Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.07.2007

Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06 (1)   

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https://dejure.org/2008,3872
BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06 (1) (https://dejure.org/2008,3872)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2008 - VIII ZR 306/06 (1) (https://dejure.org/2008,3872)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - VIII ZR 306/06 (1) (https://dejure.org/2008,3872)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 547 Abs. 2; ; BGB § 677; ; BGB § 684; ; BGB § 818 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Bereicherungsanspruchs des Mieters gegen den Vermieter wegen durchgeführter Schönheitsreparaturen; Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bemessung des Wertersatzes für Verwendungen des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Mieters auf Wertersatz für seine Verwendungen auf die Mietsache (IMR 2009, 115)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
    Eine höchstrichterliche Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts nur erforderlich, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BGHZ 151, 221, 225) .
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
    Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 GG feststellen lässt, müssen besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BGHZ 154, 288, 300 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es bei der Bemessung des Anspruchs auf Wertersatz gemäß § 818 Abs. 2 BGB auf die Erhöhung des Verkehrswerts des errichteten, ausgebauten oder umgestalteten Gebäudes an (BGHZ 10, 171, 180 ; 17, 236, 239) .
  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es bei der Bemessung des Anspruchs auf Wertersatz gemäß § 818 Abs. 2 BGB auf die Erhöhung des Verkehrswerts des errichteten, ausgebauten oder umgestalteten Gebäudes an (BGHZ 10, 171, 180 ; 17, 236, 239) .
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
    Auf einen Gesichtspunkt, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen braucht, darf das Gericht ohne vorherigen Hinweis oder Erörterung mit den Parteien nicht abstellen (BVerfGE 84, 188, 190 ; 86, 133, 144 f. ).
  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 22/92

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Instandsetzung des Mietobjekts

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
    Auch zu einem - wie hier - auf der Grundlage von § 547 Abs. 2 BGB aF, §§ 677, 684 Satz 1, § 818 Abs. 2 BGB geltend gemachten Bereicherungsanspruch hat der Senat bereits entschieden, dass auf die durch die Verwendungen bewirkte Erhöhung des Verkehrswerts des Gebäudes abzustellen ist (Senatsurteil vom 20. Januar 1993 - VIII ZR 22/92, NJW-RR 1993, 522, unter II 4).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
    Auf einen Gesichtspunkt, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen braucht, darf das Gericht ohne vorherigen Hinweis oder Erörterung mit den Parteien nicht abstellen (BVerfGE 84, 188, 190 ; 86, 133, 144 f. ).
  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 103/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06
    Eine in erster Instanz siegreiche Partei darf dabei darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO gibt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - VII ZR 103/05, NJW-RR 2007, 17, Tz. 4).
  • BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21

    Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten

    Denn der Ersatzanspruch des Verwalters ist in diesen Fällen grundsätzlich auf Ausgleich der Werterhöhung der Anlage gerichtet, die die von ihm veranlassten Maßnahmen bewirkt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - VIII ZR 306/06, WuM 2009, 113 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18

    Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt deshalb erst in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass tatsächliches Vorbringen von Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1584 f.; BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - VIII ZR 306/06, WuM 2009, 113 Rn. 12; vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13, NJW 2015, 2125 Rn. 11; vom 9. Mai 2018 - I ZB 68/17, MarkenR 2018, 389, Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 301/08

    Beachtung des Gebots des rechtlichen Gehörs durch ein Berufungsgericht bezüglich

    Wenn das Berufungsgericht dieses Vorbringen in seiner Entscheidung gleichwohl vollständig übergangen hat, lässt dies den sicheren Schluss darauf zu, dass es den Sachvortrag auch nicht erwogen hat (vgl. BGHZ 154, 288, 300; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2008 - VIII ZR 306/06, WuM 2009, 113, Tz. 12).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2007 - VIII ZR 306/06   

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https://dejure.org/2007,11164
BGH, 13.07.2007 - VIII ZR 306/06 (https://dejure.org/2007,11164)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2007 - VIII ZR 306/06 (https://dejure.org/2007,11164)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - VIII ZR 306/06 (https://dejure.org/2007,11164)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.2007 - V ZR 271/06

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.07.2007 - VIII ZR 306/06
    Denn das Berufungsgericht hat unter rechtsfehlerhafter Anwendung des § 713 ZPO von der nach § 711 Satz 1 ZPO vorgesehenen Anordnung abgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZR 271/06, juris).
  • BGH, 08.12.2009 - VIII ZR 305/09

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren nur in eng begrenzten

    Die gegenteilige Auffassung der Literatur ist mit dem Sinn und Zweck des § 719 Abs. 2 ZPO nicht vereinbar und entspricht auch nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, in der eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO durchaus auch gegen Sicherheitsleistung angeordnet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juli 2007 - VIII ZR 306/06, WuM 2007, 545; BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007, a.a.O., und vom 15. März 2007 - V ZR 271/06, WuM 2007, 545).
  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 675/15

    Beantragung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Auf diese fehlerhafte Rechtsanwendung mussten sich die Beklagten nicht einstellen, so dass ihnen das Unterlassen des Antrages gemäß § 712 ZPO nicht vorgeworfen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2003 - IX ZR 243/02, ZVI 2003, 279, 280; vom 15. März 2007 - V ZR 271/06, WuM 2007, 545; vom 30. Januar 2007 - X ZR 147/06, NJW-RR 2007, 1138 Rn. 5; vom 13. Juli 2007 - VIII ZR 306/06, WuM 2007, 545 Rn. 1).
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