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   BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06   

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https://dejure.org/2006,145
BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06 (https://dejure.org/2006,145)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2006 - VIII ZR 25/06 (https://dejure.org/2006,145)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - VIII ZR 25/06 (https://dejure.org/2006,145)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 307, 157; UKlaG § 1
    Preisanpassungsklausel in AGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung von zwei in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Preisanpassungsklauseln; Abschluss von Flüssiggasbelieferungsverträgen; Zulässigkeit von Klauseln hinsichtlich der Preisanpassung wegen und auf Grundlage sich verändernder Kosten ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Ausgleich unangemessen benachteiligender Preisanpassungsklauseln (hier: in Flüssiggasbelieferungsvertrag)

  • Bund der Energieverbraucher

    BGH bestätigt Urteil des OLG Köln (Urteil vom 13.1.2006, 6 U 148/05) gegen zwei Preisgleitklauseln eines Flüssiggasanbieters.

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in Flüssiggasbelieferungsvertrag.

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Unwirksamkeit einer von einem Unternehmer gegenüber Verbrauchern zum Abschluss von Flüssiggasbelieferungsverträgen verwendeten Preisanpassungsklausel

  • Judicialis

    BGB § 157 D; ; BGB § 157 Ga; ; BGB § 307 Ba; ; BGB § 307 CB; ; BGB § 307 Ci; ; UKlaG § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157 § 307; UKlaG § 1
    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit Flüssiggas

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Liefervereinbarung für Flüssiggas"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gasversorgung: Unangemessene Preisanpassungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 307 Abs. 1, 3, § 157; AVBGasV § 32 Abs. 2; UKlaG § 1
    Kein Ausgleich unangemessener Preisanpassungsklauseln in Flüssiggasbelieferungsverträgen mit Verbrauchern durch erst nach Erhöhung wirksam werdende Kündigungsmöglichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schließen Kündigungsrechte die Unangemessenheit von Preisanpassungsklauseln aus? (IMR 2007, 1013)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1054
  • ZIP 2007, 914
  • MDR 2007, 386
  • GRUR 2007, 523 (Ls.)
  • ZMR 2007, 259
  • WM 2007, 796
 
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Wird zitiert von ... (113)

  • BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20

    Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen

    Gegen die Vornahme einer ergänzenden Vertragsauslegung im Musterfeststellungsverfahren spricht nicht, dass diese im Verbandsprozess nach dem Unterlassungsklagengesetz keinen Anwendungsbereich hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Dezember 2006 - VIII ZR 25/06, WM 2007, 796 Rn. 39).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    a) Soweit das Unterlassungsbegehren des Klägers in die Zukunft gerichtet ist, sind Unterlassungsansprüche, deren Rechtsgrundlage im Laufe des Rechtsstreits Änderungen erfahren hat, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 13. Juli 2004 - KZR 10/03, GRUR 2005, 62, 64 und vom 13. Dezember 2006 - VIII ZR 25/06, WM 2007, 796 Rn. 35, jeweils mwN) vom Revisionsgericht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage zu prüfen, auch wenn die Rechtsänderung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz oder im Laufe des Revisionsverfahrens in Kraft getreten ist.

    Lediglich in Fällen, in denen - anders als hier - mit der Klage eine Unterlassung der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen auch insoweit begehrt wird, als sich der Verwender in Altfällen auf eine Klausel beruft, selbst wenn er diese für den Abschluss neuer Verträge nicht mehr verwendet, bleibt für die Inhaltskontrolle auch die frühere Rechtslage maßgeblich (BGH, Urteile vom 13. Juli 2004 - KZR 10/03, aaO und vom 13. Dezember 2006 - VIII ZR 25/06, aaO Rn. 36).

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Soweit das Unterlassungsbegehren des Klägers in die Zukunft gerichtet ist, sind Unterlassungsansprüche, deren Rechtsgrundlage im Laufe des Rechtsstreits Änderungen erfahren hat, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 13. Juli 2004  KZR 10/03, GRUR 2005, 62, 64 und vom 13. Dezember 2006  VIII ZR 25/06, WM 2007, 796 Rn. 35, jeweils mwN) vom Revisionsgericht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage zu prüfen, auch wenn die Rechtsänderung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz oder im Laufe des Revisionsverfahrens in Kraft getreten ist.

    Lediglich in Fällen, in denen  anders als hier  mit der Klage eine Unterlassung der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen auch insoweit begehrt wird, als sich der Verwender in Altfällen auf eine Klausel beruft, selbst wenn er diese für den Abschluss neuer Verträge nicht mehr verwendet, bleibt für die Inhaltskontrolle auch die frühere Rechtslage maßgeblich (BGH, Urteile vom 13. Juli 2004  KZR 10/03, aaO und vom 13. Dezember 2006  VIII ZR 25/06, aaO Rn. 36).

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