfernstraßenrecht; …
(1) Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob lediglich das - nicht ausreichende - noch unbestimmte Interesse einer möglichen späteren Eigennutzung oder Verwertung besteht oder ob sich der diesbezügliche Wunsch bereits soweit "verdichtet" hat, dass ein "konkretes" Interesse an der "alsbaldigen" Umsetzung der Eigennutzung bzw. der im Kündigungsschreiben dargelegten Pläne angenommen werden kann (zu § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB: BGH…, Urteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, juris Rn. 22; zu § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB: BGH, Urteil vom 27. September 2017 - VIII ZR 243/16 -, juris Rn. 19). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 8.22
Berufung - Teilstattgabe - vorzeitige Besitzeinweisung nach …