Rechtsprechung
BGH, 07.12.1983 - VIII ZR 257/82 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristlose Kündigung des Leasingvertrags über einen Lkw - Vereinbarung des Kündigungsrechts in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Leasingvertrages - Betreiben einer Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Leasingnehmers - Vereinbarung des Einzugs im ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Einräumung des Rechts zur fristlosen Kündigung des Leasinggebers in AGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9
Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Leasinggebers bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Leasingnehmers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Leasingrecht - Sonderkündigungsrecht bei Insolvenz-Eröffnung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Unterschiedliche Fälligkeit der Miete?
Papierfundstellen
- NJW 1984, 871
- ZIP 1984, 185
- MDR 1984, 573
- WM 1984, 163
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des …
Auszug aus BGH, 07.12.1983 - VIII ZR 257/82
Bei solcher Fallgestaltung ist der Gläubiger verpflichtet, von der Ermächtigung zum Einzug rechtzeitig Gebrauch zu machen (BGH Urteil vom 3. Dezember 1976 - IV ZR 149/76 = BGHZ 69, 361, 366, 367).
- BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99
Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen
Als entscheidend hat es der Senat dabei angesehen, daß die aufgeführten Kündigungsgründe nur an eine solche Vermögensverschlechterung oder -gefährdung anknüpfen, die zugleich eine Gefährdung des Gegenleistungsanspruchs des Leasinggebers nach sich ziehen (eingehend: BGHZ 112, 279, 284, 285; vgl. auch für den kaufmännischen Verkehr: Urteil vom 7. Dezember 1983 - VIII ZR 257/82, WM 1984, 163 = NJW 1984, 871 unter 4).Da der Verkäufer im übrigen keinen Einfluß darauf hat, ob sich der Gebrauch des Kraftfahrzeuges durch den Käufer im Rahmen der gewöhnlichen Abnutzung hält oder ob das Fahrzeug durch übermäßigen Gebrauch einer außergewöhnlich hohen Abnutzung und Wertminderung ausgesetzt ist, erscheint es für den Verkäufer nicht anders als im kaufmännischen Verkehr (vgl. insoweit Senatsurteil vom 7. Dezember 1983 - VIII ZR 257/82, WM 1984, 163 = NJW 1984, 871 unter 4 zu einer ähnlichen Klausel) auch im nichtkaufmännischen Verkehr regelmäßig nicht zumutbar, am Vertrag festzuhalten.
- BGH, 27.01.1993 - XII ZR 141/91
Pacht - Gewährleistung - Formularvertrag - Inhaltskontrolle - Minderkaufmann - …
Soweit es sich um zeitlich vor dem Vertragschluß liegende Vorgänge handeln sollte, was nicht auszuschließen ist, greift die Kündigungsklausel nicht ein; ihre Gültigkeit kann daher dahinstehen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - VIII ZR 257/82 - NJW 1984, 871, 872). - BGH, 29.01.2016 - V ZR 97/15
Wohnungseigentum: Aufrechnung eines Wohnungseigentümers gegen Beitragsforderungen …
aa) Dabei kommt es nicht darauf an, - weswegen das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat - ob der Gläubiger jederzeit und ohne besonderen Grund die Lastschriftabrede kündigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1977 - IV ZR 149/76, BGHZ 69, 361, 367; Urteil vom 7. Dezember 1983 - VIII ZR 257/82, NJW 1984, 871, 872;… zum Meinungsstand vgl. Ellenberger in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 58 Rn. 190;… Grundmann in Großkomm. HGB, 5. Aufl., Bankvertragsrecht Dritter Teil Rn. 109; Haertlein/Thümmler, WM 2008, 2137, 2143; Häuser, WM 1991, 1, 3; Schwarz, ZIP 1989, 1442, 1446).
- BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07
Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter
Durch die im Valutaverhältnis getroffene Lastschriftabrede wird die Zahlungsverpflichtung des Schuldners zur Holschuld (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - VIII ZR 257/82, NJW 1984, 871, 872). - BGH, 23.09.1987 - VIII ZR 265/86
Nachträgliche Beseitigung von Kündigungsgründen durch Ausgleich von …
Das gilt insbesondere dann, wenn die unpünktliche Zahlungsweise zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt und der Mieter es darüberhinaus zur Zwangsvollstreckung kommen läßt (vgl. dazu das einen Leasingvertrag betreffende Senatsurteil vom 7. Dezember 1983 - VIII ZR 257/82 = WM 1984, 163 = ZIP 1984, 115). - OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 20/08
Mietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei unterbliebener …
Für die Leistungsverpflichtung des Schuldners bedeutet dies, dass sich die Geldschuld der Beklagten von einer qualifizierten Schickschuld gem. § 270 Abs. 1 BGB in eine Holschuld gem. § 269 BGB verwandelt hat (…allgemeine Ansicht: vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 270 Rn. 4; BGH NJW 1984, 871 [872]; Hadding, Das Lastschriftverfahren in der Rechtsprechung, WM 78, 1366 [1379]).Die Einziehung der Forderung oblag deshalb der Klägerin (h. M.: BGH vom 19. Oktober 1977, BGHZ 69, 361 [368]; OLG München, VersR 87, 554; OLG Hamm VersR 76, 536; BGH NJW 84, 871 [872]; andere Ansicht: OLG Düsseldorf, ZIP 88, 1452: eine Verpflichtung des Gläubigers zur Abbuchung bestehe nicht, es handele sich lediglich um eine Ermächtigung zur Abbuchung).
Unterschiedliche Ansichten bestehen darüber, ob der Gläubiger zur Vornahme der Leistungshandlung verpflichtet ist (so BGH ZIP 84, 185), oder ob es sich lediglich um eine Obliegenheit handelt (so BGH VersR 1985, 447; OLG Hamm, VersR 85, 536).
Der BGH verneint in einer Entscheidung aus dem Jahr 1977 zu § 39 VVG die Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn das Lastschriftverfahren vereinbart wurde und die Prämien bei Fälligkeit hätten abgebucht werden können (BGHZ 69, 361(368); ebenso BGH NJW 1984, 871 (872); OLG Hamm VersR 1976, 536).
In einer späteren Entscheidung meint der BGH, der Lastschriftgläubiger könne sich nicht einseitig von dem vereinbarten Einzug im Lastschriftverfahren lösen (BGH ZIP 1984, 185).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14
Vergütung; Sachverständige; Zivilprozess; Gebührengutachten; Steuerberaterkammer; …
Das JVEG enthält mit den von der Rechtsprechung zu seiner Ergänzung entwickelten Grundsätzen eine abgeschlossene und spezielle Regelung darüber, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein Sachverständiger für ein von ihm erstattetes Gutachten zu entschädigen ist (vgl. bereits zum Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen: BGH, Urteil vom 25. Oktober 1983 - VI ZR 249/81 - NJW 1984, 871). - OLG Koblenz, 08.12.2009 - 14 W 769/09
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen …
Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger befindet sich nämlich in einer Pflichtenstellung zum Staat, die unabhängig vom Interesse der Parteien zu sehen ist (BGH NJW 1984, 871). - OLG Frankfurt, 08.12.2005 - 2 U 128/05
Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Vertragsverletzung des …
Es war für die Klägerin zum Zeitpunkt der Kündigung nicht zumutbar, noch weiter zu verhandeln, da mit einer mehrmonatigen Nichtausübung des Kündigungsrechts nach der Abmahnung die Gefahr des Verlustes durch Verwirkung verbunden war (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 7.12.1983 - VIII ZR 257/82, NJW 1984, 871; Urteil vom 18.6.1997 - XII ZR 63/95, MDR 1997, 1112; Kammergericht, Urteil vom 1.10.2001 - 8 U 3861/00, KGReport Berlin 2002, 73), ohne dass gleichzeitig sichergestellt war, dass die Beklagte sich künftig vertragskonform verhalten werde. - OLG Brandenburg, 14.06.2012 - 5 U 59/11
Darlehensvertrag: Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die Tilgung bei Streit über …
Der Gläubiger ist verpflichtet, von der Einzugsermächtigung rechtzeitig Gebrauch zu machen und trägt das Risiko der Nichtzahlung, soweit die Gründe dafür in den Bereich der übernommenen Verantwortung fallen (BGH MDR 1984, 573; MDR 1978, 212). - OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12
Berücksichtigung eines Vollstreckungsverzichts im Rahmen einer …
- OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85
Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei Verwendung …
- BGH, 06.06.1984 - VIII ZR 65/83
Kündigung eines Leasingvertrages im Konkurs des Leasingnehmers; …
- OLG Dresden, 01.09.1999 - 8 U 1458/99
Außerordentliche Kündigung eines Leasingvertrages
- OLG Karlsruhe, 28.01.1999 - 9 U 148/97
Mietvertrag - Kündigung - Verwirkung des Kündigungsrechtes wegen fortdauernder …
- OLG Celle, 26.10.1994 - 2 U 238/93
- OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 10 U 37/99
Kündigung aus wichtigem Grund bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters
- LSG Thüringen, 22.07.2002 - L 6 B 53/01
Anspruch des Sachverständigen auf Verzugszinsen wegen einer ursprünglich nur …
- OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/13
Vollstreckungsabwehrklage: Einwand eines Vollstreckungsverzichts; Holschuld bei …
- OLG Dresden, 29.09.1999 - 8 U 1458/99
Kündigung eines Leasingvertrages
- VG Frankfurt/Oder, 25.01.2017 - 1 K 2065/16
Wasserversorgungsbeiträge