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   BGH, 19.06.2006 - VIII ZR 284/05   

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https://dejure.org/2006,607
BGH, 19.06.2006 - VIII ZR 284/05 (https://dejure.org/2006,607)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2006 - VIII ZR 284/05 (https://dejure.org/2006,607)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - VIII ZR 284/05 (https://dejure.org/2006,607)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kauf bricht nicht Miete - aber das Zurückbehaltungsrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Veräußerung vermieteten Wohnraums durch den Vermieter an einen Dritten auf das Zurückbehaltungsrecht des Mieters an der rückständigen Miete wegen eines vor der Veräußerung entstandenen Mangels der Mietsache; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Verpflichtung ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Zurückbehaltungsrecht wegen Mietmangels

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegenüber dem Mietzahlungsanspruch des Veräußerers bei fehlender Mängelbeseitigung; Übergang zu Vermieterstörung; Grundstücksveräußerung; Mietrückstand; Wasser- und Schimmelflecken

  • Judicialis

    BGB § 320 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 535 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 566 Abs. 1

  • RA Kotz

    Mietzurückbehaltungsrecht des Mieters gegenüber neuem Erwerber

  • RA Kotz

    Zurückbehaltungsrecht des Vermieters bei Veräußerung an Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Veräußerung vermieteten Wohnraums nach der Überlassung an den Mieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht - Zurückbehaltungsrecht an Miete bei Veräußerung der Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht und Wohnungsveräußerung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Vermieterwechsel

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln bei Vermieterwechsel

  • baurechtsexperte.de (Kurzinformation)

    Eigentümerwechsel und Wohnungsmängel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter darf Miete bei Wohnungsmängeln nur gegenüber dem jeweiligen Eigentümer zurückbehalten - Vermieterwechsel kann dem Mieter Nachteile bringen

Besprechungen u.ä. (2)

  • bethgeundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Mangel der Mietsache: Kann nach einem Vermieterwechsel gegenüber dem Altvermieter noch ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerung der Mietsache: Mieter verliert Zurückbehaltungsrecht gegenüber Alt-Vermieter! (IMR 2006, 69)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 141
  • NZM 2006, 696
  • ZMR 2006, 761
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 22/04

    Rechtsstellung des Grundstückserwerbers bei Verzug des Veräußerers mit der

    Auszug aus BGH, 19.06.2006 - VIII ZR 284/05
    Ebenso richten sich vertragliche Ansprüche des Mieters gegen den Erwerber, falls sie erst nach dem Eigentumswechsel entstehen oder fällig werden (Senatsurteil vom 9. Februar 2005 - VIII ZR 22/04, NJW 2005, 1187 unter II 2 a m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.02.2003 - XII ZR 66/01

    Nachträgliche Minderung des Mietzinses aufgrund Mängeln der Mietsache; Hinnahme

    Auszug aus BGH, 19.06.2006 - VIII ZR 284/05
    Der von der Beklagten mit dem Leistungsverweigerungsrecht geltend gemachte Anspruch auf Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist zwar ein echter Erfüllungsanspruch, der neben den Gewährleistungsrechten nach den §§ 536 ff. BGB besteht und grundsätzlich gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung als vertragliche Gegenleistung die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) rechtfertigen kann (BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - XII ZR 66/01, NJW-RR 2003, 727 unter 4; BGHZ 84, 42, 44 ff.).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 163/02

    Rechte des Mieters im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vermieters

    Auszug aus BGH, 19.06.2006 - VIII ZR 284/05
    Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vermieters begründet der Anspruch des Mieters auf Herstellung eines zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes der Mietsache deshalb unabhängig davon, ob der mangelhafte Zustand vor oder nach Eröffnung des Verfahrens entstanden ist, eine Masseschuld (BGH, Urteil vom 3. April 2003 - IX ZR 163/02, WM 2003, 984 = NZM 2003, 472 unter II 2 und 3).
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 19.06.2006 - VIII ZR 284/05
    Allein auf diese Weise erfüllt das Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB seinen Zweck, als Druckmittel zur Mangelbeseitigung zu dienen (BGHZ 127, 245, 253).
  • BGH, 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98

    Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung wird alleiniger Vermieter, auch

    Auszug aus BGH, 19.06.2006 - VIII ZR 284/05
    Die Regelung des § 566 BGB bezweckt zwar grundsätzlich den Schutz des Mieters und soll dessen Schlechterstellung durch den Verkauf des Mietobjektes vorbeugen (BGHZ 141, 239, 247).
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 90/81

    Einrede des § 320 BGB neben Mängelgewährleistung

    Auszug aus BGH, 19.06.2006 - VIII ZR 284/05
    Der von der Beklagten mit dem Leistungsverweigerungsrecht geltend gemachte Anspruch auf Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist zwar ein echter Erfüllungsanspruch, der neben den Gewährleistungsrechten nach den §§ 536 ff. BGB besteht und grundsätzlich gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung als vertragliche Gegenleistung die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) rechtfertigen kann (BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - XII ZR 66/01, NJW-RR 2003, 727 unter 4; BGHZ 84, 42, 44 ff.).
  • BGH, 18.12.1968 - VIII ZR 29/68

    Vermieterhaftung bei Grundstücksveräußerung

    Auszug aus BGH, 19.06.2006 - VIII ZR 284/05
    Der Erwerber wird "anstelle des (bisherigen) Vermieters" verpflichtet, das heißt, der auf Mangelbeseitigung gerichtete Erfüllungsanspruch gegen den Veräußerer geht unter (Senatsurteil, BGHZ 51, 273, 274; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 8. Aufl., § 536 BGB Rdnr. 350; Erman/Jendrek, aaO, § 566 Rdnr. 13).
  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Der aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB folgende Erfüllungsanspruch des Mieters kann dem Vermieter - neben der Minderung - grundsätzlich gemäß § 320 BGB entgegengehalten werden (BGH, Urteile vom 7. Mai 1982 - V ZR 90/81, BGHZ 84, 42, 45 f.; vom 19. Juni 2006 - VIII ZR 284/05, NZM 2006, 696 Rn. 9; Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 26. Oktober 1994 - VIII ARZ 3/94, BGHZ 127, 245, 250; jeweils mwN).
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 104/09

    Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar

    Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, handelt es sich bei der Hauptleistungspflicht des Vermieters aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB um eine in die Zukunft gerichtete Dauerverpflichtung (Senatsurteil vom 19. Juni 2006 - VIII ZR 284/05, NZM 2006, 696, Tz. 11).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 10 U 60/10

    Übergang des Mietzahlungsanspruchs in der Zwangsversteigerung

    Durch den Eigentumsübergang tritt hinsichtlich der vertraglichen Ansprüche eine Zäsur ein: alle schon vorher entstandenen und fällig gewordenen Ansprüche bleiben bei dem bisherigen Vermieter und nur die nach dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels fällig werdenden Forderungen stehen dem Grundstückserwerber zu (BGH, Urt. v. 9.2.2005, DWW 2005, 103 = GE 2005, 362 = NJW 2005, 1187 = NZM 2005, 253 = WuM 2005, 201 = ZMR 2005, 354 - VIII ZR 22/04; Urt. v. 19.6.2006, GE 2006, 1034 = NZM 2006, 696 = WuM 2006, 435 = ZMR 2006, 761 - VIII ZR 284/05; Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Aufl. 2010, § 566, RdNr. 17).
  • BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung setzt

    Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses hingegen kommt ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangelbeseitigungsanspruchs ohnehin nicht mehr in Betracht, denn es handelt sich dabei um einen in die Zukunft gerichteten Erfüllungsanspruch, der nur während der Dauer des Mietverhältnisses besteht (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 2006 - VIII ZR 284/05, NZM 2006, 696 Rn. 12 f.).
  • BGH, 04.09.2019 - XII ZR 52/18

    Gestattung dem Mieter der Nutzung eines im Eigentum des Vermieters stehenden

    Auch aus den Ausführungen des Oberlandesgerichts zur Entstehungsgeschichte der Vorschrift lässt sich aber nicht auf den Willen des historischen Gesetzgebers schließen, den Mieter schlechthin vor jedem erdenklichen Nachteil zu schützen, der sich für ihn durch die Veräußerung des Mietobjekts ergibt (vgl. Schmidt-Futterer/Streyl Mietrecht 14. Aufl. § 566 BGB Rn. 6 ff.; vgl. auch BGH Urteile vom 19. Juni 2006 - VIII ZR 284/05 - NZM 2006, 696, 697 zum Wegfall eines dem Mieter gegenüber dem ursprünglichen Vermieter zustehenden Leistungsverweigerungsrechts und vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 168/03 - NZM 2004, 188, 189 zum Verlust einer Aufrechnungsmöglichkeit).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 28/10

    Anspruch des Vermieters auf Änderung des Verteilungsschlüssels für die

    Die Beklagte kann dem Anspruch des Klägers auf Zahlung des rückständigen Mietzinses kein Zurückbehaltungsrecht wegen etwa einmal vorhandener Mängel mehr entgegen halten, dies schon deshalb nicht, weil entsprechende Gegenrechte mit dem Eigentumsübergang und der damit eingetretenen Rechtsnachfolge auf Seiten des Vermieters erlöschen (vgl. BGH, NZM 2006, 696), dem früheren Vermieter im Übrigen auch nicht mehr als Druckmittel entgegengesetzt werden können (vgl. BGH NJW 1982, 874).
  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 30 U 82/12

    Anforderungen an die Form eines langfristigen Mietvertrages; Heilung von

    Hierfür haftet nur der Veräußerer und bisherige Vermieter (vgl. BGH, Urt. v. 19.06.2006, VIII ZR 284/05, juris Rn. 10, NZM 2006, 696; Weidenkaff, in: Palandt, 72. Aufl. 2013, § 566 Rn. 21; Streyl, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl. 2011, § 566 Rn. 86; Blank, in: Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl. 2008, § 566 Rn. 40; Häublein, in: MüKo-BGB, 6. Aufl. 2012, § 566 Rn. 30, 34; Herrmann, in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, 01.02.2013, § 566 Rn. 25; Emmerich, in: Staudinger-BGB 2011, § 566 Rn. 48 ff.) .

    So ist der bereits entstandene Anspruch aus der Schriftformvorsorgeklausel nicht entsprechend dem Anspruch auf Erhaltung der Mietsache als eine Art Dauerverpflichtung anzusehen, bei der der Anspruch als Gegenleistung für die laufend geschuldete Miete stets neu entsteht und damit dem Erwerber entgegenzuhalten ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.06.2006, VIII ZR 284/05, juris Rn. 11, NZM 2006, 696) .

  • KG, 23.02.2015 - 8 U 52/14

    Geschäftsraummiete: Schadensersatzanspruch des Mieters bei Doppelvermietung;

    Bei der Hauptleistungspflicht des Mieters auf Gebrauchsgewährung und Gebrauchserhaltung handelt es sich um eine Dauerverpflichtung des Vermieters (BGH Urteil vom 19.06.2006 - VIII ZR 284/05, GE 2006, 1034, Tz. 11).
  • LG Berlin, 07.09.2016 - 65 S 315/15

    Wohnraummiete: Verjährung des Mängelbeseitigungsanspruchs des Mieters;

    Denn es handelt sich bei der Hauptleistungspflicht des Vermieters aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB um eine in die Zukunft gerichtete Dauerverpflichtung (BGH, Urt. v. 19. Juni 2006 - VIII ZR 284/05, NZM 2006, 696, Tz. 11).
  • OLG Zweibrücken, 03.12.2015 - 6 U 40/14

    Gewerblicher Mietvertrag über Gebäude- und Freiflächen: Mietminderung,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht während der Dauer des Mietverhältnisses wegen einer vom Vermieter geschuldeten Mängelbeseitigung das Zurückbehaltungsrecht des § 320 BGB für den Mieter (BGH NJW-RR 2011, 447 Rn. 13; MDR 2007, 141 Rn. 14; Palandt a.a.O. § 536 Rn. 6 m.w.N.).

    Dies wäre etwa auch dann der Fall, wenn infolge einer Veräußerung des Grundstücks gemäß § 566 BGB der Erwerber anstelle der Vermieterin in das Mietverhältnis eingetreten wäre (BGH MDR 2007, 141 Rn. 12 ff.).

  • OLG Rostock, 14.11.2019 - 3 U 28/18

    Gewerberaummietverhältnis: Zurückbehaltungsrecht wegen der Nichterteilung einer

  • AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15

    Begründetheit einer Räumungsklage des Vermieters wegen Eigenbedarfs nach Eintritt

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 U 62/09

    Geltendmachung von mietvertraglichen Ansprüchen durch den früheren Eigentümer

  • LG Berlin, 31.10.2006 - 63 S 194/06

    Erheblichkeit der Mängel einer Mietsache

  • OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 87/06

    Kreuzungsvereinbarung zwischen Bahnunternehmen und Straßenbaulastträger: Umfang

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