Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,90
BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06 (https://dejure.org/2006,90)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2006 - VIII ZR 3/06 (https://dejure.org/2006,90)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06 (https://dejure.org/2006,90)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,90) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (25)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    AGB-Klausel zur Verjährung der Gewährleistungsansprüche ohne Ausnahmeregelung

  • webshoprecht.de

    AGB-Klausel zur Verjährung der Gewährleistungsansprüche ohne Ausnahmeregelung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gewährleistungsausschluss und Gewährleistungsverkürzung in AGB für Neuwaren und auch für gebrauchte Waren häufig unwirksam

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Verkauf von neuen Tieren oder Sachen mit der vereinbarten Beschaffenheit "gebraucht" zur Ermöglichung der ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsrechte des Käufers ohne Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen Körperschäden insgesamt unwirksam

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tierkauf - Sachmängelgewährleistungsansprüche

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Voraussetzung für die Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach neuem Recht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängel; Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Unwirksamkeit einer Klausel über die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist bei einem Kaufvertrag; zur Qualifizierung einer Kaufsache als neu oder gebraucht; zum Einfluss der Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs auf die Wirksamkeit des Rücktritts des Käufers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beim Tierkauf

  • Judicialis

    BGB § 90a; ; BGB § 195; ; BGB § 199; ; BGB § 218; ; BGB § 309 Nr. 7; ; BGB § 326 A; ; BGB § 346; ; BGB § 347; ; BGB § 437; ; BGB § 438; ; BGB § 474; ; BGB § 475

  • info-it-recht.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 II BGB): Objektiver Begriff der "gebrauchten" Sache im Verbrauchsgüterkauf; Rolle des Parteiwillens, Tiere als "neue" Sachen"; Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch AGB bei Verstoß gegen § 309 Nr. ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verkürzung der Verjährungsfrist und geltungserhaltende Reduktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Tieren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Tiere als "gebraucht" anzusehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • IWW (Kurzinformation)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Folgenschweres BGH-Urteil zu weit verbreiteter Sachmängelhaftungs-Klausel

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Autokauf - BGH klärt wichtige Verjährungsfragen, Zwölfmonatsklausel gekippt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebrauchtes Fohlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen neuen und gebrauchten Tieren (hier: sechs Monate altes Hengstfohlen)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sechs Monate altes Hengstfohlen ersteigert - Ist ein Fohlen in diesem Alter "neue Ware" oder eine "gebrauchte Sache"?

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Kein wirksamer Gewährleistungsausschluß in Händler-AGB/ZDK

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Tierkauf und Gewährleistung: Welche Regeln gelten?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Verkürzung der Gewährleistungszeit bei Jungtieren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kaufvertrag (Tierkauf):Verbraucherrechte beim Erwerb gebrauchter Sachen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsrechte beim Pferdeauktionskauf eines sechs Monate alten Fohlens

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.11.2006)

    Rückgaberechte nach Kauf junger Haustiere // Fohlen sind keine "gebrauchten Sachen"

Besprechungen u.ä. (7)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Autokauf - BGH klärt wichtige Verjährungsfragen, Zwölfmonatsklausel gekippt

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 309 Nr. 7a, §§ 218, 347 Abs. 2, §§ 474, 475, 476
    Unwirksamkeit der Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsrechte des Käufers ohne Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen Körperschäden

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 II BGB): Objektiver Begriff der "gebrauchten" Sache im Verbrauchsgüterkauf; Rolle des Parteiwillens, Tiere als "neue" Sachen"; Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch AGB bei Verstoß gegen § 309 Nr. ...

  • it-recht-kanzlei.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entwarnung: Gewährleistungsausschluss oder Gewährleistungsverkürzung auch weiterhin grundsätzlich regelbar

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 22.1.2007)

    Gewährleistung beim Kauf gebrauchter Sachen! // beim Kauf von gebrauchten Sachen sind Vertragsklauseln, bei denen die Gewährleistungsfrist pauschal auf ein Jahr begrenzt wird, unwirksam!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nach Ausübung des Rücktritts eigene Verjährungsfrist für Rückabwicklungsansprüche! (IBR 2008, 20)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist möglich? (IBR 2008, 145)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 170, 31
  • NJW 2007, 674
  • ZIP 2007, 131
  • MDR 2007, 450
  • DNotZ 2007, 364
  • WM 2007, 261
  • BB 2007, 177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (90)

  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

    Nach diesen Bestimmungen kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verschuldenshaftung für Körper- und Gesundheitsschäden nicht, für sonstige Schäden nur für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder begrenzt werden (BGHZ 170, 31, Tz. 19).
  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

    Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. November 2006, VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 19 und vom 26. Februar 2009, Xa ZR 141/07, NJW 2009, 1486 Rn. 17).

    b) Nach den Klauselverboten in § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verschuldenshaftung für Körper- und Gesundheitsschäden nicht, für sonstige Schäden nur für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder begrenzt werden (Senatsurteile vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 19; vom 19. September 2007 - VIII ZR 141/06, BGHZ 174, 1 Rn. 10; BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - Xa ZR 141/07, NJW 2009, 1486 Rn. 17).

    Eine Begrenzung der Haftung im Sinne des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB ist auch die zeitliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit entsprechender Schadensersatzansprüche durch Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO; BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - Xa ZR 141/07, aaO).

  • BGH, 09.10.2019 - VIII ZR 240/18

    Der gebrauchte Hengst

    ff BGB nicht nur eine nutzungs-, sondern auch eine rein lebensaltersbedingte Steigerung des Sachmängelrisikos zu berücksichtigen (Fortentwicklung von Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31).

    aa) Das Berufungsgericht geht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, dass Tiere entgegen einer im Schrifttum verbreiteten Meinung - unbeschadet des Umstands, dass sie schon ab ihrer Geburt ein gewisses, nur schwer beherrschbares Sachmängelrisiko in sich tragen mögen - nicht bereits ab diesem Zeitpunkt oder mit der ersten Nahrungsaufnahme als "gebraucht" anzusehen sind (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 28 ff. mit Nachweisen zu abweichenden Literaturmeinungen).

    Der Gesetzgeber hat sich bei der Reform des Schuldrechts von der Erwägung leiten lassen, dass es beim Kauf von Tieren keiner speziellen Regelung zur Sachmängelhaftung und zur Verjährung bedürfe, weil die neu eingeführten kaufrechtlichen Vorschriften auch diesen Bereich angemessen regelten und auch hier zwischen "neu" und "gebraucht" zu unterscheiden sei, wobei für die Abgrenzung an die bisherige Rechtsprechung zu § 11 Nr. 10 AGBG anzuknüpfen sei und daher etwa junge Haustiere oder lebende Fische als "neu" auch im Sinne des § 475 Abs. 2 BGB zu behandeln seien (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 29 f.; BT-Drucks. 14/6040, S. 205 ff., 245).

    bb) Aus diesen Gründen hat der Senat zur Abgrenzung eines "neuen" Tiers von einem "gebrauchten" Tier in Übereinstimmung mit seiner Rechtsprechung zu § 11 Nr. 10 AGBG (Senatsurteil vom 3. Juli 1985 - VIII ZR 152/84, NJW-RR 1986, 52 unter III 1 b bb [zu lebenden Forellen]) auch im Anwendungsbereich der § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 475 Abs. 2 BGB aF jedenfalls solche Tiere nicht als "gebraucht" angesehen, die nur mit dem in ihrer Existenz ("Beschaffenheit") wurzelnden Lebens- und Gesundheitsrisiko behaftet sind, nicht aber mit Risiken, die typischerweise durch Gebrauch entstehen (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 30).

    Dabei hat der Senat in Anbetracht der gesetzgeberischen Wertung, nach der jedenfalls junge Haustiere nicht als "gebraucht", sondern als "neu" anzusehen sein sollen (BT-Drucks. 14/6040, S. 245), bei einem noch nicht seinem Bestimmungszweck zugeführten Tier (noch nicht zu Reit- oder Zuchtzwecken genutztes Hengstfohlen) den bloßen Zeitablauf für den Eintritt erhöhter Sachmängelrisiken nicht ausreichen lassen, solange das Tier noch jung ist (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 32).

    Deswegen konnte er offenlassen, ob und wann ein Tier auch unabhängig von der Frage, welchem Zweck es dienen soll und ob es schon dafür verwendet worden ist, allein durch den Ablauf einer gewissen Zeitspanne nach der Geburt zur "gebrauchten" Sache wird (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 32).

    Das Berufungsgericht hat zwar bei der Darstellung des Inhalts des Senatsurteils vom 15. November 2006 (VIII ZR 3/06, aaO Rn. 28 ff.) ausgeführt, auch bei einem Tierkauf sei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwischen "neu" und "alt" zu unterscheiden.

    Entgegen der Auffassung der Revision hat das Berufungsgericht auch nicht allein aufgrund eines Umkehrschlusses aus der Senatsentscheidung vom 15. November 2006 (VIII ZR 3/06, aaO Rn. 26 ff.) abgeleitet, dass ein an Lebensjahren "altes" Pferd stets als gebraucht anzusehen sei.

    Vielmehr hat der Senat - was die Revision letztlich auch erkennt - ausdrücklich offengelassen, ob bei der Ausfüllung des Begriffs "gebraucht" im Rahmen des § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB auch ein altersbedingtes Sachmängelrisiko einzufließen hat und damit ein Tier unter Umständen unabhängig davon, welchem Zweck es dienen soll und ob es dafür schon verwendet worden ist, allein durch den Ablauf einer gewissen Zeitspanne nach der Geburt als "gebraucht" zu bewerten ist (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 32).

    Ausgehend vom Wortsinn ist eine Sache dann "gebraucht", wenn sie bereits benutzt worden ist (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 27 mwN).

    Für die Annahme eines erhöhten Sachmängelrisikos, das zu der Bewertung führt, ein Tier sei nicht mehr "neu", genügt allerdings - wie das Berufungsgericht im Einklang mit der von ihm zitierten Rechtsprechung des Senats angenommen hat - nicht bereits der Umstand, dass die Geburt des Tieres einige Wochen oder Monate zurückliegt (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 28 ff. [für den Fall eines sechs Monate alten Hengstfohlens, das sich noch nicht von der Mutter abgesetzt hatte]).

    Zwar mag ein Tier schon ab seinen ersten Lebenstagen ein gewisses, nur schwer beherrschbares Sachmängelrisiko in sich tragen (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 29).

    Ein solch erhöhtes Gefahrenpotential besteht aber aufgrund der weitgehend biologisch gesteuerten Interaktionen eines Pferdes mit seinen Artgenossen und der bei Lebewesen nie auszuschließenden nachteiligen Veränderungen durch falsche Nahrung oder durch Krankheiten, durch tiermedizinische Behandlungen (etwa Impfungen) oder unsachgemäße Pflege auch dann, wenn das Pferd noch nicht seinem Bestimmungszweck als Reit-, Fahr- oder Zuchttier zugeführt worden ist, aber bereits eine längere Zeit gelebt hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. August 2013 - 15 U 7/12, juris Rn. 49 f.; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2006, 193, 194 [Vorinstanz zu BGHZ 170, 31]; vgl. ferner MünchKommBGB/Lorenz, aaO Rn. 20 und Reuter, ZGS 2005, 88, 90 f., die Tiere sogar schon ab der ersten Fütterung oder Unterbringung als "gebraucht" einstufen).

    (b) Soweit die Revision - im Ansatz zutreffend - geltend macht, auch Fohlen könnten bei nicht artgerechter Haltung und Fütterung sowie unzureichender tierärztlicher Versorgung nachteilige Veränderungen erleiden (vgl. hierzu Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 29; OLG Schleswig, aaO), ist daraus nicht abzuleiten, dass ein mit zweieinhalb Jahren deutlich älteres Pferd nicht auch dann als "gebraucht" zu werten ist, wenn es noch nicht zu Reit-, Fahr- oder Zuchtzwecken verwendet worden ist.

    Für die Beurteilung, ob ein Vertrag den Kauf einer "gebrauchten" oder einer "neu hergestellten" Sache (oder eines Tieres) betrifft, gelten die gleichen Maßstäbe wie bei § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 475 Abs. 2 BGB aF (BT-Drucks. 14/6040, S. 245, S. 157 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 30).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht