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   BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 297/77   

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https://dejure.org/1979,2323
BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 297/77 (https://dejure.org/1979,2323)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1979 - VIII ZR 297/77 (https://dejure.org/1979,2323)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 297/77 (https://dejure.org/1979,2323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Gläubigers im Anfechtungsprozess - Geltung der Befriedigungsfiktion - Unmöglichkeit der Verwertung der Rechte aus dem Meistgebot - Gefahr der Bewilligung der Verfahrenseinstellung und damit der Versagung des Zuschlags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 1018
  • WM 1979, 977
  • DB 1979, 2418
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 33/11

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Anwendung deutschen Rechts auf die

    Kann der Anfechtungsgläubiger aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner noch einen Erlös erzielen, so ist im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen einen Dritten folglich eine Prognose anzustellen, in welcher Höhe der Anfechtungsgläubiger hieraus Befriedigung erwarten kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 297/77, WM 1979, 977, 978).
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 4/89

    Übertragung der Rechte aus dem Meistgebot auf einen Dritten

    Diese Vorschrift will verhindern, daß ein innerhalb der 7/10-Grenze liegender Berechtigter das Grundstück in der Zwangsversteigerung günstig erwirbt und sodann den ungedeckten Restbetrag seiner persönlichen Forderung gegen den Schuldner in voller Höhe geltend macht (vgl. BGH Urt. vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 297/77, WM 1979, 977; BGHZ 99, 110, 113 f.) Ihrem Wortlaut entsprechend findet die Vorschrift unmittelbar Anwendung, wenn der Berechtigte aufgrund seines Meistgebots selbst den Zuschlag erhält.

    Das hat der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung vom 27. Juni 1979 (aaO) ausgesprochen.

  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 118/90

    Auszahlungsanspruch aufgrund des Teilungsplans

    § 114 a ZVG will verhindern, daß ein innerhalb der 7/10-Grenze liegender Berechtigter das Grundstück (hier: Wohnungseigentum) in der Zwangsversteigerung günstig erwirbt und sodann den durch sein Meistgebot nicht gedeckten Restbetrag seiner persönlichen Forderung gegen den Schuldner in voller Höhe geltend macht (BGH, Urt. v. 27. Juni 1979 - VIII ZR 297/77, WM 1979, 977; BGHZ 99, 110, 113 f.; 108, 248, 249 f.).
  • BGH, 09.01.1992 - IX ZR 165/91

    Befriedigung des Erstehers bei Grundstücksersteigerung durch herrschendes

    Diese soll verhindern, daß ein mit seinem Gebot innerhalb der 7/10-Grenze liegender Berechtigter das Grundstück in der Zwangsversteigerung günstig erwirbt und gleichwohl den ungedeckten Restbetrag seiner persönlichen Forderung gegen den Schuldner in voller Höhe geltend macht (BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 297/77, WM 1979, 977; BGHZ 108, 248, 249; 113, 169, 178).
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