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   BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06   

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https://dejure.org/2008,4910
BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06 (https://dejure.org/2008,4910)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2008 - VIII ZR 248/06 (https://dejure.org/2008,4910)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2008 - VIII ZR 248/06 (https://dejure.org/2008,4910)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe der Beschwer einer Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren um die Streupflichten und Räumpflichten eines Mieters

  • Judicialis

    ZPO § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verneinung einer Pflicht des Mieters einer Wohnung zur Räumung der Zuwegung bei winterlichen Witterungsverhältnissen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Pflicht zum Winterdienst: Bemessung des Gegenstandswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bemessung des Beschwerdewerts der Verpflichtung zum Winterdienst? (IMR 2009, 34)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06
    Abgesehen davon, dass der Winterdienst bei der oben angesprochenen Vergabe an einen gewerblichen Räumdienst gewährleistet ist und danach etwa verbleibende Schadensersatzansprüche durch die ohnehin bestehende Haftpflichtversicherung der Beklagten abgedeckt sind, sind bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nur unmittelbar aus dem Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen dagegen außer Betracht zu lassen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246, unter II 2 m.w.N.; BGHZ 164, 63, 67; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, n.v., Tz. 5; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, juris, Tz. 8).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06
    Abgesehen davon, dass der Winterdienst bei der oben angesprochenen Vergabe an einen gewerblichen Räumdienst gewährleistet ist und danach etwa verbleibende Schadensersatzansprüche durch die ohnehin bestehende Haftpflichtversicherung der Beklagten abgedeckt sind, sind bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nur unmittelbar aus dem Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen dagegen außer Betracht zu lassen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246, unter II 2 m.w.N.; BGHZ 164, 63, 67; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, n.v., Tz. 5; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, juris, Tz. 8).
  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZB 33/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06
    Abgesehen davon, dass der Winterdienst bei der oben angesprochenen Vergabe an einen gewerblichen Räumdienst gewährleistet ist und danach etwa verbleibende Schadensersatzansprüche durch die ohnehin bestehende Haftpflichtversicherung der Beklagten abgedeckt sind, sind bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nur unmittelbar aus dem Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen dagegen außer Betracht zu lassen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246, unter II 2 m.w.N.; BGHZ 164, 63, 67; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, n.v., Tz. 5; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, juris, Tz. 8).
  • BGH, 16.06.2008 - VIII ZB 87/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06
    Abgesehen davon, dass der Winterdienst bei der oben angesprochenen Vergabe an einen gewerblichen Räumdienst gewährleistet ist und danach etwa verbleibende Schadensersatzansprüche durch die ohnehin bestehende Haftpflichtversicherung der Beklagten abgedeckt sind, sind bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nur unmittelbar aus dem Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen dagegen außer Betracht zu lassen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246, unter II 2 m.w.N.; BGHZ 164, 63, 67; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, n.v., Tz. 5; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, juris, Tz. 8).
  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Andererseits hat der Bundesgerichtshof - auch in Bezug auf einen Auskunftsanspruch - entschieden, Drittbeziehungen stellten keinen aus dem Urteil fließenden Nachteil dar und hätten deshalb als reine Fernwirkung nicht nur für den Streitgegenstand und die daran zu orientierende Bemessung des Streitwerts, sondern gleichermaßen für die Beschwer außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246; Beschluss vom 30. September 2008 - VIII ZR 248/06, WuM 2008, 681; Beschluss vom 28. September 2010 - VI ZB 85/08, VersR 2011, 236 Rn. 7).
  • BGH, 07.11.2017 - II ZB 4/17

    Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung für die

    Dies kann für die Bemessung der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung nicht anders sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246; Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 67; Beschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, juris Rn. 5; Beschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, WuM 2008, 615, 616; Beschluss vom 30. September 2008 - VIII ZR 248/06, WuM 2008, 681; Beschluss vom 28. September 2010 - VI ZB 85/08, VersR 2011, 236 Rn. 7).
  • BGH, 28.09.2010 - VI ZB 85/08

    Wert des Beschwerdegegenstandes: Verurteilung einer Rechtsanwaltssozietät zur

    Für diese Konstellation hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass bei der Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes nur unmittelbar aus dem angefochtenen Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen hingegen außer Betracht zu lassen sind (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, juris Rn. 5; Beschluss vom 16. Juni 2006 - VIII ZB 87/06, aaO S. 616; Beschluss vom 30. September 2008 - VIII ZR 248/06, WuM 2008, 681).
  • OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 211/09

    Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferungsverträgen

    Damit aber ist die Rechtslage hier ähnlich zu beurteilen sein, wie in dem der Entscheidung BGH VIII ZR 248/06 zu Grunde liegenden Sachverhalt - es ist auch nach dem 01.06.2007 weiterhin die unwirksame Preisanpassungsklausel gem. Ziffer 4 der Verträge Anl. B 10 und B 11 der Beurteilung zu Grunde zu legen und bei deren Nichtigkeit gerade nicht auf § 5 Abs. 2 GasGVV zurück zu fallen.
  • OLG Hamburg, 12.10.2010 - 13 U 211/09

    Intransparente Preisanpassungs-Klausel in Erdgaslieferverträgen

    Damit aber dürfte die Rechtslage hier ähnlich zu beurteilen sein, wie in dem der Entscheidung BGH VIII ZR 248/06 zu Grunde liegenden Sachverhalt - es ist auch nach dem 01.06.2007 weiterhin die unwirksame Preisanpassungsklausel gem. Ziffer 4 der Verträge Anl. B 10 und B11 der Beurteilung zu Grunde zu legen und bei deren Nichtigkeit gerade nicht auf § 5 Abs. 2 GasGVV zurückzufallen.
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