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   BGH, 10.04.2013 - VIII ZR 379/12   

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https://dejure.org/2013,6114
BGH, 10.04.2013 - VIII ZR 379/12 (https://dejure.org/2013,6114)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2013 - VIII ZR 379/12 (https://dejure.org/2013,6114)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2013 - VIII ZR 379/12 (https://dejure.org/2013,6114)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 551 Abs 1 BGB, § 551 Abs 4 BGB, § 765 Abs 1 BGB
    Wohnraummiete: Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung in unbegrenzter Höhe

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 551 Abs. 1, Abs. 4, 765 Abs. 1
    Wirksamkeit einer Bürgschaft in unbegrenzter Höhe für Mietforderungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auf eine Sicherheit, die dem Vermieter zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs gewährt wird, findet § 551 Abs. 1, 4 BGB keine Anwendung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des § 551 Abs. 1, 4 BGB auf eine dem Vermieter zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs gewährten Sicherheit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietbürgschaft zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges auch über einen Betrag von drei Monatsmieten hinaus zulässig; § 551 Abs. 1, 4 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Übersicherung bei Vereinbarung einer Mietkaution und zusätzlicher Bürgschaft zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung in unbegrenzter Höhe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des § 551 Abs. 1 , 4 BGB auf eine dem Vermieter zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs gewährten Sicherheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbegrenzte Haftung bei nachträglicher Bürgschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach unbegrenzt sein

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Erhöhung einer Kaution als Bedingung einer Mietvertragsfortführung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unbegrenzte Bürgschaft zur Abwendung einer Kündigung zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bürgschaft für Mietzahlungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 551 BGB
    Zu Mietsicherheiten - Bürgschaft kann der Höhe nach unbegrenzt sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach unbegrenzt sein

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Ausnahme von der Regel: Unbegrenzte Bürgschaft zur Abwendung einer Kündigung zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach unbegrenzt sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unbegrenzte Bürgschaft zur Abwendung einer Kündigung zulässig

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Höhe der Bürgschaft für Mietzahlungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bürgschaft zur Abwendung einer Kündigung in unbegrenzter Höhe

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Bürgschaft für Mietzahlungen darf unbegrenzt sein

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Mietbürgschaft in unbegrenzter Höhe zur Kündigungsabwendung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach unbegrenzt sein

  • blog.de (Kurzinformation)

    "Rettungsbürgschaft" nicht auf drei Monatsmieten beschränkt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Vorschrift über Begrenzung der Höhe der Mietsicherheit auf Bürgschaft für Mietzahlung nicht anwendbar

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Keine Kostengrenze bei zur Abwendung einer Kündigung vereinbarten Mietbürgschaft

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zu Mietbürgschaften

  • haufe.de (Kurzinformation)

    "Rettungsbürgschaft" ist nicht auf drei Monatsmieten beschränkt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    "Rettungsbürgschaft" ist nicht auf drei Monatsmieten beschränkt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach unbegrenzt sein

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietkaution

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine Bürgschaft für Mietzahlungen darf der Höhe nach unbegrenzt sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höhe der Bürgschaft für Mietzahlungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Den Bürgen kannst du würgen" auch als Vermieter!

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Mietkaution: Darf sie auch höher als drei Monatsmieten sein?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietsicherheit darf ausnahmsweise drei Monatsmieten übersteigen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Achtung Mietrechtsfalle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bürgschaft für Miete gilt unbegrenzt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unbegrenzte Höhe der Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Mietbürgschaft zur Abwendung einer Kündigung darf unbegrenzt hoch sein

Besprechungen u.ä. (4)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung darf der Höhe nach unbegrenzt sein

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Keine Begrenzung einer von Dritten gewährten Mietsicherheit

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zu Mietbürgschaften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei drohender Kündigung Sicherheit auch von mehr als drei Monatsmieten möglich! (IMR 2013, 235)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1876
  • MDR 2013, 641
  • NZM 2013, 756
  • ZMR 2013, 621
  • WM 2013, 881
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.1990 - IX ZR 16/90

    Wirksamkeit einer Bürgschaft unter der Bedingung des Zustandekommens eines

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - VIII ZR 379/12
    Auf eine Sicherheit, die dem Vermieter zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs gewährt wird, findet § 551 Abs. 1, 4 BGB keine Anwendung (Fortführung von BGH, Urteil vom 7. Juni 1990, IX ZR 16/90, BGHZ 111, 361, 363).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieser Schutzzweck nicht betroffen, wenn Eltern für ihre Kinder - anstelle einer Anmietung im eigenen Namen - von sich aus dem Vermieter eine Bürgschaft für den Fall eines Vertragsschlusses zusagen; in einem solchen Fall steht die gesetzliche Begrenzung der Mietsicherheit einer wirksamen Übernahme einer Bürgschaft durch die Eltern nicht entgegen (BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - IX ZR 16/90, BGHZ 111, 361, 363).

  • LG Kiel, 12.04.1991 - 7 S 213/90
    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - VIII ZR 379/12
    Auf eine Kaution, mit der eine drohende Zahlungsverzugskündigung des Vermieters abgewendet werden soll, findet § 551 Abs. 1, 4 BGB deshalb generell keine Anwendung (LG Kiel, NJW-RR 1991, 1291; Palandt/Weidenkaff, BGB, 72. Aufl., § 551 Rn. 3; Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 551 Rn. 33; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., III 174; aA Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
  • AG Weinheim, 02.08.2018 - 1 C 413/16

    Sicherheit eines Dritten für Höchstgrenze des § 551 Abs. 1 BGB unerheblich?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieser Schutzzweck nicht betroffen, wenn Eltern für ihre Kinder - anstelle einer Anmietung im eigenen Namen - von steh aus dem Vermieter eine Bürgschaft 'für den Fall eines Vertragsschlusses zusagen; in ehern Selchen Fall steht die gesetzliche Begrenzung der Mietsicherheit einer wirksamen Übernahme einer Bürgschaft durch die Eitern nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2013, Aktenzeichen VIII ZR 379/12).
  • AG Hamburg, 16.06.2021 - 49 C 336/20

    Voraussetzungen des Kautionsrückzahlungsanspruchs im Wohnraummietverhältnis;

    Im Übrigen ist anerkannt, dass der Mieter in den angemieteten Räumlichkeiten nicht selbst wohnen muss, wie dies etwa von der Rechtsprechung auch bei der Anmietung einer Wohnung von einem Elternteil für ein in der Ausbildung befindliches Kind regelmäßig akzeptiert wird, obwohl es sich hierbei um eine erkennbare Umgehung des § 551 Abs. 4 BGB handeln dürfte (vgl. BGH NJW 2013, 1876, Rn. 14; kritisch insoweit AG Lübeck, Urteil vom 17. August 2011 zum Aktenzeichen 23 C 1448/11 bei juris).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.10.2015 - 213 C 104/15

    Bürgenhaftung wegen Schäden an einer Mietwohnung Bürgschaft als zusätzliche

    In einem solchen Fall steht die gesetzliche Begrenzung der Mietsicherheit einer wirksamen Übernahme einer Bürgschaft durch die Eltern nicht entgegen (BGH, Urt. v. 10. April 2013 - VIII ZR 379/12, NJW 2013, 1876).
  • AG Dortmund, 11.03.2014 - 425 C 11205/13

    Schuldbeitritt eines Kindes hinsichtlich der anfallenden Kosten eines Elternteils

    Offenbelieben kann deshalb, ob auf Fallgestaltungen der vorliegenden Art nicht auch die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zur unbegrenzten Mietbürgschaft übertragen werden können (BGH NJW 2013, 1876 und BGH NJW 1990, 2380).
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