Rechtsprechung
BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 339/79 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
Abgrenzung von Vermittlungsvertrag und verdecktem Kaufvertrag im Gebrauchtwagenhandel
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Abgrenzung von Vermittlungsauftrag und verdecktem Kaufvertrag im Gebrauchtwagenhandel
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Vermittlungsvertrag und Kaufvertrag über Gebrauchtwagen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Formularvertrag - Gebrauchtwagen - Gebrauchtwagenkauf - Verdeckter Kaufvertrag - Umsatzsteuer
Papierfundstellen
- NJW 1981, 388
- ZIP 1981, 168
- MDR 1981, 490
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04
Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel
In der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind sie als legitimes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anerkannt worden (Urteile vom 5. April 1978 - VIII ZR 83/77, WM 1978, 756 = NJW 1978, 1482, und vom 24. November 1980 - VIII ZR 339/79, WM 1981, 142 = NJW 1981, 388). - BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10
Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des …
Beauftragt - wie hier - der Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen Entgelt (Provision) damit, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (Vermittlungsvertrag), so ist das damit verbundene Vertragsverhältnis regelmäßig als entgeltliche Geschäftsbesorgung mit Dienstvertragscharakter einzuordnen (s. BGH, Urteile vom 24. November 1980 - VIII ZR 339/79, NJW 1981, 388, 389 und vom 14. Juli 1982 - VIII ZR 161/81, BGHZ 85, 11, 13;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn. 1234; für den isolierten Vermittlungsauftrag wohl a.A. OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 891, 892), wobei eine Nähe sowohl zum Maklerdienstvertrag als auch zum Kommissionsgeschäft nicht von der Hand zu weisen ist. - OLG Stuttgart, 19.05.2004 - 3 U 12/04
Verbrauchsgüterkauf: Umgehung bei Veräußerung im Wege der Gebrauchtwagenagentur
Dies lässt sich bereits aus den früheren Entscheidungen, die für die Umgehung der Umsatzsteuer getroffen wurden, entnehmen (BGH NJW 78, 1482; NJW 81, 388).
- OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Werbemittel- und Platzmietpauschale bei …
Bei einem solchen Vertrag handelt es sich um einen selbstständigen - also von einem Neu- oder Gebrauchtwagenkauf unabhängigen - Vermittlungsvertrag, der rechtlich als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter zu beurteilen ist (…Reinking/ Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 1234; BGH NJW 1981, 388; 1982, 2304). - BFH, 29.09.1987 - X R 13/81
Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich
Eine Auslegung der Vereinbarungen dahingehend, daß der "Vermittler" das Kaufpreisrisiko übernommen und auf eine einseitige Beendigung des Vertrages - es sei denn aus wichtigem Grund - verzichtet habe, ist vorliegend nicht möglich (vgl. BGH-Urteil vom 24. November 1980 VIII ZR 339/79, Lindenmaier/Möhring - LM -, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, Nr. 56 zu § 433 BGB, betreffend die Vermittlung von Jahreswagen in Abgrenzung u.a. zum BFH-Urteil in NJW 1978, 1.482). - BGH, 24.03.1994 - III ZR 65/93
Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages bezüglich der Verpachtung eines einer …
Dementsprechend hat die Rechtsprechung beim Kauf eines neuen PKW den Vermittlungsauftrag bezüglich der Inzahlungnahme des gebrauchten Fahrzeugs als von beiden Seiten gewollt anerkannt (BGH, Urteil vom 5. April 1978 - VIII ZR 83/77 - NJW 1978, 1482 und vom 24. November 1980 - VIII ZR 339/79 - NJW 1981, 388). - BFH, 27.07.1988 - X R 40/82
Zur Frage, wann bei einem als "reine" Agentur formulierten Vermittlungsauftrag …
Eine solche liegt dann vor, wenn die getroffenen Vereinbarungen nicht dahin ausgelegt werden können, daß der "Vermittler" auf eine einseitige Beendigung des Auftragsverhältnisses - es sei denn aus wichtigem Grunde - verzichtet und damit das Kaufpreisrisiko übernommen hat (vgl. BGH-Urteil vom 24. November 1980 VIII ZR 339/79, Lindenmaier/Möhring [LM], Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, Nr. 56 zu § 433 BGB, betreffend die Vermittlung von Jahreswagen in Abgrenzung u.a. zum BGH-Urteil vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, NJW 1978, 1.482). - BGH, 24.03.1994 - III ZR 66/93
Voraussetzungen für die Annahme einer Revision - Anspruch auf Unterlassung der …
Dementsprechend hat die Rechtsprechung beim Kauf eines neuen PKW den Vermittlungsauftrag bezüglich der Inzahlungnahme des gebrauchten Fahrzeugs als von beiden Seiten gewollt anerkannt (BGH, Urteil vom 5. April 1978 - VIII ZR 83/77 - NJW 1978, 1482 und vom 24. November 1980 - VIII ZR 339/79 - NJW 1981, 388). - BFH, 29.09.1987 - X R 15/82
Anfall von Umsatzsteuer wegen Selbstverbrauch (Kfz) - Verwendung oder Nutzung von …
Gerade der Zusammenhang des Vermittlungsauftrags mit einem Neuwagenverkauf läßt es als geboten erscheinen, "in Abweichung von dem verwendeten Vertragsformular" (BGH-Urteil in NJW 1978, 1482 unter II. 1.) durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Vertragsparteien anzunehmen, daß diese die Übernahme des Kaufpreisrisikos durch den Vermittler sowie dessen Verzicht auf eine einseitige Beendigung des Vertrages - es sei denn aus wichtigem Grunde - vereinbart haben (vgl. auch BGH-Urteil vom 24. November 1980 VIII ZR 339/79, Lindenmaier / Möhring (LM), Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, Nr. 56 zu § 433 BGB; ausführlich Behr, Die Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen als Beispiel der Entstehung eigenen Rechts für verkehrstypische Verträge, Archiv für die civilistische Praxis, Bd. 185 - 1985 -, S. 401 ff.). - BFH, 29.09.1987 - X R 20/80
Abgrenzung von Agentin (Vermittlerin) und Eigenhändlerin bei …
Gerade der Zusammenhang des Vermittlungsauftrags mit einem Neuwagenverkauf läßt es als geboten erscheinen, "in Abweichung von dem verwendeten Vertragsformular" (BGH-Urteil in NJW 1978, 1482 unter II. 1.) durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Vertragsparteien grundsätzlich anzunehmen, daß diese die Übernahme des Kaufpreisrisikos durch den Vermittler sowie dessen Verzicht auf eine einseitige Beendigung des Vertrages - es sei denn aus wichtigem Grunde - vereinbart haben (vgl. auch BGH-Urteil vom 24. November 1980 VIII ZR 339/79, Lindenmaier / Möhring - LM -, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, Nr. 56 zu § 433 BGB; ausführlich Behr, Die Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen als Beispiel der Entstehung eigenen Rechts für verkehrstypische Verträge, Archiv für die civilistische Praxis, Bd. 185 - 1985 -, S. 401 ff.).