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   BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83   

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https://dejure.org/1984,63
BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83 (https://dejure.org/1984,63)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1984 - VIII ZR 298/83 (https://dejure.org/1984,63)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1984 - VIII ZR 298/83 (https://dejure.org/1984,63)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren - Prozesskostenhilfe für das Bewilligungsverfahren - Prozesskostenhilfe zur Prozessführung - Beratung der armen Partei über ein beabsichtigtes Prozesskostenhilfeverfahren - Die für die Bewilligung der ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Prozeßkostenhilfe für das Prozeßkostenhilfeverfahren

  • geocities.ws
  • tripod.com
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für das Bewilligungsverfahren; Prozesskostenhilfe zur Prozessführung; Beratung der armen Partei über ein beabsichtigtes Prozesskostenhilfeverfahren; Die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 91, 311
  • NJW 1984, 2106
  • ZIP 1984, 1141
  • MDR 1984, 931
  • AnwBl 1985, 217
  • Rpfleger 1985, 38
  • JR 1984, 507
 
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Wird zitiert von ... (208)

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Schließen die Beteiligten in einer selbständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 8. Juni 2004, VI ZB 49/03, BGHZ 159, 263 = FamRZ 2004, 1708 und BGH, Beschluss vom 30. Mai 1984, VIII ZR 298/83, BGHZ 91, 311 = NJW 1984, 2106).

    (2) Diese Rechtsprechung beruht indes auf dem Grundsatz, wonach für das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren an sich eine Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe nicht in Betracht kommt (vgl. BGHZ 159, 263 = FamRZ 2004, 1708, 1709; BGHZ 91, 311 = FamRZ 1985, 690).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Im Falle des Abschlusses eines Vergleichs im Erörterungstermin gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO kann Prozeßkostenhilfe nur für den Vergleich, nicht aber für das gesamte Prozeßkostenhilfeverfahren bewilligt werden (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 30. Mai 1984 - VIII ZR 298/83, BGHZ 91, 311).

    Für das Prozeßkostenhilfeverfahren kann Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt werden (BGHZ 91, 311, 312).

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Aus diesem Grunde darf der Betreuer bei der Prozessführung im Regelfall keine Kosten auslösenden Maßnahmen ergreifen, deren Finanzierung durch Prozesskostenhilfe - oder im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens wegen der Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung durch Beratungshilfe (vgl. hierzu BGHZ 91, 311, 313 f.) - nicht gewährleistet werden kann.
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