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   BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 317/93   

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https://dejure.org/1994,1353
BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 317/93 (https://dejure.org/1994,1353)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1994 - VIII ZR 317/93 (https://dejure.org/1994,1353)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - VIII ZR 317/93 (https://dejure.org/1994,1353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252
    Umfang des Schadens eines Gebrauchtwagenhändlers bei Nichtabnahme eines verkauften Fahrzeugs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 126, 305
  • NJW 1994, 2478
  • ZIP 1994, 1362
  • MDR 1994, 1085
  • NZV 1994, 390
  • WM 1994, 1632
  • BB 1994, 2029
  • DB 1994, 2184
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1969 - VIII ZR 20/68

    Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kfz und

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 317/93
    Soweit sich aus dem u.a. in NJW 1970, 29, 32 veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1969 etwas anderes ergebe, könne dem nicht gefolgt werden.

    Diese Grundsätze hat der Senat im Urteil vom 8. Oktober 1969 (VIII ZR 20/68 = WM 1969, 1391, 1394 unter II 2 b bb = NJW 1970, 29, 32) auch zugunsten eines gewerbsmäßigen Gebrauchtwagenhändlers angewendet.

    Jedenfalls sind überzeugende Gründe, die zum Abgehen von den im Senatsurteil vom 8. Oktober 1969 aaO aufgestellten Grundsätzen nötigen könnten, weder vom Berufungsgericht dargetan noch sonst ersichtlich.

    Dabei wird den Bedenken nachzugehen sein, die der Beklagte in der Revisionserwiderung gegen eine 15-prozentige Schadenspauschale im Gebrauchtwagenhandel erhoben hat (vgl. zu dieser Frage z.B. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1969 aaO unter II 2 b bb a.E. sowie Eggert BB 1980, 1826, 1829; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 5. Aufl. Rdnrn. 1453 - 1457; Wolf in: Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 3. Aufl., § 9 Rdnr. G 65 und § 11 Nr. 5 Rdnr. 24; Graf v. Westphalen in: Löwe/Graf v. Westphalen/Trinkner, GroßKomm. z. AGB-Gesetz, 2. Aufl., Bd. III 42.2 Rdnr. 8; Hensen in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 7. Aufl. Anh. §§ 9 - 11 Rdnr. 436 und § 11 Nr. 5 Rdnr. 29).

    Sollten die Feststellungen aufgrund der erneuten mündlichen Verhandlung ergeben, daß die Klägerin den Kaufwunsch des Zweitkunden nicht mit einem anderen Wagen aus ihrem Gebrauchtwagenbestand hätte erfüllen können, so wäre - bei entsprechend ergänztem Parteivortrag - auch auf die ebenfalls aus § 252 Satz 2 BGB abzuleitende weitere Vermutung einzugehen, daß die Klägerin angesichts des üblichen Kontakts unter den Gebrauchtwagenhändlern unschwer zur Beschaffung des gewünschten Fahrzeuges imstande gewesen wäre (vgl. Senatsurteil vom 8. Oktober 1969 aaO; Baumgärtel/Strieder aaO bei Fn. 51).

  • BGH, 02.03.1988 - VIII ZR 380/86

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Verhandlungsverschulden

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 317/93
    Ist der Schadensersatzgläubiger Kaufmann - wie hier die Klägerin -, so entspricht es dem "gewöhnlichen Lauf der Dinge", daß er marktgängige Waren jederzeit zum Marktpreis absetzen kann (vgl. z.B. Senatsurteil vom 2. März 1988 - VIII ZR 380/86 = WM 1988, 781, 785 unter III 2 b = NJW 1988, 2234, 2236 [BGH 02.03.1988 - VIII ZR 380/86]; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., Bd. 1, § 252 Rdnr. 15 - jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.05.1960 - VIII ZR 88/59
    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 317/93
    Vielmehr enthält die Regelung des § 252 Satz 2 BGB im Handelsverkehr zugunsten des Verkäufers die weitere Vermutung, daß dieser bei ordnungsmäßiger Erfüllung des Kaufvertrages auch mit dem zweiten Käufer einen Vertrag über die von ihm vertriebenen Waren geschlossen und zu dessen Erfüllung imstande gewesen wäre, so daß ihm der entsprechende Gewinn aus diesem Zweitgeschäft entgangen ist (BGH, Urteil vom 3. Mai 1960 - VIII ZR 88/59 = LM BGB § 252 Nr. 5 = JZ 1961, 27 f [BGH 03.05.1960 - VIII ZR 88/59] mit Anm. Steindorff aaO S. 12 f; Baumgärtel/Strieder aaO; Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 5. Aufl., § 376 Rdnrn. 32 - 33 - jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Bei einem geschädigten Kaufmann entspricht es indes dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, dass er seine Ware zum Marktpreis absetzen kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - VIII ZR 317/93, BGHZ 126, 305, 308).
  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 392/03

    Anforderungen an die Darlegung des entgangenen Gewinns

    Ist der Geschädigte Kaufmann, so entspricht es dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, dass er marktgängige Waren jederzeit zum Marktpreis absetzen kann (Senatsurteil BGHZ 126, 305, 308 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.11.2011 - VI ZR 4/11

    Schadensersatz beim Betrug: Vermutung des Verkaufs marktgängiger Ware an Dritte

    Dem Geschädigten wäre dann bei Wegfall der Täuschung der Vorteil in jedem Fall über ein hypothetisches Geschäft zugeflossen (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 1994 - VIII ZR 317/93, BGHZ 126, 305, 308 und vom 2. März 1988 - VIII ZR 380/86, NJW 1988, 2234, 2236).

    Ist der Geschädigte Kaufmann, so entspricht es dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, dass marktgängige Waren jederzeit zum Marktpreis abgesetzt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - VIII ZR 317/93, aaO und vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 392/03, NJW-RR 2006, 243 Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 3 U 228/16

    Mindererlös aus Deckungsverkauf einer hochwertigen Geige (Unikat)

    § 252 Satz 2 BGB enthält im Rahmen des Handelsverkehrs für einen Kaufmann als Schadensersatzgläubiger die widerlegbare Vermutung, dass der Verkäufer marktgängiger Ware bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung des Erstkäufers zusätzlich einen weiteren Abnehmer gefunden hätte, mit dem ein Vertrag über die von ihm vertriebene Ware zustande zu bringen gewesen wäre und dass der Verkäufer auch in der Lage gewesen wäre, diesen Vertrag zu erfüllen (vgl. BGHZ 126, 305, 308; Strieder in Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht Bd. 1 2.Aufl. § 252 Rdz. 15, jew. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 11.02.2015 - 9 U 153/14

    Grundschuld gesicherter Festzinskredit: Berechnung der

    Für die Berechnung des Schadens wegen der Nichtabnahme oder Nichtlieferung marktgängiger Kaufgegenstände wird für die Berechnung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung vermutet, dass die Ware von einem Kaufmann jederzeit zum Marktpreis anderweitig abgesetzt (BGH, Urteil vom 29.06.1994 - VIII ZR 317/93, BGHZ 126, 305, 308; vom 19.10.2005 - VIII ZR 392/03, NJW-RR 2005, 243 Rn. 9) beziehungsweise anderweitig bezogen (BGH, Urteil vom 27.05.1998 - VIII ZR 362/96, NJW 1998, 2901, 2902) werden kann.
  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 135/99

    Berechnung des entgangenen Gewinns

    Die Klägerin ist zwar grundsätzlich nicht daran gehindert, ihren Schaden "abstrakt" zu berechnen, d.h. unter Inanspruchnahme einer Beweiserleichterung in Gestalt der sich aus § 252 Satz 2 BGB ergebenden Vermutung, daß sie als Kaufmann martkgängige Ware - wie hier die Schmierstoffe - jederzeit zum Marktpreis absetzen kann (vgl. zuletzt etwa Senat in BGHZ 126, 305, 309 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 27 U 93/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Überholmöglichkeiten auf der

    Ein die Ersatzpflicht aus § 252 BGB nicht minderndes Deckungsgeschäft liegt nicht vor, wenn der schadensersatzberechtigte Verkäufer an Stelle des verunfallten Fahrzeugs demselben Kunden ein jederzeit beschaffbares gleichwertiges Ersatzfahrzeug verkaufen kann, also kein zusätzliches Geschäft stattfindet (Abgrenzung von BGH NJW 1994, 2478).

    Soweit der Bundesgerichtshof (BGH in NJW 1994, 2478) davon ausgeht, ein Deckungsgeschäft mindere die Ersatzpflicht nicht, weil § 252 BGB die Vermutung rechtfertige, daß das Deckungsgeschäft als zusätzliches Geschäft hätte vorgenommen werden können, entspricht diese bei Existenz mehrerer Kaufinteressenten gerechtfertigte Annahme nicht dem vorliegenden Fall, in dem die Verkäuferin einem kaufinteressierten (dem gleichen) Kunden nach Zerstörung des gekauften Pkw ohne weiteres ein gleichwertiges Fahrzeug bestellen und verkaufen konnte.

  • OLG Naumburg, 19.03.1999 - 6 U 13/98

    Darlegungs- und Beweislast bei wirksamer Schadenspauschalierung

    Der Beklagte beruft sich auf eine Entscheidung des OLG Köln, derzufolge 15 % beim Verkauf von Gebrauchtwagen im "Mischgeschäft" - im Falle von Neuwagenhändlern, die Gebrauchtwagen in Zahlung nehmen und weiterverkaufen - überhöht seien (NJW-RR 1993, 1404 ; zustimmend LG Hamburg, NJW-RR 1997, 560 ; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG , 8 Aufl., Anh. §§ 9 -11 Rdn. 436, krit. hinsichtlich einer Pauschale von 15 % bei Gebrauchtwagen wohl auch BGH, NJW 1994, 2478, 2479).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2010 - 4 U 548/09

    Schadenersatzanspruch gegen ein an einer Vergabe beteiligtes Ingenieurbüro:

    So sollen etwa Gewinne, die der nicht belieferte Käufer aus einem Deckungskauf erzielt, die Ersatzpflicht des Schädigers jedenfalls dann nicht mindern, wenn der Geschädigte den neuen Käufer oder Abnehmer ohnehin hätte beliefern können (BGH NJW 1994, 2478).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 12 U 6/05

    Private Krankenversicherung: Beratungsfehler eines Versicherungsmaklers; konkrete

  • OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01

    Gegenseitiger Vertrag: Berechnung des Nichterfüllungsschadens im

  • LAG München, 25.04.2017 - 9 Sa 497/16

    Wiedereinsetzung in eine Berufungsbegründungsfrist - schadensersatzansprüche

  • OLG München, 16.06.2016 - 23 U 1877/15

    Schadensersatz wegen mangelnder Bestimmung beim Spezifikationskauf

  • OLG Brandenburg, 14.09.2023 - 10 U 43/23

    Schadensersatz wegen verzögerte Rückgabe eines vermieteten Wohnmobils

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14

    Vergütungsanspruch - Schadensersatzanspruch - Untreue - schlüssiger Vortrag

  • OLG Naumburg, 19.07.2012 - 2 U 24/10

    Kaufvertrag: Schadensersatz wegen Nichtabnahme von Biodiesel

  • OLG München, 05.08.2010 - 1 U 5400/09

    Entgangener Gewinn: Nachteilige Wirkung eines nicht erteilten Vorbescheides auf

  • LG Oldenburg, 07.11.1997 - 2 S 895/97

    Anspruch von Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises aus der Bestellung

  • OLG Köln, 19.04.1996 - 3 U 248/92

    Schadensersatzanspruch wegen der Nichtabnahme eines gekauften Fahrzeugs;

  • LG Hamburg, 06.10.2015 - 328 O 435/14

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung aufgrund der verweigerten Abnahme eines

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