Rechtsprechung
BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- lexetius.com
BGB § 307
- autokaufrecht.info
Ausschluss einer Reparaturkostengarantie bei Überschreitung des Wartungsintervalls
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Zur Begrenzung der Garantieleistung durch AGB beim Verkauf eines Gebrauchtwagens
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Formularmäßiger Ausschluss der Garantie bei Nichteinhaltung der Wartungsintervalle in einem Gebrauchtwagengarantievertrag; Leistungsbefreiung wegen Überschreitung der Wartungsintervalle auch in den Fällen fehlender Kausalität für die Schadensentstehung; Unbillige ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit des generellen Ausschlusses einer Gebrauchtwagengarantie bei Nichtvornahme empfohlener Inspektionen
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Unwirksamkeit einer Klausel in einem Gebrauchtwagengarantievertrag, die die Leistungspflicht des Garantiegebers ausschließt, wenn der Garantienehmer vorgeschriebene Wartungsarbeiten nicht durchführen lässt
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307
Unwirksame Klausel über Verlust der Gebrauchtwagengarantie infolge Nichteinhaltung von Wartungs- und Inspektionsintervallen - RA Kotz
Gebrauchtwagengarantievertrag
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Inspektionsklausel in Gebrauchtwagengarantieverträgen; Voraussetzungen eines Verstoßes gegen § 307 I BGB
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
12. 2007 - VIII ZR 187/06. Wirksamkeit von Formularklauseln in Garantiebedingungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307
Formularmäßiger Ausschluss von Leistungen aus einer Gebrauchtwagengarantie bei unterbliebener Durchführung von vorgeschriebenen Inspektionsarbeiten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebrauchtwagengarantievertrag: Ausschluss der Leistungspflicht zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Überschreitung des Wartungsintervalls
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wartungsintervall überschritten: Unwirksamer Ausschluss einer Reparaturkostengarantie
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Reparaturkostengarantie trotz überschrittenen Wartungsintervalls
- IWW (Kurzinformation)
GW-Handel - Bundesgerichtshof kippt Garantiebedingung
- IWW (Kurzinformation)
Autokauf - BGH kippt Garantieausschluss-Klausel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Reparaturkostengarantie trotz überschrittenen Wartungsintervalls
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Überschreitung des Wartungsintervalls
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zum Ausschluss einer Reparaturkostengarantie
- rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)
Kein Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Überschreitung des Wartungsintervalls
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Reparaturkostengarantie für Fahrzeuge - AGB dürfen Leistung bei verspäteter Inspektion nicht generell ausschließen
- streifler.de (Kurzinformation)
AGB: Unwirksamer Ausschluss einer Reparaturkostengarantie bei Überschreitung des Wartungsintervalls
- streifler.de (Zusammenfassung)
Reparaturkostengarantie gilt auch bei Überschreitung des Wartungsintervalls
- streifler.de (Zusammenfassung)
Reparaturkostengarantie gilt auch bei Überschreitung des Wartungsintervalls
- ra-frese.de (Kurzinformation)
Garantieanspruch trotz Überschreitens des Inspektionsintervalls
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Eine Kfz-Reparaturkostengarantie darf nicht ohne weiteres bei Überschreiten des Wartungsintervalls ausgeschlossen werden
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Gebrauchtwagen-Garantie nicht abhängig von Inspektionen
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Kundenbindung an Vertragswerkstätten bei Mercedes-Durchrostungsgarantiebedingungen wirksam
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Zum Ausschluss einer Reparaturkostengarantie - unangemessene Benachteiligung des Käufers
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch AGB bei Überschreitung des Wartungsintervalls
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Ausschluss der Reparaturkostengarantie bei Überschreitung des Wartungsintervalls
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Ausschluss der Reparaturkostengarantie bei Überschreitung des Wartungsintervalls
Besprechungen u.ä. (5)
- rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)
Kein Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Überschreitung des Wartungsintervalls
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Wartungsklausel im Gebrauchtwagengarantievertrag unwirksam
- beck.de
, S. 24 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§§ 307, 443 BGB
Eintritt des Garantiefalles bei Nichtbeachtung der Wartungsintervalle eines verkauften Pkw? - Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Inspektionsklausel in Gebrauchtwagengarantieverträgen; Voraussetzungen eines Verstoßes gegen § 307 I BGB
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
AGBs auf den Prüfstand stellen - Die Auswirkungen des BGH-Urteils zur Gebrauchtwagengarantie für den Handel
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 27.07.2006 - 1 S 1346/05
- BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06
Papierfundstellen
- NJW 2008, 214
- ZIP 2008, 606
- MDR 2008, 206
- NZV 2008, 87
- VersR 2008, 361
- WM 2008, 263
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15
Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei …
a) Eine Formularklausel benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 8. März 1984 - IX ZR 144/83, BGHZ 90, 280, 284; vom 4. November 1992 - VIII ZR 235/91, BGHZ 120, 108, 118; vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, NJW 2008, 214 Rn. 15;… vom 13. November 2013 - I ZR 77/12, NJW 2014, 2180 Rn. 13;… vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, BGHZ 204, 316 Rn. 29; jeweils mwN). - BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 206/12
Zur Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer …
In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007, VIII ZR 251/06, WM 2008, 263; vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; vom 6. Juli 2011, VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagen-Garantievertrag wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn sie die Leistungspflicht des Garantiegebers für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, unabhängig davon ausschließt, ob die Säumnis des Garantienehmers mit seiner Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, NJW 2008, 214 Rn. 15.;… vgl. auch Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO Rn. 21 ff.).
- BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 293/10
Zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf
In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Anschlussgarantie für Material- oder Herstellungsfehler eines Kraftfahrzeugs, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer gegen Entgelt gewährt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungen in den vorgegebenen Intervallen von einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007, VIII ZR 251/06, WM 2008, 263, und vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 187/06, WM 2008, 559).Es gehe hier - vergleichbar mit der "mobilo-life"-Garantie, wie sie dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2007 (VIII ZR 187/06) zugrunde gelegen habe - um eine sich an die zweijährige Herstellergarantie ab Erstzulassung anschließende Neuwagengarantie des Fahrzeugherstellers im Sinne von § 443 Abs. 1 BGB, welche der Kläger mit dem Erwerb des Fahrzeugs übernommen habe, und nicht um die im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf erst neu begründete Gebrauchtwagengarantie eines Dritten, für die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Oktober 2007 (VIII ZR 251/06) einen von der Schadensursächlichkeit unabhängigen Haftungsausschluss des Garantiegebers bei Nichteinhaltung vorgeschriebener Wartungsintervalle als unwirksam angesehen habe.
Zwar ist danach insbesondere § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht auf solche Abreden anzuwenden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und den dafür zu zahlenden Preis unmittelbar regeln (Senatsurteile vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, WM 2008, 263 Rn. 12;… vom 24. März 2010 - VIII ZR 304/08, WM 2010, 1050 Rn. 25; jeweils mwN).
Für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung bleibt deshalb nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhaltes ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH, Urteile vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, aaO; vom 24. März 1999 - IV ZR 90/98, BGHZ 141, 137, 141; jeweils mwN).
Dementsprechend hat der Senat in der Vergangenheit Garantieverträge einer AGB-rechtlichen Kontrolle insoweit unterworfen, als es um Klauseln ging, die über die vertragliche Festlegung des unmittelbaren Leistungsgegenstandes hinaus das hierin gegebene Leistungsversprechen wieder eingeschränkt oder sonst modifiziert haben (Senatsurteile vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, WM 1991, 1384 unter II; vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, aaO Rn. 13;… vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 354/08, NJW 2009, 3714 Rn. 11 ff.;… vgl. auch Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, WM 2008, 559 Rn. 13 ff.) oder die in ansonsten bestehende (Gewährleistungs-)Rechte des Vertragspartners eingegriffen haben (…Senatsurteil vom 23. März 1988 - VIII ZR 58/87, aaO S. 90 f.).
b) Der Senat hat dabei allerdings die Frage offen gelassen, ob eine - wie hier - als negative Anspruchsvoraussetzung formulierte Garantieklausel, die Leistungen aus der Garantie nicht durch die Aufstellung bestimmter Obliegenheiten einschränkt, sondern nach der gewählten Formulierung von vornherein nur unter der Voraussetzung durchgeführter Wartungsarbeiten verspricht, als eine der Inhaltskontrolle entzogene Leistungsbeschreibung zu qualifizieren ist (Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, aaO).
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbleibt - wie vorstehend unter II 1 ausgeführt - für die gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhaltes ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH, Urteile vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, aaO Rn. 12; vom 24. März 1999 - IV ZR 90/98, BGHZ 141, 137, 141; jeweils mwN).
a) Eine Formularklausel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Senatsurteile vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, aaO Rn. 15;… vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, aaO Rn. 14;… vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 354/08, aaO Rn. 13; jeweils mwN).
Ebenso hat es der Senat außerhalb dieser besonderen Interessenlagen beim Absatz von Neuwagen nicht missbilligt, wenn ein Garantiegeber in seinen Garantiebedingungen von einer Obliegenheit des Kunden ausgegangen ist, vom Fahrzeughersteller vorgeschriebene oder empfohlene Wartungsarbeiten in zumutbarer Weise (…dazu Senatsurteil vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 354/08, aaO) durchführen zu lassen, und bei versäumter Fahrzeugwartung dem Kunden den Beweis fehlender Ursächlichkeit zwischen dem Wartungsversäumnis und dem Garantiefall auferlegt hat (Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, aaO mwN).
Die in diesem Fall eintretende Belastung des Garantiegebers mit der Klärung von Kausalitätsfragen rechtfertigt - wie der Senat in seinem Urteil vom 17. Oktober 2007 (VIII ZR 251/06, aaO) entschieden hat - unter den genannten Umständen ebenfalls keinen Untergang des Garantieanspruchs allein schon wegen einer Säumnis des Garantienehmers mit seiner Wartungsobliegenheit.
- BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch …
Anders als in den bisher vom Senat entschiedenen Fällen, in denen dritte Unternehmen (also nicht die Fahrzeughersteller) Garantiegeber waren (…Senatsurteil vom 24. April 1991, aaO; Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, z.V.b., unter II 2 b), liegt hier keine unangemessene Benachteiligung der Kunden darin, dass der Verlust der Garantieansprüche auch dann eintritt, wenn das Unterlassen der Wartungsdienste bzw. die Durchführung bei anderen Werkstätten für den Garantiefall nicht ursächlich war. - BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 354/08
Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen
Damit betreffen diese Klauseln nicht den engen Bereich der einer AGB-rechtlichen Kontrolle gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB entzogenen Leistungsbeschreibung (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, NJW 2008, 214, Tz. 12), sondern stellen eine der Inhaltskontrolle unterliegende Einschränkung des in §§ 1, 2 des Garantievertrages gegebenen Leistungsversprechens dar. - BGH, 18.03.2010 - III ZR 254/09
Private Arbeitsvermittlung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über …
Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und den dafür zu zahlenden Preis unmittelbar regeln (Leistungsbeschreibungen), unterliegen gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB - anders als (Preisneben-)Bestimmungen, die sich zwar mittelbar auf die Vergütungspflicht auswirken, an deren Stelle aber bei Fehlen einer wirksamen vertraglichen Regelung dispositives Gesetzesrecht treten kann - nicht der Wirksamkeitskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, §§ 308, 309 BGB (s. dazu Senatsurteil BGHZ 106, 42, 46; ferner: BGHZ 93, 358, 360 ff m.w.N.; 116, 117, 119; 124, 254, 256; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2008, 214 Rn. 12;… Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 307 Rn. 57, 60 m.w.N.). - BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08
Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Kraftfahrzeugs aufgrund des in …
Genauso sei ein Wegfall der Haftungsbeschränkung bei lediglich leicht fahrlässigen Obliegenheitsverstößen nicht zu rechtfertigen und stünde es außer Verhältnis, wenn der Mieter im Falle grob fahrlässiger Obliegenheitsverstöße die Haftungsbeschränkung ohne Rücksicht auf die konkreten Folgen des Verstoßes verlieren würde (vgl. nunmehr auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2008, 214), wonach bei einem Gebrauchtwagen-Garantievertrag dem Garantienehmer nicht der Nachweis abgeschnitten werden dürfe, dass eine unterlassene Inspektion nicht für den eingetretenen Schaden ursächlich gewesen sei). - OLG Köln, 03.05.2013 - 19 U 1/13
Ansprüche aus einer Garantievereinbarung; Formularmäßige Vereinbarung der …
Der Inhaltskontrolle entzogen sind nur Abreden, welche den unmittelbaren Leistungsgegenstand festlegen, nicht jedoch solche Abreden, die allein die Voraussetzungen der Leistungspflicht des Verwenders einschränken (BGH Urteil v. 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2008, 214; BGH Urteil v. 24.04.1991 - VIII ZR 180/90 - NJW-RR 1991, 1013, 1014).Nachdem der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.10.2007 (a.a.O.) noch offen gelassen hatte, ob bei einer - wie hier - als negative Anspruchsvoraussetzung formulierten Garantieklausel, die Leistungen aus der Garantie von vornherein nur unter der Voraussetzung durchgeführter Wartungsarbeiten verspricht, als eine der Inhaltskontrolle entzogenen Leistungsbeschreibung zu qualifizieren sei, hat er in einer späteren Entscheidung eine vergleichsbare Regelung einer Inhaltskontrolle zugeführt (vgl. BGH Urteil v. 06.07.2011 - VIII ZR 293/10 - NJW 2011, 3510, 3511).
Der Bundesgerichtshof hat allerdings in der vom Kläger angeführten Entscheidung vom 17.10.2007 (VIII ZR 251/06 - NJW 2008, 214) ausgeführt, dass eine Klausel dann unangemessen ist, wenn sie den Verwender von seiner Leistungspflicht ohne Rücksicht darauf freistellt, ob der Verstoß des Kunden gegen seine Obliegenheit zur Durchführung der Wartungsarbeiten für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist.
Der vorliegende Sachverhalt ist angesichts der Tatsache, dass hier die Garantie nicht vom Autohändler - wie in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2007 (a.a.O.) - , sondern vom Fahrzeughersteller gewährt wurde, daher mit der Ausgangslage in der Entscheidung vom 12.12.2007 vergleichbar.
Ob unter diesen Voraussetzungen von einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden auszugehen ist und insoweit eine dem Sachverhalt der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 17.10.2007 (a.a.O.) vergleichbare Fallkonstellation gegeben ist, kann vorliegend aber dahingestellt bleiben.
- AG Hannover, 06.10.2020 - 558 C 9324/19
Überraschende und unwirksame Garantiebedingungen für eine …
Insoweit liegt keine der Inhaltskontrolle entzogene Leistungsabrede, sondern eine Nebenabrede dazu vor (vgl. BGH , Urt . v. 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 , juris Rn . 12).Eine Formularklausel ist nach der Rechtsprechung des BGH unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen ( BGH , Urt . v. 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 , juris Rn . 15).
- LG Marburg, 12.08.2020 - 7 O 35/20
(Kein) Erlöschen einer Neuwagengarantie wegen Verwendung von nicht freigegebenem …
Nach der Rechtsprechung des BGH ( Urt . v. 06.07.2011 - VIII ZR 293/10 , NJW 2011, 3510 Rn . 21 ff.; Urt . v. 17.10.2007 - VIII ZR 251/06, NJW 2008, 214 Rn . 14 f.) ist eine Garantieklausel, die für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, die Leistungspflicht des Garantiegebers unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden ausschließt, wegen unwirksamer Benachteiligung des Kunden unwirksam.Vorliegend ist nicht ersichtlich, dass ein Abweichen von der allgemeinen Beweislastverteilung vereinbart war, denn dies bedürfte jedenfalls einer entsprechenden ausdrücklichen Regelung (vgl. Niebling, NVZ 2011, 521, 523; Weinhold, SVR 2008, 177, 178).
- LG Landshut, 29.04.2014 - 55 O 3030/13
Garantie gegen Durchrosten eines Neufahrzeugs in Abhängigkeit der regelmäßigen …
- LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08
Gebrauchtwagengarantievertrag - Kostenerstattungsanspruch
- KG, 12.12.2012 - 25 U 11/12
Berechtigung zum Werkunternehmerpfandrecht eines Herstellers und Garantiegebers …
- OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur …
- OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13
Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur …
- LG München I, 13.02.2013 - 3 O 3084/09
Unwirksame Klausel in der EUROPlus-Garantie - Beachtung der Bedienungsanleitung
- LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2008 - 8 O 10691/06
Kostenverteilung bei teilweisem Obsiegen: Abhängigkeit des Forderungsbetrages von …
- LG Bonn, 06.04.2017 - 13 O 221/16
Garantieversicherung, Kosten der Einholung eines Sachverständigengutachtens