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BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69 |
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Leistung eines Offenbarungseides über die Richtigkeit der erteilten Auskunft - Umfang einer zustehenden Delkredere-Provision - Anspruch auf Bucheinsicht - Anforderungen an das Rangverhältnis von Ansprüchen - Anspruch des Handelsvertreters gegen den Unternehmer auf ...
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Kurzfassungen/Presse
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Eidesstattliche Versicherung für die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Buchauszuges, Bucheinsicht, Subsidiarität, Rangfolge der Kontrollrechte, Rangordnung, Rechtsschutzbedürfnis, sofortiges Anerkenntnis in der letzten mündlichen Verhandlung der Berufungsinstanz
Papierfundstellen
- BGHZ 55, 201
- NJW 1971, 656
- MDR 1971, 387
- DB 1971, 380
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.05.1960 - VII ZR 206/59
Voraussetzungen des Anspruchs auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Auszug aus BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69
Ansprüche eines Auskunftsberechtigten auf Leistung des Offenbarungseides und auf Bucheinsicht sind - von den Besonderheiten des Handelsvertreterrechts (BGHZ 32, 302) abgesehen - grundsätzlich gleichrangig.Das Berufungsgericht hat eine derartige Subsidiarität unter Heranziehung der Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 32, 302 zur Rangfolge der einem Handelsvertreter gegenüber dem Unternehmer zustehenden Ansprüche (§ 87 c HGB) aufgestellt hat, bejaht.
Zwar wäre er berechtigt, die von ihm für den Buchsachverständigen aufgewandten Kosten dann, wenn sich bei der Überprüfung die Unrichtigkeit der erteilten Auskunft ergibt, von dem Schuldner unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes zu verlangen (BGH LM HGB § 87 c Nr. 1; BGHZ 32, 302, 306) [BGH 16.05.1960 - VII ZR 206/59].
Mit dieser Ansicht setzt sich der Senat nicht zu der Entscheidung BGHZ 32, 302 in Widerspruch.
Das gilt insbesondere dann, wenn - wie in dem der Entscheidung BGHZ 32, 302 zugrunde liegenden Fall - der Provisionsanspruch zugleich von Wertungen (vgl. etwa § 87 Abs. 3 HGB) abhängig ist und der Eidespflichtige auch die sorgfältige Vornahme derartiger Wertungen beschwören müßte.
- BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52
Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage
Auszug aus BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69
Auch in Fällen, in denen die Bucheinsicht - etwa weil der Schuldner dies aus Gründen des Geheimnisschutzes verlangt und verlangen kann (BGHZ 10, 385; Soergel/Siebert § 810 Anm. 1) - durch einen Buchsachverständigen vorgenommen werden müßte, kann dem Gläubiger daran gelegen sein, zunächst den für ihn weniger kostspieligen Weg des Offenbarungseidsverfahrens zu gehen. - BGH, 06.06.1963 - VII ZR 230/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69
Diese Vorschrift ist, wie in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt ist, nicht eng auszulegen (RGZ 117, 332; BGH WM 1963, 990; Soergel/Siebert § 810 Anm. 7). - RG, 28.06.1927 - II 464/26
Ausgeschiedener Gesellschafter
Auszug aus BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69
Diese Vorschrift ist, wie in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt ist, nicht eng auszulegen (RGZ 117, 332; BGH WM 1963, 990; Soergel/Siebert § 810 Anm. 7). - RG, 14.05.1915 - III 398/14
Recht des Handlungsagenten auf Büchereinsicht.
Auszug aus BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69
Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn - wie hier - jeder einzelne in den Geschäftsbüchern beurkundete Vertragsabschluß unmittelbar entsprechende Provisionsansprüche zugunsten desjenigen auslöst, der die Einsicht in die Geschäftsbücher verlangt (RGZ 87, 10).
- BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18
Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen
Eine unrichtige Auskunft ist eine Pflichtverletzung im Sinne des § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, die einen Schadensersatzanspruch begründet (Fortführung von Senat, Urteil vom 17. Dezember 1992 - III ZR 133/91, NJW 1993, 1704, 1705 f und BGH, Urteil vom 20. Januar 1971 - VIII ZR 251/69, BGHZ 55, 201, 205), es sei denn, der Schuldner hat sie nicht zu vertreten.bb) Eine unrichtige Auskunft ist eine Pflichtverletzung, die einen Schadensersatzanspruch begründet (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 1992 - III ZR 133/91, NJW 1993, 1704, 1705 f; BGH, Urteil vom 20. Januar 1971 - VIII ZR 251/69, BGHZ 55, 201, 205;… Martinek/Omlor in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 666 Rn. 4 und 11;… MüKoBGB/Schäfer aaO § 666 Rn. 21), es sei denn, der Schuldner hat sie nicht zu vertreten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- BGH, 07.05.2003 - XII ZR 229/00
Zur Auskunftspflicht im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts
Nach ständiger Rechtsprechung besteht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) aber dann ein Auskunftsanspruch, wenn zwischen den Beteiligten besondere rechtliche Beziehungen vertraglicher oder außervertraglicher Art vorhanden sind, die es mit sich bringen, daß der Auskunftsbegehrende entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, während dieser die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (BGHZ 10, 385, 387; 55, 201, 203; 61, 180, 184; 82, 132, 137 …und Urteil vom 8. Oktober 1986 - IVa ZR 20/85 - BGHR BGB § 242 Auskunftsanspruch 1). - BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80
Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem …
Daraus wird deutlich, daß es sich um die Ausprägung eines durch Treu und Glauben im Rechtsverkehr gebotenen Grundsatzes handelt, nach dem innerhalb eines bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses derjenige, der entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seiner Ansprüche in Unkenntnis ist, von dem Verpflichteten eine 1entsprechende Auskunft verlangen kann, wenn dieser zur Erteilung unschwer in der Lage ist (vgl. BGHZ 55, 201, 203).
- BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 5/87
Anspruch - Eltern - Auskunft - Einkünfte - Haftungsanteil
Nach ständiger Rechtsprechung besteht aber nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) dann ein Auskunftsanspruch, wenn zwischen den Beteiligten besondere rechtliche Beziehungen vertraglicher oder außervertraglicher Art bestehen, die es mit sich bringen, daß der Auskunftsbegehren de entschuldbar über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, während dieser die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (vgl. BGHZ 10, 385, 387; 55, 201, 203; 61, 180, 184; 82, 132, 137 …und Urteil vom 8. Oktober 1986 - IVa ZR 20/85 - BGHR BGB § 242 Auskunftsanspruch 1), Dieser Grundsatz gilt trotz der mit dem 1. EheRG geschaffenen SonderbeStimmungen nach wie vor auch im Familienrecht. - BGH, 18.02.1998 - VIII ZR 376/96
Rechtsschutzinteresse für Klage auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. Januar 1971 (BGHZ 55, 201) ausgeführt hat, stehen die Ansprüche eines Auskunftsberechtigten auf Leistung des Offenbarungseides - nunmehr der eidesstattlichen Versicherung - und auf Bucheinsicht grundsätzlich gleichrangig nebeneinander; die im Leitsatz jener Entscheidung erwähnten Besonderheiten des Handelsvertreterrechts (BGHZ 32, 302) sind für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung.Ihm kann jedoch das Rechtsschutzinteresse für die Heranziehung des Schuldners zur eidesstattlichen Versicherung fehlen, wenn ihn die Bucheinsicht voraussichtlich schneller, besser und ohne zusätzliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zum Ziel führt (BGHZ 55, 201, 204 ff).
Die in der Entscheidung BGHZ 55, 201 dargelegten Voraussetzungen einer Subsidiarität der eidesstattlichen Versicherung sind hier gegeben.
Zu Recht weist die Revision unter Bezugnahme auf das Senatsurteil BGHZ 55, 201, 204 auf den begrenzten Aussagewert hin, der der eidesstattlichen Versicherung in Fällen der vorliegenden Art zukommt.
- BGH, 08.10.1986 - IVa ZR 20/85
Voraussetzungen für die Annahme eines Auskunftsanspruchs nach dem Maklerrecht - …
Nach ständiger und allgemein anerkannter Rechtsprechung besteht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Auskunftsanspruch, wenn die zwischen den Beteiligten bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, daß der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, während dieser die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (z.B. BGHZ 55, 201, 203 [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69]; 61, 180, 184 [BGH 27.06.1973 - IV ZR 50/72]; 81, 21, 24 [BGH 04.06.1981 - III ZR 31/80]; 82, 132, 137 [BGH 28.10.1981 - IX ZR 943/80]; Urteil vom 8.7.1985 - II ZR 150/84 = NJW 1986, 127, 128 [BGH 08.07.1985 - II ZR 150/84] mit Anmerkung von Dieckmann FamRZ 1986, 258). - BGH, 21.01.1999 - IX ZR 429/97
Voraussetzungen einer unentgeltlichen Zuwendung
Die Rechtsprechung bejaht einen Auskunftsanspruch aus § 242 BGB, wenn im Rahmen schon begründeter Rechtsbeziehungen der eine Teil in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der andere Teil die benötigten Auskünfte unschwer zu geben vermag (BGHZ 55, 201, 203; 126, 109, 113). - BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76
Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners
Unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzinteresses kann es daher erforderlich sein, einen einfacheren Rechtsbehelf zu ergreifen, der schneller und billiger zum Ziele führt (BGHZ 55, 201, 206 zur Frage des allgemeinen Rechtsschutzinteresses; BGH Urteil vom 27. November 1973 - VI ZR 171/72 = NJW 1974, 503;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, a.a.O. Anm. III 4 a vor § 253 m.w.Nachw.). - BGH, 28.04.1992 - XI ZR 193/91
Auskunftsanspruch des Vertragspartners über den Inhalt der Vertragsurkunde
§ 810 BGB gewährt u.a. dann ein Einsichtsrecht - und im Prozeß einen Anspruch auf Vorlegung der Urkunde (…vgl. Steffen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 811 Rdn. 2) -, wenn - wie hier - ein zwischen dem Antragsteller und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet worden ist (vgl. BGHZ 55, 201, 203 [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69]; 95, 285, 288) [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83]. - BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83
"Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung
Führt eine solche Bucheinsicht voraussichtlich leichter und schneller zum Ziel, dem Berechtigten Gewißheit über lizenzpflichtige Geschäfte zu verschaffen, so kann das im Einzelfall zum Fehlen des Rechtsschutzinteresses für die Heranziehung des Schuldners zur Abgabe der Versicherung an Eides Statt führen (vgl. BGHZ 55, 201, 206 f [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69];… Reimer Schmidt in Soergel/Siebert, Bürgerliches Gesetzbuch 10. Aufl. 1967, §§ 259-261 Rdz. 14). - OLG München, 16.11.2006 - 1 W 2713/06
Eidesstattliche Versicherung der Authentität und Vollständigkeit vorgelegter …
- BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80
Umfang der Auskunftspflicht
- BGH, 31.03.1971 - VIII ZR 198/69
Voraussetzungen für die Übernahme einer Vergleichsgarantie - Berücksichtigung des …
- OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 668/04
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs aus Treu und Glauben
- BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage
- BGH, 21.09.2001 - V ZR 115/00
Herausgabe von Nutzungen eines ehemals volkseigenen Grundstücks
- BGH, 19.02.1982 - V ZR 234/81
Auskunftsanspruch - Vertrag zugunsten Dritter - Tod des Versprechensempfängers - …
- BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93
Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit …
- OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14
Bankdarlehensvertrag: Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche des …
- OLG Hamm, 10.11.2022 - 18 U 138/18
Bucheinsicht und Vollstreckung aus einem Titel auf Bucheinsicht
- BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89
Auskunftspflicht bei Wettbewerbsverletzung wegen Abschluss von …
- BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
Abfindungsanspruch eines LPG -Mitglieds
- LG Mannheim, 08.10.2012 - 24 O 33/12
Anspruch einer Baugesellschaft auf Einsicht in die Dokumente bei Zugrundeliegen …
- OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 219/98
Auskunfts- und Rechenschaftspflichten bei Verstoß gegen das RBeratG
- BGH, 20.11.1980 - III ZR 182/79
Rechtsschutzineresse eines Rechtsanwalts bei Geltendmachung der Vergütung im …
- OLG Stuttgart, 31.07.2019 - 5 W 23/19
Recht auf Nennung des Aufbewahrungsorts zur Bucheinsicht
- OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 26 Sch 1/22
Einwand der Erfüllung im Vollstreckbarerklärungsverfahren
- VGH Bayern, 21.12.2004 - 8 B 03.1404
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2019 - L 2 R 307/19
Beschwerde gegen ablehnende Entscheidung über einen Gutachtensantrag in einem …
- OLG Dresden, 21.05.2008 - 13 U 1953/07
Auskunftsanspruch des Auftraggebers in einem GMP-Vertrag
- LSG Bayern, 21.09.2006 - L 11 SO 28/06
Anrechnung des Kindergeldes im Falle des Bezuges von Leistungen der …
- BGH, 14.11.1984 - IVa ZR 179/82
Erfüllung des Auskunftsanspruchs
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2010 - L 11 AL 27/08
- OLG München, 07.03.2002 - 29 U 4451/01
Eidesstattlichen Versicherung bezüglich der Abrechnungen eines Verlegers
- LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
Patent
- OLG Frankfurt, 29.10.1997 - 9 U 32/97
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klausel- und Vollstreckungsgegenklage
- OLG München, 18.12.2008 - 1 U 4438/08
Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Umfang des Anspruchs auf Herausgabe von …
- LAG Baden-Württemberg, 28.06.1989 - 3 Sa 26/89
Verbindlichkeit einer landesrechtlichen Anordnung über die Arbeitszeit im …
- VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 7 K 733/20
Zulassung von Gasthörern bei Kapazitätsauslastung
- BGH, 22.04.1982 - III ZR 112/80
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs bezüglich der Höhe eines Sparguthabens …
- LG Düsseldorf, 22.07.2013 - 4c O 22/13
Abschluss eines Kaufvertrages über technisches Know-How und Patente von …
- LG Düsseldorf, 22.07.2014 - 4c O 22/13
Müllverbrennungsanlage
- VG Düsseldorf, 28.08.2003 - 15 L 3195/03
Vorläufige Zulassung eines Antragstellers zum Master-Studiengang Architektur bei …
- BGH, 14.11.1979 - VIII ZR 242/78
Vorliegen eines rechtlichen Interesses eines Konkursverwalters an der …
- VG München, 17.05.2023 - M 28 K 21.6525
Klageänderung, Rechtsschutzbedürfnis, Klagebefugnis, Antragserfordernis, …
- VG München, 25.07.2019 - M 12 K 18.2915
Unzulässige Leistungsklage auf Versorgungsleistungen
- VG München, 25.03.2010 - M 12 K 09.2052
Unzulässige Klage; fehlendes Rechtschutzbedürfnis