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BGH, 03.03.1965 - VIII ZR 266/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Jurion
Verwendung des Ausdrucks "Alleinauftrag" in einem Mäklervertrag - Ausnutzen der Notlage durch einen Grundstücksmäkler - Beendigung eines Mäklervertrags durch den Tod des Mäklers - Mäklerlohn als Entgelt für eine Tätigkeit des Mäklers - Rechtlich geschützte Anwartschaft auf den Vergütungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 964
- MDR 1965, 476
- DB 1965, 510
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 02.02.2016 - 1 StR 437/15
Betrugstatbestand: Hingabe eines durch eine Grundschuld gesicherten Darlehens als …
Bereits vom Abschluss des Maklervertrages an besteht für den Makler eine rechtlich geschützte Anwartschaft auf den Vergütungsanspruch, den er sodann durch die von ihm ausgeübte Tätigkeit verdient, wenngleich er ihn erst endgültig mit dem Eintritt des Erfolges, nämlich dem Abschluss des Vertrages über das vermittelte oder nachgewiesene Objekt, erwirbt (BGH, Urteil vom 3. März 1965 - VIII ZR 266/63, NJW 1965, 964).Die Maklertätigkeit wird entgolten, wenn die nachgewiesene oder vermittelte Möglichkeit eines Vertragsabschlusses tatsächlich genutzt wird; auf Art und Umfang der vom Makler hierfür entfalteten Handlungen kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 662/82, BGHSt 31, 178 und vom 3. März 1965 - VIII ZR 266/63, NJW 1965, 964).
- BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82
Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung, …
Bis dahin steht dem Makler zwar eine zivilrechtlich geschützte, vererbliche Anwartschaft auf den Vergütungsanspruch zu (BGH NJW 1965, 964 = LM § 652 BGB Nr. 15; BGHZ 63, 74, 76) [BGH 20.09.1974 - IV ZR 52/73]; "erworben" wird der Anspruch jedoch erst, wenn die Voraussetzungen des § 652 Abs. 1 BGB erfüllt sind (BGHZ 63, 74, 76) [BGH 20.09.1974 - IV ZR 52/73]. - BGH, 12.10.1983 - IVa ZR 36/82
Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision für den Abschluss eines …
Durch den Abschluß des Kaufvertrages mit der Fa. ITG konnte für den Makler Kl. ein Provisionsanspruch nur dann entstehen, wenn dieser Vertragsschluß auf eine vertragsgemäße Maklertätigkeit von Kl. zurückzuführen gewesen wäre; in diesem Falle wäre es unerheblich, daß Kl. bei Abschluß des Kaufvertrages bereits verstorben war (BGH, Urteil vom 3.3.1965 - VIII ZR 266/63 - NJW 1965, 964 = LM BGB § 652 Nr. 15; Urteil vom 17.12.1975 - IV ZR 73/74 - WM 76, 503).
- OLG Hamm, 24.07.2014 - 18 U 123/13
Maklerdienstvertrag; Vermittlung von Fremdkapital
Nur die Maklerleistung muss vor Beendigung des Maklervertrages erbracht sein; dann ist der Auftraggeber provisionspflichtig, auch wenn er sich die Leistung erst nach Beendigung zunutze macht und das vom Makler vermittelte Geschäft abschließt (vgl. BGH, Urteil v. 03.03.1965 - VIII ZR 266/63 -, juris Rn. 22). - OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 8 U 95/98
Anspruch auf Maklervergütung; Inhaltliche Identität des nach dem Maklerauftrag …
Hat der Makler im Zeitpunkt der Kündigung oder des Widerrufs des Maklervertrages seine Leistung bereits erbracht, so hat die Beendigung des Maklervertrages keinen Einfluß mehr auf den Provisionsanspruch, wenn der Hauptvertrag erst nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Maklervertrages zustande gekommen ist (BGH, NJW 1965, 964 - LM § 652 BGB NL 15;… Graf v. Westphalen, Rdnr. 21). - BGH, 17.12.1975 - IV ZR 73/74
Anforderungen an die Auslegung eines Vertragsverhältnisses - Voraussetzungen für …
Mit seinem Tode geht die Anwartschaft auf den Vergütungsanspruch auf den Erben über, der bei Eintritt des Erfolgs die Vergütung verlangen kann (vgl. BGH Urteil vom 3. März 1965 - VIII ZR 266/63 = NJW 1965, 964 = LM BGB § 652 Nr. 15). - BGH, 11.08.1970 - 1 StR 301/70
Anforderungen an die Angabe des Beweisthemas bei Erhebung der Aufklärungsrüge - …
Der Abschluß des (vermittelten) Kaufvertrags ist jedoch die Voraussetzung, von deren Eintritt die volle Entstehung des Anspruchs auf die Maklerprovision abhängt (BGH NJW 1965, 964 Nr. 3;… Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. § 652 Rn. 22). - BGH, 20.09.1974 - IV ZR 52/73
Maklerprovision im Vergleichsverfahren des Auftraggebers
Zwar bestand bereits mit Abschluß das Maklervertrages für den Kläger eine rechtlich geschützte Anwartschaft auf den Vergütungsanspruch, den er sodann durch die von ihm ausgeübte Tätigkeit "verdiente" und endgültig mit dem Abschluß des Kaufvertrages "erwarb" (BGH LM BGB § 652 Nr. 15 = NJW 1965, 964). - LG Frankfurt/Main, 03.08.1992 - 24 S 334/91
Gültigkeit einer Vereinbarung in der die Teilung der Maklerprovision beschlossen …
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