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   BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09   

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https://dejure.org/2011,88
BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09 (https://dejure.org/2011,88)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2011 - VIII ZR 262/09 (https://dejure.org/2011,88)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 262/09 (https://dejure.org/2011,88)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AVBFernwärmeV, § 32 Abs 1 AVBFernwärmeV
    Fernwärmelieferung: Begriff der Fernwärme im Falle der Anpachtung und Betreibung einer dem Kunden gehörenden funktionstüchtigen Heizungsanlage

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpachtung einer bereits vorhandenen, im Eigentum des Kunden stehenden Heizungsanlage als Lieferung von Fernwärme

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Lieferung von Fernwärme bei Übernahme der vorhandenen Zentralheizung für nur symbolisches Entgelt; Wärmecontracting

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Lieferung von Fernwärme

  • Betriebs-Berater

    Lieferung von Fernwärme

  • rewis.io

    Fernwärmelieferung: Begriff der Fernwärme im Falle der Anpachtung und Betreibung einer dem Kunden gehörenden funktionstüchtigen Heizungsanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVBFernwärmeV § 1; AVBFernwärmeV § 32 Abs. 1
    Anpachtung einer bereits vorhandenen, im Eigentum des Kunden stehenden Heizungsanlage als Lieferung von Fernwärme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fernwärme: Zum Anwendungsbereich der AVBFernwärmeV

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zu Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Definition "Lieferung von Fernwärme"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Lieferung von Fernwärme

  • haufe.de (Kurzinformation)

    10 Jahre Wärmelieferungsvertrag sind zu lang

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wärmelieferungsvertrag: 10 Jahre Bindung sind - außer bei Fermwärme - zu lang

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wärmecontractingverträge: Laufzeitvereinbarung kann unwirksam sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausstieg aus ungeliebten Wärmelieferungsverträgen ermöglicht

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Was ist Fernwärme?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entscheidung zu Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Fernwärmelieferung, wenn Heizungsanlage im Eigentum des Kunden steht! (IMR 2012, 117)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 249
  • MDR 2012, 135
  • NZM 2012, 323
  • WM 2012, 1932
  • BB 2012, 201
  • BB 2012, 283
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 138/05

    Begriff des Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09
    Hieran fehlt es regelmäßig, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister sich im Wesentlichen lediglich dazu verpflichtet, eine bereits vorhandene, im Eigentum des Kunden stehende funktionstüchtige Heizungsanlage für ein symbolisches Entgelt anzupachten, zu warten und zu betreiben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989, VIII ZR 229/88, BGHZ 109, 118 und BGH, Urteil vom 15. Februar 2006, VIII ZR 138/05, NJW 2006, 1667).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 229/88, BGHZ 109, 118, 126; vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, NJW 2006, 1667 Rn. 22) handelt es sich um Fernwärme, wenn aus einer nicht im Eigentum des Gebäudeeigentümers stehenden Heizungsanlage von einem Dritten nach unternehmenswirtschaftlichen Gesichtspunkten eigenständig Wärme produziert und an andere geliefert wird, wobei es auf die Nähe der Heizungsanlage zu dem versorgten Gebäude ebenso wenig ankommt wie auf das Vorhandensein eines größeren Leitungsnetzes.

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 229/88

    Begriff der Fernwärme

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09
    Hieran fehlt es regelmäßig, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister sich im Wesentlichen lediglich dazu verpflichtet, eine bereits vorhandene, im Eigentum des Kunden stehende funktionstüchtige Heizungsanlage für ein symbolisches Entgelt anzupachten, zu warten und zu betreiben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989, VIII ZR 229/88, BGHZ 109, 118 und BGH, Urteil vom 15. Februar 2006, VIII ZR 138/05, NJW 2006, 1667).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 229/88, BGHZ 109, 118, 126; vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, NJW 2006, 1667 Rn. 22) handelt es sich um Fernwärme, wenn aus einer nicht im Eigentum des Gebäudeeigentümers stehenden Heizungsanlage von einem Dritten nach unternehmenswirtschaftlichen Gesichtspunkten eigenständig Wärme produziert und an andere geliefert wird, wobei es auf die Nähe der Heizungsanlage zu dem versorgten Gebäude ebenso wenig ankommt wie auf das Vorhandensein eines größeren Leitungsnetzes.

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09
    Muss er hohe Entwicklungs- und Vorhaltekosten aufwenden, die sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisieren, so rechtfertigt dies regelmäßig eine längerfristige Bindung des anderen Teils an den Vertrag (Senatsurteil vom 3. November 1999 - VIII ZR 269/98, BGHZ 143, 103, 115 f. mwN).

    Eine teilweise Aufrechterhaltung der Laufzeitklausel mit einem die Klägerin weniger belastenden Inhalt, etwa einer geringeren als der in der Klausel vorgesehenen zehnjährigen Bindungsdauer, widerspräche dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannten Verbot der geltungserhaltenden Reduktion unangemessener Allgemeiner Geschäftsbedingungen und kommt deshalb nicht in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1999 - VIII ZR 269/98, aaO S. 118 f.) Da der Vertrag somit auf unbestimmte Zeit geschlossen war, konnte er von der Klägerin - wie vom Landgericht angenommen - zum 31. Dezember 2007 wirksam gekündigt werden.

  • LG Hamburg, 05.04.1984 - 2 S 353/83
    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09
    Auch wenn die Wärmeproduktionsanlage integrativer Teil des Gebäudes sei, das mit Wärme versorgt werde, werde Fernwärme geliefert (Topp, aaO; aA Schmidt-Futterer/Lammel, Mietrecht, 10. Aufl., § 1 HeizkostenV Rn. 23; ähnlich LG Hamburg, NJW 1984, 1562 f.).
  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 37/10

    Erhöhung des Fernwärmepreises: Inhaltskontrolle von Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09
    Soweit § 12 des vorformulierten Wärmelieferungsvertrags ausdrücklich eine zehnjährige Vertragslaufzeit bestimmt, handelt es sich um eine von der Beklagten gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB, die - da der Vertrag nicht die Lieferung von Fernwärme zum Gegenstand hat - der uneingeschränkten Inhaltskontrolle unterliegt (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 37/10, NJW 2011, 3219 Rn. 28 mwN).
  • KG, 01.09.2009 - 27 U 76/08

    Wärmelieferungsvertrag mit 10-jähriger Bindungsfrist: Begriff der Fernwärme

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09
    Das Berufungsgericht (KG, WuM 2010, 42 f.) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 26.01.2022 - VIII ZR 175/19

    Fernwärmeversorgungsvertrag: Einseitige Anpassung einer Preisänderungsklausel

    Hiermit wollte der Verordnungsgeber einerseits der (anfänglichen) Kapitalintensität der Fernwärmeversorgung und dem damit einhergehenden Interesse beider Vertragsparteien an einer möglichst verlässlichen Preiskalkulation Rechnung tragen, andererseits aber auch die Versorgungssicherheit der Wärmekunden sichern, denen ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter regelmäßig nicht kurzfristig und nur unter erschwerten Bedingungen möglich sein wird (vgl. BR-Drucks. 90/80, S. 59, 32; Senatsurteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 262/09, NJW-RR 2012, 249 Rn. 16; Lange, Änderung von Preisänderungsklauseln, 2021, S. 21 f.).
  • OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13

    Preisgleitung in der Höhe der Inflationsrate: Klausel wirksam!

    Es ist aber anerkannt, dass ein schutzwürdiges Interesse des Klauselverwenders an einer langen Vertragsdauer in solchen Fällen gegeben sein kann, in denen die Herstellung oder Errichtung der zur Durchführung des Vertrags erforderlichen technischen Gegebenheiten hohe Entwicklung- und Investitionskosten notwendig gemacht haben, deren Vorfinanzierung sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisiert (BGH NJW-RR 2008, 818, Tz. 24; NJW-RR 2012, 249, Tz. 23).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 115/11

    Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der

    Muss er hohe Entwicklungs- und Vorhaltekosten aufwenden, die sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisieren, so rechtfertigt dies regelmäßig eine längerfristige Bindung des anderen Teils an den Vertrag (BGH, NJW-RR 2012, 249 Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11

    VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II

    Muss er hohe Entwicklungs- und Vorhaltekosten aufwenden, die sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisieren, so rechtfertigt dies regelmäßig eine längerfristige Bindung des anderen Teils an den Vertrag (BGH, NJW-RR 2012, 249 Rn. 23).
  • AG Dortmund, 12.08.2014 - 425 C 4765/14

    Mieterhöhung: Korrekte Einordnung in Mietspiegel

    Der BGH hat deshalb an seiner älteren Rechtsprechung in zwei späteren Urteilen (WuM 2006, 207 = NJW 2006, 1667 = CuR 2006, 60 (Rdnr. 22); NJW-RR 2012, 249 = WuM 2012, 115) nach der Änderung der Verordnung auch ausdrücklich festgehalten.
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2015 - 12 U 202/11

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Gegenwertregelung für

    Muss er hohe Entwicklungs- und Vorhaltekosten aufwenden, die sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisieren, so rechtfertigt dies regelmäßig eine längerfristige Bindung des anderen Teils an den Vertrag (BGH, NJW-RR 2012, 249 Rn. 23).
  • LG Dortmund, 02.07.2014 - 10 O 14/14

    Kündigungsregelung im Softwarebetreuungsvertrag

    Muss er hohe Entwicklungs- und Vorhaltekosten aufwenden, die sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisieren, so rechtfertigt dies regelmäßig eine längerfristige Bindung des anderen Teils an den Vertrag (BGH NJW-RR 2012, 249).
  • LG Würzburg, 30.01.2019 - 3 S 1994/17

    Abstrakter Rechtssatz, Billigkeitskontrolle, vermögenswirksame Leistungen,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2011 - VIII ZR 262/09 -, juris, Rn. 11; BGH, Urt. v. 15.02.2006 - VIII ZR 138/05 -, juris, Rn. 22; BGH, Urt. v. 25.10.1989 - VIII ZR 229/88 -, juris, Rn. 22 f.) handelt es sich um Fernwärme, wenn aus einer nicht im Eigentum des Gebäudeeigentümers stehenden Heizungsanlage von einem Dritten nach unternehmenswirtschaftlichen Gesichtspunkten eigenständig Wärme produziert und an andere geliefert wird, wobei es auf die Nähe der Heizungsanlage zu dem versorgten Gebäude ebenso wenig ankommt wie auf das Vorhandensein eines größeren Leitungsnetzes.
  • LG Landshut, 28.07.2017 - 54 O 354/17

    Fehlen der Eigenschaft eines Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Die Beklagte weist zu Recht auf das Urteil des BGH vom 21.12.2011, Az.: VIII ZR 262/09, hin.
  • OLG Köln, 11.06.2021 - 19 U 117/20

    Ansprüche im Zusammenhang mit der Lieferung von Fernwärme Anspruch auf

    Diese Vorschrift ist zwar, worauf die Kläger zutreffend hinweisen, aufgrund der rechtlichen Gleichstellung von Konzepten zur Nah- und Direktwärmeversorgung mit der Lieferung von Fernwärme auch auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar (BGH, Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 262/09, Tz. 21 - juris; BGH, Urteil vom 25.10.1989 - VIII ZR 229/88, Tz. 24 - juris).
  • OLG München, 17.03.2021 - 20 U 5294/20

    Unangemessene Benachteiligung des Kunden bei Verlängerung eines

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2013 - 3 U 51/12

    Preisanpassungsklausel in Wärmelieferungsvertrag - Abgrenzung von

  • OLG Schleswig, 24.10.2013 - 7 U 33/13

    Fernwärmelieferungsvertrag: Übertragung von Vertragsverhältnissen über

  • LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12

    WEG-Einnahmen nicht aufgelistet: Abrechnung ungültig!

  • LG Hamburg, 11.07.2014 - 304 O 122/13

    Wärmelieferungsvertrag: Fernwärme im Sinne der AVBFernwärmeV

  • AG Darmstadt, 06.11.2014 - 317 C 145/13

    Einwendungen des § 17 GasGVV im FAlle der Übernahme von vermieterseitigen

  • FG Düsseldorf, 27.11.2019 - 4 K 2921/18

    Rechtswidrige Rückforderung einer gewährten Entlastung auf Energiesteuer

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