Rechtsprechung
BGH, 29.04.1968 - VIII ZR 27/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Anspruchs bei Verfügung eines Nichtberechtigten - Bewertung scheinbar widersprüchlichen Verhaltens - Parallelität von Bereicherungsansprüchen und deliktischen Ansprüchen - Ansprüche des Bestohlenen gegen Dieb und Hehler - Genehmigung der Verfügung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1968, 1326
- MDR 1968, 661
- DB 1968, 1019
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Koblenz, 20.01.2015 - 5 U 333/14
Rückabwicklung der Zahlung eines Dritten an einen Rechtsanwalt auf eine im …
Denn eine Genehmigung liegt auch in einem schlüssigen Verhalten, insbesondere in der Erhebung der Klage auf Herausgabe des Geleisteten gemäß § 816 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1986, 2106; NJW 1968, 1326, 1327), solange deutlich wird, dass der wahre Berechtigte auf jene Vermögensmehrung zugreifen will, die der Zahlungsempfänger zunächst in einer dem Berechtigten gegenüber unwirksamen Weise erlangt hat. - BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69
Rechtsfolgen des Abhandenkommens einer Sache nach Verfügung durch einen …
In der einschlägigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ebenfalls nie darauf abgehoben worden, welches Schicksal eine gestohlene oder sonst abhanden gekommene Sache erlitten hat, nachdem über sie durch einen Nichtberechtigten verfügt worden war, wenn nur der die Verfügung Genehmigende im Zeitpunkt der Verfügung über den Gegenstand noch dessen Eigentümer war (vgl. RGZ 106, 44; 115, 31,34 f; BGHZ 29, 157; BGH NJW 1960, 860; 1968, 1326). - BGH, 20.03.1986 - III ZR 236/84
Rechtsweg für Anspruch des Postsparers auf Auszahlung seines Postsparguthabens; …
Die Genehmigung kann auch in einem schlüssigen Verhalten, insbesondere in der Erhebung der Klage auf Herausgabe des Geleisteten gemäß § 816 Abs. 2 BGB, gefunden werden (…BGH, Urteile vom 25. Januar 1955, 6. April 1972 und 7. März 1974 aaO; vgl. auchUrteil vom 29. April 1968 - VIII ZR 27/66 - NJW 1968, 1326, 1327;… weitere Nachweise bei Staudinger/Lorenz a.a.O. Rn. 9).
- BGH, 22.01.1976 - VII ZR 20/74
Rechtsfolgen des Eigentumsverlusts durch Genehmigung einer Verfügung des …
Das läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. BGH NJW 1968, 1326). - OLG Hamburg, 19.02.2003 - 13 U 21/02
Begründetheit einer Kaufpreisforderung aus der Veräußerung sämtlicher Anteile an …
Die P. konnte den Vertrag vom 4.9.2000 (Anl. K 4) im September 2001 nicht mehr wirksam genehmigen, weil sie die Genehmigung bereits Ende 2000 bzw. Anfang 2001 endgültig und damit unwiderruflich (BGH NJW 1968, 1326, 1327) verweigert hat. - OLG Saarbrücken, 24.03.2003 - 1 W 38/03
Gläubigereigenschaft bei Eröffnung eines Bankkontos auf eigenen Namen mit …
In der Bereicherungsklage ist jedoch eine Genehmigung der von der Antragsgegnerin mit der Einziehung getroffenen Verfügung durch die Antragstellerin zu erblicken (BGH NJW 1968, 1326 f.). - BGH, 10.07.1968 - VIII ZR 119/66
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in einen Vertrag - Anspruch auf …
- BGH, 19.05.1969 - VII ZR 47/68
Begriff des Treuhänders - Unwiderruflichkeit einer Vollmacht während des …
Denn bereits vor Klageerhebung hat der Kläger durch Erklärung gegenüber den Käufern die Genehmigung verweigert (§§ 182, 184-185 BGB; BGH NJW 1968, 1326 [BGH 29.04.1968 - VIII ZR 27/66]).