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   BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09   

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https://dejure.org/2010,84
BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09 (https://dejure.org/2010,84)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2010 - VIII ZR 294/09 (https://dejure.org/2010,84)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - VIII ZR 294/09 (https://dejure.org/2010,84)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 535 BGB, § 545 ZPO
    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer bei kundenfeindlichster Auslegung als Fachhandwerkerklausel zu behandelnden Schönheitsreparaturklausel

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 305c, 307, 535
    Unwirksamkeit einer Fachhandwerkerklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltenen Klausel über die Mieterpflicht zur Ausführung von Schönheitsreparturen bei einem möglichen Verständnis als Fachhandwerkerklausel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Klausel im Mietervertrag, wonach es dem Mieter obliegt, Reparaturen "ausführen zu lassen", ist unwirksam, §§ 305c, 307, 535 BGB; 545 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinbarung über Schönheitsreparaturen ohne Möglichkeit der Ausführung in kostensparender Eigenleistung; Fachhandwerkerklausel; kundenfeindlichste Auslegung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer bei kundenfeindlichster Auslegung als Fachhandwerkerklausel zu behandelnden Schönheitsreparaturklausel

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer bei kundenfeindlichster Auslegung als Fachhandwerkerklausel zu behandelnden Schönheitsreparaturklausel

  • RA Kotz

    Schönheitsreparaturen und Eigenleistungsmöglichkeit

  • kanzleibeier.eu

    Schönheitsreparaturen Teil 5: Fachhandwerker - Klausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c; BGB § 307; BGB § 535; ZPO § 545
    Wirksamkeit einer in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltenen Klausel über die Mieterpflicht zur Ausführung von Schönheitsreparturen bei einem möglichen Verständnis als Fachhandwerkerklausel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter hat Recht auf Selbstvornahme der Schonheitsreparaturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (34)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchzuführen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: kein Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit?

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - ein Ende des Schreckens ist nicht in Sicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zehn Dinge, die ein Mieter beim Auszug beachten sollte

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchzuführen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schönheitsreparaturen auch in Eigenleistung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schönheitsreparaturen - Der Mieter muss die Möglichkeit bekommen, selbst zu renovieren

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Fachhandwerkerklausel zur Ausführung von Schönheitsreparaturen

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Mieter muss Schönheitsreparaturen selbst durchführen dürfen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Klausel "Mieter hat Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen" ist unwirksam

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Unwirksamkeit von Fachhandwerkerklauseln

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - Wohnungsmieter darf sie in Eigenleistung durchführen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Laut BGH darf der Vermieter nicht auf Handwerker bestehen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - Darf der Mieter selbst ran?

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Wohnungsmieter dürfen Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchführen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mieter darf Schönheitsreparaturen selber machen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - der Vermieter darf Eigenleistung nicht verbieten

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchzuführen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Für die Renovierung muss Mieter keine Fachfirma beauftragen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter muss selbst streichen dürfen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Mieter muss selbst streichen dürfen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Renovierungen und Schönheitsreparaturen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieter darf Schönheitsreparaturen in Eigenleistung erbringen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Müssen für Mieter in Eigenleistung möglich sein

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.6.2010)

    Mieter können Schönheitsreparaturen auch selbst erbringen // Forderung nach Fachfirma im Mietvertrag ist unzulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mieter hat ein Recht zur Ausführung von Schönheitsreparaturen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mieter muss selbst renovieren dürfen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen // Rechte des Mieters

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen durch Eigenleistung durchführbar!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    AGB-Klausel "Mieter hat Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen" unwirksam

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Klausel "Mieter hat Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen" ist unwirksam

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 13, 305c, 307, 535 BGB; § 545 ZPO
    Schönheitsreparaturklausel in Formularmietvertrag (Prof. Dr. Markus Artz; ZJS 4/2010, S. 538-539)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Fachhandwerkerklausel

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungsmieter kann Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchführen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit der Fachhandwerkerklausel! (IMR 2010, 317)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2877
  • MDR 2010, 916
  • NZM 2010, 615
  • ZMR 2011, 190
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    bb) Der Senat hat bislang die Frage offen lassen können, ob die in Rechtsprechung und Schrifttum erhobenen Bedenken gegen die Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses von Eigenleistungen des Mieters durchgreifen (BGHZ 105, 71, 82).

    Dieser Gesichtspunkt ist für die Beurteilung der Angemessenheit nicht zuletzt deshalb bedeutsam, weil auf diese Weise die übernommenen Pflichten für den Mieter überschaubar und in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen vorauskalkulierbar werden und er durch Ansparen Vorsorge treffen sowie sich durch Eigenleistungen Kosten ersparen kann (BGHZ 105, 71, 81).

    Das gilt umso mehr, als Schönheitsreparaturen ihrer Natur nach nicht zwingend die Ausführung durch eine Fachfirma bedingen und deshalb auch ein Vermieter nicht verpflichtet wäre, im Rahmen seiner Instandhaltungspflichten die Schönheitsreparaturen durch Vergabe an Dritte ausführen zu lassen, sondern nur ein bestimmtes Arbeitsergebnis, nämlich eine fachgerechte Ausführung in mittlerer Art und Güte (§ 243 Abs. 1 BGB), schuldet (vgl. BGHZ 105, 71, 78; Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 77/03, WuM 2004, 466, unter II 2 a cc).

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Diese Billigung trägt insbesondere dem Umstand Rechnung, dass sich eine vertragliche Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter seit langem als Verkehrssitte herausgebildet hat und die Vertragsparteien eines Wohnraummietvertrages es deshalb als selbstverständlich ansehen, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen übernimmt (Senatsurteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03, WuM 2004, 529, unter II 1 b m.w.N.).

    Allerdings hat der Senat zugleich darauf hingewiesen, dass die zur Verkehrssitte gewordene Praxis einer Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter auch dadurch geprägt ist, dass der Mieter die ihm übertragenen Schönheitsreparaturen in Eigenleistung ausführen kann (Senatsurteil vom 14. Juli 2004, aaO).

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Das Berufungsgericht ist bei seiner Auslegung des im Jahre 1963 geschlossenen Mietvertrages mit Recht vom Grundsatz der "mieterfeindlichsten Auslegung" ausgegangen, der auch im Individualprozess anwendbar ist, wenn er - wie hier - zu einer dem Mieter günstigen Unwirksamkeit der Klausel führt (vgl. BGHZ 176, 244, Tz. 19).

    Das hat zur Folge, dass die nicht behebbaren Zweifel zu Lasten der Klägerin gehen und der Prüfung, ob die Klausel den Mieter unangemessen benachteiligt, die den Beklagten günstigste Auslegungsalternative - das heißt diejenige, die zu einer Unwirksamkeit der Klausel führen würde - zugrunde zu legen ist (BGHZ 176, 244, Tz. 19; vgl. Senatsurteile vom 26. Oktober 1977 - VIII ZR 197/75, WM 1978, 10, unter II 3; vom 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, WM 2007, 1142, Tz. 23; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 77/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung für

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Das gilt umso mehr, als Schönheitsreparaturen ihrer Natur nach nicht zwingend die Ausführung durch eine Fachfirma bedingen und deshalb auch ein Vermieter nicht verpflichtet wäre, im Rahmen seiner Instandhaltungspflichten die Schönheitsreparaturen durch Vergabe an Dritte ausführen zu lassen, sondern nur ein bestimmtes Arbeitsergebnis, nämlich eine fachgerechte Ausführung in mittlerer Art und Güte (§ 243 Abs. 1 BGB), schuldet (vgl. BGHZ 105, 71, 78; Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 77/03, WuM 2004, 466, unter II 2 a cc).
  • BGH, 26.10.1977 - VIII ZR 197/75

    Bürgschaft zwischen einer GmbH & Co. KG und einer Sparkasse - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Das hat zur Folge, dass die nicht behebbaren Zweifel zu Lasten der Klägerin gehen und der Prüfung, ob die Klausel den Mieter unangemessen benachteiligt, die den Beklagten günstigste Auslegungsalternative - das heißt diejenige, die zu einer Unwirksamkeit der Klausel führen würde - zugrunde zu legen ist (BGHZ 176, 244, Tz. 19; vgl. Senatsurteile vom 26. Oktober 1977 - VIII ZR 197/75, WM 1978, 10, unter II 3; vom 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, WM 2007, 1142, Tz. 23; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 316/06

    Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Gleichwohl hält der Senat auch vor dem Hintergrund von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB eine formularvertragliche Überwälzung entsprechender Vornahmepflichten auf den Mieter in ständiger Rechtsprechung für grundsätzlich zulässig (Senatsurteil vom 12. September 2007 - VIII ZR 316/06, NJW 2007, 3776, Tz. 7 m.w.N.).
  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89

    Welche Ansprüche hat der Vermieter, wenn der Mieter während der Mietzeit die

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Zudem tragen Schönheitsreparaturen nicht nur dem Interesse des Mieters an einer gebrauchsfähigen Mietsache, sondern auch seinem nicht selten noch darüber hinausgehenden Interesse an einem entsprechenden äußeren Erscheinungsbild der Mietsache Rechnung und kommen ihm als demjenigen, dem der Gebrauch der Mietsache zusteht, dadurch in besonderer Weise zugute (vgl. BGHZ 111, 301, 305).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Das hat zur Folge, dass die nicht behebbaren Zweifel zu Lasten der Klägerin gehen und der Prüfung, ob die Klausel den Mieter unangemessen benachteiligt, die den Beklagten günstigste Auslegungsalternative - das heißt diejenige, die zu einer Unwirksamkeit der Klausel führen würde - zugrunde zu legen ist (BGHZ 176, 244, Tz. 19; vgl. Senatsurteile vom 26. Oktober 1977 - VIII ZR 197/75, WM 1978, 10, unter II 3; vom 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, WM 2007, 1142, Tz. 23; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an die der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 545 Abs. 1 ZPO angeknüpft hat (BT-Drs. 16/9733, S. 302), sind AGB aber wie revisible Rechtsnormen zu behandeln und infolgedessen vom Revisionsgericht frei auszulegen, da bei ihnen ungeachtet der Frage, ob sie über den räumlichen Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung finden, ein Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung besteht (vgl. BGHZ 163, 321, 323 f.; 176, 191, Tz. 10 m.w.N.; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2007 - V ZR 283/06, WM 2008, 313, Tz. 7; ferner Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 180/08, WuM 2009, 463, Tz.11).
  • BGH, 10.01.1974 - VII ZR 28/72

    Geschäftsbedingungen: Ausschluß von Schadensersatz und Rücktritt bei Fehlschlagen

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
    Auch schon bei Abschluss des Mietvertrages der Parteien galt deshalb, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen an Hand des Verständnisses eines Durchschnittskunden grundsätzlich eng auszulegen sind und Unklarheiten zu Lasten dessen gehen, der sie aufgestellt hat (BGHZ 60, 174, 177; 62, 83, 88 f.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 180/08

    Regelung zur Begrenzung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB in einem Fördervertrag

  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom

  • LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle für eine Schönheitsreparaturklausel

  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 47/71

    Grundschuldverpfändung

  • OLG Stuttgart, 27.09.2006 - 4 U 74/06

    Verfahrensrecht; Haftung des Geschäftsführers bzw. geschäftsführenden

  • LG Köln, 18.10.1990 - 1 S 196/90
  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

  • OLG Stuttgart, 19.08.1993 - 8 REMiet 2/92

    Anspruch eines Mieters auf Rückgabe der Mietkaution; Unwirksamkeit einer

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    (2) Die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, NJW 2010, 2877 Rn. 11; Urteil vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, BGHZ 195, 298 Rn. 15).
  • LG Berlin, 09.03.2017 - 67 S 7/17

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen uneingeschränkten Abwälzung

    Denn dem Mieter wird bei einer Kostenklausel unter Zugrundelegung der "kundenfeindlichsten" Auslegung die Möglichkeit zur Vornahme der Schönheitsreparaturen in Eigenleistung genommen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09, NJW 2010, 2877, juris Tz. 21); damit aber verliert die Überwälzung dieser Arbeiten am Maßstab des § 9 Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.) gemessen ihre innere Rechtfertigung.
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendende Arbeitgeber muss bei Unklarheiten die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 20, AP GewO § 106 Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 49; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18; auch st. Rspr. des BGH, vgl. zB 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08 - Rn. 41, BGHZ 186, 180; 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09 - Rn. 16, NJW 2010, 2877) .
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