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   BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01   

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https://dejure.org/2003,143
BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01 (https://dejure.org/2003,143)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2003 - VIII ZR 295/01 (https://dejure.org/2003,143)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 (https://dejure.org/2003,143)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • webshoprecht.de

    Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Notebookverkauf aus vorgefertigten Standardmodulen nach Kundenwunsch

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch bei kundenspezifisch montierter Ware darf das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden, wenn Bestandteile der Ware ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können

  • IWW
  • JurPC

    FernAbsG § 3 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 312 d Abs. 4 Nr. 1
    Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

  • aufrecht.de

    (k)ein Widerruf bei PC-Konfiguration

  • Prof. Dr. Lorenz

    Ausschluß des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen nach § 312 d IV BGB bei "nach Kundenspezifikation" gefertigten Waren (Kauf eines Laptops im "built-to-order"-Verfahren)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Fernabsatzvertrags; Widerruf durch Verbraucher; Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation; Vorgefertigte Standardbauteile; Möglichkeit der Trennung; Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 2 Fernabsatzgesetz (FernAbsG) ; ...

  • Kanzlei Flick

    Widerruf für Notebook

  • czarnetzki.eu PDF

    Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    FernAbsG § 3 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 312 d Abs. 4 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FernAbsG § 3 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 312d Abs. 4 Nr. 1
    Ausschluß des Widerrufsrechts wegen Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf eines Fernabsatzvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation - Ausschluss des Widerrufsrechts

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

  • heise.de (Pressebericht, 02.04.2003)

    Rückgaberecht auch bei Baukasten-PCs

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

  • juracontent.de PDF, S. 7 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht auch bei individuell konfiguriertem PC

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wann ist die Ware vom Widerruf ausgeschlossen

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verbraucherrechte bei Bestellungen im Versandhandel gestärkt // Rückgaberecht gilt auch für individuell montierte Computer

Besprechungen u.ä. (5)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 312 d Absatz 4 Nr. 1 BGB
    Das Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen gilt auch für einen aus mehreren Komponenten zusammengesetzten PC

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen wegen Fertigung nach Kundenspezifikation bei Zusammenfügung aus trennbaren Standardbauteilen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbraucherrecht, Widerruf eines Fernabsatzvertrages bei Anfertigung nach Kundenspezifikation

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ausschluss des Widerrufsrechts: Beim Kauf von Autoreifen im Internet

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ausschluss Widerrufsrecht Spezialanfertigung PC zulässig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 154, 239
  • NJW 2003, 1665
  • ZIP 2003, 851
  • MDR 2003, 732
  • WM 2003, 1025
  • MMR 2003, 463
  • DB 2003, 1109
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01

    Fernabsatzvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferung; Ausschluß bei

    Auszug aus BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01
    Das Berufungsgericht (OLG Frankfurt, OLG-Report 2002, 33) hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und die Beklagte auf die Berufung des Klägers unter Zurückweisung seines Rechtsmittels im übrigen verurteilt, an den Kläger 10.377,99 DM (den gezahlten Preis für das Notebook und dessen Zusatzausstattung zuzüglich der Versendungs- und Rücksendekosten) nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des Notebooks sowie weitere 70 DM nebst Zinsen - hierbei handelt es sich um eine Rückerstattung zuviel gezahlter Versendungskosten - zu zahlen.
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen

    Um der daraus erwachsenden Gefahr von Fehlentscheidungen des Verbrauchers zu begegnen, wird ihm ein Widerrufsrecht eingeräumt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 154, 239, 242 f. zu § 3 FernAbsG; Urteil vom 30. November 2010 - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23; Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 168/14, WM 2016, 968 Rn. 30).
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 55/15

    BGH bejaht Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Verbraucherwiderruf eines

    (2) Die Vorschriften über den Widerruf von Willenserklärungen, die auf den Abschluss von Fernabsatzverträgen gerichtet sind, dienen der Kompensation von Gefahren aufgrund der fehlenden physischen Begegnung von Anbieter und Verbraucher und der in der Regel fehlenden Möglichkeit, die Ware oder Dienstleistung vor Vertragsschluss in Augenschein zu nehmen (BGH, Urteile vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 154, 239, 243 [zu § 3 FernAbsG]; vom 21. Oktober 2004 - III ZR 380/03, BGHZ 160, 393, 399; vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, aaO Rn. 23; jeweils mwN).

    Das ihm eingeräumte, an keine materiellen Voraussetzungen gebundene, einfach auszuübende Recht zur einseitigen Lösung vom Vertrag (Senatsurteile vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08, BGHZ 183, 235 Rn. 17; vom 16. März 2016 - VIII ZR 146/15, aaO Rn. 16) ist ihm daher nicht zum Schutz vor einer möglichen Übervorteilung oder Übereilung, sondern deswegen an die Hand gegeben worden, weil er das Erzeugnis in der Regel nicht vor Vertragsabschluss in Augenschein nehmen kann und eine physische Begegnung zwischen Anbieter und Verbraucher nicht stattfindet (BGH, Urteile vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01, aaO [zu § 3 FernAbsG]; vom 21. Oktober 2004 - III ZR 380/03, BGHZ 160, 393, 399; vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, aaO Rn. 23; Staudinger/Thüsing, BGB, Neubearb. 2012, § 312b Rn. 34; vgl. auch den 14. Erwägungsgrund der Fernabsatzrichtlinie).

  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 94/17

    Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zu einer

    Um der daraus erwachsenden Gefahr von Fehlentscheidungen des Verbrauchers zu begegnen, wurde ihm - zunächst nach Maßgabe der früher geltenden Richtlinie 97/7/EG - ein Widerrufsrecht eingeräumt (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 154, 239, 242 f. [noch zu § 3 FernAbsG]; vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23; vom 12. November 2015 - I ZR 168/14, aaO Rn. 30; vom 7. Juli 2016 - I ZR 30/15, aaO Rn. 43; vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 55/15, NJW 2017, 878 Rn. 21, 52, insoweit in BGHZ nicht vollständig abgedruckt; vgl. auch den Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 97/7/EG).
  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 249/14

    Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Heizöl: Widerrufsrecht des Verbrauchers

    Diese Risikoverteilung ist jedoch im Gesetz angelegt und deshalb hinzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 154, 239, 243).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15

    Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz

    Um der daraus erwachsenden Gefahr von Fehlentscheidungen des Verbrauchers zu begegnen, wird ihm ein Widerrufsrecht eingeräumt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 154, 239, 242 f. zu § 3 FernAbsG; Urteil vom 30. November 2010  - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23; Urteil vom 12. November 2015  - I ZR 168/14, WM 2016, 968 Rn. 30).
  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 168/14

    Schuldbeitritt: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines

    Um der daraus erwachsenden Gefahr von Fehlentscheidungen des Verbrauchers zu begegnen, wird ihm ein Widerrufsrecht eingeräumt (vgl. zu § 3 FernAbsG BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 154, 239, 242 f.; Urteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23; Staudinger/Kaiser aaO § 355 Rn. 8 mwN).
  • AG Bad Segeberg, 13.04.2015 - 17 C 230/14

    Widerruf eines Vertrags über die Renovierung einer Treppe: Bestehen eines

    Aufgrund des eindeutigen Wortlauts der Norm und ihrer Bedeutung als Ausnahmebestimmung (vgl. hierzu Erman/Koch, BGB, 14. Aufl. 2014, § 312g Rn. 5; zu § 312d Abs. 4 Nr. 1 Var. 1 BGB a.F. vgl. BGH, Urt. v. 19.03.2013 - VIII ZR 295/01 = BGHZ 154, 239 = NJW 2003, 1665, juris Rn. 13) ist weder eine extensive Normauslegung noch eine analoge Anwendung bezogen auf Werkverträge möglich.
  • AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15

    Widerrufsrecht bei Möbelzusammenstellung nach Kundenwunsch

    Der Struktur nach erweisen sich Art. 16 der Verbraucherrechte-RL und § 312g II BGB - es handelt sich um eine Vollharmonisierung (siehe auch die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drs. 17/12637, S. 56; zum Begriff der Vollharmonisierung Tietje, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 54. Lfg. 2014, Art. 114 AEUV Rn. 38 ff.) - als Ausnahmeregelungen, die von dem Grundsatz des Bestehens eines Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen abweichen (vgl. BGHZ 154, 238 [richtig: BGHZ 154, 239 - d. Red.] , 243 f.).

    Den Ausnahmen vom Grundsatz der Widerrufbarkeit einer Willenserklärung, die ein Verbraucher in einem Fernabsatzgeschäft abgegeben hat, ist nach Ansicht des Gesetzgebers im Großen und Ganzen gemeinsam, dass sie Fälle der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit für den Unternehmer typisieren (BT-Drs. 14/2658, S. 44 in Bezug auf § 3 II FernAbsG; siehe auch BGHZ 154, 239, 243 = NJW 2003, 1665).

    Vor diesem Hintergrund hat der BGH (NJW 2003, 1665) in einem Rechtsstreit, der ein nach einem Baukastensystem zusammengestelltes Notebook betraf, ausgeführt, dass eine Ausnahme von der Widerrufbarkeit der Willenserklärung des Verbrauchers nur dann in Betracht kommt, wenn der "Unternehmer durch die Rücknahme auf Bestellung angefertigter Ware erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, die spezifisch damit zusammenhängen und dadurch entstehen, dass die Ware erst auf Bestellung des Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt wurde.

    Nur wenn der Unternehmer darüber hinausgehende besondere Nachteile erleidet, die gerade durch die Anfertigung nach Kundenspezifikation bedingt sind, kann dem Unternehmer ein Widerrufsrecht des Verbrauchers und die damit verbundene Pflicht zur Rücknahme der Ware - ausnahmsweise - nicht zugemutet werden (BGHZ 154, 238 [richtig: BGHZ 154, 239 - d. Red.] , 244).

    Voraussetzung dafür ist nach Ansicht des BGH, dass "die Anfertigung der Ware nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann" und dass darüber hinaus "die Angaben des Verbrauchers, nach denen die Ware angefertigt wird, die Sache so individualisieren, dass diese für den Unternehmer im Falle ihrer Rücknahme deshalb (wirtschaftlich) wertlos ist, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten besonderen Gestalt anderweitig nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen absetzen kann" (BGHZ 154, 238 [richtig: BGHZ 154, 239 - d. Red.] , 244 f.).

    Ansonsten könnte ein Widerrufsrecht des Verbrauchers durch den Unternehmer alleine dadurch ausgeschlossen werden, dass dieser standardisierte Ware nicht auf Vorrat hält, sondern sie - namentlich (wie hier) aus betriebswirtschaftlichen Gründen - erst auf Bestellung produziert (siehe dazu auch BGHZ 154, 238 [richtig: BGHZ 154, 239 - d. Red.] , 243 f.).

    Nachteile, die mit der Rücknahme bereits produzierter Ware stets verbunden sind, hat der Unternehmer nach dem Gesetz hinzunehmen (BGHZ 154, 238 [richtig: BGHZ 154, 239 - d. Red.] , 244).

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Die Fernabsatzvorschriften sollen dementsprechend zwei für Distanzgeschäfte typische Defizite ausgleichen (BGHZ 154, 239, 242 f; Bamberger/Roth/Schmidt-Räntsch aaO, Rn. 24; vgl. auch MünchKommBGB/Wendehorst aaO, Rn. 47): Der Verbraucher kann vor Abschluß des Vertrages die Ware oder die Dienstleistung nicht prüfen, und er kann sich an keine natürliche Person wenden, um weitere Informationen zu erlangen (Bamberger/Roth/Schmidt-Räntsch aaO).
  • LG Düsseldorf, 12.02.2014 - 23 S 111/13

    Kein Widerrufsrecht bei auf Möbelzusammenstellung nach Kundenwunsch

    Der Ausschlusstatbestand wird zwar im Sinne des Verbraucherschutzes und vor dem Hintergrund, dass es sich bei § 312d Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2 BGB um eine Ausnahmeregelung handelt, einschränkend dahingehend ausgelegt, dass eine Rücknahme der Ware für den Unternehmer unzumutbar sein muss (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 12 ff., zitiert nach juris; Thüsing, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 312d Rn. 47), doch ist auch diese Voraussetzung nach dem Vortrag der Beklagten, den der Kläger nicht bestreitet, vorliegend erfüllt.

    Nach der auch von dem Kläger zitierten Rechtsprechung setzt eine Unzumutbarkeit in diesem Sinne zum einen voraus, dass die vom Kunden veranlasste Anfertigung der Ware nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Des Weiteren setzt eine Unzumutbarkeit der Rücknahme voraus, dass die Ware in diesem Fall für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten Gestalt anderweitig nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen absetzen kann (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 16, zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 15 U 226/06

    Belastung des Verbrauchers mit Versandkosten für die Hinsendung der Ware

  • BGH, 18.03.2009 - VIII ZR 149/08

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

  • LG Hamburg, 31.01.2012 - 312 O 93/11

    Kauf einer Online-Persönlichkeitsanalyse: Ausschluss des Widerrufsrechts

  • AG Siegburg, 25.09.2014 - 115 C 10/14

    Widerrufsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation

  • OLG Brandenburg, 14.11.2017 - 6 U 12/16

    Fotoabzüge - Wettbewerbsverstoß: Verkauf von Luftbildaufnahmen ohne Einräumung

  • OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10

    Formularmäßiger Ausschluss des Widerrufsrechts beim Online-Kauf von

  • LG Arnsberg, 30.09.2015 - 3 S 120/15

    Keine Kundenspezifikation bei Zusammenstellung eines Bettes aus Unterbau,

  • LG Karlsruhe, 19.12.2005 - 10 O 794/05

    Widerruf eines Fernabsatzvertrages: Rückzahlungsanspruch des Verbrauchers für

  • OLG Schleswig, 25.03.2021 - 6 U 48/20

    Widerrufsrecht bei Verkauf individuell angefertigter Wintergärten zur

  • LG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 O 357/15

    Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Möglichkeit der Reinigung von WC-Brillen

  • KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12

    konfigurierte Notebooks - Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines

  • KG, 14.04.2015 - 5 U 111/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Werbung eines Online-Händlers mit 30-tägigem

  • OLG Schleswig, 28.08.2003 - 7 U 240/01

    Fernabsatzgeschäfte über Bestell-Hotline unter Einschaltung eines

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs im

  • LG Hannover, 20.03.2009 - 13 S 36/08

    Ausschluss des Widerrufsrechts beim Online-Verkauf von Reifen und Felgen

  • LG Essen, 04.06.2003 - 44 O 18/03

    Die Verwendung des Trademark-Zeichens TM ist in Deutschland nicht irreführend im

  • LG Cottbus, 29.09.2022 - 2 O 223/21

    Kein Ausschluss des Widerrufsrechts gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB bei

  • LG Hamburg, 02.12.2005 - 406 O 127/05

    Verlangen des Onlinehändlers nach Benutzung eines Retourenscheins und zum Abzug

  • LG Aachen, 16.05.2008 - 5 S 233/07

    Lieferung von Strom und Gas; Fernabsatzvertrag; Widerrufsrecht

  • AG Schönebeck, 24.10.2007 - 4 C 328/07

    Bestehen eines Widerrufsrechts beim Fernabsatzkauf eines aus Standardbauteilen

  • LG Cottbus, 17.01.2017 - 11 O 147/16
  • AG Hoyerswerda, 22.11.2007 - 1 C 356/07

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei elektronischen und Standardbausteinen

  • LG Saarbrücken, 29.09.2022 - 10 S 21/21

    Kauf-/Werklieferungsvertrag oder Werkvertrag?

  • AG Köln, 22.12.2016 - 147 C 215/16
  • AG St. Wendel, 04.10.2006 - 4 C 234/06
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