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   BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12   

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https://dejure.org/2012,38627
BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12 (https://dejure.org/2012,38627)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2012 - VIII ZR 264/12 (https://dejure.org/2012,38627)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 264/12 (https://dejure.org/2012,38627)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 556 Abs 3 BGB
    Wohnraummiete: Vorbehalt der Nachberechnung bei der Betriebskostenabrechnung; Beginn der Verjährung der Nachforderung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. 2
    Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Positionen bei Betriebskostenabrechnung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Vorbehalts einer Nachberechnung einzelner Positionen seitens des Vermieters i.R.d. Betriebskostenabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verjährung von Betriebskosten beginnt erst mit deren Kenntnis durch den Vermieter, § 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenabrechnung - Nachberechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Betriebskosten; rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer; Verjährung von Forderungen aus rückwirkend erhöhten Betriebskosten; Kenntnis des Vermieters

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Vorbehalt der Nachberechnung bei der Betriebskostenabrechnung; Beginn der Verjährung der Nachforderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Vorbehalts einer Nachberechnung einzelner Positionen seitens des Vermieters i.R.d. Betriebskostenabrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachforderung rückwirkend erhöhter Grundsteuer möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist von Betriebskostenabrechnungen unter Vorbehalt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachforderung von Betriebskosten - Verjährungsfrist beginnt erst mit Kenntnis von erhöhter Grundsteuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt erhöht rückwirkend die Grundsteuer - Das rechtfertigt eine Nebenkostennachforderung der Vermieterin - unter Umständen auch Jahre später

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Betriebskosten nachfordern, wenn er sich eine Nachberechnung vorbehält

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beginn der Verjährungsfrist von Betriebskostenabrechnungen unter Vorbehalt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostennachforderung durch Vermieter möglich? Wann verjährt sie?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verjährungsfrist für Betriebskostennachforderungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei der Betriebskostenabrechnung kann sich der Vermieter eine Nachberechnung vorbehalten

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Nachberechnung vorbehalten - spätere Betriebskostenabrechnung möglich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Betriebskostenabrechnung unter Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Positionen möglich?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Zum Beginn der Verjährungsfrist, wenn Vermieter sich Nachberechnung vorbehält

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zum Verjährungslauf bei Mietnebenkostenabrechnungen mit Nachtragsvorbehalt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann Betriebskosten manchmal lange nachfordern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann Betriebskosten manchmal lange nachfordern

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Betriebskostennachzahlung auch noch nach Jahren möglich // BGH billigt Vermieter-Abrechnung unter Vorbehalt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Voraussetzung einer Betriebskostennachforderung und ihre Verjährung

Besprechungen u.ä. (3)

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Möglichkeit der Nachberechnung von Betriebskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachforderung rückwirkend erhöhter Grundsteuer möglich! (IMR 2013, 52)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.12.2012)

    Betriebskosten: Alle Jahr wieder zum 31. Dezember

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 456
  • MDR 2013, 15
  • MDR 2013, 208
  • NZM 2013, 84
  • ZMR 2013, 268
  • NJ 2013, 486
  • NJ 2014, 336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09

    Beginn der Verjährungsfrist wird nicht geändert durch eine nachträgliche

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
    Ohne Erfolg macht die Revision - unter Berufung auf die Entscheidungen der Landgerichte Düsseldorf (NJW 2011, 688) und Rostock (WuM 2009, 232) - geltend, dass die Verjährungsfrist für Nebenkostennachforderungen des Vermieters stets durch die erstmalige Erteilung einer Betriebskostenabrechnung in Gang gesetzt werde, selbst wenn der Vermieter darin auf eine zu erwartende eigene Nachbelastung mit Betriebskosten hinweise und später die in der ursprünglichen Abrechnung vorbehaltene Korrektur erfolge.
  • LG Rostock, 27.02.2009 - 1 S 200/08

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Nachforderung erhöhter Grundsteuer

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
    Ohne Erfolg macht die Revision - unter Berufung auf die Entscheidungen der Landgerichte Düsseldorf (NJW 2011, 688) und Rostock (WuM 2009, 232) - geltend, dass die Verjährungsfrist für Nebenkostennachforderungen des Vermieters stets durch die erstmalige Erteilung einer Betriebskostenabrechnung in Gang gesetzt werde, selbst wenn der Vermieter darin auf eine zu erwartende eigene Nachbelastung mit Betriebskosten hinweise und später die in der ursprünglichen Abrechnung vorbehaltene Korrektur erfolge.
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Betriebskostennachforderung der Klägerin - ungeachtet der gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1, 2 BGB bestehenden Verpflichtung zur Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums - erst mit der Abrechnung vom 30. Januar 2008 im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB "entstanden" ist (für den früheren Rechtszustand vor der gesetzlichen Festlegung einer Abrechnungspflicht und -frist vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 1990 - VIII ARZ 5/90, BGHZ 113, 188, 193 ff.).
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
    Die Nachberechnung wurde von der Klägerin, wie nach der Rechtsprechung des Senats bei nachträglicher Korrektur geboten (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NJW 2006, 3350 Rn. 19), alsbald nach Wegfall des Hindernisses vorgenommen, nämlich innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Erhalt des Grundsteuerbescheides.
  • BFH, 07.11.2013 - X K 13/12

    Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens

    (3) Auch in seiner Rechtsprechung zur unverschuldeten verspäteten Geltendmachung von Betriebskosten-Nachforderungen durch den Vermieter (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) wendet der BGH zur Bestimmung des Zeitraums, der dem Vermieter nach Wegfall des Hindernisses für die Nachholung der Geltendmachung zuzubilligen ist, nicht die aus der Rechtsprechung zu § 121 BGB abgeleitete Zwei-Wochen-Frist, sondern eine Drei-Monats-Frist an (vgl. Urteile vom 5. Juli 2006 VIII ZR 220/05, NJW 2006, 3350, unter II.2.b bb, und vom 12. Dezember 2012 VIII ZR 264/12, NJW 2013, 456).
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