Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1107
BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05 (https://dejure.org/2007,1107)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - VIII ZR 267/05 (https://dejure.org/2007,1107)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 267/05 (https://dejure.org/2007,1107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines eigenen Verschuldens des Handelsvertreters für den Ausschluss einer Ausgleichszahlung nach § 89b Abs. 3 Nr. 2 Handelsgesetzbuch (HGB); Verlust des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters aufgrund einer vom Unternehmer aus wichtigem Grund ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Handelsvertreterausgleich - Vertragskündigung

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Eigenes Verschulden des Handelsvertreters für den Ausschlusstatbestand; kein Zurechnen des Fehlverhaltens einer Hilfsperson

  • Judicialis

    HGB § 89 b Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 89 b Abs. 3 Nr. 2
    Ausnahme vom Grundsatz der Nichtzurechnung des Fehlverhaltens Dritter im Rahmen von § 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b Abs. 3 Nr. 2
    Zurechnung des Fehlverhaltens einer Hilfsperson des Handelsvertreters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wird dem Handelsvertreter Verschulden d. Hilfsperson zugerechnet?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach fristloser Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Unternehmer ? Ausschluss des Anspruchs nach § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB nur bei ordnungsgemäßer Kündigung und eigenem Fehlverhalten des Handelsvertreters ? Zurechnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Handelsvertreters für Fehlverhalten eines für ihn tätigen Dritten

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Ausschlusstatbestand, Kündigung aus wichtigem Grund, schuldhaftes Verhalten des HV, Zurechnung des Verschuldens des Erfüllungsgehilfen, Hilfskraft, Erfüllungsgehilfe

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Geschäftsschädigende Handlungen führen nicht zwingend zum Wegfall des Anspruchs auf Handelsvertreterausgleich

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Zurechenbarkeit des Fehlverhaltens von Hilfspersonen (hier: Auswirkungen auf den Handelsvertreter- Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3068
  • ZIP 2008, 80
  • MDR 2007, 1432
  • VersR 2007, 1413
  • WM 2007, 1986
  • BB 2007, 2034
  • DB 2008, 2528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1964 - VII ZR 126/62

    AA bei Pfändung der Provisionsansprüche, Strohmanngeschäft, wichtiger Grund,

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05
    b) Der Grundsatz, dass ein Verschulden von Hilfspersonen nicht geeignet ist, den Ausgleichsanspruch auszuschließen, greift ausnahmsweise dann nicht ein, wenn ein Dritter, der nicht Vertragspartner ist, nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten ausschließlich als Handelsvertreter für den Unternehmer tätig sein soll; in einem solchen Fall kann sich der Handelsvertreter nicht darauf berufen, dass der Dritte nur sein Erfüllungsgehilfe gewesen sei (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - VII ZR 162/62, VersR 1964, 428).

    Der Grundsatz, dass ein Verschulden von Hilfspersonen eines Handelsvertreters nicht geeignet ist, den Ausgleichsanspruch auszuschließen, greift allerdings ausnahmsweise dann nicht ein, wenn ein Dritter, der nicht Vertragspartner ist, nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten ausschließlich als Handelsvertreter für den Unternehmer tätig sein soll; in einem solchen Fall kann sich der Handelsvertreter nicht darauf berufen, dass der Dritte nur sein Erfüllungsgehilfe gewesen sei (BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - VII ZR 162/62, VersR 1964, 428, unter II; MünchKommHGB/v.Hoyningen-Huene, aaO; Ebenroth/Boujong/Joost/Löwisch, aaO m.w.N.).

  • BGH, 14.10.1963 - VII ZR 162/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05
    b) Der Grundsatz, dass ein Verschulden von Hilfspersonen nicht geeignet ist, den Ausgleichsanspruch auszuschließen, greift ausnahmsweise dann nicht ein, wenn ein Dritter, der nicht Vertragspartner ist, nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten ausschließlich als Handelsvertreter für den Unternehmer tätig sein soll; in einem solchen Fall kann sich der Handelsvertreter nicht darauf berufen, dass der Dritte nur sein Erfüllungsgehilfe gewesen sei (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - VII ZR 162/62, VersR 1964, 428).

    Der Grundsatz, dass ein Verschulden von Hilfspersonen eines Handelsvertreters nicht geeignet ist, den Ausgleichsanspruch auszuschließen, greift allerdings ausnahmsweise dann nicht ein, wenn ein Dritter, der nicht Vertragspartner ist, nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten ausschließlich als Handelsvertreter für den Unternehmer tätig sein soll; in einem solchen Fall kann sich der Handelsvertreter nicht darauf berufen, dass der Dritte nur sein Erfüllungsgehilfe gewesen sei (BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - VII ZR 162/62, VersR 1964, 428, unter II; MünchKommHGB/v.Hoyningen-Huene, aaO; Ebenroth/Boujong/Joost/Löwisch, aaO m.w.N.).

  • BGH, 05.02.1959 - II ZR 107/57

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05
    a) Für den Ausschlusstatbestand des § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB ist ein eigenes Verschulden des Handelsvertreters erforderlich; das Fehlverhalten einer Hilfsperson ist dem Handelsvertreter insoweit - anders als im Rahmen der Vorschrift des § 89a Abs. 1 HGB - nicht nach § 278 BGB zuzurechnen (im Anschluss an BGHZ 29, 275).

    Dass dem Handelsvertreter, soweit es um die Berechtigung des Unternehmers zur außerordentlichen Kündigung geht, das Verhalten von Hilfspersonen nach dem Rechtsgedanken des § 278 BGB zuzurechnen ist, ergibt sich aus der Bestimmung in § 89a Abs. 2 HGB, die darauf abstellt, ob die Kündigung durch ein Verhalten des Handelsvertreters veranlasst wurde, das dieser zu vertreten hat (BGHZ 29, 275, 278).

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14

    Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher"

    Dies ergibt sich aus der in § 89a Abs. 2 HGB getroffenen Regelung, die darauf abstellt, ob die Kündigung durch ein Verhalten des Handelsvertreters veranlasst wurde, das dieser zu vertreten hat (BGH 18. Juli 2007 - VIII ZR 267/05 - Rn. 6 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht