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   BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06   

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https://dejure.org/2007,182
BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06 (https://dejure.org/2007,182)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2007 - VIII ZR 261/06 (https://dejure.org/2007,182)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06 (https://dejure.org/2007,182)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach der Wohnfläche unter Abzug von 15 % des auf den Mieter entfallenden Kostenanteils bei objektiver Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung; Zugrundelegung der vereinbarten Wohnfläche i.R.d. ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heizkostenabrechnung nach Wohnfläche; Zugrundelegung der vereinbarten bei Abweichung von nicht mehr als 10 % zur tatsächlichen Wohnfläche in der Betriebskostenabrechnung; Nachforderung, wenn Mieter keine Vorauszahlungen erbracht hat; keine Modernisierungspflicht wegen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mieter muss auch bei verspäteter Betriebskostenabrechnung nicht geleistete Vorauszahlungen erstatten; §§ 556 Abs. 3, Satz 2 und 3, 556a Abs. 1 BGB

  • Judicialis

    HeizkostenV § 7 Abs. 1; ; Heizkoste... nV § 9a; ; HeizkostenV § 12 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 556a Abs. 1; ; BGB § 556 Abs. 3; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 3

  • ra.de
  • RA Kotz

    Heizkosten - verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich - Wohnflächenberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser; Abweichung der im Mietvertrag vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche; Rechtsfolgen der Überschreitung der Abrechnungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Berechnungsgrundlage, wenn tatsächliche Wohnfläche von vertraglicher Angabe abweicht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit der Nebenkostenabrechnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Berechnungsgrundlage für Betriebskosten, bei Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von vertraglicher Angabe

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kuriositäten bei vereinbarten Umlageschlüsseln für Betriebskosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nebenkosten - Wohnfläche im Mietvertrag ist entscheidend!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wenn die Heizung funktioniert ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine veraltete Anlage zu modernisieren

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Neues vom BGH zur Abrechnung von Heiz- und Betriebskosten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wirtschaftlichkeitsgebot begründet keine Modernisierungspflicht

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Wohnfläche zählt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Berechnungsgrundlage, wenn tatsächliche Wohnfläche von vertraglicher Angabe abweicht

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Heizkosten ohne Ablesung , Abrechnung ohne Vorschüsse, 12 HKV

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Die 10 % Wesentlichkeitsgrenze bei Flächenabweichungen gilt auch für Nebenkosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dauerbrenner Heizkostenabrechnung: Abrechnung durch Vermieter bei fehlenden Erfassungsgeräten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur verspäteten Betriebskostenabrechnung, zur Heizkostenabrechnung, dem Anspruch des Mieters auf Installation einer neuen sparsameren Heizungsanlage und zur Abweichung der Wohnfläche vom Mietvertrag - BGH bestätigt seine Rechtsprechung zu Flächenabweichungen ...

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Dauerbrenner Heizkostenabrechnung: Wie muss der Vermieter abrechnen, wenn aufgrund fehlender Messgeräte eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich ist?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umlage von Heizkosten bei Verstoß gegen die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung (IMR 2008, 2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsätze der Betriebskostenumlage und -abrechnung (IMR 2008, 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 142
  • MDR 2008, 70
  • NZM 2008, 35
  • ZMR 2008, 38
 
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Wird zitiert von ... (76)

  • BGH, 30.05.2018 - VIII ZR 220/17

    Wohnraummiete: Abrechnung von Betriebskosten nach der tatsächlichen Wohnfläche

    Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556a Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 HeizkostenV) ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung im Allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 31. Oktober 2007, VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 19).

    Mit dem Hinweis auf eine ältere Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 2007 (VIII ZR 261/06) könnten die Beklagten nichts gewinnen.

    Dieser Beurteilung entgegenstehende Ausführungen im Senatsurteil vom 31. Oktober 2006 (VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 19) hat das Berufungsgericht im Lichte des Senatsurteils vom 18. November 2015 (VIII ZR 266/14, BGHZ 208, 18 Rn. 10 ff.) zu Recht als überholt angesehen.

    Soweit der Senat früher Abweichungen bis zu 10 % von der vereinbarten zu der tatsächlichen Wohnfläche auch im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung als unbeachtlich angesehen hat (Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, aaO), hält er daran nicht mehr fest.

  • BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 133/10

    Betriebskostenabrechnung: Korrektur eines für den Mieter offensichtlichen

    Sie könnten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 261/06) in bestimmten Fällen auch noch nach Abrechnungsreife verlangt werden, etwa wenn der Vermieter erst nach Fristablauf gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB abrechne, eine Nachforderung zu Lasten des Mieters ermittle und diese bis zur Höhe der ursprünglich zu leistenden Vorauszahlungen verlange.
  • BGH, 02.10.2020 - V ZR 282/19

    Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer durch den geltenden

    Es kann dahingestellt bleiben, ob bei der Verteilung von Heizkosten nach § 7 Abs. 1 Satz 5 HeizkostenV auch nicht beheizbare Außenflächen wie Balkone, Loggien oder Dachterrassen berücksichtigt werden können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 19; Bub/Krämer/Emmerich, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kap. III Rn. 537; Gramlich, Mietrecht, 15. Aufl., § 7 HeizkostenV Rn. 2; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 16 Rn. 111 f.; Peruzzo, Heizkostenabrechnung nach Verbrauch, 7. Aufl., § 7 Rn. 198; Sauren, WEG, § 16 Rn. 39B; Pfeifer HeizkostenV, 3. Aufl., § 6 Rn. 14 Theobald/Kühling/Schumacher, EnergieR [105.
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