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   BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08   

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https://dejure.org/2010,733
BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08 (https://dejure.org/2010,733)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2010 - VIII ZR 351/08 (https://dejure.org/2010,733)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08 (https://dejure.org/2010,733)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 ZPO, § 535 Abs 1 S 2 BGB
    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse eines Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit einer im Mietvertrag enthaltenen Formularklausel über die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellungsklage wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel

  • RA Kotz

    Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag - Unwirksamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256; BGB § 535 Abs. 1 S. 2

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellungsinteresse bzgl. Unwirksamkeit einer Reparatur-Klausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 256 ZPO
    Zur negativen Feststellungsklage wegen unterlassener Antwort auf die Anfrage, ob Anspruch erhoben wird

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterinteresse an Klärung der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Feststellungsklage des Mieters wegen Unklarheiten bei Vertragsbeendigung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Mieter hat keinen Anspruch auf Bestätigung seiner Kündigung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - Auskunftspflicht des Vermieters

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklage gegen unwirksame Schönheitsreparaturklausel

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Vermieter können Mietzuschlag verlangen bei unwirksamer Klausel

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Renovierungen und Schönheitsreparaturen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Reparaturen und Renovierung: Rechte und Pflichten des Vermieters

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Klagemöglichkeit des Mieters bezüglich der Frage der Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Feststellungsklage: Mieter kann Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel feststellen lassen! (IMR 2010, 164)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1877
  • MDR 2010, 500
  • NZM 2010, 237
  • ZMR 2010, 511
  • AnwBl 2010, 129
  • AnwBl 2010, 153
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist nur gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (st.Rspr.; BGHZ 69, 144, 147; BGH, Urteile vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84, NJW 1986, 2507, unter II 1, und vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751, Tz. 13).

    Zwar entsteht bei einer negativen Feststellungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage (st. Rspr.; BGHZ 91, 37, 41; BGH, Urteile vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94, NJW 1995, 2032, unter 3 a, und vom 16. September 2008, aaO, Tz. 14).

    Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Beklagte mit einer nach Treu und Glauben zu erwartenden eindeutigen Erklärung zurückhält (BGH, Urteil vom 16. September 2008, aaO, m.w.N.).

  • BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
    Zwar entsteht bei einer negativen Feststellungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage (st. Rspr.; BGHZ 91, 37, 41; BGH, Urteile vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94, NJW 1995, 2032, unter 3 a, und vom 16. September 2008, aaO, Tz. 14).

    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. März 1995 (aaO), auf das sich der Beklagte beruft, ergibt sich nichts anderes.

    Der XII. Zivilsenat hat in dieser Entscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt, dass ein Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage nur besteht, wenn der Beklagte sich eines Anspruchs gegen den Kläger "berühmt" und dass hierfür ein bloßes Schweigen oder passives Verhalten im Allgemeinen nicht ausreicht, es sei denn, der Kläger darf aufgrund vorangegangenen Verhaltens des Beklagten nach Treu und Glauben eine ihn endgültig sicherstellende Erklärung erwarten (BGH, Urteil vom 22. März 1995, aaO).

  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist nur gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (st.Rspr.; BGHZ 69, 144, 147; BGH, Urteile vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84, NJW 1986, 2507, unter II 1, und vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751, Tz. 13).
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 129/83

    Schutzwirkung des AbzG hinsichtlich Dritter aus einem Kredit verpflichteter

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
    Zwar entsteht bei einer negativen Feststellungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage (st. Rspr.; BGHZ 91, 37, 41; BGH, Urteile vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94, NJW 1995, 2032, unter 3 a, und vom 16. September 2008, aaO, Tz. 14).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist nur gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (st.Rspr.; BGHZ 69, 144, 147; BGH, Urteile vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84, NJW 1986, 2507, unter II 1, und vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751, Tz. 13).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Bei einer negativen Feststellungsklage entsteht das Feststellungsinteresse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten (nicht notwendig ausdrücklich) aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmen") der vom Kläger verneinten Rechtslage (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08, NJW 2010, 1877 Rn. 19 und vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10, NJW 2011, 3657 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15

    Vom Norddeutschen Fußballverband e.V. verhängten Zwangsabstieg des SV

    Die Befürchtung des Klägers, dass ihm der Beklagte aufgrund seines vermeintlichen Rechts - weitere - ernstliche Hindernisse entgegensetzen wird, ist geeignet, ein Feststellungsinteresse zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08, NJW 2010, 1877 Rn. 19).
  • BGH, 05.10.2021 - VI ZR 136/20

    A) Zum Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der

    Ein solches Interesse ist gegeben, wenn dem konkreten vom Feststellungsantrag betroffenen Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und der erstrebte Feststellungausspruch geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. Senat, Urteil vom 28. September 1999 - VI ZR 195/98, NJW 1999, 3774, 3775, juris Rn. 17 mwN; BGH, Urteile vom 4. Dezember 2014 - III ZR 51/13, BGHZ 203, 312 Rn. 12; vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08, NJW 2010, 1877 Rn. 12 mwN).
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