Rechtsprechung
BGH, 26.04.1967 - VIII ZR 279/64 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,5977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zweifel eines Maklers an der persönlichen Zuverlässigkeit eines der Vertragsschließenden - Zweifel eines Maklers an der Bonität eines der Vertragschließenden - Informationspflichten eines Maklers - Pflichten eines Maklers aus einem Maklervertrag - Rolle des Maklers beim ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.02.1967 - VIII ZR 174/64
Schadensersatzpflicht des Beklagten - Schadensersatz aus einem Maklervertrag mit …
Auszug aus BGH, 26.04.1967 - VIII ZR 279/64
Die Beklagte war in diesem Falle verpflichtet, in strenger Unparteilichkeit und in einer fairen Weise vorzugehen, ohne einen ihrer Auftraggeber unnötig bloßzustellen (vgl. Urt. des erkennenden Senats vom 8. Februar 1967 - VIII ZR 174/64 = BB 1967, 263).
- LG München II, 16.05.2019 - 11 O 134/18
Die Doppeltätigkeit eines Maklers führt zu einem strengen Pflichtenkanon, der bei …
Dennoch hat auch der Doppel-Makler die Interessen seiner beiden Auftraggeber zu wahren, indem er sich strenger Unparteilichkeit gegenüber beiden befleißigen muss, um ihnen in fairer Weise zu dienen (unter Verweis auf BGH, Urt. v. 8.02.1967 - VIII ZR 174/64 und v. 26.04.1967 - VIII ZR 279/64). - BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 215/66
Doppelauftrag eines Maklers
Dennoch hat auch der Doppel-Makler die Interessen seiner beiden Auftraggeber zu wahren, indem er sich strenger Unparteilichkeit gegenüber beiden befleißigen muß, um ihnen in fairer Weise zu dienen (vgl. Senatsurteile vom 8. Februar 1967 - VIII ZR 174/64 = MDR 1967, 582 = BB 1967, 263 und vom 26. April 1967 - VIII ZR 279/64 -).