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   BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 278/94   

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https://dejure.org/1995,1697
BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 278/94 (https://dejure.org/1995,1697)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1995 - VIII ZR 278/94 (https://dejure.org/1995,1697)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1995 - VIII ZR 278/94 (https://dejure.org/1995,1697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 412
    Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie weit geht die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Sachverständigengutachten? (IBR 1996, 222)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 730
  • MDR 1996, 632
  • VersR 1996, 1257
  • DB 1996, 728
  • ZfBR 1996, 88
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.05.1993 - VIII ZR 155/92

    Erfüllungsinteresse bei Zusicherung der Echtheit eines Gemäldes

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 278/94
    Diese keineswegs zwingende, jedoch mögliche tatrichterliche Vertragsauslegung ist für das Revisionsgericht bindend (Senatsurteil vom 19. Mai 1993 - VIII ZR 155/92 = WM 1993, 1374 unter II 2).

    Dabei wird das Berufungsgericht ohne Bindung an seine aufgehobene Entscheidung (Senatsurteil vom 19. Mai 1993 aaO. unter IV) auch Gelegenheit haben, die von der Beklagten in der Revisionsinstanz aufgezeigte Verantwortlichkeit der Klägerin für das Endprodukt bei der Frage erneut zu prüfen, ob die Beklagte für die Klägerin erkennbar eine Eigenschaftszusicherung für das von ihr hergestellte und bei der Folienproduktion verwendete Additiv abgeben wollte.

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11

    Zum Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline an WINGAS - Verstoß gegen

    Vielmehr hätte es auf eine Vervollständigung des Gutachtens hinwirken müssen (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1995 - VIII ZR 278/94, NJW 1996, 730; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 412 Rn. 2).
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

    21 2. Auch im übrigen durfte das Berufungsgericht die Aussage des Zeugen Dr. Z. nicht ohne weiteren Sachverständigenbeweis zugrunde legen, denn die im ersten Rechtszug eingeholten Gutachten, die vom Fehlen unfallnaher Röntgenaufnahmen ausgingen, waren unvollständig, nachdem der Zeuge Dr. Z. von der Anfertigung solcher Aufnahmen und vom Ergebnis seiner Auswertung bei seiner späteren Aussage berichtet hatte (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1995 - VIII ZR 278/94 - NJW 1996, 730, 731).
  • OLG Schleswig, 09.08.2016 - 7 U 152/15

    Auffahrunfall auf einer Autobahn: Entstehen einer unfallbedingten

    Wenn das Gericht aus einem bereits vorliegenden Gerichtsgutachten trotz ergänzender Anhörung des Sachverständigen (noch) keine sichere Überzeugung gewinnen kann, kann es eine neue Begutachtung anordnen, wenn eine Partei substantiierte, nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen gegen die Richtigkeit des Gutachtens erhebt oder wenn insbesondere schwierige Fragen zu lösen sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 06.02.2014, Az.: 18 U 89/08, zitiert in juris, Rn. 103; mit Hinweis auf BGH; Urteil vom 29.11.1995, NJW 1996, 730).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Es erhält damit Gelegenheit, ein weiteres Gutachten einzuholen oder wenigstens eine Ergänzung des vorliegenden Gutachtens anzuordnen (vgl. BGH, Urt. v. 15. Juni 1994, IV ZR 126/93, NJW-RR 1994, 1112; Urt. v. 29. November 1995, VIII ZR 278/94, NJW 1996, 730, 731).
  • KG, 02.10.2003 - 12 U 53/02

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall im Zusammenhang mit

    Allerdings darf und muss das Gericht, wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine neue Begutachtung anordnen, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen ist, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei substantiierte, nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen, auch mit Hilfe eines Privatgutachters, erhebt (vgl. BGHZ 53, 245, 258; BGH NJW 1992, 1459; NJW 1996, 730; Senat, KGR 2002, 89; Urteil vom 1. Oktober 2001 - 12 U 1918/00-; Urteil vom 21. Jan.
  • OLG Köln, 06.02.2014 - 18 U 89/08

    Inhalt eines Architektenvertrages

    Das Gericht hat erst dann, wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine neue Begutachtung anzuordnen, wenn insbesondere schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen sind, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei substantiierte, nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen gegen die Richtigkeit des Gutachtens erhebt (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1995 - VIII ZR 278/94 - NJW 1996, 730; KG, Urt. v. 28.07.2003 - 12 U 44/02 - KGR 2004, 114).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2021 - 4 U 87/18

    Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens;

    - das erste Gutachten mangelhaft, weil unvollständig (BGH NJW 1996, 730 [731]), widersprüchlich oder nicht überzeugend ist oder.
  • KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04

    Haushaltsführungsschaden bei Kfz-Unfall: Beeinträchtigung von 20%; Zeitaufwand

    Das Gericht darf und muss, wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine neue Begutachtung anordnen, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen sind, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen, auch mit Hilfe eines Privatgutachters, erhebt (st. Rechtspr., vgl. BGHZ 53, 245, 258; BGH NJW 1996, 730; Senat, KGR 2002, 89; KGR 2003, 157 = NZV 2003, 282; KGR 2003, 204; KGR 2004, 114).
  • OLG Koblenz, 02.10.2006 - 12 U 1056/05

    Baumängel: Beweislast für das Vorliegen eines Mangels; Architekt als

    Das Gericht hat zudem dann, wenn ein Gutachten - wie hier - unvollständig ist, von Amts wegen entweder den Sachverständigen anzuhören oder ein weiteres Gutachten einzuholen (vgl. BGHR ZPO § 412 Gutachten, unvollständiges 1).Die Einholung eines weiteren Gutachtens steht zwar grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, kann aber im Einzelfall geboten sein, wenn das bisherige Gutachten an groben Mängeln leidet, weil der Sachverständige ohne ausreichende Befundtatsachen zu einem Ergebnis gelangt, das - so - schon von Rechts wegen nicht tragfähig ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2014 - L 6 VH 5821/10
    In Betracht kommen folgende Fälle: Das Gutachten ist unvollständig (BGH, Urteil vom 29.11.1995 - VIII ZR 278/94 - NJW 96, 730), nicht nachvollziehbar oder in sich widersprüchlich, der Sachverständige hat erkennbar oder erklärtermaßen nicht die notwendige Sachkunde, die sog. Anschlusstatsachen treffen nicht (mehr) zu (vgl. Greger in Zöller, Kommentar zur ZPO § 412 Rz. 2).
  • KG, 16.10.2003 - 12 U 58/01

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Haftung für psychische

  • KG, 27.03.2008 - 12 U 235/07

    Verkehrsunfall beim Wenden unter Fahrstreifenwechsel: Darlegungslast für eine

  • KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05

    Kollision von Radfahrer und Inlineskater auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg:

  • KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei einem Schleudertrauma

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 1 U 2/11

    Schadenersatzbegehren des Geschädigten aus einem Unfallereignis; Beweiserhebung

  • KG, 01.10.2001 - 12 U 1918/00

    Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens steht im Ermessen des

  • LG Köln, 04.04.2012 - 7 O 520/09
  • KG, 28.07.2003 - 12 U 44/02

    Sachverständigenbeweis im Verkehrsunfallprozess: Voraussetzungen für die

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