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   BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 357/20   

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BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 357/20 (https://dejure.org/2021,22530)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2021 - VIII ZR 357/20 (https://dejure.org/2021,22530)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 357/20 (https://dejure.org/2021,22530)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 439 Abs 1 Alt 2 BGB

  • IWW

    § 439 Abs. 3 BGB, Art. ... 229 § 39 EGBGB, § 439 Abs. 4 BGB, § 437 Nr. 1, § 434 Abs. 1, § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, VO 715/2007/EG, Art. 5 Abs. 1 VO 715/2007/EG, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG, Art. 5 Abs. 2 Satz 2 VO 715/2007/EG, Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG, Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG, § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV), § 5 Abs. 1 FZV, § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV, § 439 Abs. 1 BGB, Richtlinie 1999/44/EG, § 242 BGB, § 433 Abs. 1 BGB, § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 439 BGB, § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 478 BGB, §§ 445a, 478 BGB, § 474 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BGB, § 475 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 439 Abs. 5 BGB, § 275 Abs. 2, 3 BGB, § 475 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 267 AEUV, §§ 346 ff. BGB, § 438 Abs. 2 Alt. 2 BGB, § 826 BGB, § 438 Abs. 3 BGB

  • rewis.io

    Kaufrechtliche Gewährleistung für ein vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenes mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenes Neufahrzeug: Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim Verbrauchsgüterkauf; sittenwidriges Handeln des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 439 Abs. 1 Alt. 2; BGB § 133 B; BGB § 157 B

  • rechtsportal.de

    BGB § 439 Abs. 1 Alt. 2; BGB § 133 B; BGB § 157 B

  • datenbank.nwb.de

    Kaufrechtliche Gewährleistung für ein vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenes mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenes Neufahrzeug: Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim Verbrauchsgüterkauf; sittenwidriges Handeln des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: Die Grenzen der Ersatzlieferung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 04.11.2021 - 7 U 4/21

    Anwendbarkeit von § 852 BGB nach dem Erwerb eines vom sog. Dieselskandal

    (a) Für eine deliktische Haftung des Herstellers nach §§ 826, 31 BGB wegen Täuschung im EG-Typengenehmigungsverfahren genügt es, wenn der Anspruchsteller einen Sachverhalt ("Mangelanlage"/Grundmangel) darlegt, der - gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren Umständen (vor allem einer Entscheidung beziehungsweise Äußerung der zuständigen Typgenehmigungsbehörde) - dazu führen kann, dass die deutsche Zulassungsbehörde eine Betriebsuntersagung oder -beschränkung nach § 5 Abs. 1 FZV vornimmt, weil das Fahrzeug wegen der gegen Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG verstoßenden Abschalteinrichtung nicht dem genehmigten Typ (§ 3 Abs. 1 Satz 2 FZV) entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 357/20, juris Rn. 30; Urteil vom 27. Juli 2021 - VI ZR 151/20, juris Rn. 13 mwN).

    Vielmehr liegt sie auch in den Fällen vor, in denen die zuständige EG-Typgenehmigungsbehörde eine entsprechende Maßnahme gegenüber dem Hersteller noch nicht gefordert beziehungsweise noch nicht ihr Einverständnis mit einem solchen Vorgehen erklärt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 357/20, juris Rn. 30).

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 280/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch überhöhte Anforderungen an

    Das spätere Aufspielen des Updates ändert an dem Fortbestand des Anspruchs auf Ersatzlieferung deshalb grundsätzlich nichts (Senatsurteile vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 275/19, juris Rn. 37, und VIII ZR 357/20, juris Rn. 35).

    Dies kann nach den Umständen des Einzelfalls dann der Fall sein, wenn ein Käufer mit der Mangelbeseitigung einverstanden ist (vgl. Senatsurteile vom 24. Oktober 2018 - VIII ZR 66/17, aaO Rn. 54; vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 275/19, aaO Rn. 38, und VIII ZR 357/20, aaO Rn. 36).

    In einem solchen Fall kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Käufer - wie hier die Klägerin - von ihrer ausdrücklich getroffenen Wahl, Nacherfüllung in Form der Ersatzlieferung zu verlangen, abgerückt und nunmehr mit der anderen Art der Nacherfüllung in Form der Nachbesserung einverstanden wäre (siehe hierzu Senatsurteile vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 275/19, aaO sowie VIII ZR 357/20, aaO; Senatsbeschluss vom 29. September 2021 - VIII ZR 226/19, juris Rn. 35).

  • BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 226/19

    Rückabwicklungsklage wegen des Kaufs eines vom sog. Dieselskandal betroffenen

    Denn der Kläger hat in diesem Zusammenhang ausweislich des Sitzungsprotokolls vom 19. Februar 2018 - was die Beschwerdeerwiderung übersieht - unwidersprochen erklärt, dass er zuvor schriftlich auf die mögliche Zwangsstilllegung des Fahrzeugs ohne die binnen kurzer Frist durchzuführende Nachbesserung hingewiesen worden sei (siehe hierzu bereits Senatsurteile vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 275/19, juris Rn. 38, sowie VIII ZR 357/20, juris Rn. 36).
  • BGH, 04.05.2022 - VIII ZR 50/20

    Inanspruchnahme eines nicht markengebundenen Fahrzeughändlers wegen einer im

    Ein späteres Aufspielen des Updates änderte an dem Fortbestand des Anspruchs auf Ersatzlieferung deshalb grundsätzlich nichts (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 357/20, juris Rn. 35 mwN).

    Davon abgesehen lässt sich dies nicht damit vereinbaren, dass der Gesetzgeber bei der Nacherfüllung die Unterscheidung zwischen Stückkauf und Gattungskauf ausdrücklich als verzichtbar angesehen und damit zu verstehen gegeben hat, dass die zu liefernde Ersatzsache nicht notwendigerweise mit der im Kaufvertrag konkret festgelegten Sache identisch sein muss (Senatsurteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 357/20, juris Rn. 59).

  • OLG Celle, 16.02.2023 - 16 U 415/22
    Es kann jedoch an dieser Stelle dahinstehen, ob im konkreten Fall ein Grundmangel vorliegt und das Fahrzeug deshalb wegen einer gegen Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG verstoßenden Abschalteinrichtung nicht dem genehmigten Typ entspricht ( § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV ; vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 357/20 , juris Rn. 30 für das Kaufrecht; Urteil vom 27. Juli 2021 - VI ZR 151/20 , juris Rn. 13 mwN für das Deliktsrecht).
  • OLG Celle, 16.06.2022 - 16 U 131/22

    Haftung bei Wohnmobilen im sog. "Diesel-Skandal"

    Es kann jedoch an dieser Stelle dahinstehen, ob im konkreten Fall ein Grundmangel vorliegt und das Fahrzeug deshalb wegen einer gegen Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG verstoßenden Abschalteinrichtung nicht dem genehmigten Typ entspricht (§ 3 Abs. 1 Satz 2 FZV; vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 357/20, juris Rn. 30 für das Kaufrecht; Urteil vom 27. Juli 2021 - VI ZR 151/20, juris Rn. 13 mwN für das Deliktsrecht).
  • OLG Celle, 12.11.2021 - 16 U 310/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW Golf mit einem Motor

    Bereits im Rahmen des o.g. Hinweisbeschlusses wurde dargelegt, dass von einer drohenden Betriebsbeschränkung oder -untersagung nicht ausgegangen werden kann und es mithin an der schlüssigen Darlegung des erforderlichen Grundmangels fehlt, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt (im Folgenden: KBA) als zuständige Typengenehmigungsbehörde auf der Grundlage vollständiger und wahrheitsgemäßer Angaben des Herstellers vorhandene Abschalteinrichtungen als zulässig eingestuft und die Typengenehmigung in bewusster Billigung dieser Abschalteinrichtungen erteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 357/20 -, juris Rn. 30).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2021 - VIII ZR 357/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2878
BGH, 26.01.2021 - VIII ZR 357/20 (https://dejure.org/2021,2878)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2021 - VIII ZR 357/20 (https://dejure.org/2021,2878)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - VIII ZR 357/20 (https://dejure.org/2021,2878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 826
    Beschränkung der Zulassung der Revision auf deliktische Ansprüche durch das Aufspielen des Updates i.R.d. sog. VW-Abgasskandals

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.03.2022 - III ZR 263/20

    Verjährung der gewährleistungsrechtlichen Ansprüche wegen eines Mangels infolge

    Dieser Begründung lässt sich nicht entnehmen, dass die Revisionszulassung, wie grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZR 357/20, juris Rn. 7 ff), auf deliktische Ansprüche beschränkt werden sollte.
  • BGH, 17.08.2021 - VIII ZR 378/19

    Revision in einem sog. Dieselfall: Beschränkung der Revisionszulassung auf

    b) Die Beschränkung der Revisionszulassung ist auch wirksam, weil es sich bei den Ansprüchen der Klägerin gegen die Beklagte um einen von den Ansprüchen gegen die Herstellerin des Motors rechtlich und tatsächlich abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs handelt, auf den auch die Partei selbst die Revision hätte beschränken können (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 2021 - VIII ZR 347/19, juris Rn. 8; vom 26. Januar 2021 - VIII ZR 357/20, juris Rn. 10; Senatsurteile vom 19. September 2018 - VIII ZR 261/17, WuM 2018, 758 Rn. 17; vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15, NJW 2017, 2679 Rn. 13).
  • BGH, 25.02.2021 - VIII ZR 347/19

    Beschränkung der Revisionszulassung hinsichtlich der Haftung des Herstellers

    b) Die Beschränkung der Revisionszulassung ist auch wirksam, weil es sich bei den Ansprüchen der Klägerin gegen die Beklagte zu 1 um einen von den Ansprüchen gegen die Beklagte zu 2 rechtlich und tatsächlich abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs handelt, auf den auch die Partei selbst die Revision hätte beschränken können (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZR 357/20, zur Veröffentlichung bestimmt; Senatsurteile vom 19. September 2018 - VIII ZR 261/17, aaO Rn. 17; vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15, NJW 2017, 2679 Rn. 13).
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