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   BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06   

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https://dejure.org/2008,25
BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06 (https://dejure.org/2008,25)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2008 - VIII ZR 246/06 (https://dejure.org/2008,25)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06 (https://dejure.org/2008,25)
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Volltextveröffentlichungen (29)

  • Notare Bayern PDF, S. 51 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 439 Abs. 1, 280 Abs. 1 BGB
    Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen verpflichtet zum Schadensersatz

  • lexetius.com

    BGB § 439 Abs. 1, § 280 Abs. 1

  • autokaufrecht.info

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Schadenersatz wegen unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen - Ein unberechtigtesMangelbeseitigungsverlangen stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 439 Abs. 1, 280 Abs. 1
    Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen verpflichtet zum Schadensersatz

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schadensersatzanspruch des Verkäufers bei unberechtigter Mängelsbeseitung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung - Folgen einer Kenntnis oder fahrlässigen Unkenntnis des Käufers vom Nichtvorliegen des Mangels - Prüfungspflichten des Käufers hinsichtlich ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Käufers wegen unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mangelbeseitigungsverlangen (unberechtigtes) - Schadensersatzpflicht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mangelbeseitigungsverlangen - unberechtigtes und Schadensersatzpflicht des Käufers

  • kanzlei.biz

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz nach fahrlässig gestelltem unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen

  • Betriebs-Berater

    Aufwendungsersatz bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Käufers bei für ihn erkennbar unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, ob ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung darstellt

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schuldhafte Vertragsverletzung des Käufers durch unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen; § 280 I BGB

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 439 Abs. 1

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Schadensersatz bei unberechtigtem Nacherfüllungsverlangen im Kaufrecht (§§ 280 I, 241 II BGB)

  • sewoma.de

    Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Schadensersatz wegen unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 439 Abs. 1 § 280 Abs. 1
    Rechte des Verkäufers bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen: Schadensersatz für verkäufer

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Schadensersatzanspruch des Verkäufers gegen den Käufer bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen

  • IWW (Kurzinformation)

    Vor einer Reklamation erst den Fehler prüfen!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz für unberechtigte Mängelrügen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz für unbegründetes Mangelbeseitigungsverlangen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lichtrufanlage defekt? - Hersteller behebt den vermeintlichen Mangel und verlangt vom Käufer Schadenersatz

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch nach einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers

  • eurojuris.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatzanspruch bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz nach unberechtigter Mängelrüge

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers: Verkäufer können einen Anspruch auf Schadensersatz haben

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzspflicht des Käufers für unbegründetes Mangelbeseitigungsverlangen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen kann zum Schadensersatz verpflichten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unberechtiges Mängelbeseitigungsverlangen kann zum Schadensersatz führen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht, Schadensersatzanspruch des Verkäufers bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Kosten einer unberechtigten Mängelrüge sind nur in Ausnahmefällen zu erstatten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unberechtiges Mängelbeseitigungsverlangen kann zum Schadensersatz führen

Besprechungen u.ä. (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 51 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 439 Abs. 1, 280 Abs. 1 BGB
    Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen verpflichtet zum Schadensersatz

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Regressansprüche vermeiden - Mängelbeseitigungsverlangen bei unklarer Verantwortung: So gehen Sie optimal vor

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 439 Abs. 1, § 280 Abs. 1
    Haftung des Käufers wegen unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schadensersatzpflicht des Käufers bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen

  • ibr-online (Entscheidungsanmerkung)

    Schadenersatz wegen unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangens trotz Symptom-Rechtsprechnung?

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Schadensersatz bei unberechtigtem Nacherfüllungsverlangen im Kaufrecht (§§ 280 I, 241 II BGB)

  • anwaltskanzlei-online.de (Entscheidungsanmerkung)

    §§ 439, 280 BGB
    Unberechtigte Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unberechtigte Reklamationen: Führen nicht gleich zu Schadensersatzansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen kann zu Schadensersatz führen! (IBR 2008, 144)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1147
  • ZIP 2008, 458
  • MDR 2008, 373
  • ZMR 2008, 285
  • WM 2008, 561
  • MIR 2008, Dok. 225
  • BB 2008, 1086
  • BauR 2008, 671
  • BauR 2008, 722
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Dieser Wertung stehe auch das Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2008 (VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147) nicht entgegen.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, das ist dem Berufungsgericht zuzugeben, anerkannt, dass allein in der Erhebung einer Klage oder in der sonstigen Inanspruchnahme eines staatlichen, gesetzlich geregelten Rechtspflegeverfahrens zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte weder eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB (BGHZ 36, 18, 20 f. ; 74, 9, 15 f. ; 95, 10, 18 ff. ; 118, 201, 206 ; 148, 175, 181 f. ; 154, 269, 271 ff. ; 164, 1, 6 ; BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148) noch eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung gesehen werden kann (Senat, BGHZ 20, 169, 172 ; BGH, Urt. v. 20. März 1979, VI ZR 30/77, NJW 1980, 189, 190, insoweit in BGHZ 75, 1 nicht abgedruckt; Urt. v. 4. November 1987, IVb ZR 83/86, NJW 1988, 2032, 2033; Senat, Urt. v. 12. November 2004, V ZR 322/03, NJW-RR 2005, 315, 316; BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, aaO; vgl. auch Zeiss, NJW 1967, 703, 706 f., a.A. Becker-Eberhard, Grundlagen der Kostenerstattung, 1985, S. 99 ff.; Haertlein, Exekutionsintervention und Haftung, 2008, S. 352 ff.; Kaiser NJW 2008, 1709, 1710 f.).

    Für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage haftet der ein solches Verfahren Betreibende außerhalb der im Verfahrensrecht vorgesehenen Sanktionen grundsätzlich nicht, weil der Schutz des Prozessgegners regelmäßig durch das gerichtliche Verfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Ausgestaltung gewährleistet wird (BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen angenommen (Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148).

    Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das ihr nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB (BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, aaO; a.A. Hösl, aaO, S. 34: Leistungstreuepflicht).

    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) entspricht der Gläubiger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr schon dann, wenn er prüft, ob die Vertragsstörung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die dem eigenen Verantwortungsbereich zuzuordnen, der eigene Rechtsstandpunkt mithin plausibel ist (vgl. BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148).

    Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung der anderen Vertragspartei vorliegt, darf der Gläubiger die sich aus einer Pflichtverletzung ergebenden Rechte geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt (BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, aaO; Haertlein, MDR 2009, 1, 2).

    Wenn nämlich die Rechtslage schwierig zu überblicken und die eigene Rechtsposition jedenfalls vertretbar ist, muss sich der Gläubiger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade nicht zurückhalten; es kann ihm nicht vorgehalten werden, seinen eigenen Standpunkt zu vertreten (Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148).

  • BGH, 05.06.2014 - IX ZR 137/12

    Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant: Wirksamkeit bei

    Das erforderliche Verschulden setzt zwar voraus, dass derjenige, der unberechtigte Ansprüche geltend macht, diese nicht als plausibel ansehen durfte (BGH, Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, WM 2008, 561 Rn. 12 f; vom 16. Januar 2009, aaO Rn. 20).
  • BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09

    Wohnraummiete: Erlöschen der Wirkung einer Aufrechnung mit dem Anspruch auf

    Der Senat hat zwar für den Bereich des Kaufrechts entschieden, dass ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung darstellen kann, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache des Symptoms, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt (Senatsurteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147).

    Bleibt somit - wie hier - bei der Mängelanzeige ungewiss, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, dürfen Mängelrechte geltend gemacht werden, ohne Schadensersatzansprüche befürchten zu müssen, auch wenn sich das Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt (Senatsurteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, aaO Rn. 13; vgl. ferner BGH, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, NJW 2009, 1262 Rn. 20).

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