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   BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 342/09   

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https://dejure.org/2011,2918
BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 342/09 (https://dejure.org/2011,2918)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2011 - VIII ZR 342/09 (https://dejure.org/2011,2918)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 342/09 (https://dejure.org/2011,2918)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 301 ZPO, § 529 ZPO, § 538 ZPO, § 557 ZPO, § 315 BGB
    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung nur eines abtrennbaren Teils des Rechtsstreits

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer teilweisen Zurückverweisung einer Sache durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht bei einem nur einen abtrennbaren Teil des Rechtsstreit betreffenden Zurückverweisungsgrundes; Wesentlicher Verfahrensmangel durch abschließende ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur teilweisen Zurückverweisung der Sache durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilurteil; teilweise Zurückverweisung; Verfahrensmangel

  • rewis.io

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung nur eines abtrennbaren Teils des Rechtsstreits

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung nur eines abtrennbaren Teils des Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer teilweisen Zurückverweisung einer Sache durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht bei einem nur einen abtrennbaren Teil des Rechtsstreit betreffenden Zurückverweisungsgrundes; Wesentlicher Verfahrensmangel durch abschließende ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit der teilweisen Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilweise Zurückverweisung in die erste Instanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2800
  • ZIP 2011, 1984 (Ls.)
  • MDR 2011, 1131
  • NZM 2011, 894
 
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Wird zitiert von ... (71)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10, BGHZ 189, 356 Rn. 19 und 26 ff.; Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 342/09, NJW 2011, 2800 Rn. 31) und zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führt.
  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

    Allerdings kann die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen nicht nur im Fall eines Teilurteils, sondern auch dann bestehen, wenn das Berufungsgericht - wie hier - einen Teil der Ansprüche für entscheidungsreif erachtet und hinsichtlich des anderen Teils die Entscheidungsreife verneint und die Sache in diesem Umfang an das Landgericht zurückverweist (BGH, Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 342/09, NJW 2011, 2800 Rn. 26).

    Ein solches Urteil kommt in seinen Wirkungen einem Teilurteil gleich und darf daher nur unter Beachtung der Voraussetzungen des § 301 ZPO erlassen werden (vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 342/09, NJW 2011, 2800 Rn. 26, 32, vom 9. November 2011 - IV ZR 171/10, NJW-RR 2012, 101 Rn. 28 und vom 1. März 2016 - VI ZR 437/14, juris Rn. 32).

    Wird dies nicht beachtet, ist das Berufungsurteil wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels von Amts wegen aufzuheben (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 342/09, NJW 2011, 2800 Rn. 31 f.).

  • BGH, 14.11.2017 - VI ZR 534/15

    Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung

    Soweit die Revision noch eine Zurückverweisung wegen des Verlustes einer Instanz anstrebt, ist darauf hinzuweisen, dass in den getrennten Verfahren jeweils die erste und die zweite Instanz befasst waren und selbst im Falle eines unzulässigen Teilurteils, mit dem die Revision die unzulässige Trennung vergleichen möchte, eine Instanz entfallen kann, wenn das Berufungsgericht den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zieht und darüber mitentscheidet (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 342/09, NJW 2011 Rn. 33 mwN).
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