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BGH, 01.07.1974 - VIII ZR 68/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage - Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Mögklichkeit einer abschließenden oder prozesswirtschaftlich sinnvollen Entscheidung der zwischen den Parteien bestehenden Streitigkeiten - Beschränkung der Entscheidung auf die ...
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Papierfundstellen
- BB 1974, 1184
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.03.1966 - VIII ZR 51/64
Rückforderung einer Anzahlung auf Grund eines Verstoßes gegen Treu und Glauben - …
Auszug aus BGH, 01.07.1974 - VIII ZR 68/73
Das Berufungsgericht ist zutreffend der Auffassung, daß die Kläger sich indessen nicht auf das Fehlen der Geschäftsgrundlage berufen könnten, wenn sie das Risiko des Nichtzustandekommens des Vertrages über die Bestellung eines Erbbaurechts übernommen hätten (vgl. BGH Urt. vom 23. März 1966 - VIII ZR 51/64 = LM BGB § 242 (Bd) Nr. 15 a m.w.Nachw.). - BGH, 09.10.1961 - III ZR 118/60
Feststellungsinteresse und Anspruchsverringerung (§ 12 StVG)
Auszug aus BGH, 01.07.1974 - VIII ZR 68/73
In einem derartigen Fall führt die Feststellungsklage nicht zu einer unerwünschten Häufung von Prozessen, sondern unter dem Gesichtspunkt einer gesunden Prozeßökonomie zu einer sachgemäßen, weil einfacheren Erledigung der zwischen den Parteien bestehenden Meinungsverschiedenheiten (BGHZ 36, 38, 41/42;… BGH Urt. vom 19. Februar 1972 - I ZR 97/69 = LM ZPO § 256 Nr. 98). - BGH, 19.02.1971 - I ZR 97/69
Abwerbung ist verboten
Auszug aus BGH, 01.07.1974 - VIII ZR 68/73
In einem derartigen Fall führt die Feststellungsklage nicht zu einer unerwünschten Häufung von Prozessen, sondern unter dem Gesichtspunkt einer gesunden Prozeßökonomie zu einer sachgemäßen, weil einfacheren Erledigung der zwischen den Parteien bestehenden Meinungsverschiedenheiten (BGHZ 36, 38, 41/42; BGH Urt. vom 19. Februar 1972 - I ZR 97/69 = LM ZPO § 256 Nr. 98). - BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52
Streitverkündung
Auszug aus BGH, 01.07.1974 - VIII ZR 68/73
Da die Interventionswirkung sich nicht nur auf die Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch, sondern auch auf die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Entscheidung erstreckt (BGHZ 8, 72, 82), besteht insoweit kein Unterschied zwischen einer Feststellungs- und einer Leistungsklage. - RG, 30.06.1936 - III 238/239/35
1. Kann bei der Klage auf Feststellung einer Schadensersatzverpflichtung das …
Auszug aus BGH, 01.07.1974 - VIII ZR 68/73
Daß für eine Leistungsklage, dagegen nicht für eine Feststellungsklage eine Beweisaufnahme erforderlich ist, genügt indessen nicht zur Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Feststellungsklage (RGZ 152, 193, 195).
- BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82
Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des …
Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit, Leistungsklage zu erheben, dann zu bejahen, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH BB 1974, 1184; BGH NJW 1978, 1520, 1521; BAG NJW 1962, 270;… Rosenberg/Schwab aaO;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 41. Aufl. § 256 Anm. 5 Stichwort: Leistungsklage). - OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 2 U 136/17
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der …
Unabhängig davon wäre trotz möglicher Leistungsklage die Zulässigkeit einer Feststellungsklage im vorliegenden Fall auch deshalb zu bejahen, weil die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führen würde (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 09. Juni 1983 - III ZR 74/82, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 01. Juli 1974 - VIII ZR 68/73, juris Rn. 11). - BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87
Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen
Die unbestimmte Erwartung aber, ein Feststellungsurteil könnte einen Vergleich über die Schadenshöhe erleichtern, reicht zur Begründung des Feststellungsinteresses nicht aus ( BGH, Urt. v. 1. Juli 1974 - VIII ZR 68/73, BB 1974, 1184).
- LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 557/04
Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; …
Ein Feststellungsinteresse ist allerdings - trotz der Möglichkeit, eine Leistungsklage zu erheben - dann zu bejahen, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer ebenso sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH, BB 1974, 1184; BGH, NJW 1978, 1520, 1521; BGH, NJW-RR 1994, 1272, 1273 m.w.N.). - LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 546/04
Sonderkündigungsrecht des Erstehers hinsichtlich des Mietvertrages im Rahmen …
Ein Feststellungsinteresse ist allerdings - trotz der Möglichkeit, eine Leistungsklage zu erheben - dann zu bejahen, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer ebenso sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH, BB 1974, 1184; BGH, NJW 1978, 1520, 1521; BGH, NJW-RR 1994, 1272, 1273 m.w.N.). - LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 548/04
Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; Möglichkeit des …
Ein Feststellungsinteresse ist allerdings - trotz der Möglichkeit, eine Leistungsklage zu erheben - dann zu bejahen, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer ebenso sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH, BB 1974, 1184; BGH, NJW 1978, 1520, 1521; BGH, NJW-RR 1994, 1272, 1273 m.w.N.). - LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 555/04
Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; Eigentumserwerb …
Ein Feststellungsinteresse ist allerdings - trotz der Möglichkeit, eine Leistungsklage zu erheben - dann zu bejahen, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer ebenso sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH, BB 1974, 1184; BGH, NJW 1978, 1520, 1521; BGH, NJW-RR 1994, 1272, 1273 m.w.N.). - LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 559/04
Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; …
Ein Feststellungsinteresse ist allerdings - trotz der Möglichkeit, eine Leistungsklage zu erheben - dann zu bejahen, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer ebenso sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH, BB 1974, 1184; BGH, NJW 1978, 1520, 1521; BGH, NJW-RR 1994, 1272, 1273 m.w.N.). - LAG Hamm, 13.12.1985 - 16 Sa 963/85
Schichtarbeit; Arbeitszeit; Arbeitsvertrag; Vergütungsanspruch; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.06.1976 - VI ZR 162/74
Zahlung einer Kapitalabfindung wegen entgangenem Recht auf Unterhalt - …
Die von der Revision angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofesvom 1. Juli 1974 (VIII ZR 68/73 - BB 1974, 1184) steht dem nicht entgegen; sie befaßt sich mit dem Verhältnis von Feststellungs- und Grundurteil. - LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 554/04
- OLG Frankfurt, 29.10.1986 - 7 U 101/85
Teilnichtigkeit der Schiedsgerichtsabrede ; Vermittlungsversuch nach …
- KG, 17.03.1978 - 5 U 4510/76
Voraussetzungen für einen Urheberrechtsschutz bezüglich Showsendungen im Radio …