Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 344/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,758
BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 344/97 (https://dejure.org/1998,758)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1998 - VIII ZR 344/97 (https://dejure.org/1998,758)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1998 - VIII ZR 344/97 (https://dejure.org/1998,758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    ZPO § 253; ; ZPO § 1032; ; BGB § 242 Cd, D

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 253; ZPO § 1032; BGB § 242
    Treuwidrige Berufung auf Nichtdurchführung eines Schlichtungsverfahrens

  • BRAK-Mitteilungen

    Scheitern des Schlichtungsverfahrens vor der Steuerberaterkammer und Klageerhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; ZPO §§ 253, 1032
    Unmöglichkeit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der Steuerberaterkammer wegen Weigerung zur Zahlung der anteiligen Gebühren durch eine Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unmöglichkeit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Steht eine Schlichtungsklausel der Klageerhebung im Wege? (IBR 2000, 195)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 647
  • MDR 1999, 311 (Ls.)
  • VersR 2000, 116
  • WM 1999, 651
  • BB 1999, 129 (Ls.)
  • BB 1999, 129 Ls
  • DB 1999, 215
  • BauR 1999, 515 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82

    Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur

    Auszug aus BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 344/97
    Ist in einem Vertrag über die Übernahme einer Steuerberaterpraxis vereinbart, bei Meinungsverschiedenheiten der Vertragspartner solle zunächst ein Schlichtungsversuch vor der zuständigen Steuerberaterkammer gemacht werden, so ist eine vor Durchführung des Schlichtungsverfahrens erhobene Klage unzulässig (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. November 1983 - VIII ZR 197/82 = WM 1984, 178 = NJW 1984, 669).

    Sie folgt den Grundsätzen, die der Senat in einem vergleichbaren Fall - Verkauf einer tierärztlichen Praxis - aufgestellt hat (Urteil vom 23. November 1983 - VIII ZR 197/82 = WM 1984, 178 = NJW 1984, 669 unter 2 c).

    Die Abrede, daß im Streitfall vor Anrufung der staatlichen Gerichte ein Güteversuch vor der zuständigen berufsständischen Vertretung zu unternehmen ist, entspricht dem berechtigten Interesse beider Parteien (vgl. auch insoweit das Senatsurteil vom 23. November 1983 aaO unter 2 d).

    b) Die Erfolglosigkeit eines vorherigen Güteversuches seitens der Steuerberaterkammer stellt keine von Amts wegen zu beachtende Prozeßvoraussetzung dar; vielmehr ist die Schlichtungsklausel vom Gericht nur dann zu beachten, wenn sich eine Partei auf sie beruft (vgl. Senatsurteil vom 23. November 1983 aaO unter 2 b); nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hat dies der Beklagte getan.

  • BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87

    Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages und Gegeneinrede der Arglist

    Auszug aus BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 344/97
    Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die Durchführung des vom Kläger eingeleiteten Schlichtungsverfahrens daran gescheitert ist, daß sich der Beklagte geweigert hat, seinen Anteil an den Gebühren der Steuerberaterkammer zu bezahlen; in diesem Falle steht der Berufung auf die Schlichtungsvereinbarung der Gegeneinwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (Fortführung von BGHZ 102, 199).

    Im Urteil vom 12. November 1987 (BGHZ 102, 199, 202 f) ist ausgeführt, der Schiedsvertrag verpflichte beide Parteien, bei der Durchführung des Schiedsverfahrens mitzuwirken, insbesondere die üblicherweise von einem Schiedsgericht geforderten Kostenvorschüsse anteilig zu zahlen.

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 261/95

    Prozeßführungsbefugnis des Gesamtvollstreckungs-Verwalters

    Auszug aus BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 344/97
    Vielmehr war der Rechtsstreit, da beide Vorinstanzen mit unzutreffender Begründung die Zulässigkeit der Klage verneint haben, in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO an das Landgericht zurückzuverweisen (BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - IX ZR 261/95 = WM 1996, 1411 unter III).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 344/97
    Inhaltlich beruht die Entscheidung allerdings nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf der Berücksichtigung des gesamten Sach- und Streitstandes, soweit er in der Revisionsinstanz angefallen ist (vgl. BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 33/84

    Einrede des Schiedsvertrages im Urkundenprozeß; Umfang der Nachprüfung durch das

    Auszug aus BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 344/97
    Da der Rechtsstreit dem Revisionsgericht nur insoweit angefallen ist, sind weitere Fragen zur Zulässigkeit und Begründetheit der Klage in dieser Instanz nicht zu prüfen (BGH, Urteil vom 11. Juli 1985 - III ZR 33/84 = WM 1986, 402 = NJW 1986, 2765 unter IV).
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05

    Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung

    Das Urteil ist jedoch keine Folge der Säumnis, sondern beruht auf einer Sachprüfung (BGHZ 37, 79, 81; BGH, Urteil vom 18. November 1998 - VIII ZR 344/97 - NJW 1999, 647, 648).
  • BGH, 17.09.2003 - VIII ZR 321/02

    Erfüllungsort bei einem Energie- oder Wasserlieferungsverträgen

    Da beide Vorinstanzen danach die Klage zu Unrecht als unzulässig abgewiesen haben, verweist der Senat die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an das Amtsgericht Neuruppin zurück (vgl. Senatsurteil vom 18. November 1998 - VIII ZR 344/97, WM 1999, 651 = NJW 1999, 647 unter 3 d m.w.Nachw.; Musielak/Ball aaO § 563 Rdnr. 23; MünchKomm-ZPO/Aktualisierungsband - Wenzel, § 563 Rdnr. 27).
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

    Das Urteil beruht aber inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf der Berücksichtigung des gesamten Sach- und Streitstands (vgl. BGHZ 37, 79, 81 ff; BGH, Urteil vom 18. November 1998 - VIII ZR 344/97 - NJW 1999, 647 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht