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   BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14   

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BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14 (https://dejure.org/2015,261)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2015 - VIII ZR 51/14 (https://dejure.org/2015,261)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14 (https://dejure.org/2015,261)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 469 Abs 1 S 1 BGB, § 577 Abs 1 S 3 BGB, § 577 Abs 2 BGB
    Vereitelung des Mietervorkaufsrechts: Unterlassene Unterrichtung durch Vermieter; Schadenersatzanspruch bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts nach Kenntniserlangung

  • IWW

    § 280 Abs. 3, § ... 281 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, §§ 469, 577 Abs. 2 BGB, § 577 BGB, § 280 Abs. 1, § 577 Abs. 1 Satz 3, § 469 Abs. 1, § 577 Abs. 2, § 249 BGB, § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 1068, 1030 BGB, § 1056 Abs. 1, § 566 Abs. 1 BGB, § 577 Abs. 1 BGB, § 2b Abs. 1 WoBindG, § 570b BGB, § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 471 BGB, § 469 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 577 Abs. 2 BGB, § 559 Abs. 1 ZPO, §§ 577, 463 ff. BGB, § 464 Abs. 2 BGB, § 510 Abs. 1 BGB, § 469 Abs. 1 BGB, § 469 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BGB, § 469 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 311a Abs. 1, 2 Satz 1, § 275 Abs. 1, 3, § 311a Abs. 2, §§ 283, 275 Abs. 1 BGB, § 325 BGB, 2, § 464 Abs. 1 BGB, § 467 Satz 1 BGB, § 283 BGB, § 577a BGB, § 577 Abs. 1 Satz 3 BGB, §§ 463 ff. BGB, § 510 BGB, § 469 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 280 Abs. 1, 469 Abs. 1 S. 1, 577 Abs. 1 S. 3, Abs. 2
    Haftung des Vermieters, wenn er vorkaufsberechtigtem Mieter Wohnungsverkauf nicht mitteilt

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sieht der Vermieter pflichtwidrig davon ab, den vorkaufsberechtigten Mieter über den Inhalt des mit einem Dritten über die Mietwohnung abgeschlossenen Kaufvertrags sowie über das Bestehen des Vorkaufsrechts zu unterrichten, so kann der Mieter Ersatz der Differenz von ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz bei der Nichtbenachrichtigung eines vorkaufsberechtigten Mieters über den Verkauf der Wohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Schadensersatzanspruch des Mieters wegen übergangenem Vorkaufsrecht; §§ 577 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, 469 Abs. 1 Satz 1, 280 Abs. 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch des vorkaufsberechtigten Mieters bei pflichtwidrig unterlassener Unterrichtung über bestehendes Vorkaufsrecht; Ersatz des Differenzwertes zwischen Verkehrswert und Kaufpreis

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 577 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, § 469 Abs. 1 Satz 1, § 280 Abs. 1
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung für den Mieter bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts durch Verletzung der Mitteilungspflicht des Vermieters

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum Schadensersatzanspruch des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

  • rewis.io

    Vereitelung des Mietervorkaufsrechts: Unterlassene Unterrichtung durch Vermieter; Schadenersatzanspruch bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts nach Kenntniserlangung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz bei der Nichtbenachrichtigung eines vorkaufsberechtigten Mieters über den Verkauf der Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht vereitelt: Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (42)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

  • faz.net (Pressebericht, 25.08.2015)

    Vorkaufsrecht: Wann dürfen Mieter ihre Wohnung kaufen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vereitelte Vorkaufsrecht des Mieters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Erstverkauf der Eigentumswohnung - nach vorheriger Schenkung an einen Angehörigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Erstverkauf der Eigentumswohnung - und das vereitelte Vorkaufsrecht des Mieters

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Entgangener Gewinn des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fehlende Info über Vorkaufsrecht - Vermieter muss auch entgangenen Gewinn ersetzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Vermieters für eine Verletzung von Mitteilungspflichten gegenüber einem vorkaufsberechtigten Mieter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns bei Vereitelung des Vorkaufsrechts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entgangener Gewinn des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Vereitelung von Vorkaufsrecht kann teuer werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Vermieters für eine Verletzung von Mitteilungspflichten gegenüber einem vorkaufsberechtigten Mieter

  • spiegel.de (Pressemeldung, 21.01.2015)

    Wohnung zu verkaufen - erst den Mieter fragen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    BGH klärt Schadenersatz bei Vorkaufsrecht für Mieter

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Nichtbeachtung des Vorkaufsrechts des Mieters

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Vereitelung des Vorkaufsrechts des Mieters kann teuer werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Vermieter das gesetzliche Vorkaufsrecht eines Mieters nach § 577 BGB vereitelt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorkaufsrecht vereiteln kann für Vermieter teuer werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn der Vermieter das Vorkaufsrecht des Mieters aushebelt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für entgangenen Gewinn des Mieters bei Vereitelung des Vorkaufsrechts?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Mitteilungspflichten zum Vorkaufsrecht; Schadensersatz

  • mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns bei Vereitelung des Vorkaufsrechts

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz des Vermieters beim Wohnungsverkauf

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wohnungsverkauf - Eventuelle Schadensersatzpflicht des Vermieters

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Vorkaufsrecht

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Veräußerungswunsch des Vermieters - Mieter hat Vorkaufsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz aufgrund eines Vorkaufsrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Mieters bei Vorenthaltung des Vorkaufsrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heimlicher Verkauf vermieteter Wohnung - Schadensersatz für die Mieterin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Missachtung des Vorkaufsrechts des Mieters kann für Vermieter teuer werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann besteht ein Vorkaufsrecht für Mieter?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz des Vermieters beim Wohnungsverkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorkaufsrecht nicht beachtet: Mieter hat Anspruch auf Schadenersatz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für entgangenen Gewinn des Mieters bei Vereitelung des Vorkaufsrechts?

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Vorkaufsrecht: Schadensersatz für Mieter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

Besprechungen u.ä. (5)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 280 Abs. 1, § 469 Abs. 1 Satz 1, § 577 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2
    Schadensersatzanspruch des Mieters wegen Nichterfüllung trotz Nichtausübung seines Vorkaufsrechts bei Unmöglichkeit der Erfüllung

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch des Mieters wegen Vereitelung des gesetzlichen Vorkaufsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorkaufsrecht des Mieters vereitelt: Mieter kann Schadensersatz verlangen (IMR 2015, 137)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1516
  • ZIP 2015, 11
  • MDR 2015, 328
  • NZM 2015, 334
  • ZMR 2015, 534
  • NJ 2015, 426
  • WM 2015, 687
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

    Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von

    Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. Januar 2015 (VIII ZR 51/14) entschieden habe, könne ein solcher Anspruch auch einem Mieter zustehen, der - wie hier die Kläger - infolge einer Verletzung der den Vermieter treffenden Mitteilungspflichten aus § 577 Abs. 1 Satz 3, § 469 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Inhalt des Kaufvertrags und seinem Vorkaufsrecht erst nach Übereignung der Wohnung an den Dritten Kenntnis erlange und aus diesen Gründen von der Ausübung seines Vorkaufsrechts absehe.

    a) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats hat das Berufungsgericht allerdings zutreffend angenommen, dass einem Mieter nicht nur bei Vereitelung eines bereits ausgeübten Vorkaufsrechts, sondern auch dann ein Anspruch auf Ersatz der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Wohnung und dem vom Vermieter erzielten Kaufpreis (allerdings abzüglich im Falle des Erwerbs angefallener Kosten) als Erfüllungsschaden zustehen kann, wenn der Mieter infolge einer Verletzung der den Vermieter treffenden Mitteilungspflichten aus § 577 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, § 469 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Inhalt des Kaufvertrages mit einem Dritten und dem Bestehen eines Vorkaufsrechts des Mieters erst nach Übereignung der Wohnung an den Dritten Kenntnis erlangt hat und aus diesen Gründen von der Ausübung des Vorkaufsrechts absieht (Senatsurteil vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, NJW 2015, 1516 Rn. 22, 26 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Die in § 577 Abs. 1 Satz 3, § 469 Abs. 1 Satz 1 BGB als Nebenpflicht zum Mietvertrag normierte Aufklärungspflicht des Vermieters hat die Aufgabe, das Erfüllungsinteresse des Vorkaufsberechtigten zu sichern, denn dieser wird erst durch die Mitteilung vom Eintritt des Vorkaufsfalls (und im Falle des § 577 Abs. 2 BGB durch die Belehrung über seine Vorkaufsberechtigung) in die Lage versetzt, sein Vorkaufsrecht auszuüben und damit seinen Erfüllungsanspruch zu begründen (Senatsurteil vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, aaO Rn. 22; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Dezember 2001 - V ZR 212/00, juris Rn. 16).

    Lässt sich dieser Erfüllungsanspruch aber wegen einer Verletzung der Mitteilungspflichten des Vermieters nicht mehr realisieren, so kann dem Mieter, sofern ihm durch die Unterlassung der Mitteilung ein adäquater Schaden entstanden ist, anstelle des Erfüllungsanspruchs ein auf das Erfüllungsinteresse gerichteter Schadensersatzanspruch (§ 280 Abs. 1, § 577 Abs. 1 Satz 3, § 469 Abs. 1 Satz 1, § 249 BGB) auf Ausgleich der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Wohnung und dem für sie entrichteten Kaufpreis (abzüglich im Falle des Erwerbs durch den Mieter anfallender Kosten) zustehen (Senatsurteil vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, aaO Rn. 22, 29; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2001 - V ZR 212/00, aaO).

  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14

    Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des

    Mit der Einräumung des Vorkaufsrechts im Umwandlungsfall (§ 570b BGB aF; § 577 BGB) hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, den Mieter vor spekulativen Umwandlungen von Mietwohnungen durch Verschaffung der Möglichkeit zu schützen, die Wohnung zu einem Kaufpreis zu erwerben, den auch ein Dritter für die Wohnung zu zahlen bereit ist (Senatsurteil vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, WM 2015, 687 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 19.01.2018 - V ZR 273/16

    Verpflichtung der Vertragspartner zur Mitwirkung an der Erreichung und

    Unvermögen liegt danach vielmehr nur und erst dann vor, wenn feststeht, dass der Schuldner die Verfügungsmacht nicht mehr erlangen und zur Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs auch nicht auf die Sache einwirken kann, etwa, weil der Erwerber, der das beschränkte dingliche Recht an dem erworbenen Grundstück einräumen könnte, sich aller Voraussicht nach dieser Mitwirkung verweigern wird (vgl. Senat, Urteile vom 21. Juni 1974 - V ZR 164/72, BGHZ 62, 388, 393 f., vom 20. November 1981 - V ZR 155/80, WM 1982, 206, 208, vom 7. Oktober 1983 - V ZR 261/81, NJW 1984, 479 und vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 182; BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534, 1535, vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195, 195 Rn. 33, vom 4. Dezember 2012 - II ZR 159/10, WM 2013, 320 Rn. 41 und vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, WM 2015, 687 Rn. 25).

    aa) Ist die Unmöglichkeit - wie bei Ansprüchen aus § 311a Abs. 2 BGB oder aus § 280 Abs. 1 und 3, § 281 BGB - anspruchsbegründende Voraussetzung, nimmt der Bundesgerichtshof zwar, um die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers nicht zu überspannen, in ständiger Rechtsprechung an, dass die Weiterveräußerung die Unmöglichkeit indiziert, sofern der Schuldner nicht darlegt, dass er zur Erfüllung willens und in der Lage ist (Senat, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, aaO S. 182 f.; BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, aaO S. 1536 und vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, aaO).

  • BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20

    Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit

    Der Bundesgerichtshof habe den Gesetzesmaterialien - in einem anders gelagerten Fall - bereits entnommen, dass dem Gesetzgeber daran gelegen gewesen sei, dem Mieter die Möglichkeit zu eröffnen, die Wohnung zu einem Kaufpreis zu erwerben, den auch ein Dritter zu zahlen bereit sei (Senatsurteil vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14).

    (aaa) Mit der Einführung des gesetzlichen Mietervorkaufsrechts für den Fall des erstmaligen Verkaufs einer in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung (§ 570b BGB aF; § 577 BGB) hat der Gesetzgeber nicht nur den Schutz des Mieters vor einer Verdrängung aus seiner Wohnung infolge einer Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigung durch einen Dritterwerber bezweckt, sondern auch das Ziel verfolgt, das Interesse des Mieters an einem Erwerb der Wohnung zu schützen, insbesondere wenn dieser aus seiner Sicht günstig ist (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, NJW 2015, 1516 Rn. 37 f. unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 12/3013, S. 18 und 12/3254, S. 40).

    (bbb) Indem er dem Mieter durch die Verweisung in § 577 Abs. 1 Satz 3 BGB auf die Bestimmungen zum Vorkaufsrecht (§§ 463 ff. BGB) die im Wesentlichen gleiche Rechtsstellung wie einem sonstigen Vorkaufsberechtigten eingeräumt und den Mieter damit in die Lage versetzt hat, bei Ausübung seines Vorkaufsrechts an den zwischen dem Vorkaufsverpflichteten und dem Dritten ausgehandelten Konditionen zu partizipieren (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, aaO Rn. 38), hat der Gesetzgeber es gerade hingenommen, dass der Mieter in den Fällen, in denen die Vermietung an ihn zu der Vereinbarung eines entsprechend niedrigeren Kaufpreises zwischen dem Vorkaufsverpflichteten und dem Erstkäufer geführt hat, bei Ausübung seines Vorkaufsrechts - wirtschaftlich betrachtet - von diesem Umstand profitiert.

  • LG Frankenthal, 29.04.2015 - 2 S 387/14

    Vorkaufsrecht des Mieters: Unterlassene Mitteilung des Vermieters über das

    Dem Mieter kann nicht nur bei Vereitelung eines bereits ausgeübten Vorkaufsrechts, sondern auch dann Anspruch auf Ersatz der Differenz zwischen Verkehrswert der Wohnung und dem Kaufpreis als Erfüllungsschaden zustehen, wenn er infolge einer Verletzung der den Vermieter treffenden Mitteilungspflichten aus §§ 577 Abs. 1 S. 3, 469 Abs. 1 S. 1 BGB vom Inhalt des Kaufvertrages und seinem Vorkaufsrecht erst nach Übereignung der Wohnung an den Dritten Kenntnis erlangt und aus diesen Gründen von der Ausübung des Vorkaufsrechts absieht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2015, VIII ZR 51/14).(Rn.21).

    21 Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21.01.2015, VIII ZR 51/14) kann dem Mieter nicht nur bei Vereitelung eines bereits ausgeübten Vorkaufsrechts, sondern auch dann ein Anspruch auf Ersatz der Differenz zwischen Verkehrswert der Wohnung und dem Kaufpreis als Erfüllungsschaden zustehen, wenn der Mieter infolge einer Verletzung der den Vermieter treffenden Mitteilungspflichten aus §§ 577 Abs. 1 Satz 3, 469 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Inhalt des Kaufvertrages und seinem Vorkaufsrecht erst nach Übereignung der Wohnung an den Dritten Kenntnis erlangt und aus diesen Gründen von der Ausübung des Vorkaufsrechts absieht.

    Denn der Schutzzweck des Vorkaufsrechts nach § 577 BGB verfolgt nicht nur die Absicht, den Mieter vor einer Verdrängung durch Drittkäufer zu schützen, sondern will ihm auch die Möglichkeit eröffnen, die Wohnung zu demjenigen Kaufpreis zu erwerben, den auch ein Dritter zu zahlen bereit ist, und ihn damit an den günstigen Konditionen dieses Kaufvertrages teilhaben zu lassen (BGH, Urteil vom 21.01.2015, VIII ZR 51/14).

  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 217/14

    Grundstückskaufvertrag: Rücktrittsrecht des in Annahmeverzug stehenden Käufers

    Ist die Unmöglichkeit anspruchsbegründende Voraussetzung, nimmt der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung an, dass die Weiterveräußerung die Unmöglichkeit indiziert, solange der Schuldner - wie hier - nicht darlegt, dass er zur Erfüllung willens und in der Lage ist (BGH, Urteil vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, NJW 2015, 1516 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 08.02.2022 - VIII ZR 38/21

    Ermittlung der Beschwer des Rechtsmittelführers regelmäßig nach der Summe der bis

    (1) Vereitelt der Vorkaufsverpflichtete durch eine Veräußerung des Grundbesitzes die Ausübung des Vorkaufsrechts, kann der Vorkaufsberechtigte einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung wegen nachträglicher Unmöglichkeit aus § 280 Abs. 1, 3, §§ 283, 275 Abs. 1 BGB geltend machen (vgl. Senatsurteile vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534 unter II [zu § 325 BGB aF]; vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, NJW 2015, 1516 Rn. 27).

    Der Ersatz des dem Vorkaufsberechtigten zustehenden Erfüllungsinteresses besteht im Ausgleich der Differenz zwischen dem auf die Wohnung entfallenden Anteil des Kaufpreises und deren (höherem) Verkehrswert, allerdings abzüglich ersparter Kosten, insbesondere Erwerbs- und Finanzierungskosten (vgl. Senatsurteile vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, aaO unter II 4; vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, aaO Rn. 29; vom 6. April 2016 - VIII ZR 143/15, BGHZ 209, 358 Rn. 19; Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2016 - VIII ZR 281/15, WuM 2016, 746 Rn. 4; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Dezember 2001 - V ZR 212/00, juris Rn. 16).

  • BGH, 04.10.2016 - VIII ZR 281/15

    Vorkaufsrecht des Wohnraummieters: Berechnung des Schadensersatzanspruches bei

    Entsprechendes gilt für die Finanzierungskosten, die die Klägerin ebenfalls hätte aufwenden müssen, um den Kaufpreis aufzubringen, dessen Erbringung wiederum Voraussetzung für den Eigentumserwerb war (Senatsurteile vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, NJW 2015, 1516 Rn. 29 f.; vom 6. April 2016 - VIII ZR 143/15, WuM 2016, 369 Rn. 19, 21 mwN).
  • KG, 02.10.2020 - 17 U 18/18

    Kaufpreis mit und ohne Mieter benachteiligt den vorkaufsberechtigten Mieter

    Wie bereits das Landgericht unter Berufung auf ein zur Schadensersatzpflicht bei Vereitelung eines Mietervorkaufsrechts ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2015 - VIII ZR 51/14 - (Rn. 37, juris) festgestellt hat, war dem Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien u.a. daran gelegen, dem Mieter die Möglichkeit zu eröffnen, die Wohnung zu einem Kaufpreis zu erwerben, den auch ein Dritter für die Wohnung zu zahlen bereit ist (BT-Drucks. 12/3013, Seite 18; 12/3254, Seite 40).
  • LG Frankenthal, 20.05.2015 - 2 S 387/14

    Auskunftsbegehren über den Inhalt eines Kaufvertrages; Schadensersatzbegehren aus

    Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ( Urteil vom 21.01.2015, VIII ZR 51/14 ) kann dem Mieter nicht nur bei Vereitelung eines bereits ausgeübten Vorkaufsrechts, sondern auch dann ein Anspruch auf Ersatz der Differenz zwischen Verkehrswert der Wohnung und dem Kaufpreis als Erfüllungsschaden zustehen, wenn der Mieter infolge einer Verletzung der den Vermieter treffenden Mitteilungspflichten aus §§ 577 Abs. 1 Satz 3, 469 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Inhalt des Kaufvertrages und seinem Vorkaufsrecht erst nach Übereignung der Wohnung an den Dritten Kenntnis erlangt und aus diesen Gründen von der Ausübung des Vorkaufsrechts absieht.

    Denn der Schutzzweck des Vorkaufsrechts nach § 577 BGB verfolgt nicht nur die Absicht, den Mieter vor einer Verdrängung durch Drittkäufer zu schützen, sondern will ihm auch die Möglichkeit eröffnen, die Wohnung zu demjenigen Kaufpreis zu erwerben, den auch ein Dritter zu zahlen bereit ist, und ihn damit an den günstigen Konditionen dieses Kaufvertrages teilhaben zu lassen ( BGH, Urteil vom 21.01.2015, VIII ZR 51/14 ).

  • LG Hamburg, 08.10.2015 - 334 S 37/13

    Vorkaufsrecht eines Mieters: Schadenersatzanspruch aufgrund unterlassener

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19

    Arbeitnehmererfindervergütung; Verkauf der Schutzrechte; Auskunft;

  • LG Berlin, 13.09.2022 - 65 S 102/21

    Mitteilungspflicht gegenüber dem Vorkaufsberechtigten

  • LG München I, 13.01.2020 - 15 O 16626/18

    Eintragung, Kaufvertrag, Bewilligung, Kaufpreis, Wohnung, Sittenwidrigkeit,

  • LG Wuppertal, 08.12.2015 - 16 S 24/15

    Schadensersatzbegehren wegen einer Vereitelung des Vorkaufsrechts an einer

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.01.2020 - 10 C 221/19

    Wohnraummiete: Vorkaufsrecht des Mieters nach Begründung von Wohnungseigentum an

  • AG Hamburg-St. Georg, 03.12.2021 - 980a C 36/21

    Beseitigung von Müllbehältern

  • KG, 25.08.2020 - 17 U 18/18

    Kein doppelter Preis beim Mietervorkaufsrecht

  • AG Berlin-Schöneberg, 10.10.2016 - 5 C 106/16

    Vorkaufsrecht eines Mieters eines Reihenhauses

  • OLG München, 15.09.2020 - 8 U 455/20

    Schadensersatzanspruch, Berufung, Revision, Frist, Kaufpreis, Wohnung,

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