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   BGH, 27.10.2015 - VIII ZR 288/14   

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https://dejure.org/2015,40516
BGH, 27.10.2015 - VIII ZR 288/14 (https://dejure.org/2015,40516)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2015 - VIII ZR 288/14 (https://dejure.org/2015,40516)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - VIII ZR 288/14 (https://dejure.org/2015,40516)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 ZPO, § 263 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 531 ZPO, § 533 Nr 2 ZPO
    Wohnraummiete: Zulässigkeit einer wegen weiterer Zahlungsrückstände ausgesprochenen fristlosen Kündigung als Klageänderung in der Berufungsinstanz; Begrenzung des Rechts des Mieters auf Zurückhaltung der Miete neben der Minderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässige Klageänderung in der Berufungsinstanz, Zurückbehaltungsrecht wegen Mietmängeln nicht ohne zeitliche Begrenzung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Zulässigkeit einer wegen weiterer Zahlungsrückstände ausgesprochenen fristlosen Kündigung als Klageänderung in der Berufungsinstanz; Begrenzung des Rechts des Mieters auf Zurückhaltung der Miete neben der Minderung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein unbegrenztes Zurückbehaltungsrecht neben der Minderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zivilprozess: Unstreitiger Vortrag ist nicht verspätet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietrückstände - und die weitere Kündigung während des Berufungsverfahrens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietmängel - und die Bemessung des Zurückbehaltungsrechts des Mieters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht bei Mängeln hat Grenzen!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters hat Grenzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zurückbehaltungsrecht wegen Mietmängeln muss zeitlich und betragsmäßig begrenzt werden - Einbehalt der Miete in Höhe des dreifachen Minderungsbetrags bei Schimmelbefall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)

  • LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 76/16

    Baulärm kann zur Mietminderung berechtigen

    Der Vermieter ist selbst bei Beeinträchtigungen der Mietsache durch Dritte, die er als Grundstückseigentümer ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss, wegen tatsächlicher oder zumindest wirtschaftlicher Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung gemäß § 275 Abs. 1, Abs. 2 BGB nicht nur vor einem Mängelbeseitigungsbegehren des Mieters (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 2015 - VIII ZR 197/14, NJW 2015, 2177 Tz. 42), sondern gleichzeitig auch vor der erfolgreichen Erhebung der Einrede des nichterfüllten Vertrages gemäß § 320 Abs. 1, Abs. 2 BGB geschützt (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Oktober 2015 - VIII ZR 288/14, WuM 2016, 98 Tz. 15).
  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 247/15

    Berufungsverfahren: Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln als

    Bleiben Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter sie in offenkundig fehlerhafter Anwendung von Präklusionsnormen zu Unrecht zurückgewiesen hat, so ist zugleich das rechtliche Gehör der Partei verletzt (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 97/15, juris Rn. 9; vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 288/14, WuM 2016, 98 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 212/17

    Berufungsverfahren im Streit um eine Kaufpreiszahlung für ein Wohnmobil:

    Ausgehend von den dargelegten Erwägungen gilt dies unabhängig davon, ob die Erklärung des Gestaltungsrechts als solche von der Gegenseite bestritten wird oder - was der Regel entsprechen dürfte und auch vorliegend der Fall war - zwischen den Parteien unstreitig ist, und damit gemäß § 529 Abs. 1 ZPO vom Berufungsgericht seiner Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, BGHZ 161, 138, 141; vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 247/06, NJW 2009, 2532 Rn. 15; Beschlüsse vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212 Rn. 10; vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 288/14, WuM 2016, 98 Rn. 11; jeweils mwN).
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