Rechtsprechung
BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 292/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Naturalrestitution durch Wiederauffüllen mit Kies - Einhaltung der festgelegten Abbaugrenzen - Verpflichtung zur Auskunftserteilung - Ersatz der unrechtmäßig entnommenen Kiesmenge
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kiesabbau über die festgelegten Grenzen hinaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 874
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76
Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter …
Auszug aus BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 292/84
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist dem Bürgerlichen Recht eine allgemeine, nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Auskunftspflicht unbekannt (BGHZ 10, 385, 387; Senatsurteil vom 18. Januar 1978 - VIII ZR 262/76 = NJW 1978, 1002 = WM 1978, 373). - BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52
Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage
Auszug aus BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 292/84
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist dem Bürgerlichen Recht eine allgemeine, nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Auskunftspflicht unbekannt (BGHZ 10, 385, 387; Senatsurteil vom 18. Januar 1978 - VIII ZR 262/76 = NJW 1978, 1002 = WM 1978, 373). - BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80
Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung
Auszug aus BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 292/84
Ein Recht auf Auskunft kann aber bei solchen Rechtsverhältnissen anerkannt werden, deren Wesen es mit sich bringt, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechtes im Ungewissen, der Verpflichtete hingegen unschwer in der Lage ist, solche Auskunft zu erteilen (…BGH a.a.O.; BGHZ 81, 21, 24) [BGH 04.06.1981 - III ZR 31/80].
- BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Auszug aus BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 292/84
Es genügt vielmehr die Versetzung des Geschädigten in die gleiche wirtschaftliche Vermögenslage, in der er sich bei Eintritt des zum Schadensersatz verpflichtenden Umstandes befand (BGHZ 30, 29, 31; 40, 345, 347 je m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts;… Alff in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 249 Rdn. 3). - BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 8/83
Begriff der Feriensache
Auszug aus BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 292/84
Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, kann eine selbständige Anschließung unter der Bedingung erfolgen, daß der in erster Linie gestellte Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels - wie hier - ohne Erfolg bleibt (RGZ 154, 370, 372, 376; vgl. auch Senatsurteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 = WM 1984, 1296 zu I 2 c m.N.). - BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58
Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt
Auszug aus BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 292/84
Es genügt vielmehr die Versetzung des Geschädigten in die gleiche wirtschaftliche Vermögenslage, in der er sich bei Eintritt des zum Schadensersatz verpflichtenden Umstandes befand (BGHZ 30, 29, 31; 40, 345, 347 je m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts;… Alff in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 249 Rdn. 3). - RG, 28.04.1937 - V 296/36
1. Kommt es, wenn ein Landlieferungsverband sein Vorkaufsrecht ausübt, soweit der …
Auszug aus BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 292/84
Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, kann eine selbständige Anschließung unter der Bedingung erfolgen, daß der in erster Linie gestellte Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels - wie hier - ohne Erfolg bleibt (RGZ 154, 370, 372, 376; vgl. auch Senatsurteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 = WM 1984, 1296 zu I 2 c m.N.).
- BGH, 18.12.2015 - V ZR 55/15
Haftung des Grundstückseigentümers bei Beschädigung einer auf dem …
Damit kann der Geschädigte zwar nicht die Herstellung des gleichen Zustandes verlangen, wie er vor dem Eintritt des schädigenden Ereignisses bestanden hat; er muss aber wirtschaftlich möglichst so gestellt werden, wie er ohne das schadensstiftende Ereignis stünde (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Januar 1986 - VIII ZR 292/84, NJW-RR 1986, 874, 875;… Urteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, NJW-RR 2015, 275 Rn. 25, jeweils mwN). - OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11
Schadenersatz: Anspruch wegen der Beschädigung eines Glasfaserkabels
Darauf zielt auch die vom Landgericht (Urteil S. 12) zitierte Rechtsprechung ab, wonach der Geschädigte in die gleiche wirtschaftliche Vermögenslage zu versetzen ist, in der er sich bei Eintritt des zum Schadensersatz verpflichtenden Umstandes befand (BGH NJW-RR 1986, 874 - juris Randz. 17). - BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95
Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise
Sie war als bedingte Anschließung zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 8. Januar 1986, VIII ZR 292/84, NJW-RR 1986, 874, 875 ff) und konnte auch zum Zwecke der Klageerweiterung eingelegt werden (…vgl. BGH, Urt. v. 12. Mai 1992, VI ZR 118/91, NJW 1992, 2296).
- OLG Karlsruhe, 15.06.2020 - 12 U 113/19
Nachbarrechtliche Ansprüche in Bezug auf Bepflanzung im Grenzbereich
a) Ein Recht auf Auskunft kann bei solchen Rechtsverhältnissen anerkannt werden, deren Wesen es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechtes im Ungewissen, der Verpflichtete hingegen unschwer in der Lage ist, solche Auskunft zu erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.1986 - VIII ZR 292/84 -). - OLG Köln, 05.03.1996 - 22 U 142/95
Sicherung eines Bankkredits durch Grundschuld und Abtretung der Mietforderungen
- LAG Sachsen, 23.10.2014 - 1 Sa 176/14
Auslegung der Satzung einer Unterstützungskasse in der betrieblichen …
Eine Anschlussberufung ist auch hilfsweise für den Fall zulässig, dass der Antrag auf Zurückweisung der Berufung erfolglos bleibt (BGH vom 8. Januar 1986 - VIII ZR 292/84 - NJW-RR 1986, 874 , Rz. 20 m. w. N.). - OLG Rostock, 21.01.2011 - 5 U 240/09
Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines im Erdreich verlegten …
Es genügt vielmehr, den Geschädigten in die gleiche wirtschaftliche Vermögenslage zu versetzen, in der er sich bei Eintritt des zu Schadenersatz verpflichtenden Umstandes befand (BGH, Urt. v. 08.01.1986, VIII ZR 292/84, NJW-RR 1986, 874). - OLG Brandenburg, 27.04.2004 - 6 U 62/03
Streitwert und Berufungsbeschwer bei einer Verurteilung zur Erteilung einer …
Dies gilt auch für Bereicherungsansprüche gegen die öffentliche Hand bei Überschreiten der Grenzen von behördlich festgelegten Maßnahmen (so inzidenter BGH NJW-RR 1986, 874). - OLG Stuttgart, 07.09.2009 - 4 U 14/09
Haftung des Bauunternehmers: Schadenersatzanspruch bei der Beschädigung von …
Mit anderen Worten: "Naturalrestitution" heißt nicht, dass der herzustellende Zustand genau dem Zustand zu entsprechen hat, der ohne das schadenstiftende Ereignis bestehen würde, vielmehr genügt die Versetzung des Geschädigten in die gleiche wirtschaftliche Vermögenslage, in der er sich bei Eintritt des zum Schadensersatz verpflichtenden Umstandes befunden hat (BGH NJW-RR 1986, 874, 875;… Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 249 Rdnr. 2).